Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.12. Schluß. Ich fasse nochmals in kurzen Worten zusammen, In dem Zweck sind wir einig: wir wollen Grund- Auch in der Beurtheilung des gegenwärtigen Zu- 12. Schluß. Ich faſſe nochmals in kurzen Worten zuſammen, In dem Zweck ſind wir einig: wir wollen Grund- Auch in der Beurtheilung des gegenwärtigen Zu- <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0171" n="161"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">12.<lb/><hi rendition="#g">Schluß</hi>.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p><hi rendition="#in">I</hi>ch faſſe nochmals in kurzen Worten zuſammen,<lb/> worin meine Anſicht mit der Anſicht der Freunde<lb/> eines Geſetzbuchs übereinſtimmt, und worin ſich beide<lb/> unterſcheiden.</p><lb/> <p>In dem Zweck ſind wir einig: wir wollen Grund-<lb/> lage eines ſicheren Rechts, ſicher gegen Eingriff der<lb/> Willkühr und ungerechter Geſinnung; desgleichen Ge-<lb/> meinſchaft der Nation und Concentration ihrer wiſ-<lb/> ſenſchaftlichen Beſtrebungen auf daſſelbe Object. Für<lb/> dieſen Zweck verlangen ſie ein Geſetzbuch, was aber<lb/> die gewünſchte Einheit nur für die Hälfte von Deutſch-<lb/> land hervorbringen, die andere Hälfte dagegen ſchär-<lb/> fer als vorher abſondern würde. Ich ſehe das rechte<lb/> Mittel in einer organiſch fortſchreitenden Rechtswiſ-<lb/> ſenſchaft, die der ganzen Nation gemein ſeyn kann.</p><lb/> <p>Auch in der Beurtheilung des gegenwärtigen Zu-<lb/> ſtandes treffen wir überein, denn wir erkennen ihn<lb/> beide für mangelhaft. Sie aber ſehen den Grund<lb/> des Uebels in den Rechtsquellen, und glauben durch<lb/> ein Geſetzbuch zu helfen: ich finde ihn vielmehr in<lb/> uns, und glaube, daß wir eben deshalb zu einem<lb/> Geſetzbuch nicht berufen ſind.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [161/0171]
12.
Schluß.
Ich faſſe nochmals in kurzen Worten zuſammen,
worin meine Anſicht mit der Anſicht der Freunde
eines Geſetzbuchs übereinſtimmt, und worin ſich beide
unterſcheiden.
In dem Zweck ſind wir einig: wir wollen Grund-
lage eines ſicheren Rechts, ſicher gegen Eingriff der
Willkühr und ungerechter Geſinnung; desgleichen Ge-
meinſchaft der Nation und Concentration ihrer wiſ-
ſenſchaftlichen Beſtrebungen auf daſſelbe Object. Für
dieſen Zweck verlangen ſie ein Geſetzbuch, was aber
die gewünſchte Einheit nur für die Hälfte von Deutſch-
land hervorbringen, die andere Hälfte dagegen ſchär-
fer als vorher abſondern würde. Ich ſehe das rechte
Mittel in einer organiſch fortſchreitenden Rechtswiſ-
ſenſchaft, die der ganzen Nation gemein ſeyn kann.
Auch in der Beurtheilung des gegenwärtigen Zu-
ſtandes treffen wir überein, denn wir erkennen ihn
beide für mangelhaft. Sie aber ſehen den Grund
des Uebels in den Rechtsquellen, und glauben durch
ein Geſetzbuch zu helfen: ich finde ihn vielmehr in
uns, und glaube, daß wir eben deshalb zu einem
Geſetzbuch nicht berufen ſind.
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