DasXLVIII.Capitel. Von Friedens-Schlüssen und den Mediateurs.
§. 1.
EJn vernünfftiger Regent ziehet nicht eher den Degen, biß er darzu genöthiget wird, und sucht alle Gelegenheit, den Frieden zu schliessen. Er intendiret nicht, wenn er auch gleich glücklich ist, den andern gantz zu ruiniren, oder seine Länder zu conquetiren, son- dern nur in den Stand zu setzen, daß die Balance erhalten werde, und seine Nachbarn sich nicht mehr so vor ihm fürchten dürffen. Jst er un- glücklich, so acceptiret er lieber einen ihm offerir- ten desavantageusen Frieden, ob er gleich etwas verlieret, als daß er sich in Gefahr setzen solte, durch den ungewissen Hazard des Krieges noch mehr zu verlieren. Jnzwischen suchet er dasjeni- ge, was er noch hat, zu conserviren, und geden- cket, daß sich das Glück, wie die Leute insgemein reden, so wenig im Kriege als im Spielen for- ciren lassen.
§. 2. Jn den alten Zeiten ist es gebräuchlich gewesen, daß das Friedens-Pactum von dem Aus- gang eines Duells, so unter etlichen von den krie- genden Theilen darzu erwehlten Personen gehal- ten worden, dependiret hat. Nun scheinet zwar,
daß
DasXLVIII.Capitel. Von Friedens-Schluͤſſen und den Mediateurs.
§. 1.
EJn vernuͤnfftiger Regent ziehet nicht eher den Degen, biß er darzu genoͤthiget wird, und ſucht alle Gelegenheit, den Frieden zu ſchlieſſen. Er intendiret nicht, wenn er auch gleich gluͤcklich iſt, den andern gantz zu ruiniren, oder ſeine Laͤnder zu conquetiren, ſon- dern nur in den Stand zu ſetzen, daß die Balance erhalten werde, und ſeine Nachbarn ſich nicht mehr ſo vor ihm fuͤrchten duͤrffen. Jſt er un- gluͤcklich, ſo acceptiret er lieber einen ihm offerir- ten desavantageuſen Frieden, ob er gleich etwas verlieret, als daß er ſich in Gefahr ſetzen ſolte, durch den ungewiſſen Hazard des Krieges noch mehr zu verlieren. Jnzwiſchen ſuchet er dasjeni- ge, was er noch hat, zu conſerviren, und geden- cket, daß ſich das Gluͤck, wie die Leute insgemein reden, ſo wenig im Kriege als im Spielen for- ciren laſſen.
§. 2. Jn den alten Zeiten iſt es gebraͤuchlich geweſen, daß das Friedens-Pactum von dem Aus- gang eines Duells, ſo unter etlichen von den krie- genden Theilen darzu erwehlten Perſonen gehal- ten worden, dependiret hat. Nun ſcheinet zwar,
daß
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Das XLVIII. Capitel.
Von Friedens-Schluͤſſen und den
Mediateurs.
§. 1.
EJn vernuͤnfftiger Regent ziehet nicht eher
den Degen, biß er darzu genoͤthiget
wird, und ſucht alle Gelegenheit, den
Frieden zu ſchlieſſen. Er intendiret nicht, wenn
er auch gleich gluͤcklich iſt, den andern gantz zu
ruiniren, oder ſeine Laͤnder zu conquetiren, ſon-
dern nur in den Stand zu ſetzen, daß die Balance
erhalten werde, und ſeine Nachbarn ſich nicht
mehr ſo vor ihm fuͤrchten duͤrffen. Jſt er un-
gluͤcklich, ſo acceptiret er lieber einen ihm offerir-
ten desavantageuſen Frieden, ob er gleich etwas
verlieret, als daß er ſich in Gefahr ſetzen ſolte,
durch den ungewiſſen Hazard des Krieges noch
mehr zu verlieren. Jnzwiſchen ſuchet er dasjeni-
ge, was er noch hat, zu conſerviren, und geden-
cket, daß ſich das Gluͤck, wie die Leute insgemein
reden, ſo wenig im Kriege als im Spielen for-
ciren laſſen.
§. 2. Jn den alten Zeiten iſt es gebraͤuchlich
geweſen, daß das Friedens-Pactum von dem Aus-
gang eines Duells, ſo unter etlichen von den krie-
genden Theilen darzu erwehlten Perſonen gehal-
ten worden, dependiret hat. Nun ſcheinet zwar,
daß
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1420. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1440>, abgerufen am 30.12.2024.
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