Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

die Wißbadische Kirche (wie die Stadt selbst) ein Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey.



Nahme
des Fränckischen und Kayserlichen
Wißbads.

Dieser ist in diesem Fränckischen und Kayserlichen Zeit-Lauf, so wohl in Teutscher als Lateinischer Sprache, kein anderer gewesen, als Wißbaden, von welches Nahmens Ursprung bereits in der ersten Abtheilung hinlängliche Nachricht ist gegeben worden. Er kommt vor in einigen alten schriftlichen Urkunden des Kaysers Otto I, vom Jahr 965, deren so bald mit mehrerem wird gedacht werden; denn da heisset es in der Unterschrift derselben ausdrücklich: Actum Wisibadun DCCCCLXV. das ist: Geschehen zu Wisibadun im Jahre 965. Wisibadun aber ist so viel als Wisebaden. Denn die alte Teutsche haben den Buchstaben E gar öfters durch ein I und U ausgesprochen, und also z. E. vor sungen, klungen, gemeiniglich gesprochen: sungin oder sungun, klungin oder klungun etc. wie man davon in des ältesten Teutschen Dichters Ottfrieds Schriften

die Wißbadische Kirche (wie die Stadt selbst) ein Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey.



Nahme
des Fränckischen und Kayserlichen
Wißbads.

Dieser ist in diesem Fränckischen und Kayserlichen Zeit-Lauf, so wohl in Teutscher als Lateinischer Sprache, kein anderer gewesen, als Wißbaden, von welches Nahmens Ursprung bereits in der ersten Abtheilung hinlängliche Nachricht ist gegeben worden. Er kommt vor in einigen alten schriftlichen Urkunden des Kaysers Otto I, vom Jahr 965, deren so bald mit mehrerem wird gedacht werden; denn da heisset es in der Unterschrift derselben ausdrücklich: Actum Wisibadun DCCCCLXV. das ist: Geschehen zu Wisibadun im Jahre 965. Wisibadun aber ist so viel als Wisebaden. Denn die alte Teutsche haben den Buchstaben E gar öfters durch ein I und U ausgesprochen, und also z. E. vor sungen, klungen, gemeiniglich gesprochen: sungin oder sungun, klungin oder klungun etc. wie man davon in des ältesten Teutschen Dichters Ottfrieds Schriften

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0180" n="144"/>
die Wißbadische Kirche (wie die Stadt selbst) ein Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey.</p>
        </div>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        <div n="2">
          <head>Nahme<lb/>
des Fränckischen und Kayserlichen<lb/>
Wißbads.</head><lb/>
          <p>Dieser ist in diesem Fränckischen und Kayserlichen Zeit-Lauf, so wohl in Teutscher als Lateinischer Sprache, kein anderer gewesen, als Wißbaden, von welches Nahmens Ursprung bereits in der ersten Abtheilung hinlängliche Nachricht ist gegeben worden. Er kommt vor in einigen alten schriftlichen Urkunden des Kaysers Otto I, vom Jahr 965, deren so bald mit mehrerem wird gedacht werden; denn da heisset es in der Unterschrift derselben ausdrücklich: <hi rendition="#aq">Actum Wisibadun DCCCCLXV.</hi> das ist: Geschehen zu Wisibadun im Jahre 965. Wisibadun aber ist so viel als Wisebaden. Denn die alte Teutsche haben den Buchstaben E gar öfters durch ein I und U ausgesprochen, und also z. E. vor sungen, klungen, gemeiniglich gesprochen: sungin oder sungun, klungin oder klungun etc. wie man davon in des ältesten Teutschen Dichters Ottfrieds Schriften
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[144/0180] die Wißbadische Kirche (wie die Stadt selbst) ein Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey. Nahme des Fränckischen und Kayserlichen Wißbads. Dieser ist in diesem Fränckischen und Kayserlichen Zeit-Lauf, so wohl in Teutscher als Lateinischer Sprache, kein anderer gewesen, als Wißbaden, von welches Nahmens Ursprung bereits in der ersten Abtheilung hinlängliche Nachricht ist gegeben worden. Er kommt vor in einigen alten schriftlichen Urkunden des Kaysers Otto I, vom Jahr 965, deren so bald mit mehrerem wird gedacht werden; denn da heisset es in der Unterschrift derselben ausdrücklich: Actum Wisibadun DCCCCLXV. das ist: Geschehen zu Wisibadun im Jahre 965. Wisibadun aber ist so viel als Wisebaden. Denn die alte Teutsche haben den Buchstaben E gar öfters durch ein I und U ausgesprochen, und also z. E. vor sungen, klungen, gemeiniglich gesprochen: sungin oder sungun, klungin oder klungun etc. wie man davon in des ältesten Teutschen Dichters Ottfrieds Schriften

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/180
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/180>, abgerufen am 21.11.2024.