man siehet zu Zeiten aus den Statuen, die um das Gebäude herum stehen, aus den Vasen und Blu- men-Geschirren, aus den Bäumen, ja gar aus der Erde heraus artige Feuer-Flämmgen fah- ren.
Das III. Capitul. Von den mancherley Turnie- ren und Ritter-Spielen.
§. 1.
Die Turniere und Ritter-Spiele, sind eine solche Ubung, welche von den ältesten Zeiten an biß auf die ietzigen von den höchsten Standes-Personen angeordnet und dirigiret, und den Adelichen Geschlechtern vor sehr anständig geachtet worden. Die meisten Autores gedencken, daß der Kayser Henricus der Vogelsteller, vor den Urheber dieser Ritter-Spiele zu achten, andere hingegen melden, daß dergleichen schon vor ihm in Orient zu Constantinopel von dem Kayser Michael angestellt worden, ingleichen daß sie allbereits bey den Gothen, Longobarden und Francken gebräuchlich gewesen. S. das II. Cap. von Schubarti Tractat de ludis equestribus.
§. 2. Dem sey wie ihm wolle, so ist doch gewiß, daß der Kayser Henrich, diese Ritter-Spiele, nach- dem er die Hunnen ausgerottet, und die Slaven und Sorberwenden sich unterwürffig gemacht, in
beson-
Von Aufzuͤgen.
man ſiehet zu Zeiten aus den Statuen, die um das Gebaͤude herum ſtehen, aus den Vaſen und Blu- men-Geſchirren, aus den Baͤumen, ja gar aus der Erde heraus artige Feuer-Flaͤmmgen fah- ren.
Das III. Capitul. Von den mancherley Turnie- ren und Ritter-Spielen.
§. 1.
Die Turniere und Ritter-Spiele, ſind eine ſolche Ubung, welche von den aͤlteſten Zeiten an biß auf die ietzigen von den hoͤchſten Standes-Perſonen angeordnet und dirigiret, und den Adelichen Geſchlechtern vor ſehr anſtaͤndig geachtet worden. Die meiſten Autores gedencken, daß der Kayſer Henricus der Vogelſteller, vor den Urheber dieſer Ritter-Spiele zu achten, andere hingegen melden, daß dergleichen ſchon vor ihm in Orient zu Conſtantinopel von dem Kayſer Michael angeſtellt worden, ingleichen daß ſie allbereits bey den Gothen, Longobarden und Francken gebraͤuchlich geweſen. S. das II. Cap. von Schubarti Tractat de ludis equeſtribus.
§. 2. Dem ſey wie ihm wolle, ſo iſt doch gewiß, daß der Kayſer Henrich, dieſe Ritter-Spiele, nach- dem er die Hunnen ausgerottet, und die Slaven und Sorberwenden ſich unterwuͤrffig gemacht, in
beſon-
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Von Aufzuͤgen.
man ſiehet zu Zeiten aus den Statuen, die um das
Gebaͤude herum ſtehen, aus den Vaſen und Blu-
men-Geſchirren, aus den Baͤumen, ja gar aus
der Erde heraus artige Feuer-Flaͤmmgen fah-
ren.
Das III. Capitul.
Von den mancherley Turnie-
ren und Ritter-Spielen.
§. 1.
Die Turniere und Ritter-Spiele, ſind eine
ſolche Ubung, welche von den aͤlteſten
Zeiten an biß auf die ietzigen von den
hoͤchſten Standes-Perſonen angeordnet
und dirigiret, und den Adelichen Geſchlechtern vor
ſehr anſtaͤndig geachtet worden. Die meiſten
Autores gedencken, daß der Kayſer Henricus der
Vogelſteller, vor den Urheber dieſer Ritter-Spiele
zu achten, andere hingegen melden, daß dergleichen
ſchon vor ihm in Orient zu Conſtantinopel von
dem Kayſer Michael angeſtellt worden, ingleichen
daß ſie allbereits bey den Gothen, Longobarden
und Francken gebraͤuchlich geweſen. S. das II. Cap.
von Schubarti Tractat de ludis equeſtribus.
§. 2. Dem ſey wie ihm wolle, ſo iſt doch gewiß,
daß der Kayſer Henrich, dieſe Ritter-Spiele, nach-
dem er die Hunnen ausgerottet, und die Slaven
und Sorberwenden ſich unterwuͤrffig gemacht, in
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 751. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/775>, abgerufen am 30.12.2024.
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