stetswährenden Nachruhm diese Statue hätten auf- richten lassen, so hätten Sie ihm gnädigsten Befehl ertheilet, allenthalben und zu iedermans Kundschafft öffentlich auszuruffen und anzudeuten/ daß sie die- selbe, bey Vermeydung ernstlicher Bestraffung und schweren Ungnade, von iederman heilig, unverletzt, und in Ehren gehalten wissen wolten. Es wird nachgehends eine schöne Music dabey gehalten, die Soldatesque muß die Statue salutiren, und alle ho- neur erzeigen, und der March der Procession gehet auf eben die Art wieder zuruck, wie er bey derselben ankommen.
Das VII. Capitul. Von Schloß- und Zimmer- Ceremoniellen.
§. 1.
Jn den gantz alten Zeiten haben sich so wohl die Teutschen, als auch andere Europäi- sche Landes-Regenten nicht so beständig, als wie in den neuern in ihren Residen- tzien aufgehalten, sondern sind in ihrem Lande bald an diesem Ort, bald an einem andern wieder her- um gezogen, wie es ihr Staats-Interesse, die Be- schaffenheit der Conjuncturen, und die Wohlfarth ihrer Unterthanen erfordern wollen. Also mel- det Lehmann in seiner Speyerischen Chronick in dem VII. Buch und dessen XIV. Cap. pag. 754.
daß
I. Theil. VII. Capitul.
ſtetswaͤhrenden Nachruhm dieſe Statue haͤtten auf- richten laſſen, ſo haͤtten Sie ihm gnaͤdigſten Befehl ertheilet, allenthalben und zu iedermans Kundſchafft oͤffentlich auszuruffen und anzudeuten/ daß ſie die- ſelbe, bey Vermeydung ernſtlicher Beſtraffung und ſchweren Ungnade, von iederman heilig, unverletzt, und in Ehren gehalten wiſſen wolten. Es wird nachgehends eine ſchoͤne Muſic dabey gehalten, die Soldateſque muß die Statue ſalutiren, und alle ho- neur erzeigen, und der March der Proceſſion gehet auf eben die Art wieder zuruck, wie er bey derſelben ankommen.
Das VII. Capitul. Von Schloß- und Zimmer- Ceremoniellen.
§. 1.
Jn den gantz alten Zeiten haben ſich ſo wohl die Teutſchen, als auch andere Europaͤi- ſche Landes-Regenten nicht ſo beſtaͤndig, als wie in den neuern in ihren Reſiden- tzien aufgehalten, ſondern ſind in ihrem Lande bald an dieſem Ort, bald an einem andern wieder her- um gezogen, wie es ihr Staats-Intereſſe, die Be- ſchaffenheit der Conjuncturen, und die Wohlfarth ihrer Unterthanen erfordern wollen. Alſo mel- det Lehmann in ſeiner Speyeriſchen Chronick in dem VII. Buch und deſſen XIV. Cap. pag. 754.
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I. Theil. VII. Capitul.
ſtetswaͤhrenden Nachruhm dieſe Statue haͤtten auf-
richten laſſen, ſo haͤtten Sie ihm gnaͤdigſten Befehl
ertheilet, allenthalben und zu iedermans Kundſchafft
oͤffentlich auszuruffen und anzudeuten/ daß ſie die-
ſelbe, bey Vermeydung ernſtlicher Beſtraffung und
ſchweren Ungnade, von iederman heilig, unverletzt,
und in Ehren gehalten wiſſen wolten. Es wird
nachgehends eine ſchoͤne Muſic dabey gehalten, die
Soldateſque muß die Statue ſalutiren, und alle ho-
neur erzeigen, und der March der Proceſſion gehet
auf eben die Art wieder zuruck, wie er bey derſelben
ankommen.
Das VII. Capitul.
Von Schloß- und Zimmer-
Ceremoniellen.
§. 1.
Jn den gantz alten Zeiten haben ſich ſo wohl
die Teutſchen, als auch andere Europaͤi-
ſche Landes-Regenten nicht ſo beſtaͤndig,
als wie in den neuern in ihren Reſiden-
tzien aufgehalten, ſondern ſind in ihrem Lande bald
an dieſem Ort, bald an einem andern wieder her-
um gezogen, wie es ihr Staats-Intereſſe, die Be-
ſchaffenheit der Conjuncturen, und die Wohlfarth
ihrer Unterthanen erfordern wollen. Alſo mel-
det Lehmann in ſeiner Speyeriſchen Chronick in
dem VII. Buch und deſſen XIV. Cap. pag. 754.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/86>, abgerufen am 21.11.2024.
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