Schätze können von Mehreren an ganz entgegengesetzten Orten gefunden werden.1)
II. Griechische Bauhütten und Bauinnungen.
Wenngleich das eigentliche Griechenland von Aegypten sich wesentlich darin unterscheidet, dass jenes in eine Anzahl bald grösserer, bald kleinerer Volksherrschaften zerfiel, während hier ein priesterliches Königreich mit strenger Kastenverfassung bestand, kommen doch wieder insoferne Griechenland und Aegypten mit einander überein, dass auch in Griechenland zu allen Zeiten die technischen Gewerbe und Künste Vereine der gleichen Berufsgenossen bildeten, eine Vereins- oder Innungsverfassung hatten. Es ist bestritten und wird kaum jemals mit historischer Gewissheit verneint oder bejaht werden können, ob Griechenland nicht auch ursprünglich und in den ältesten vorgeschichtlichen Zeiten eine der ägyptischen und indischen ähnliche Verfassung erblicher Kasten mit einer erblichen Priesterschaft als der ersten und leitenden Kaste gehabt habe, weshalb nur verwiesen werden mag auf:
Tittmann, Darstellung der griechischen Staatsverfassungen, S. 567 ff., vergl. mit S. 81 ff.
Hermann, Lehrbuch der griechischen Staatsalterthümer, §. 5 und §. 91 ff.
Schoemann, griech. Alterthümer, I. 317 ff. und 363 ff.
Die dem Theseus zugeschriebene Eintheilung und Gliederung des attischen Volkes in 4 Phylen oder Stämme und 12 Phratrien, von denen je drei eine Phyle bildeten, wie jede einzelne Phratrie wieder aus 30 Geschlechtern, das gesammte attische Volk aus 360 Geschlechtern somit bestand, war zwar zunächst eine geographische (oder nach
1) Vergl. Schnaase, IV. 2. S. 375 und 376.
Schätze können von Mehreren an ganz entgegengesetzten Orten gefunden werden.1)
II. Griechische Bauhütten und Bauinnungen.
Wenngleich das eigentliche Griechenland von Aegypten sich wesentlich darin unterscheidet, dass jenes in eine Anzahl bald grösserer, bald kleinerer Volksherrschaften zerfiel, während hier ein priesterliches Königreich mit strenger Kastenverfassung bestand, kommen doch wieder insoferne Griechenland und Aegypten mit einander überein, dass auch in Griechenland zu allen Zeiten die technischen Gewerbe und Künste Vereine der gleichen Berufsgenossen bildeten, eine Vereins- oder Innungsverfassung hatten. Es ist bestritten und wird kaum jemals mit historischer Gewissheit verneint oder bejaht werden können, ob Griechenland nicht auch ursprünglich und in den ältesten vorgeschichtlichen Zeiten eine der ägyptischen und indischen ähnliche Verfassung erblicher Kasten mit einer erblichen Priesterschaft als der ersten und leitenden Kaste gehabt habe, weshalb nur verwiesen werden mag auf:
Tittmann, Darstellung der griechischen Staatsverfassungen, S. 567 ff., vergl. mit S. 81 ff.
Hermann, Lehrbuch der griechischen Staatsalterthümer, §. 5 und §. 91 ff.
Schoemann, griech. Alterthümer, I. 317 ff. und 363 ff.
Die dem Theseus zugeschriebene Eintheilung und Gliederung des attischen Volkes in 4 Phylen oder Stämme und 12 Phratrien, von denen je drei eine Phyle bildeten, wie jede einzelne Phratrie wieder aus 30 Geschlechtern, das gesammte attische Volk aus 360 Geschlechtern somit bestand, war zwar zunächst eine geographische (oder nach
1) Vergl. Schnaase, IV. 2. S. 375 und 376.
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Wenngleich das eigentliche Griechenland von Aegypten sich wesentlich darin unterscheidet, dass jenes in eine Anzahl bald grösserer, bald kleinerer Volksherrschaften zerfiel, während hier ein priesterliches Königreich mit strenger Kastenverfassung bestand, kommen doch wieder insoferne Griechenland und Aegypten mit einander überein, dass auch in Griechenland zu allen Zeiten die technischen Gewerbe und Künste Vereine der gleichen Berufsgenossen bildeten, eine Vereins- oder Innungsverfassung hatten. Es ist bestritten und wird kaum jemals mit historischer Gewissheit verneint oder bejaht werden können, ob Griechenland nicht auch ursprünglich und in den ältesten vorgeschichtlichen Zeiten eine der ägyptischen und indischen ähnliche Verfassung erblicher Kasten mit einer erblichen Priesterschaft als der ersten und leitenden Kaste gehabt habe, weshalb nur verwiesen werden mag auf:</p><list><item>Tittmann, Darstellung der griechischen Staatsverfassungen, S. 567 ff., vergl. mit S. 81 ff.<lb/></item><item>Hermann, Lehrbuch der griechischen Staatsalterthümer, §. 5 und §. 91 ff.<lb/></item><item>Schoemann, griech. Alterthümer, I. 317 ff. und 363 ff.<lb/></item></list><p>
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Schätze können von Mehreren an ganz entgegengesetzten Orten gefunden werden. 1)
II.
Griechische Bauhütten und Bauinnungen.
Wenngleich das eigentliche Griechenland von Aegypten sich wesentlich darin unterscheidet, dass jenes in eine Anzahl bald grösserer, bald kleinerer Volksherrschaften zerfiel, während hier ein priesterliches Königreich mit strenger Kastenverfassung bestand, kommen doch wieder insoferne Griechenland und Aegypten mit einander überein, dass auch in Griechenland zu allen Zeiten die technischen Gewerbe und Künste Vereine der gleichen Berufsgenossen bildeten, eine Vereins- oder Innungsverfassung hatten. Es ist bestritten und wird kaum jemals mit historischer Gewissheit verneint oder bejaht werden können, ob Griechenland nicht auch ursprünglich und in den ältesten vorgeschichtlichen Zeiten eine der ägyptischen und indischen ähnliche Verfassung erblicher Kasten mit einer erblichen Priesterschaft als der ersten und leitenden Kaste gehabt habe, weshalb nur verwiesen werden mag auf:
Tittmann, Darstellung der griechischen Staatsverfassungen, S. 567 ff., vergl. mit S. 81 ff.
Hermann, Lehrbuch der griechischen Staatsalterthümer, §. 5 und §. 91 ff.
Schoemann, griech. Alterthümer, I. 317 ff. und 363 ff.
Die dem Theseus zugeschriebene Eintheilung und Gliederung des attischen Volkes in 4 Phylen oder Stämme und 12 Phratrien, von denen je drei eine Phyle bildeten, wie jede einzelne Phratrie wieder aus 30 Geschlechtern, das gesammte attische Volk aus 360 Geschlechtern somit bestand, war zwar zunächst eine geographische (oder nach
1) Vergl. Schnaase, IV. 2. S. 375 und 376.
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