setzt einen scharfen Gegensatz zwischen beiden so bezeichne- ten Arten der Klagen voraus, und zwar einen solchen Gegensatz, woran sich ein practisches Interesse geknüpft haben muß, da über den leeren Namen schwerlich ein ern- ster Streit geführt worden wäre.
Es ist kaum glaublich, und zeugt von der höchsten Un- klarheit, die in dieser Lehre herrscht, daß gerade umgekehrt von namhaften Schriftstellern behauptet worden ist, alle Condictionen seyen b. f. actiones(d); eine besondere Wi- derlegung dieser Behauptung ist nicht zu verlangen, es ist nur dafür zu sorgen, daß die Möglichkeit derselben Jedem, der die gegenwärtige Untersuchung bis zu Ende verfolgt, unbegreiflich erscheine.
II.
Obgleich nun also die Condictionen auf ein genau be- gränztes Gebiet eingeschränkt waren, so standen sie doch, als einzelne Art, unter der allgemeinen Gattung der ac- tiones. Dieses zeigt sich in folgenden Varietäten ihrer Bezeichnung: Actio quae vocatur condictio. pr. J. quib. mod. re (3. 14.). Actio condictionis L. 1 C. de cond. ind. (4. 5.) L. 2 C. de cond. ob causam dat. (4. 6.) Condictitia actio. L. 24 de R. C. (12. 1.), § 1 J. quib. m. re (3. 14.) L. 7 de cond. causa data (12. 4.), L. 3 C.
(d)Glück B. 13 S. 8 und § 835. Dieser Irrthum hängt mit einem anderen zusammen, der wei- ter unten erwähnt werden wird. Num. III. e.
Die Condictionen. II.
ſetzt einen ſcharfen Gegenſatz zwiſchen beiden ſo bezeichne- ten Arten der Klagen voraus, und zwar einen ſolchen Gegenſatz, woran ſich ein practiſches Intereſſe geknüpft haben muß, da über den leeren Namen ſchwerlich ein ern- ſter Streit geführt worden wäre.
Es iſt kaum glaublich, und zeugt von der höchſten Un- klarheit, die in dieſer Lehre herrſcht, daß gerade umgekehrt von namhaften Schriftſtellern behauptet worden iſt, alle Condictionen ſeyen b. f. actiones(d); eine beſondere Wi- derlegung dieſer Behauptung iſt nicht zu verlangen, es iſt nur dafür zu ſorgen, daß die Möglichkeit derſelben Jedem, der die gegenwärtige Unterſuchung bis zu Ende verfolgt, unbegreiflich erſcheine.
II.
Obgleich nun alſo die Condictionen auf ein genau be- gränztes Gebiet eingeſchränkt waren, ſo ſtanden ſie doch, als einzelne Art, unter der allgemeinen Gattung der ac- tiones. Dieſes zeigt ſich in folgenden Varietäten ihrer Bezeichnung: Actio quae vocatur condictio. pr. J. quib. mod. re (3. 14.). Actio condictionis L. 1 C. de cond. ind. (4. 5.) L. 2 C. de cond. ob causam dat. (4. 6.) Condictitia actio. L. 24 de R. C. (12. 1.), § 1 J. quib. m. re (3. 14.) L. 7 de cond. causa data (12. 4.), L. 3 C.
(d)Glück B. 13 S. 8 und § 835. Dieſer Irrthum hängt mit einem anderen zuſammen, der wei- ter unten erwähnt werden wird. Num. III. e.
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Die Condictionen. II.
ſetzt einen ſcharfen Gegenſatz zwiſchen beiden ſo bezeichne-
ten Arten der Klagen voraus, und zwar einen ſolchen
Gegenſatz, woran ſich ein practiſches Intereſſe geknüpft
haben muß, da über den leeren Namen ſchwerlich ein ern-
ſter Streit geführt worden wäre.
Es iſt kaum glaublich, und zeugt von der höchſten Un-
klarheit, die in dieſer Lehre herrſcht, daß gerade umgekehrt
von namhaften Schriftſtellern behauptet worden iſt, alle
Condictionen ſeyen b. f. actiones (d); eine beſondere Wi-
derlegung dieſer Behauptung iſt nicht zu verlangen, es iſt
nur dafür zu ſorgen, daß die Möglichkeit derſelben Jedem,
der die gegenwärtige Unterſuchung bis zu Ende verfolgt,
unbegreiflich erſcheine.
II.
Obgleich nun alſo die Condictionen auf ein genau be-
gränztes Gebiet eingeſchränkt waren, ſo ſtanden ſie doch,
als einzelne Art, unter der allgemeinen Gattung der ac-
tiones. Dieſes zeigt ſich in folgenden Varietäten ihrer
Bezeichnung:
Actio quae vocatur condictio. pr. J. quib. mod. re
(3. 14.). Actio condictionis L. 1 C. de cond. ind. (4. 5.)
L. 2 C. de cond. ob causam dat. (4. 6.) Condictitia
actio. L. 24 de R. C. (12. 1.), § 1 J. quib. m. re
(3. 14.) L. 7 de cond. causa data (12. 4.), L. 3 C.
(d) Glück B. 13 S. 8 und §
835. Dieſer Irrthum hängt mit
einem anderen zuſammen, der wei-
ter unten erwähnt werden wird.
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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 5. Berlin, 1841, S. 505. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system05_1841/519>, abgerufen am 03.12.2024.
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