Es wird unnöthig seyn, in diesem Capitul von demjenigen, was bey dieser Materie zum Galanterie-Ceremoniel erfordert wird, zu reden; als, von der Proprete und dem Aufputz der Wochen-Stube, oder des Zimmers, darinnen das Kind getaufft werden soll, von der Parade des Wochen-Bettes, von dem kostbahren Geräthe des Kindes, von der Standes-mäßigen Bewirthung der Gevattern, und andern dergleichen Eitelkeiten, weil die Dames mehr als zu sinnreich, von dergleichen neuen Moden etwas zu erfinden, und mehr als zu mühsam, einander hierinnen zu un- terrichten; sondern ich werde mich davor bemü- hen, einige andere nützlichere Anmerckungen mitzu- theilen.
§. 2. Es ist nicht zu beschreiben, was nicht allein unter dem Pöbel, sondern auch unter denen, die dem Pöbel an Stand und Verstand übertreffen, bey dem hochheiligen Sacrament der Tauffe, und in denen Wochen-Stuben vor Aberglauben vorge- hen. Einige Gelehrte haben gar viel derselben in besondern Schrifften zusammen getragen. Es wä- re zu wünschen, daß dieselben durch obrigkeitliche Verordnungen und öffentliche Landes-Mandata
abge-
Das XVI. Capitul. Von Kindtauffen.
§. 1.
Es wird unnoͤthig ſeyn, in dieſem Capitul von demjenigen, was bey dieſer Materie zum Galanterie-Ceremoniel erfordert wird, zu reden; als, von der Propreté und dem Aufputz der Wochen-Stube, oder des Zimmers, darinnen das Kind getaufft werden ſoll, von der Parade des Wochen-Bettes, von dem koſtbahren Geraͤthe des Kindes, von der Standes-maͤßigen Bewirthung der Gevattern, und andern dergleichen Eitelkeiten, weil die Dames mehr als zu ſinnreich, von dergleichen neuen Moden etwas zu erfinden, und mehr als zu muͤhſam, einander hierinnen zu un- terrichten; ſondern ich werde mich davor bemuͤ- hen, einige andere nuͤtzlichere Anmerckungen mitzu- theilen.
§. 2. Es iſt nicht zu beſchreiben, was nicht allein unter dem Poͤbel, ſondern auch unter denen, die dem Poͤbel an Stand und Verſtand uͤbertreffen, bey dem hochheiligen Sacrament der Tauffe, und in denen Wochen-Stuben vor Aberglauben vorge- hen. Einige Gelehrte haben gar viel derſelben in beſondern Schrifften zuſammen getragen. Es waͤ- re zu wuͤnſchen, daß dieſelben durch obrigkeitliche Verordnungen und oͤffentliche Landes-Mandata
abge-
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[621/0641]
Das XVI. Capitul.
Von Kindtauffen.
§. 1.
Es wird unnoͤthig ſeyn, in dieſem Capitul von
demjenigen, was bey dieſer Materie zum
Galanterie-Ceremoniel erfordert wird,
zu reden; als, von der Propreté und dem
Aufputz der Wochen-Stube, oder des Zimmers,
darinnen das Kind getaufft werden ſoll, von der
Parade des Wochen-Bettes, von dem koſtbahren
Geraͤthe des Kindes, von der Standes-maͤßigen
Bewirthung der Gevattern, und andern dergleichen
Eitelkeiten, weil die Dames mehr als zu ſinnreich,
von dergleichen neuen Moden etwas zu erfinden,
und mehr als zu muͤhſam, einander hierinnen zu un-
terrichten; ſondern ich werde mich davor bemuͤ-
hen, einige andere nuͤtzlichere Anmerckungen mitzu-
theilen.
§. 2. Es iſt nicht zu beſchreiben, was nicht allein
unter dem Poͤbel, ſondern auch unter denen, die dem
Poͤbel an Stand und Verſtand uͤbertreffen, bey
dem hochheiligen Sacrament der Tauffe, und in
denen Wochen-Stuben vor Aberglauben vorge-
hen. Einige Gelehrte haben gar viel derſelben in
beſondern Schrifften zuſammen getragen. Es waͤ-
re zu wuͤnſchen, daß dieſelben durch obrigkeitliche
Verordnungen und oͤffentliche Landes-Mandata
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 621. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/641>, abgerufen am 30.12.2024.
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