Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.

Bild:
<< vorherige Seite
§. 93. Juriſtiſche Perſonen. Rechte. (Fortſetzung.)
§. 93.
Juriſtiſche Perſonen. Rechte. (Fortſetzung.)
V. Erbrecht.

Die Inſtitute des Erbrechts ſind bey den juriſtiſchen
Perſonen weit ſpäter anerkannt worden, als die des übri-
gen Vermögensrechts, und dieſer Unterſchied hat ſeinen
Grund in der allgemeinen Natur des Erbrechts ſelbſt, ver-
glichen mit dem Weſen der juriſtiſchen Perſonen. Für
jeden Inhaber eines Vermoͤgens ſind die Regeln, nach
welchen er beerbt wird, höchſt wichtig und weſentlich, weil
nur die Rückſicht auf künftige Erben der Sammlung eines
Vermoͤgens bleibenden Reiz zu geben vermag; juriſtiſche
Perſonen aber werden nicht beerbt, weil ſie nicht ſterben.
Umgekehrt iſt der Erwerb durch die Beerbung eines An-
dern, mit Ausnahme der nächſten Verwandten (die aber
für juriſtiſche Perſonen nicht vorhanden ſind), etwas ſo
Zufälliges und Unberechenbares, daß für den freyen und
mannichfaltigen Verkehr im Vermoͤgen ein dringendes Be-
dürfniß dazu nicht behauptet werden kann, und daß eine
Lücke in demſelben nicht vorhanden iſt, wenn auch für jene
Erwerbungen keine Anſtalten getroffen ſeyn ſollten. Da
nun juriſtiſche Perſonen überhaupt nur die Beſtimmung
haben, in den lebendigen Vermögensverkehr, den natürli-
chen Perſonen gleich, einzugreifen (§ 85), ſo iſt es ganz
erklärlich, wenn das Recht derſelben im Allgemeinen längſt

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/313
Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/313>, abgerufen am 17.02.2025.