Schwer zu vertragen ist für eines Mannes Magen Ein Weib, das niemal weiß, wieviel die Uhr geschlagen.
Er hat zu rechter Zeit nicht Früh- noch Abendschmaus, Und Ordnung fehlt der Welt, weil sie ihm fehlt im Haus.
49.
Verschieden ist im Grund, und wie es ist so bleib' es, Verschieden der Beruf des Mannes und des Weibes.
Was äußerlich der Mann, hat innerlich das Weib, Darum zusammen erst sind sie ein ganzer Leib.
Der Geist des Mannes mag frei in die Welt sich regen, Des Weibes Seele soll den Haushalt still bewegen.
Der Haushalt ist die Welt, in die sie ist gestellt; Die Welt bestellt sie, wenn den Haushalt sie bestellt.
48.
Schwer zu vertragen iſt fuͤr eines Mannes Magen Ein Weib, das niemal weiß, wieviel die Uhr geſchlagen.
Er hat zu rechter Zeit nicht Fruͤh- noch Abendſchmaus, Und Ordnung fehlt der Welt, weil ſie ihm fehlt im Haus.
49.
Verſchieden iſt im Grund, und wie es iſt ſo bleib' es, Verſchieden der Beruf des Mannes und des Weibes.
Was aͤußerlich der Mann, hat innerlich das Weib, Darum zuſammen erſt ſind ſie ein ganzer Leib.
Der Geiſt des Mannes mag frei in die Welt ſich regen, Des Weibes Seele ſoll den Haushalt ſtill bewegen.
Der Haushalt iſt die Welt, in die ſie iſt geſtellt; Die Welt beſtellt ſie, wenn den Haushalt ſie beſtellt.
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48.
Schwer zu vertragen iſt fuͤr eines Mannes Magen
Ein Weib, das niemal weiß, wieviel die Uhr geſchlagen.
Er hat zu rechter Zeit nicht Fruͤh- noch Abendſchmaus,
Und Ordnung fehlt der Welt, weil ſie ihm fehlt im Haus.
49.
Verſchieden iſt im Grund, und wie es iſt ſo bleib' es,
Verſchieden der Beruf des Mannes und des Weibes.
Was aͤußerlich der Mann, hat innerlich das Weib,
Darum zuſammen erſt ſind ſie ein ganzer Leib.
Der Geiſt des Mannes mag frei in die Welt ſich regen,
Des Weibes Seele ſoll den Haushalt ſtill bewegen.
Der Haushalt iſt die Welt, in die ſie iſt geſtellt;
Die Welt beſtellt ſie, wenn den Haushalt ſie beſtellt.
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Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 6. Leipzig, 1839, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rueckert_brahmane06_1839/306>, abgerufen am 22.02.2025.
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