Rohde, Erwin: Psyche. Seelencult und Unsterblichkeitsglaube der Griechen. Freiburg u. a., 1894.dieses Sühnungswesens 1); gewiss nach dem Brauche griechi- 4. Dadurch nun, dass das Orakel des allwissenden Gottes 1) Die drei exegetai puthokhrestoi, ois melei kathairein tous agei tini eniskhethentas Timaeus lex. Pl. p. 109 R. 2) Plato Leg. 9, 865 B: der Thäter eines phonos akousios (besonderer Art) kathartheis kata ton ek Delphon komisthenta peri touton nomon esto katharos. 3) Ich stelle aus den Reden und (ihrer Aechtheit nach völlig unver-
dächtigen) Tetralogien des Antiphon die Aussagen zusammen, die über die bei Mordprocessen zu Grunde liegenden religiösen Vorstellungen Licht geben. -- Betheiligt an der Verfolgung der Mörder sind: o tethneos, oi nomoi und theoi oi kato: or. 1, 31. Daher heisst die Anstrengung des Pro- cesses von Seiten der Verwandten des Todten boethein to tethneoti: 1, 31. Tetr. 1 b, 13. Die Verurtheilung des Mörders ist timoria to adi- kethenti, ganz eigentlich Rache: or. 5, 58 = 6, 6. Die klagenden Ver- wandten stehen vor Gericht als Vertreter des Todten, anti tou pathontos episkeptomen umin -- sagen sie zu den Richtern, Tetr. 3 g, 7. Auf ihnen lastet mit der Pflicht der Klage das asebema der Blutthat, bis sie gesühnt ist: Tetr. 1 a, 3. Aber das miasma der Blutthat befleckt die ganze Stadt, der Mörder verunreinigt durch seine blosse Gegenwart alle, die mit ihm an Einem Tische sitzen, unter Einem Dache leben, die Heiligthümer, die dieses Sühnungswesens 1); gewiss nach dem Brauche griechi- 4. Dadurch nun, dass das Orakel des allwissenden Gottes 1) Die drei ἐξηγηταὶ πυϑόχρηστοι, οἷς μέλει καϑαίρειν τοὺς ἄγει τινὶ ἐνισχηϑέντας Timaeus lex. Pl. p. 109 R. 2) Plato Leg. 9, 865 B: der Thäter eines φόνος ἀκούσιος (besonderer Art) καϑαρϑεὶς κατὰ τὸν ἐκ Δελφῶν κομισϑέντα περὶ τούτων νόμον ἔστω καϑαρός. 3) Ich stelle aus den Reden und (ihrer Aechtheit nach völlig unver-
dächtigen) Tetralogien des Antiphon die Aussagen zusammen, die über die bei Mordprocessen zu Grunde liegenden religiösen Vorstellungen Licht geben. — Betheiligt an der Verfolgung der Mörder sind: ὁ τεϑνεώς, οἱ νόμοι und ϑεοὶ οἱ κάτω: or. 1, 31. Daher heisst die Anstrengung des Pro- cesses von Seiten der Verwandten des Todten βοηϑεῖν τῷ τεϑνεῶτι: 1, 31. Tetr. 1 β, 13. Die Verurtheilung des Mörders ist τιμωρία τῷ ἀδι- κηϑέντι, ganz eigentlich Rache: or. 5, 58 = 6, 6. Die klagenden Ver- wandten stehen vor Gericht als Vertreter des Todten, ἀντὶ τοῦ παϑόντος ἐπισκήπτομεν ὑμῖν — sagen sie zu den Richtern, Tetr. 3 γ, 7. Auf ihnen lastet mit der Pflicht der Klage das ἀσέβημα der Blutthat, bis sie gesühnt ist: Tetr. 1 α, 3. Aber das μίασμα der Blutthat befleckt die ganze Stadt, der Mörder verunreinigt durch seine blosse Gegenwart alle, die mit ihm an Einem Tische sitzen, unter Einem Dache leben, die Heiligthümer, die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0267" n="251"/> dieses Sühnungswesens <note place="foot" n="1)">Die drei ἐξηγηταὶ πυϑόχρηστοι, οἷς μέλει καϑαίρειν τοὺς ἄγει τινὶ<lb/> ἐνισχηϑέντας Timaeus <hi rendition="#i">lex. Pl.</hi> p. 109 R.</note>; gewiss nach dem Brauche griechi-<lb/> scher Städte bestimmt Plato in den „Gesetzen“, dass die<lb/> Satzungen über Reinigung und Sühnung sein Staat aus Delphi<lb/> holen solle <note place="foot" n="2)">Plato <hi rendition="#i">Leg.</hi> 9, 865 B: der Thäter eines φόνος ἀκούσιος (besonderer<lb/> Art) καϑαρϑεὶς κατὰ τὸν ἐκ Δελφῶν κομισϑέντα περὶ τούτων νόμον ἔστω<lb/> καϑαρός.</note>.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>4.</head><lb/> <p>Dadurch nun, dass das Orakel des allwissenden Gottes<lb/> die Mordsühne heiligte und empfahl, der Staat die Verfolgung<lb/> des Mordes auf der Grundlage alter Familienblutrache regelte,<lb/> gewannen die Vorstellungen, auf denen diese Veranstaltungen<lb/> des Staates und der Religion begründet waren, die Ueber-<lb/> zeugung von dem bewussten Weiterleben der Seele des Er-<lb/> mordeten, ihrem Wissen um die Vorgänge unter den Ueber-<lb/> lebenden, ihrem Zorn und ihrer Macht, etwas von der Kraft<lb/> eines Glaubenssatzes. Die Sicherheit dieses Glaubens tritt uns<lb/> noch entgegen in den Reden bei Mordprocessen, in denen<lb/> Antiphon, der Sinnesart seines (wirklichen oder fingirten)<lb/> Publicums sich anpassend, mit der Anrufung der zürnenden<lb/> Seele des Todten und der dämonischen Rachegeister als mit<lb/> unbezweifelten Realitäten Schauer erregt <note xml:id="seg2pn_80_1" next="#seg2pn_80_2" place="foot" n="3)">Ich stelle aus den Reden und (ihrer Aechtheit nach völlig unver-<lb/> dächtigen) Tetralogien des Antiphon die Aussagen zusammen, die über<lb/> die bei Mordprocessen zu Grunde liegenden religiösen Vorstellungen Licht<lb/> geben. — Betheiligt an der Verfolgung der Mörder sind: ὁ τεϑνεώς, οἱ<lb/> νόμοι und ϑεοὶ οἱ κάτω: <hi rendition="#i">or.</hi> 1, 31. Daher heisst die Anstrengung des Pro-<lb/> cesses von Seiten der Verwandten des Todten <hi rendition="#g">βοηϑεῖν</hi> τῷ τεϑνεῶτι:<lb/> 1, 31. <hi rendition="#i">Tetr.</hi> 1 β, 13. Die Verurtheilung des Mörders ist τιμωρία τῷ ἀδι-<lb/> κηϑέντι, ganz eigentlich <hi rendition="#g">Rache</hi>: <hi rendition="#i">or.</hi> 5, 58 = 6, 6. Die klagenden Ver-<lb/> wandten stehen vor Gericht als Vertreter des Todten, <hi rendition="#g">ἀντὶ</hi> τοῦ παϑόντος<lb/> ἐπισκήπτομεν ὑμῖν — sagen sie zu den Richtern, <hi rendition="#i">Tetr.</hi> 3 γ, 7. Auf ihnen<lb/> lastet mit der Pflicht der Klage das ἀσέβημα der Blutthat, bis sie gesühnt<lb/> ist: <hi rendition="#i">Tetr.</hi> 1 α, 3. Aber das μίασμα der Blutthat befleckt die ganze Stadt,<lb/> der Mörder verunreinigt durch seine blosse Gegenwart alle, die mit ihm<lb/> an Einem Tische sitzen, unter Einem Dache leben, die Heiligthümer, die</note>. Um die Seelen<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [251/0267]
dieses Sühnungswesens 1); gewiss nach dem Brauche griechi-
scher Städte bestimmt Plato in den „Gesetzen“, dass die
Satzungen über Reinigung und Sühnung sein Staat aus Delphi
holen solle 2).
4.
Dadurch nun, dass das Orakel des allwissenden Gottes
die Mordsühne heiligte und empfahl, der Staat die Verfolgung
des Mordes auf der Grundlage alter Familienblutrache regelte,
gewannen die Vorstellungen, auf denen diese Veranstaltungen
des Staates und der Religion begründet waren, die Ueber-
zeugung von dem bewussten Weiterleben der Seele des Er-
mordeten, ihrem Wissen um die Vorgänge unter den Ueber-
lebenden, ihrem Zorn und ihrer Macht, etwas von der Kraft
eines Glaubenssatzes. Die Sicherheit dieses Glaubens tritt uns
noch entgegen in den Reden bei Mordprocessen, in denen
Antiphon, der Sinnesart seines (wirklichen oder fingirten)
Publicums sich anpassend, mit der Anrufung der zürnenden
Seele des Todten und der dämonischen Rachegeister als mit
unbezweifelten Realitäten Schauer erregt 3). Um die Seelen
1) Die drei ἐξηγηταὶ πυϑόχρηστοι, οἷς μέλει καϑαίρειν τοὺς ἄγει τινὶ
ἐνισχηϑέντας Timaeus lex. Pl. p. 109 R.
2) Plato Leg. 9, 865 B: der Thäter eines φόνος ἀκούσιος (besonderer
Art) καϑαρϑεὶς κατὰ τὸν ἐκ Δελφῶν κομισϑέντα περὶ τούτων νόμον ἔστω
καϑαρός.
3) Ich stelle aus den Reden und (ihrer Aechtheit nach völlig unver-
dächtigen) Tetralogien des Antiphon die Aussagen zusammen, die über
die bei Mordprocessen zu Grunde liegenden religiösen Vorstellungen Licht
geben. — Betheiligt an der Verfolgung der Mörder sind: ὁ τεϑνεώς, οἱ
νόμοι und ϑεοὶ οἱ κάτω: or. 1, 31. Daher heisst die Anstrengung des Pro-
cesses von Seiten der Verwandten des Todten βοηϑεῖν τῷ τεϑνεῶτι:
1, 31. Tetr. 1 β, 13. Die Verurtheilung des Mörders ist τιμωρία τῷ ἀδι-
κηϑέντι, ganz eigentlich Rache: or. 5, 58 = 6, 6. Die klagenden Ver-
wandten stehen vor Gericht als Vertreter des Todten, ἀντὶ τοῦ παϑόντος
ἐπισκήπτομεν ὑμῖν — sagen sie zu den Richtern, Tetr. 3 γ, 7. Auf ihnen
lastet mit der Pflicht der Klage das ἀσέβημα der Blutthat, bis sie gesühnt
ist: Tetr. 1 α, 3. Aber das μίασμα der Blutthat befleckt die ganze Stadt,
der Mörder verunreinigt durch seine blosse Gegenwart alle, die mit ihm
an Einem Tische sitzen, unter Einem Dache leben, die Heiligthümer, die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |