Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 3. Leipzig, 1837.93. Ein jeder hat sein Recht, um sich in sich zu ründen; Doch was die Einzlen trennt, das soll sie auch verbünden. Denn nur auf den Beding ist dein, was dein du nennst, Wenn du hinwider auch als mein das Mein' erkennst. Doch nimmst du Meines mir, ists nicht genug, daß du Es wiedergibst, du mußt verlieren Deins dazu. Das ist die Strafe, die du selbst dir zuerkannt; Dein eignes Thun hat sich auf dich zurück gewandt. Das ganze Recht ist dis, daß du dem andren nicht Das thust, was du nicht willst, daß dir von ihm geschicht. In diesem seid ihr gleich, und frei, wenn ihr verständig Des Rechtes Unterschied erkennet als nothwendig. 93. Ein jeder hat ſein Recht, um ſich in ſich zu ruͤnden; Doch was die Einzlen trennt, das ſoll ſie auch verbuͤnden. Denn nur auf den Beding iſt dein, was dein du nennſt, Wenn du hinwider auch als mein das Mein' erkennſt. Doch nimmſt du Meines mir, iſts nicht genug, daß du Es wiedergibſt, du mußt verlieren Deins dazu. Das iſt die Strafe, die du ſelbſt dir zuerkannt; Dein eignes Thun hat ſich auf dich zuruͤck gewandt. Das ganze Recht iſt dis, daß du dem andren nicht Das thuſt, was du nicht willſt, daß dir von ihm geſchicht. In dieſem ſeid ihr gleich, und frei, wenn ihr verſtaͤndig Des Rechtes Unterſchied erkennet als nothwendig. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0199" n="189"/> <div n="2"> <head>93.</head><lb/> <lg type="poem"> <lg n="1"> <l>Ein jeder hat ſein Recht, um ſich in ſich zu ruͤnden;</l><lb/> <l>Doch was die Einzlen trennt, das ſoll ſie auch verbuͤnden.</l> </lg><lb/> <lg n="2"> <l>Denn nur auf den Beding iſt dein, was dein du nennſt,</l><lb/> <l>Wenn du hinwider auch als mein das Mein' erkennſt.</l> </lg><lb/> <lg n="3"> <l>Doch nimmſt du Meines mir, iſts nicht genug, daß du</l><lb/> <l>Es wiedergibſt, du mußt verlieren Deins dazu.</l> </lg><lb/> <lg n="4"> <l>Das iſt die Strafe, die du ſelbſt dir zuerkannt;</l><lb/> <l>Dein eignes Thun hat ſich auf dich zuruͤck gewandt.</l> </lg><lb/> <lg n="5"> <l>Das ganze Recht iſt dis, daß du dem andren nicht</l><lb/> <l>Das thuſt, was du nicht willſt, daß dir von ihm geſchicht.</l> </lg><lb/> <lg n="6"> <l>In dieſem ſeid ihr gleich, und frei, wenn ihr verſtaͤndig</l><lb/> <l>Des Rechtes Unterſchied erkennet als nothwendig.</l> </lg><lb/> </lg> </div> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [189/0199]
93.
Ein jeder hat ſein Recht, um ſich in ſich zu ruͤnden;
Doch was die Einzlen trennt, das ſoll ſie auch verbuͤnden.
Denn nur auf den Beding iſt dein, was dein du nennſt,
Wenn du hinwider auch als mein das Mein' erkennſt.
Doch nimmſt du Meines mir, iſts nicht genug, daß du
Es wiedergibſt, du mußt verlieren Deins dazu.
Das iſt die Strafe, die du ſelbſt dir zuerkannt;
Dein eignes Thun hat ſich auf dich zuruͤck gewandt.
Das ganze Recht iſt dis, daß du dem andren nicht
Das thuſt, was du nicht willſt, daß dir von ihm geſchicht.
In dieſem ſeid ihr gleich, und frei, wenn ihr verſtaͤndig
Des Rechtes Unterſchied erkennet als nothwendig.
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