Nicht Neugier rath' ich dir, die giert nur nach dem Neuen, Doch Neulust, die sich wohl des Neuen mag erfreuen.
Ohn' immer Neues kann die Neugier nicht erhalten Ihr Leben, Neulust lebt vergnügt auch bei dem Alten.
62.
Was giebt es hier, um was des Volks Gedräng sich häuft? Frag's oder warte bis es wieder sich verläuft.
Doch wenn du's dann erfährst, hast du vielleicht erfahren, Daß du dein Fragen und dein Warten konntest sparen.
Drum lieber geh mit mir vorüber dem Geschrei, Und denk im Stillen, was es wol gewesen sei?
Wir können mangerlei Anlässe dem Geschrei Erdenken, keinen doch, der viel zu gut nicht sei.
61.
Nicht Neugier rath' ich dir, die giert nur nach dem Neuen, Doch Neuluſt, die ſich wohl des Neuen mag erfreuen.
Ohn' immer Neues kann die Neugier nicht erhalten Ihr Leben, Neuluſt lebt vergnuͤgt auch bei dem Alten.
62.
Was giebt es hier, um was des Volks Gedraͤng ſich haͤuft? Frag's oder warte bis es wieder ſich verlaͤuft.
Doch wenn du's dann erfaͤhrſt, haſt du vielleicht erfahren, Daß du dein Fragen und dein Warten konnteſt ſparen.
Drum lieber geh mit mir voruͤber dem Geſchrei, Und denk im Stillen, was es wol geweſen ſei?
Wir koͤnnen mangerlei Anlaͤſſe dem Geſchrei Erdenken, keinen doch, der viel zu gut nicht ſei.
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61.
Nicht Neugier rath' ich dir, die giert nur nach dem Neuen,
Doch Neuluſt, die ſich wohl des Neuen mag erfreuen.
Ohn' immer Neues kann die Neugier nicht erhalten
Ihr Leben, Neuluſt lebt vergnuͤgt auch bei dem Alten.
62.
Was giebt es hier, um was des Volks Gedraͤng ſich haͤuft?
Frag's oder warte bis es wieder ſich verlaͤuft.
Doch wenn du's dann erfaͤhrſt, haſt du vielleicht erfahren,
Daß du dein Fragen und dein Warten konnteſt ſparen.
Drum lieber geh mit mir voruͤber dem Geſchrei,
Und denk im Stillen, was es wol geweſen ſei?
Wir koͤnnen mangerlei Anlaͤſſe dem Geſchrei
Erdenken, keinen doch, der viel zu gut nicht ſei.
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Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 4. Leipzig, 1838, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rueckert_brahmane04_1838/52>, abgerufen am 22.02.2025.
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