Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.7. Die drey neuen Gesetzbücher. Die vollständige Kritik eines Gesetzbuchs, die von 1) Ich werde dabey auf folgende Schriften verweisen: Con-
ference du code civil avec la discussion ... du conseil d'etat et du tribunat. Paris Didot 1805. 8. vol. in 12. -- Code civil suivi de l'expose des motifs (die Reden im corps legislatif). Paris Didot 1804. 8. vol. in 12. -- (Crussaire) Analyse des observations des 7. Die drey neuen Geſetzbücher. Die vollſtändige Kritik eines Geſetzbuchs, die von 1) Ich werde dabey auf folgende Schriften verweiſen: Con-
férence du code civil avec la discussion … du conseil d’etat et du tribunat. Paris Didot 1805. 8. vol. in 12. — Code civil suivi de l’exposé des motifs (die Reden im corps legislatif). Paris Didot 1804. 8. vol. in 12. — (Crussaire) Analyse des observations des <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0064" n="54"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">7.<lb/><hi rendition="#g">Die drey neuen Geſetzbücher</hi>.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p><hi rendition="#in">D</hi>ie vollſtändige Kritik eines Geſetzbuchs, die von<lb/> größerem Umfang ſeyn muß, als das Geſetzbuch ſelbſt,<lb/> kann eben deshalb in den Gränzen einer kleinen<lb/> Schrift nicht verſucht werden. Auch kommt es hier<lb/> auf dieſe Geſetzbücher nicht ſowohl in ihrem Werthe<lb/> im einzelnen an, als in der Wahrſcheinlichkeit, die ſie<lb/> uns für oder wider das Gelingen einer neuen Unter-<lb/> nehmung dieſer Art darbieten. Sie ſind nämlich<lb/> ſämtlich aus demjenigen Zuſtande juriſtiſcher Bil-<lb/> dung hervorgegangen, für welchen oben die Fähig-<lb/> keit zur Verfertigung eines guten Geſetzbuchs verneint<lb/> worden iſt, und ſie werden folglich hiſtoriſch zur Be-<lb/> ſtätigung oder Widerlegung unſrer Behauptung die-<lb/> nen können. Ich ſtelle den Code Napoleon zuerſt,<lb/> weil über ihn allein ausführliche Verhandlungen be-<lb/> kannt gemacht ſind, welche recht unmittelbar zu un-<lb/> ſrem Zwecke führen können. <note xml:id="seg2pn_2_1" next="#seg2pn_2_2" place="foot" n="1)">Ich werde dabey auf folgende Schriften verweiſen: <hi rendition="#aq">Con-<lb/> férence du code civil avec la discussion … du conseil d’etat et<lb/> du tribunat. Paris Didot 1805. 8. vol. in 12. — Code civil suivi de<lb/> l’exposé des motifs</hi> (die Reden im <hi rendition="#aq">corps legislatif). Paris Didot<lb/> 1804. 8. vol. in 12. — (<hi rendition="#g">Crussaire</hi>) Analyse des observations des</hi></note></p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [54/0064]
7.
Die drey neuen Geſetzbücher.
Die vollſtändige Kritik eines Geſetzbuchs, die von
größerem Umfang ſeyn muß, als das Geſetzbuch ſelbſt,
kann eben deshalb in den Gränzen einer kleinen
Schrift nicht verſucht werden. Auch kommt es hier
auf dieſe Geſetzbücher nicht ſowohl in ihrem Werthe
im einzelnen an, als in der Wahrſcheinlichkeit, die ſie
uns für oder wider das Gelingen einer neuen Unter-
nehmung dieſer Art darbieten. Sie ſind nämlich
ſämtlich aus demjenigen Zuſtande juriſtiſcher Bil-
dung hervorgegangen, für welchen oben die Fähig-
keit zur Verfertigung eines guten Geſetzbuchs verneint
worden iſt, und ſie werden folglich hiſtoriſch zur Be-
ſtätigung oder Widerlegung unſrer Behauptung die-
nen können. Ich ſtelle den Code Napoleon zuerſt,
weil über ihn allein ausführliche Verhandlungen be-
kannt gemacht ſind, welche recht unmittelbar zu un-
ſrem Zwecke führen können. 1)
1) Ich werde dabey auf folgende Schriften verweiſen: Con-
férence du code civil avec la discussion … du conseil d’etat et
du tribunat. Paris Didot 1805. 8. vol. in 12. — Code civil suivi de
l’exposé des motifs (die Reden im corps legislatif). Paris Didot
1804. 8. vol. in 12. — (Crussaire) Analyse des observations des
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