Zweiffel, daß dem Lande dadurch ein ziemlicher Zuwachs wiederfahren könte. Siehe den Sei- den-Bau in seiner nöthigen Vorbereitung, ge- hörigen Bestellung, und endlichen Gewinnung, so ein Mitglied der Königlichen Preußischen Societät der Wissenschafften in Druck gehen lassen.
DasXXXI.Capitel. Vom Commercien-Wesen.
§. 1.
OB zwar die Billigkeit erfordert, daß ei- ne Nation, die an einem Dinge Uber- fluß hat, der andern, die daran Man- gel leidet, gegen gebührende Satisfaction die Nothdurfft verlasse. Wenn aber in einem Lande selbst Mangel vorfällt, oder doch besorget wird, und andere gerechte Ursachen es erfor- dern, so kan die Ausfuhre solcher Dinge verbo- ten werden. Jst der Mangel von einer gewis- sen Sache bereits im Lande vorhanden, so ist an der Justice dergleichen Verordnung im gering- sten nicht zu zweiffeln. Wenn aber selbiger nur besorget wird, hat eine hohe Obrigkeit eines Theiles die Behutsamkeit anzuwenden, damit die Christliche Liebe gegen die benachbarten und andere, die in dem Mangel würcklich ste- cken, und ihre Hülffe imploriren, nicht gäntz-
lich
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Zweiffel, daß dem Lande dadurch ein ziemlicher Zuwachs wiederfahren koͤnte. Siehe den Sei- den-Bau in ſeiner noͤthigen Vorbereitung, ge- hoͤrigen Beſtellung, und endlichen Gewinnung, ſo ein Mitglied der Koͤniglichen Preußiſchen Societaͤt der Wiſſenſchafften in Druck gehen laſſen.
DasXXXI.Capitel. Vom Commercien-Weſen.
§. 1.
OB zwar die Billigkeit erfordert, daß ei- ne Nation, die an einem Dinge Uber- fluß hat, der andern, die daran Man- gel leidet, gegen gebuͤhrende Satisfaction die Nothdurfft verlaſſe. Wenn aber in einem Lande ſelbſt Mangel vorfaͤllt, oder doch beſorget wird, und andere gerechte Urſachen es erfor- dern, ſo kan die Ausfuhre ſolcher Dinge verbo- ten werden. Jſt der Mangel von einer gewiſ- ſen Sache bereits im Lande vorhanden, ſo iſt an der Juſtice dergleichen Verordnung im gering- ſten nicht zu zweiffeln. Wenn aber ſelbiger nur beſorget wird, hat eine hohe Obrigkeit eines Theiles die Behutſamkeit anzuwenden, damit die Chriſtliche Liebe gegen die benachbarten und andere, die in dem Mangel wuͤrcklich ſte- cken, und ihre Huͤlffe imploriren, nicht gaͤntz-
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[915/0935]
Zweiffel, daß dem Lande dadurch ein ziemlicher
Zuwachs wiederfahren koͤnte. Siehe den Sei-
den-Bau in ſeiner noͤthigen Vorbereitung, ge-
hoͤrigen Beſtellung, und endlichen Gewinnung,
ſo ein Mitglied der Koͤniglichen Preußiſchen
Societaͤt der Wiſſenſchafften in Druck gehen
laſſen.
Das XXXI. Capitel.
Vom Commercien-Weſen.
§. 1.
OB zwar die Billigkeit erfordert, daß ei-
ne Nation, die an einem Dinge Uber-
fluß hat, der andern, die daran Man-
gel leidet, gegen gebuͤhrende Satisfaction die
Nothdurfft verlaſſe. Wenn aber in einem
Lande ſelbſt Mangel vorfaͤllt, oder doch beſorget
wird, und andere gerechte Urſachen es erfor-
dern, ſo kan die Ausfuhre ſolcher Dinge verbo-
ten werden. Jſt der Mangel von einer gewiſ-
ſen Sache bereits im Lande vorhanden, ſo iſt an
der Juſtice dergleichen Verordnung im gering-
ſten nicht zu zweiffeln. Wenn aber ſelbiger
nur beſorget wird, hat eine hohe Obrigkeit eines
Theiles die Behutſamkeit anzuwenden, damit
die Chriſtliche Liebe gegen die benachbarten
und andere, die in dem Mangel wuͤrcklich ſte-
cken, und ihre Huͤlffe imploriren, nicht gaͤntz-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 915. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/935>, abgerufen am 21.12.2024.
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