pliment, das nicht gar weit her ist. Es wird solches insgemein von denen vorgebracht, die sich aus fleis- sigen Gastereyen eine besondere Ehre machen. Unter seines gleichen gehet alles an, wenn man aber bey einem vornehmern Ministre damit wolte angezogen kommen, so würde man es sehr mal a propos anbringen, und könte leicht eine Antwort darauf bekommen, die einen beschämt machen würde.
Das X. Capitul. Vom Dantzen und Bällen.
§. 1.
OB und wie weit das Dantzen nach denen Regeln der Christlichen Sitten-Lehre vor zuläßig oder unzuläßig zu achten, ist in vielen Streit-Schrifften mehr als zu weitläufftig untersucht und abgehandelt worden. Einige von den Gottesgelehrten unsrer Evangeli- schen Kirche, welche die Erkäntniß der Wahrheit mit der Ausübung der Gottseeligkeit nicht gehörig zu verbinden gewust, haben mit Unverstand über das Dantzen geeifert, und alles Dantzen ohn Un- terscheid als sündlich, GOtt mißfällig und ver- dammlich ausgeschryen, andere hingegen, die allzu fleischlich gesinnt, haben GOtt und der Evangeli- schen Kirche einen schlechten Dienst gethan, da sie
ohne
II. Theil. X. Capitul.
pliment, das nicht gar weit her iſt. Es wird ſolches insgemein von denen vorgebracht, die ſich aus fleiſ- ſigen Gaſtereyen eine beſondere Ehre machen. Unter ſeines gleichen gehet alles an, wenn man aber bey einem vornehmern Miniſtre damit wolte angezogen kommen, ſo wuͤrde man es ſehr mal à propos anbringen, und koͤnte leicht eine Antwort darauf bekommen, die einen beſchaͤmt machen wuͤrde.
Das X. Capitul. Vom Dantzen und Baͤllen.
§. 1.
OB und wie weit das Dantzen nach denen Regeln der Chriſtlichen Sitten-Lehre vor zulaͤßig oder unzulaͤßig zu achten, iſt in vielen Streit-Schrifften mehr als zu weitlaͤufftig unterſucht und abgehandelt worden. Einige von den Gottesgelehrten unſrer Evangeli- ſchen Kirche, welche die Erkaͤntniß der Wahrheit mit der Ausuͤbung der Gottſeeligkeit nicht gehoͤrig zu verbinden gewuſt, haben mit Unverſtand uͤber das Dantzen geeifert, und alles Dantzen ohn Un- terſcheid als ſuͤndlich, GOtt mißfaͤllig und ver- dammlich ausgeſchryen, andere hingegen, die allzu fleiſchlich geſinnt, haben GOtt und der Evangeli- ſchen Kirche einen ſchlechten Dienſt gethan, da ſie
ohne
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0486"n="466"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">II.</hi> Theil. <hirendition="#aq">X.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/><hirendition="#aq">pliment,</hi> das nicht gar weit her iſt. Es wird ſolches<lb/>
insgemein von denen vorgebracht, die ſich aus fleiſ-<lb/>ſigen Gaſtereyen eine beſondere Ehre machen.<lb/>
Unter ſeines gleichen gehet alles an, wenn man<lb/>
aber bey einem vornehmern <hirendition="#aq">Miniſtre</hi> damit wolte<lb/>
angezogen kommen, ſo wuͤrde man es ſehr <hirendition="#aq">mal à<lb/>
propos</hi> anbringen, und koͤnte leicht eine Antwort<lb/>
darauf bekommen, die einen beſchaͤmt machen<lb/>
wuͤrde.</p></div><lb/><divn="1"><head><hirendition="#b">Das <hirendition="#aq">X.</hi> Capitul.<lb/>
Vom Dantzen und Baͤllen.</hi></head><lb/><p><hirendition="#c">§. 1.</hi></p><lb/><p><hirendition="#in">O</hi>B und wie weit das Dantzen nach denen<lb/>
Regeln der Chriſtlichen Sitten-Lehre<lb/>
vor zulaͤßig oder unzulaͤßig zu achten, iſt in<lb/>
vielen Streit-Schrifften mehr als zu<lb/>
weitlaͤufftig unterſucht und abgehandelt worden.<lb/>
Einige von den Gottesgelehrten unſrer Evangeli-<lb/>ſchen Kirche, welche die Erkaͤntniß der Wahrheit<lb/>
mit der Ausuͤbung der Gottſeeligkeit nicht gehoͤrig<lb/>
zu verbinden gewuſt, haben mit Unverſtand uͤber<lb/>
das Dantzen geeifert, und alles Dantzen ohn Un-<lb/>
terſcheid als ſuͤndlich, GOtt mißfaͤllig und ver-<lb/>
dammlich ausgeſchryen, andere hingegen, die allzu<lb/>
fleiſchlich geſinnt, haben GOtt und der Evangeli-<lb/>ſchen Kirche einen ſchlechten Dienſt gethan, da ſie<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ohne</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[466/0486]
II. Theil. X. Capitul.
pliment, das nicht gar weit her iſt. Es wird ſolches
insgemein von denen vorgebracht, die ſich aus fleiſ-
ſigen Gaſtereyen eine beſondere Ehre machen.
Unter ſeines gleichen gehet alles an, wenn man
aber bey einem vornehmern Miniſtre damit wolte
angezogen kommen, ſo wuͤrde man es ſehr mal à
propos anbringen, und koͤnte leicht eine Antwort
darauf bekommen, die einen beſchaͤmt machen
wuͤrde.
Das X. Capitul.
Vom Dantzen und Baͤllen.
§. 1.
OB und wie weit das Dantzen nach denen
Regeln der Chriſtlichen Sitten-Lehre
vor zulaͤßig oder unzulaͤßig zu achten, iſt in
vielen Streit-Schrifften mehr als zu
weitlaͤufftig unterſucht und abgehandelt worden.
Einige von den Gottesgelehrten unſrer Evangeli-
ſchen Kirche, welche die Erkaͤntniß der Wahrheit
mit der Ausuͤbung der Gottſeeligkeit nicht gehoͤrig
zu verbinden gewuſt, haben mit Unverſtand uͤber
das Dantzen geeifert, und alles Dantzen ohn Un-
terſcheid als ſuͤndlich, GOtt mißfaͤllig und ver-
dammlich ausgeſchryen, andere hingegen, die allzu
fleiſchlich geſinnt, haben GOtt und der Evangeli-
ſchen Kirche einen ſchlechten Dienſt gethan, da ſie
ohne
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 466. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/486>, abgerufen am 30.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.