die Wißbadische Kirche (wie die Stadt selbst) ein Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey.
Nahme des Fränckischen und Kayserlichen Wißbads.
Dieser ist in diesem Fränckischen und Kayserlichen Zeit-Lauf, so wohl in Teutscher als Lateinischer Sprache, kein anderer gewesen, als Wißbaden, von welches Nahmens Ursprung bereits in der ersten Abtheilung hinlängliche Nachricht ist gegeben worden. Er kommt vor in einigen alten schriftlichen Urkunden des Kaysers Otto I, vom Jahr 965, deren so bald mit mehrerem wird gedacht werden; denn da heisset es in der Unterschrift derselben ausdrücklich: Actum Wisibadun DCCCCLXV. das ist: Geschehen zu Wisibadun im Jahre 965. Wisibadun aber ist so viel als Wisebaden. Denn die alte Teutsche haben den Buchstaben E gar öfters durch ein I und U ausgesprochen, und also z. E. vor sungen, klungen, gemeiniglich gesprochen: sungin oder sungun, klungin oder klungun etc. wie man davon in des ältesten Teutschen Dichters Ottfrieds Schriften
die Wißbadische Kirche (wie die Stadt selbst) ein Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey.
Nahme des Fränckischen und Kayserlichen Wißbads.
Dieser ist in diesem Fränckischen und Kayserlichen Zeit-Lauf, so wohl in Teutscher als Lateinischer Sprache, kein anderer gewesen, als Wißbaden, von welches Nahmens Ursprung bereits in der ersten Abtheilung hinlängliche Nachricht ist gegeben worden. Er kommt vor in einigen alten schriftlichen Urkunden des Kaysers Otto I, vom Jahr 965, deren so bald mit mehrerem wird gedacht werden; denn da heisset es in der Unterschrift derselben ausdrücklich: Actum Wisibadun DCCCCLXV. das ist: Geschehen zu Wisibadun im Jahre 965. Wisibadun aber ist so viel als Wisebaden. Denn die alte Teutsche haben den Buchstaben E gar öfters durch ein I und U ausgesprochen, und also z. E. vor sungen, klungen, gemeiniglich gesprochen: sungin oder sungun, klungin oder klungun etc. wie man davon in des ältesten Teutschen Dichters Ottfrieds Schriften
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die Wißbadische Kirche (wie die Stadt selbst) ein Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey.
Nahme
des Fränckischen und Kayserlichen
Wißbads.
Dieser ist in diesem Fränckischen und Kayserlichen Zeit-Lauf, so wohl in Teutscher als Lateinischer Sprache, kein anderer gewesen, als Wißbaden, von welches Nahmens Ursprung bereits in der ersten Abtheilung hinlängliche Nachricht ist gegeben worden. Er kommt vor in einigen alten schriftlichen Urkunden des Kaysers Otto I, vom Jahr 965, deren so bald mit mehrerem wird gedacht werden; denn da heisset es in der Unterschrift derselben ausdrücklich: Actum Wisibadun DCCCCLXV. das ist: Geschehen zu Wisibadun im Jahre 965. Wisibadun aber ist so viel als Wisebaden. Denn die alte Teutsche haben den Buchstaben E gar öfters durch ein I und U ausgesprochen, und also z. E. vor sungen, klungen, gemeiniglich gesprochen: sungin oder sungun, klungin oder klungun etc. wie man davon in des ältesten Teutschen Dichters Ottfrieds Schriften
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/180>, abgerufen am 24.02.2025.
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