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Rosenkranz, Karl: Ästhetik des Häßlichen. Königsberg, 1853.

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Tiefen deſſelben die äußerſte Entzweiung hervor. Daß Scheu߬
liche vornämlich iſt dasjenige Häßliche, deſſen die Kunſt gar
nicht entbehren kann, will ſie nicht auf die Darſtellung des
Böſen verzichten und in einer oberflächlichen und beſchränkten
Weltauffaſſung ſich bewegen, deren Ziel nur die angenehme
Unterhaltung wäre. Das Scheußliche iſt nun: 1. ideeller
Weiſe das Abgeſchmackte, die Negation der Idee im ſchlecht¬
hin Sinnloſen; 2. reeller Weiſe das Ekelhafte, die Negation
aller Schönheit der ſinnlichen Erſcheinung der Idee: 3. ideel¬
reeller Weiſe das Böſe, die Negation ſowohl des Begriffs
der Idee des Wahren und Guten, als auch der Realität
dieſes Begriffs in der Schönheit der Erſcheinung. Das Böſe
iſt der Gipfel des Scheußlichen als die poſitive, abſolute
Unidee. Die Kunſt darf nicht nur aller dieſer Formen des
Häßlichen ſich bedienen, ſondern ſie muß es unter gewiſſen
Bedingungen. Die allgemeinen Bedingungen ſind von uns
in der Einleitung erörtert; es ſind diejenigen, ohne welche
die Darſtellung des Häßlichen überhaupt nicht zuläſſig iſt.
Das Scheußliche darf alſo niemals Selbſtzweck ſein; es darf
nicht iſolirt werden; es muß durch die Nothwendigkeit her¬
ausgefordert ſein, die Freiheit in ihrer Totalität zu ſchildern,
und endlich muß es eben ſo idealiſirt werden, wie alle Er¬
ſcheinung überhaupt. Sehen wir nun aber zu, worin die
beſondern Bedingungen ſeiner äſthetiſchen Möglichkeit beſtehen.

a) Das Abgeſchmackte.

Das Scheußliche im Allgemeinen widerſtreitet der
Vernunft und Freiheit. Als Abgeſchmacktes ſtellt es dieſen
Widerſtreit in einer Form dar, die vorzüglich den Verſtand
durch die grundloſe Negation des Geſetzes der Cauſalität
und die Phantaſie durch die daraus ſich ergebende Zuſam¬

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Zitationshilfe: Rosenkranz, Karl: Ästhetik des Häßlichen. Königsberg, 1853, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rosenkranz_aesthetik_1853/322>, abgerufen am 20.02.2025.