von Kayser Carl V. vorzeigen. S. Itter de feud. Imper. p. 596.
Das VI. Capitul. Von Bündnissen.
§. 1.
Der Tractaten, welche grosse Herren mit ein- ander schliessen, giebt es viel und man- cherley Arten. Einige betreffen den Frie- den, den Stillstand der Waffen, die Auswechslung, Abtretung oder Wiedererstattung der streitigen oder eroberten Plätze und Länder, die Gewährschafften, Heyrathen, Commercien und dergleichen. Andere schliessen Off- und Defensiv- Allianzen, Vergleiche wegen der Grentzen und Zu- behörungen. Uber dieses giebt es geheime Tracta- ten, deren Vollziehung und Eröffnung eine Zeit- lang verschoben wird, auch findet man öffentliche, denen gewisse geheime Articul mit angehangen werden. Eventulle Tractaten nennet man, de- ren Vollziehung von gewissen Begebenheiten de- pendiret, von welchen man muthmasset daß sie sich ereignen sollen, und ohne welche diese Tracta- ten nichts würcken.
§. 2. Jn den vorigen Seculis wurden in Teutsch- land theils unter Churfürstlichen und Fürstlichen Häusern, theils auch unter Grasen mancherley
Erb-
II. Theil. VI. Capitul.
von Kayſer Carl V. vorzeigen. S. Itter de feud. Imper. p. 596.
Das VI. Capitul. Von Buͤndniſſen.
§. 1.
Der Tractaten, welche groſſe Herren mit ein- ander ſchlieſſen, giebt es viel und man- cherley Arten. Einige betreffen den Frie- den, den Stillſtand der Waffen, die Auswechslung, Abtretung oder Wiedererſtattung der ſtreitigen oder eroberten Plaͤtze und Laͤnder, die Gewaͤhrſchafften, Heyrathen, Commercien und dergleichen. Andere ſchlieſſen Off- und Defenſiv- Allianzen, Vergleiche wegen der Grentzen und Zu- behoͤrungen. Uber dieſes giebt es geheime Tracta- ten, deren Vollziehung und Eroͤffnung eine Zeit- lang verſchoben wird, auch findet man oͤffentliche, denen gewiſſe geheime Articul mit angehangen werden. Eventulle Tractaten nennet man, de- ren Vollziehung von gewiſſen Begebenheiten de- pendiret, von welchen man muthmaſſet daß ſie ſich ereignen ſollen, und ohne welche dieſe Tracta- ten nichts wuͤrcken.
§. 2. Jn den vorigen Seculis wurden in Teutſch- land theils unter Churfuͤrſtlichen und Fuͤrſtlichen Haͤuſern, theils auch unter Graſen mancherley
Erb-
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II. Theil. VI. Capitul.
von Kayſer Carl V. vorzeigen. S. Itter de feud.
Imper. p. 596.
Das VI. Capitul.
Von Buͤndniſſen.
§. 1.
Der Tractaten, welche groſſe Herren mit ein-
ander ſchlieſſen, giebt es viel und man-
cherley Arten. Einige betreffen den Frie-
den, den Stillſtand der Waffen, die
Auswechslung, Abtretung oder Wiedererſtattung
der ſtreitigen oder eroberten Plaͤtze und Laͤnder, die
Gewaͤhrſchafften, Heyrathen, Commercien und
dergleichen. Andere ſchlieſſen Off- und Defenſiv-
Allianzen, Vergleiche wegen der Grentzen und Zu-
behoͤrungen. Uber dieſes giebt es geheime Tracta-
ten, deren Vollziehung und Eroͤffnung eine Zeit-
lang verſchoben wird, auch findet man oͤffentliche,
denen gewiſſe geheime Articul mit angehangen
werden. Eventulle Tractaten nennet man, de-
ren Vollziehung von gewiſſen Begebenheiten de-
pendiret, von welchen man muthmaſſet daß ſie
ſich ereignen ſollen, und ohne welche dieſe Tracta-
ten nichts wuͤrcken.
§. 2. Jn den vorigen Seculis wurden in Teutſch-
land theils unter Churfuͤrſtlichen und Fuͤrſtlichen
Haͤuſern, theils auch unter Graſen mancherley
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 460. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/484>, abgerufen am 21.11.2024.
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