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Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 2. Leipzig, 1837.

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110.
Nicht darum sollst du dich verbunden halten, Kind,
Zu Handlungen, weil sie von Gott geboten sind.
Vielmehr als göttliches Gebot sei das empfunden
Von dir, wozu du dich fühlst innerlich verbunden.
Was ist der Unterschied? dort mußt du andern glauben,
Hier glaube nur dir selbst, und nichts kann dich dir rauben.

111.
Thu recht und schreibe dir nicht als Verdienst es an,
Denn deine Schuldigkeit allein hast du gethan.
Thu's gern! und wenn dir das nicht zum Verdienst gereicht,
Gereicht dirs doch zur Lust, daß dir die Pflicht ward leicht.

110.
Nicht darum ſollſt du dich verbunden halten, Kind,
Zu Handlungen, weil ſie von Gott geboten ſind.
Vielmehr als goͤttliches Gebot ſei das empfunden
Von dir, wozu du dich fuͤhlſt innerlich verbunden.
Was iſt der Unterſchied? dort mußt du andern glauben,
Hier glaube nur dir ſelbſt, und nichts kann dich dir rauben.

111.
Thu recht und ſchreibe dir nicht als Verdienſt es an,
Denn deine Schuldigkeit allein haſt du gethan.
Thu's gern! und wenn dir das nicht zum Verdienſt gereicht,
Gereicht dirs doch zur Luſt, daß dir die Pflicht ward leicht.

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[71/0081] 110. Nicht darum ſollſt du dich verbunden halten, Kind, Zu Handlungen, weil ſie von Gott geboten ſind. Vielmehr als goͤttliches Gebot ſei das empfunden Von dir, wozu du dich fuͤhlſt innerlich verbunden. Was iſt der Unterſchied? dort mußt du andern glauben, Hier glaube nur dir ſelbſt, und nichts kann dich dir rauben. 111. Thu recht und ſchreibe dir nicht als Verdienſt es an, Denn deine Schuldigkeit allein haſt du gethan. Thu's gern! und wenn dir das nicht zum Verdienſt gereicht, Gereicht dirs doch zur Luſt, daß dir die Pflicht ward leicht.

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Zitationshilfe: Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 2. Leipzig, 1837, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rueckert_brahmane02_1837/81>, abgerufen am 21.11.2024.