Anfangsworten aus einer legis actio hergenommen seyn muß, da in den formulae stets der Prätor, nicht der Klä- ger, als redend erscheint.
Es läßt sich aber hieran noch folgende allgemeinere Bemerkung anknüpfen. Die ältesten Legis Actionen (Sa- cramentum und Judicis postulatio) waren rein formeller Art, also auf den verschiedensten Inhalt gleich anwendbar. Die Legis actio per condictionem nahm schon auf das eigenthümliche Bedürfniß mancher materiellen Rechtsver- hältnisse besondere Rücksicht, worin ein Fortschritt juristi- scher Ausbildung wahrzunehmen ist. In dem neueren Sy- stem der formulae nahm der Prätor diese Condictionen als Grundlage seines Actionensystems auf, nur mit freye- rer, vollständigerer Entwicklung ihres Princips. Insofern kann die Legis actio per condictionem als Vorbereitung und Übergang zu dem neueren Actionensystem angesehen werden. Nimmt man diesen inneren Zusammenhang an, so liegt darin zugleich eine Antwort auf die von Gajus als räthselhaft aufgeworfene Frage: warum die Legis actio per condictionem nöthig gefunden worden sey, da doch für ihre Zwecke das Sacramentum und die Judicis postulatio ausgereicht hätten (e).
XXIII.
Die L. 9 de R. C. (12. 1.) fängt, indem sie die An- wendung der certi condictio feststellen will, so allgemein
(e)Gajus IV. § 20.
Beylage XIV.
Anfangsworten aus einer legis actio hergenommen ſeyn muß, da in den formulae ſtets der Prätor, nicht der Klä- ger, als redend erſcheint.
Es läßt ſich aber hieran noch folgende allgemeinere Bemerkung anknüpfen. Die älteſten Legis Actionen (Sa- cramentum und Judicis postulatio) waren rein formeller Art, alſo auf den verſchiedenſten Inhalt gleich anwendbar. Die Legis actio per condictionem nahm ſchon auf das eigenthümliche Bedürfniß mancher materiellen Rechtsver- hältniſſe beſondere Rückſicht, worin ein Fortſchritt juriſti- ſcher Ausbildung wahrzunehmen iſt. In dem neueren Sy- ſtem der formulae nahm der Prätor dieſe Condictionen als Grundlage ſeines Actionenſyſtems auf, nur mit freye- rer, vollſtändigerer Entwicklung ihres Princips. Inſofern kann die Legis actio per condictionem als Vorbereitung und Übergang zu dem neueren Actionenſyſtem angeſehen werden. Nimmt man dieſen inneren Zuſammenhang an, ſo liegt darin zugleich eine Antwort auf die von Gajus als räthſelhaft aufgeworfene Frage: warum die Legis actio per condictionem nöthig gefunden worden ſey, da doch für ihre Zwecke das Sacramentum und die Judicis postulatio ausgereicht hätten (e).
XXIII.
Die L. 9 de R. C. (12. 1.) fängt, indem ſie die An- wendung der certi condictio feſtſtellen will, ſo allgemein
(e)Gajus IV. § 20.
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Beylage XIV.
Anfangsworten aus einer legis actio hergenommen ſeyn
muß, da in den formulae ſtets der Prätor, nicht der Klä-
ger, als redend erſcheint.
Es läßt ſich aber hieran noch folgende allgemeinere
Bemerkung anknüpfen. Die älteſten Legis Actionen (Sa-
cramentum und Judicis postulatio) waren rein formeller
Art, alſo auf den verſchiedenſten Inhalt gleich anwendbar.
Die Legis actio per condictionem nahm ſchon auf das
eigenthümliche Bedürfniß mancher materiellen Rechtsver-
hältniſſe beſondere Rückſicht, worin ein Fortſchritt juriſti-
ſcher Ausbildung wahrzunehmen iſt. In dem neueren Sy-
ſtem der formulae nahm der Prätor dieſe Condictionen
als Grundlage ſeines Actionenſyſtems auf, nur mit freye-
rer, vollſtändigerer Entwicklung ihres Princips. Inſofern
kann die Legis actio per condictionem als Vorbereitung
und Übergang zu dem neueren Actionenſyſtem angeſehen
werden. Nimmt man dieſen inneren Zuſammenhang an,
ſo liegt darin zugleich eine Antwort auf die von Gajus
als räthſelhaft aufgeworfene Frage: warum die Legis
actio per condictionem nöthig gefunden worden ſey, da
doch für ihre Zwecke das Sacramentum und die Judicis
postulatio ausgereicht hätten (e).
XXIII.
Die L. 9 de R. C. (12. 1.) fängt, indem ſie die An-
wendung der certi condictio feſtſtellen will, ſo allgemein
(e) Gajus IV. § 20.
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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 5. Berlin, 1841, S. 578. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system05_1841/592>, abgerufen am 03.12.2024.
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