(siehe unsere Bestandskarte) und nähern sich immer mehr dem Hauungs- plane (siehe diesen).
Was nun endlich das oberste Glied der Forstverwaltung, die Forst- direktion, betrifft, so liegt diese entweder in der Hand eines forstlich ge- bildeten Departementschefs oder eines Oberforstkollegiums. Von ihr aus erfolgt die Oberleitung der ganzen Staatsforstverwaltung, begreife diese nun das Waldgebiet eines großen Staates oder den Waldkomplex einer großen Herrschaft, in welcher letzteren, wenn das Waldareal umfänglich genug ist, natürlich nicht minder eine Oberleitung der Forstverwaltung erforder- lich ist, als in jenem.
So sehen wir denn, daß die Staatsforstverwaltung ein umfängliches Gebäude ist, in dessen einzelnen Gemächern ein sehr wichtiger Theil des Staatswohles überwacht wird.
Forstbenutzung und Forsttechnologie.
Auch wenn wir jetzt nicht an die klimatische Bedeutung des Waldes denken wollen, so können wir nicht übersehen, daß vom Walde nicht das Holz allein benutzt wird; und wir können daher zwischen Forst-Haupt- nutzungen und Forst-Nebennutzungen unterscheiden.
Jene bestehen in dem Holze in dessen verschiedenen Arten und Formen der Gewinnung, welchen letztere zu der Benennung der Holzsortimente geführt haben. Der Holzmarkt des Waldes muß ebenso wie der Laden des Ausschnitters oder Cigarrenhändlers "assortirt" zu sein trachten.
Es ist eigentlich eine sonderbare Auffassung, daß man das nicht als Brennholz dienende Holz als Nutzholz unterscheidet, was doch jenes natürlich nicht minder ist. Das Brennholz zerfällt in Scheitholz, Stockholz, Astholz (bei Nadelhölzern) oder Zackenholz (bei Laub- hölzern), Reißholz, und außerdem bezeichnet man noch das kranke Holz von faulen Stämmen oder Stammtheilen als wandelbar.
Das Nutzholz wird in der Regel im Walde als Stämme oder Stangen, als Klötzer (Stammstücke), als Nutzklaftern (besonders glattes und geradspaltiges starkes Scheitholz z. B. für Stellmacher und Böttger) und als Nutzreißig (zu Reifen und Flechtwerk etc.) abgegeben, sofern es nicht zum Theil zu besonderen Gebrauchszwecken vorher auch noch oberflächlich zugerichtet wird.
(ſiehe unſere Beſtandskarte) und nähern ſich immer mehr dem Hauungs- plane (ſiehe dieſen).
Was nun endlich das oberſte Glied der Forſtverwaltung, die Forſt- direktion, betrifft, ſo liegt dieſe entweder in der Hand eines forſtlich ge- bildeten Departementschefs oder eines Oberforſtkollegiums. Von ihr aus erfolgt die Oberleitung der ganzen Staatsforſtverwaltung, begreife dieſe nun das Waldgebiet eines großen Staates oder den Waldkomplex einer großen Herrſchaft, in welcher letzteren, wenn das Waldareal umfänglich genug iſt, natürlich nicht minder eine Oberleitung der Forſtverwaltung erforder- lich iſt, als in jenem.
So ſehen wir denn, daß die Staatsforſtverwaltung ein umfängliches Gebäude iſt, in deſſen einzelnen Gemächern ein ſehr wichtiger Theil des Staatswohles überwacht wird.
Forſtbenutzung und Forſttechnologie.
Auch wenn wir jetzt nicht an die klimatiſche Bedeutung des Waldes denken wollen, ſo können wir nicht überſehen, daß vom Walde nicht das Holz allein benutzt wird; und wir können daher zwiſchen Forſt-Haupt- nutzungen und Forſt-Nebennutzungen unterſcheiden.
Jene beſtehen in dem Holze in deſſen verſchiedenen Arten und Formen der Gewinnung, welchen letztere zu der Benennung der Holzſortimente geführt haben. Der Holzmarkt des Waldes muß ebenſo wie der Laden des Ausſchnitters oder Cigarrenhändlers „aſſortirt“ zu ſein trachten.
Es iſt eigentlich eine ſonderbare Auffaſſung, daß man das nicht als Brennholz dienende Holz als Nutzholz unterſcheidet, was doch jenes natürlich nicht minder iſt. Das Brennholz zerfällt in Scheitholz, Stockholz, Aſtholz (bei Nadelhölzern) oder Zackenholz (bei Laub- hölzern), Reißholz, und außerdem bezeichnet man noch das kranke Holz von faulen Stämmen oder Stammtheilen als wandelbar.
Das Nutzholz wird in der Regel im Walde als Stämme oder Stangen, als Klötzer (Stammſtücke), als Nutzklaftern (beſonders glattes und geradſpaltiges ſtarkes Scheitholz z. B. für Stellmacher und Böttger) und als Nutzreißig (zu Reifen und Flechtwerk etc.) abgegeben, ſofern es nicht zum Theil zu beſonderen Gebrauchszwecken vorher auch noch oberflächlich zugerichtet wird.
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(ſiehe unſere Beſtandskarte) und nähern ſich immer mehr dem Hauungs-
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Was nun endlich das oberſte Glied der Forſtverwaltung, die Forſt-
direktion, betrifft, ſo liegt dieſe entweder in der Hand eines forſtlich ge-
bildeten Departementschefs oder eines Oberforſtkollegiums. Von ihr aus
erfolgt die Oberleitung der ganzen Staatsforſtverwaltung, begreife dieſe nun
das Waldgebiet eines großen Staates oder den Waldkomplex einer großen
Herrſchaft, in welcher letzteren, wenn das Waldareal umfänglich genug
iſt, natürlich nicht minder eine Oberleitung der Forſtverwaltung erforder-
lich iſt, als in jenem.
So ſehen wir denn, daß die Staatsforſtverwaltung ein umfängliches
Gebäude iſt, in deſſen einzelnen Gemächern ein ſehr wichtiger Theil des
Staatswohles überwacht wird.
Forſtbenutzung und Forſttechnologie.
Auch wenn wir jetzt nicht an die klimatiſche Bedeutung des Waldes
denken wollen, ſo können wir nicht überſehen, daß vom Walde nicht das
Holz allein benutzt wird; und wir können daher zwiſchen Forſt-Haupt-
nutzungen und Forſt-Nebennutzungen unterſcheiden.
Jene beſtehen in dem Holze in deſſen verſchiedenen Arten und Formen
der Gewinnung, welchen letztere zu der Benennung der Holzſortimente
geführt haben. Der Holzmarkt des Waldes muß ebenſo wie der Laden
des Ausſchnitters oder Cigarrenhändlers „aſſortirt“ zu ſein trachten.
Es iſt eigentlich eine ſonderbare Auffaſſung, daß man das nicht als
Brennholz dienende Holz als Nutzholz unterſcheidet, was doch jenes
natürlich nicht minder iſt. Das Brennholz zerfällt in Scheitholz,
Stockholz, Aſtholz (bei Nadelhölzern) oder Zackenholz (bei Laub-
hölzern), Reißholz, und außerdem bezeichnet man noch das kranke Holz
von faulen Stämmen oder Stammtheilen als wandelbar.
Das Nutzholz wird in der Regel im Walde als Stämme oder
Stangen, als Klötzer (Stammſtücke), als Nutzklaftern (beſonders
glattes und geradſpaltiges ſtarkes Scheitholz z. B. für Stellmacher und
Böttger) und als Nutzreißig (zu Reifen und Flechtwerk etc.) abgegeben,
ſofern es nicht zum Theil zu beſonderen Gebrauchszwecken vorher auch
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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 613. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/669>, abgerufen am 21.11.2024.
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