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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863.

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uns den Vortheil des ungestörteren Verständnisses des Einzelnen und wir
können alsdann leicht eine Geschäftsübersicht gewinnen.

Wir sind, wenigstens in der Staatsforstverwaltung, längst so weit,
daß der Unterschied zwischen Forstwissenschaft und Forstwirthschaft
theoretisch zwar besteht, aber in der Praxis, Dank unseren forstlichen
Bildungsanstalten, von einer bereits sehr großen Anzahl echt wissenschaft-
lich verfahrender Revierverwalter nach Kräften ausgeglichen ist. Es wird
daher angemessen sein, die Betrachtung der "Waldwirthschaft" ihren einzelnen
Geschäften nach an den Faden einer Gliederung der Forstwissenschaft im
engeren Sinne -- also die Grundwissenschaften Mathematik und Natur-
geschichte unbeachtet lassend -- anzureihen. Folgen wir in dieser Gliede-
rung, wenn auch in etwas veränderter Reihenfolge Cotta's "Grundriß der
Forstwissenschaft", 5. Auflage.

Berücksichtigen wir dabei theils die Zeitfolge, theils die Höhe der
Rangordnung, so zerfällt die Forstwissenschaft im engeren Sinne in

1) Waldbau.
2) Forstschutz.
3) Forsteinrichtung.
4) Waldwerthberechnung.
5) Forstverfassung.
6) Forstbenutzung und Forsttechnologie.
Der Waldbau

hat es mit der Erziehung und Ernte des Holzes zu thun*), und
alle praktischen Geschäfte des Waldbaues fallen zwischen die beiden End-
punkte der Bodenbearbeitung und der Fällung der Bäume.

Voraus geht noch die Wahl der dem zu bebauenden Boden ange-
messensten Holzart, denn auf diese kommt es größtentheils an, ob eine
vorgängige Bodenbearbeitung nothwendig, nützlich oder selbst zulässig sei.
Wenn es neben den unzähligen Ackerwerkzeugen des Landwirths allerdings
auch einen Waldpflug giebt, so wird dieser doch nur in wenigen Fällen
angewendet und der meist von starken Wurzeln durchflochtene, steinige

*) Einiges von den Arbeiten und Regeln des Waldbaues haben wir bei verschiedenen
Gelegenheiten schon früher kennen gelernt -- z. B. S. 282. und folg. -- muß aber
hier des übersichtlichen Zusammenhanges wegen noch einmal kurz wiederholt werden.

uns den Vortheil des ungeſtörteren Verſtändniſſes des Einzelnen und wir
können alsdann leicht eine Geſchäftsüberſicht gewinnen.

Wir ſind, wenigſtens in der Staatsforſtverwaltung, längſt ſo weit,
daß der Unterſchied zwiſchen Forſtwiſſenſchaft und Forſtwirthſchaft
theoretiſch zwar beſteht, aber in der Praxis, Dank unſeren forſtlichen
Bildungsanſtalten, von einer bereits ſehr großen Anzahl echt wiſſenſchaft-
lich verfahrender Revierverwalter nach Kräften ausgeglichen iſt. Es wird
daher angemeſſen ſein, die Betrachtung der „Waldwirthſchaft“ ihren einzelnen
Geſchäften nach an den Faden einer Gliederung der Forſtwiſſenſchaft im
engeren Sinne — alſo die Grundwiſſenſchaften Mathematik und Natur-
geſchichte unbeachtet laſſend — anzureihen. Folgen wir in dieſer Gliede-
rung, wenn auch in etwas veränderter Reihenfolge Cotta’s „Grundriß der
Forſtwiſſenſchaft“, 5. Auflage.

Berückſichtigen wir dabei theils die Zeitfolge, theils die Höhe der
Rangordnung, ſo zerfällt die Forſtwiſſenſchaft im engeren Sinne in

1) Waldbau.
2) Forſtſchutz.
3) Forſteinrichtung.
4) Waldwerthberechnung.
5) Forſtverfaſſung.
6) Forſtbenutzung und Forſttechnologie.
Der Waldbau

hat es mit der Erziehung und Ernte des Holzes zu thun*), und
alle praktiſchen Geſchäfte des Waldbaues fallen zwiſchen die beiden End-
punkte der Bodenbearbeitung und der Fällung der Bäume.

Voraus geht noch die Wahl der dem zu bebauenden Boden ange-
meſſenſten Holzart, denn auf dieſe kommt es größtentheils an, ob eine
vorgängige Bodenbearbeitung nothwendig, nützlich oder ſelbſt zuläſſig ſei.
Wenn es neben den unzähligen Ackerwerkzeugen des Landwirths allerdings
auch einen Waldpflug giebt, ſo wird dieſer doch nur in wenigen Fällen
angewendet und der meiſt von ſtarken Wurzeln durchflochtene, ſteinige

*) Einiges von den Arbeiten und Regeln des Waldbaues haben wir bei verſchiedenen
Gelegenheiten ſchon früher kennen gelernt — z. B. S. 282. und folg. — muß aber
hier des überſichtlichen Zuſammenhanges wegen noch einmal kurz wiederholt werden.
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[592/0648] uns den Vortheil des ungeſtörteren Verſtändniſſes des Einzelnen und wir können alsdann leicht eine Geſchäftsüberſicht gewinnen. Wir ſind, wenigſtens in der Staatsforſtverwaltung, längſt ſo weit, daß der Unterſchied zwiſchen Forſtwiſſenſchaft und Forſtwirthſchaft theoretiſch zwar beſteht, aber in der Praxis, Dank unſeren forſtlichen Bildungsanſtalten, von einer bereits ſehr großen Anzahl echt wiſſenſchaft- lich verfahrender Revierverwalter nach Kräften ausgeglichen iſt. Es wird daher angemeſſen ſein, die Betrachtung der „Waldwirthſchaft“ ihren einzelnen Geſchäften nach an den Faden einer Gliederung der Forſtwiſſenſchaft im engeren Sinne — alſo die Grundwiſſenſchaften Mathematik und Natur- geſchichte unbeachtet laſſend — anzureihen. Folgen wir in dieſer Gliede- rung, wenn auch in etwas veränderter Reihenfolge Cotta’s „Grundriß der Forſtwiſſenſchaft“, 5. Auflage. Berückſichtigen wir dabei theils die Zeitfolge, theils die Höhe der Rangordnung, ſo zerfällt die Forſtwiſſenſchaft im engeren Sinne in 1) Waldbau. 2) Forſtſchutz. 3) Forſteinrichtung. 4) Waldwerthberechnung. 5) Forſtverfaſſung. 6) Forſtbenutzung und Forſttechnologie. Der Waldbau hat es mit der Erziehung und Ernte des Holzes zu thun *), und alle praktiſchen Geſchäfte des Waldbaues fallen zwiſchen die beiden End- punkte der Bodenbearbeitung und der Fällung der Bäume. Voraus geht noch die Wahl der dem zu bebauenden Boden ange- meſſenſten Holzart, denn auf dieſe kommt es größtentheils an, ob eine vorgängige Bodenbearbeitung nothwendig, nützlich oder ſelbſt zuläſſig ſei. Wenn es neben den unzähligen Ackerwerkzeugen des Landwirths allerdings auch einen Waldpflug giebt, ſo wird dieſer doch nur in wenigen Fällen angewendet und der meiſt von ſtarken Wurzeln durchflochtene, ſteinige *) Einiges von den Arbeiten und Regeln des Waldbaues haben wir bei verſchiedenen Gelegenheiten ſchon früher kennen gelernt — z. B. S. 282. und folg. — muß aber hier des überſichtlichen Zuſammenhanges wegen noch einmal kurz wiederholt werden.

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Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 592. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/648>, abgerufen am 21.11.2024.