Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.Einfluß der Schenkung auf dritte Personen. X. Was endlich den Widerruf der Schenkung, besonders Einfluß der Schenkung auf dritte Perſonen. X. Was endlich den Widerruf der Schenkung, beſonders <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0615" n="601"/> <fw place="top" type="header">Einfluß der Schenkung auf dritte Perſonen.</fw><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#aq">X.</hi> </hi> </head><lb/> <p>Was endlich den Widerruf der Schenkung, beſonders<lb/> im Fall der Undankbarkeit, betrifft, ſo kann dabey für<lb/> unſre Frage kaum ein Zweifel entſtehen. Denn hier iſt<lb/> gleich Anfangs Alles gültig, und erſt hinterher entſteht<lb/> ein neuer Anſpruch an den Empfänger. Wurde alſo die<lb/> Schenkung durch Delegation bewirkt, ſo bleibt das mit<lb/> dem Dritten geſchloſſene Rechtsgeſchäft ganz unberührt.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [601/0615]
Einfluß der Schenkung auf dritte Perſonen.
X.
Was endlich den Widerruf der Schenkung, beſonders
im Fall der Undankbarkeit, betrifft, ſo kann dabey für
unſre Frage kaum ein Zweifel entſtehen. Denn hier iſt
gleich Anfangs Alles gültig, und erſt hinterher entſteht
ein neuer Anſpruch an den Empfänger. Wurde alſo die
Schenkung durch Delegation bewirkt, ſo bleibt das mit
dem Dritten geſchloſſene Rechtsgeſchäft ganz unberührt.
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