Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.

Bild:
<< vorherige Seite
Einfluß der Schenkung auf dritte Personen.
X.

Was endlich den Widerruf der Schenkung, besonders
im Fall der Undankbarkeit, betrifft, so kann dabey für
unsre Frage kaum ein Zweifel entstehen. Denn hier ist
gleich Anfangs Alles gültig, und erst hinterher entsteht
ein neuer Anspruch an den Empfänger. Wurde also die
Schenkung durch Delegation bewirkt, so bleibt das mit
dem Dritten geschlossene Rechtsgeschäft ganz unberührt.



Einfluß der Schenkung auf dritte Perſonen.
X.

Was endlich den Widerruf der Schenkung, beſonders
im Fall der Undankbarkeit, betrifft, ſo kann dabey für
unſre Frage kaum ein Zweifel entſtehen. Denn hier iſt
gleich Anfangs Alles gültig, und erſt hinterher entſteht
ein neuer Anſpruch an den Empfänger. Wurde alſo die
Schenkung durch Delegation bewirkt, ſo bleibt das mit
dem Dritten geſchloſſene Rechtsgeſchäft ganz unberührt.



<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0615" n="601"/>
          <fw place="top" type="header">Einfluß der Schenkung auf dritte Per&#x017F;onen.</fw><lb/>
          <div n="3">
            <head> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#aq">X.</hi> </hi> </head><lb/>
            <p>Was endlich den Widerruf der Schenkung, be&#x017F;onders<lb/>
im Fall der Undankbarkeit, betrifft, &#x017F;o kann dabey für<lb/>
un&#x017F;re Frage kaum ein Zweifel ent&#x017F;tehen. Denn hier i&#x017F;t<lb/>
gleich Anfangs Alles gültig, und er&#x017F;t hinterher ent&#x017F;teht<lb/>
ein neuer An&#x017F;pruch an den Empfänger. Wurde al&#x017F;o die<lb/>
Schenkung durch Delegation bewirkt, &#x017F;o bleibt das mit<lb/>
dem Dritten ge&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;ene Rechtsge&#x017F;chäft ganz unberührt.</p>
          </div>
        </div><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[601/0615] Einfluß der Schenkung auf dritte Perſonen. X. Was endlich den Widerruf der Schenkung, beſonders im Fall der Undankbarkeit, betrifft, ſo kann dabey für unſre Frage kaum ein Zweifel entſtehen. Denn hier iſt gleich Anfangs Alles gültig, und erſt hinterher entſteht ein neuer Anſpruch an den Empfänger. Wurde alſo die Schenkung durch Delegation bewirkt, ſo bleibt das mit dem Dritten geſchloſſene Rechtsgeſchäft ganz unberührt.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system04_1841
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system04_1841/615
Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841, S. 601. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system04_1841/615>, abgerufen am 16.07.2024.