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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Es ergab sich leider keine Gelegenheit, die Ursache des Versagens nachträglich festzustellen, doch erscheint es geboten, auf diese Tatsachen besonders hinzuweisen.

Extraromanzemente, Mischromanzemente, Traß-Portlandzemente

werden fabriksmäßig gar nicht oder nur selten erzeugt und es bestehen für sie auch keine allgemein gültigen Normen für die Abnahme und Prüfung.

Hochofenzemente.

Hochofenzemente sind Gemische aus 70 bis 85% reaktionsfähiger Schlacke und 30-15% Portlandzementklinker. Es werden an den Hochofenzement ähnliche Güteanforderungen wie an den Normenportlandzement gestellt, doch weicht er von diesen auch in mancher Hinsicht ab. Er steht seinem Wesen nach zwischen dem normalen Portlandzement und dem Schlackenzement und wird auch dementsprechend verwendet. Wie bereits bemerkt, soll er besonderen Widerstand gegen den Angriff von Schwefelsäure bieten und ist wie der Erzzement dort zu verwenden, wo mit dem Angriff von schwefelhältigen Wässern und Gasen zu rechnen ist. Die Abnahme und Erprobung des Hochofenzements erfolgt nach den jeweiligen Normen, die sich von denen des Portlandzements nur hinsichtlich der Begriffsbestimmung und Verpackung unterscheiden.

Eisenportlandzement.

Eisenportlandzement ist ein hydraulisches Bindemittel, das aus mindestens 70% Portlandzement und höchstens 30% gekörnter Hochofenschlacke besteht. Der Portlandzement wird gemäß der Begriffserklärung der Normen des Vereines Deutscher Portlandzementfabrikanten hergestellt. Die Hochofenschlacken sind Kalk-Tonerde-Silikate, die beim Eisen-Hochofenbetrieb gewonnen werden. Sie sollen auf 1 Gewichtsteil lösliche Kieselsäure (SiO2) + Tonerde (Al2O3) mindestens 1 Gewichtsteil Kalk und Magnesia enthalten.

Der Portlandzement und die Hochofenschlacke müssen fein vermählen im Fabriksbetrieb regelrecht und innig miteinander vermischt werden. Zusätze zu besonderen Zwecken, namentlich zur Regelung der Bindezeit, sind nicht zu entbehren, jedoch in der Höhe von 3% der Gesamtmasse begrenzt, um die Möglichkeit von Zusätzen lediglich zur Gewichtsvermehrung auszuschließen (Deutsche Normen).

Die Abnahme und Erprobung des Eisenportlandzements erfolgt nach jeweiligen "Normen", die sich von denen des Portlandzements nur hinsichtlich der Begriffsbestimmung und Verpackung unterscheiden. Auch das Anwendungsgebiet des Eisenportlandzements ist jenem des Portlandzements fast gleich.

Spindel.


Zentralabrechnungsbureau s. Abrechnung.


Zentralamt, Berner, für den internationalen Eisenbahntransport. Durch das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 geschaffenes Amt, dem verschiedene auf dieses Übereinkommen bezug habende Aufgaben zugewiesen sind. S. Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport. S. a. Eisenbahnzentralamt (preußisch-hessisches).


Zentralämter s. Verwaltung.


Zentralbahnhof, Bezeichnung für den Hauptbahnhof, d. h. den bedeutendsten Personenbahnhof in einer großen Stadt, in den möglichst alle Bahnlinien eingeführt sind, die zu dieser Stadt hinlaufen und auf dem tunlich alle Personenzüge, die den Verkehr der Stadt vermitteln, entweder beginnen bzw. enden, oder anhalten, während die übrigen Bahnhöfe in der Regel, sei es nur von einem Teil der Züge berührt, sei es von gewissen Zügen ohne Halt durchfahren werden. Ein Z. erleichtert im allgemeinen die Verkehrsgestaltung in einer Großstadt und den Übergang der Züge und der umsteigenden Reisenden von Bahnlinie zu Bahnlinie. Anlage eines Z. ist indessen für die größten Städte (Riesenstädte, Weltstädte) zu widerraten, weil bei zu großer Verkehrshäufung sowohl für den Eisenbahnbetrieb und Verkehr, wie für den städtischen Verkehr unüberwindliche Schwierigkeiten entstehen müssen. Der Z. in Neuyork (Bahnhof der Zentralbahn) ist kein Z. im Sinne vorstehender Ausführungen, ebensowenig der Z. in London. - Ein Z. kann an einer Stadtbahn liegen oder durch zwei oder mehrere Bahnhöfe einer Stadtbahn ersetzt werden, die damit die Rolle eines Z. übernimmt.

Literatur: Cauer, Personenbahnhöfe 1913, Seite 114 ff. - Oder, Anordnung der Bahnhöfe, Hdb. d. Ing. W. fünfter Teil, IV. Bd., 2te Abteilung, 1914 S. 460 ff.

Cauer.


Zentralbuffer s. Buffer.


Zentralbureau s. Verwaltung.


Zentralkupplung s. Kupplungen.


Zentralsüdafrikanische Bahnen s. Britisch-Südafrika.


Zentralwagenabrechnungbureau siehe Wagendienst.


Zerlegbare Brücken s. transportable Brücken.


Zettelfahrkarten s. Blankofahrkarten.

Es ergab sich leider keine Gelegenheit, die Ursache des Versagens nachträglich festzustellen, doch erscheint es geboten, auf diese Tatsachen besonders hinzuweisen.

Extraromanzemente, Mischromanzemente, Traß-Portlandzemente

werden fabriksmäßig gar nicht oder nur selten erzeugt und es bestehen für sie auch keine allgemein gültigen Normen für die Abnahme und Prüfung.

Hochofenzemente.

Hochofenzemente sind Gemische aus 70 bis 85% reaktionsfähiger Schlacke und 30–15% Portlandzementklinker. Es werden an den Hochofenzement ähnliche Güteanforderungen wie an den Normenportlandzement gestellt, doch weicht er von diesen auch in mancher Hinsicht ab. Er steht seinem Wesen nach zwischen dem normalen Portlandzement und dem Schlackenzement und wird auch dementsprechend verwendet. Wie bereits bemerkt, soll er besonderen Widerstand gegen den Angriff von Schwefelsäure bieten und ist wie der Erzzement dort zu verwenden, wo mit dem Angriff von schwefelhältigen Wässern und Gasen zu rechnen ist. Die Abnahme und Erprobung des Hochofenzements erfolgt nach den jeweiligen Normen, die sich von denen des Portlandzements nur hinsichtlich der Begriffsbestimmung und Verpackung unterscheiden.

Eisenportlandzement.

Eisenportlandzement ist ein hydraulisches Bindemittel, das aus mindestens 70% Portlandzement und höchstens 30% gekörnter Hochofenschlacke besteht. Der Portlandzement wird gemäß der Begriffserklärung der Normen des Vereines Deutscher Portlandzementfabrikanten hergestellt. Die Hochofenschlacken sind Kalk-Tonerde-Silikate, die beim Eisen-Hochofenbetrieb gewonnen werden. Sie sollen auf 1 Gewichtsteil lösliche Kieselsäure (SiO2) + Tonerde (Al2O3) mindestens 1 Gewichtsteil Kalk und Magnesia enthalten.

Der Portlandzement und die Hochofenschlacke müssen fein vermählen im Fabriksbetrieb regelrecht und innig miteinander vermischt werden. Zusätze zu besonderen Zwecken, namentlich zur Regelung der Bindezeit, sind nicht zu entbehren, jedoch in der Höhe von 3% der Gesamtmasse begrenzt, um die Möglichkeit von Zusätzen lediglich zur Gewichtsvermehrung auszuschließen (Deutsche Normen).

Die Abnahme und Erprobung des Eisenportlandzements erfolgt nach jeweiligen „Normen“, die sich von denen des Portlandzements nur hinsichtlich der Begriffsbestimmung und Verpackung unterscheiden. Auch das Anwendungsgebiet des Eisenportlandzements ist jenem des Portlandzements fast gleich.

Spindel.


Zentralabrechnungsbureau s. Abrechnung.


Zentralamt, Berner, für den internationalen Eisenbahntransport. Durch das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 geschaffenes Amt, dem verschiedene auf dieses Übereinkommen bezug habende Aufgaben zugewiesen sind. S. Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport. S. a. Eisenbahnzentralamt (preußisch-hessisches).


Zentralämter s. Verwaltung.


Zentralbahnhof, Bezeichnung für den Hauptbahnhof, d. h. den bedeutendsten Personenbahnhof in einer großen Stadt, in den möglichst alle Bahnlinien eingeführt sind, die zu dieser Stadt hinlaufen und auf dem tunlich alle Personenzüge, die den Verkehr der Stadt vermitteln, entweder beginnen bzw. enden, oder anhalten, während die übrigen Bahnhöfe in der Regel, sei es nur von einem Teil der Züge berührt, sei es von gewissen Zügen ohne Halt durchfahren werden. Ein Z. erleichtert im allgemeinen die Verkehrsgestaltung in einer Großstadt und den Übergang der Züge und der umsteigenden Reisenden von Bahnlinie zu Bahnlinie. Anlage eines Z. ist indessen für die größten Städte (Riesenstädte, Weltstädte) zu widerraten, weil bei zu großer Verkehrshäufung sowohl für den Eisenbahnbetrieb und Verkehr, wie für den städtischen Verkehr unüberwindliche Schwierigkeiten entstehen müssen. Der Z. in Neuyork (Bahnhof der Zentralbahn) ist kein Z. im Sinne vorstehender Ausführungen, ebensowenig der Z. in London. – Ein Z. kann an einer Stadtbahn liegen oder durch zwei oder mehrere Bahnhöfe einer Stadtbahn ersetzt werden, die damit die Rolle eines Z. übernimmt.

Literatur: Cauer, Personenbahnhöfe 1913, Seite 114 ff. – Oder, Anordnung der Bahnhöfe, Hdb. d. Ing. W. fünfter Teil, IV. Bd., 2te Abteilung, 1914 S. 460 ff.

Cauer.


Zentralbuffer s. Buffer.


Zentralbureau s. Verwaltung.


Zentralkupplung s. Kupplungen.


Zentralsüdafrikanische Bahnen s. Britisch-Südafrika.


Zentralwagenabrechnungbureau siehe Wagendienst.


Zerlegbare Brücken s. transportable Brücken.


Zettelfahrkarten s. Blankofahrkarten.

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[476/0509] Es ergab sich leider keine Gelegenheit, die Ursache des Versagens nachträglich festzustellen, doch erscheint es geboten, auf diese Tatsachen besonders hinzuweisen. Extraromanzemente, Mischromanzemente, Traß-Portlandzemente werden fabriksmäßig gar nicht oder nur selten erzeugt und es bestehen für sie auch keine allgemein gültigen Normen für die Abnahme und Prüfung. Hochofenzemente. Hochofenzemente sind Gemische aus 70 bis 85% reaktionsfähiger Schlacke und 30–15% Portlandzementklinker. Es werden an den Hochofenzement ähnliche Güteanforderungen wie an den Normenportlandzement gestellt, doch weicht er von diesen auch in mancher Hinsicht ab. Er steht seinem Wesen nach zwischen dem normalen Portlandzement und dem Schlackenzement und wird auch dementsprechend verwendet. Wie bereits bemerkt, soll er besonderen Widerstand gegen den Angriff von Schwefelsäure bieten und ist wie der Erzzement dort zu verwenden, wo mit dem Angriff von schwefelhältigen Wässern und Gasen zu rechnen ist. Die Abnahme und Erprobung des Hochofenzements erfolgt nach den jeweiligen Normen, die sich von denen des Portlandzements nur hinsichtlich der Begriffsbestimmung und Verpackung unterscheiden. Eisenportlandzement. Eisenportlandzement ist ein hydraulisches Bindemittel, das aus mindestens 70% Portlandzement und höchstens 30% gekörnter Hochofenschlacke besteht. Der Portlandzement wird gemäß der Begriffserklärung der Normen des Vereines Deutscher Portlandzementfabrikanten hergestellt. Die Hochofenschlacken sind Kalk-Tonerde-Silikate, die beim Eisen-Hochofenbetrieb gewonnen werden. Sie sollen auf 1 Gewichtsteil lösliche Kieselsäure (SiO2) + Tonerde (Al2O3) mindestens 1 Gewichtsteil Kalk und Magnesia enthalten. Der Portlandzement und die Hochofenschlacke müssen fein vermählen im Fabriksbetrieb regelrecht und innig miteinander vermischt werden. Zusätze zu besonderen Zwecken, namentlich zur Regelung der Bindezeit, sind nicht zu entbehren, jedoch in der Höhe von 3% der Gesamtmasse begrenzt, um die Möglichkeit von Zusätzen lediglich zur Gewichtsvermehrung auszuschließen (Deutsche Normen). Die Abnahme und Erprobung des Eisenportlandzements erfolgt nach jeweiligen „Normen“, die sich von denen des Portlandzements nur hinsichtlich der Begriffsbestimmung und Verpackung unterscheiden. Auch das Anwendungsgebiet des Eisenportlandzements ist jenem des Portlandzements fast gleich. Spindel. Zentralabrechnungsbureau s. Abrechnung. Zentralamt, Berner, für den internationalen Eisenbahntransport. Durch das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 geschaffenes Amt, dem verschiedene auf dieses Übereinkommen bezug habende Aufgaben zugewiesen sind. S. Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport. S. a. Eisenbahnzentralamt (preußisch-hessisches). Zentralämter s. Verwaltung. Zentralbahnhof, Bezeichnung für den Hauptbahnhof, d. h. den bedeutendsten Personenbahnhof in einer großen Stadt, in den möglichst alle Bahnlinien eingeführt sind, die zu dieser Stadt hinlaufen und auf dem tunlich alle Personenzüge, die den Verkehr der Stadt vermitteln, entweder beginnen bzw. enden, oder anhalten, während die übrigen Bahnhöfe in der Regel, sei es nur von einem Teil der Züge berührt, sei es von gewissen Zügen ohne Halt durchfahren werden. Ein Z. erleichtert im allgemeinen die Verkehrsgestaltung in einer Großstadt und den Übergang der Züge und der umsteigenden Reisenden von Bahnlinie zu Bahnlinie. Anlage eines Z. ist indessen für die größten Städte (Riesenstädte, Weltstädte) zu widerraten, weil bei zu großer Verkehrshäufung sowohl für den Eisenbahnbetrieb und Verkehr, wie für den städtischen Verkehr unüberwindliche Schwierigkeiten entstehen müssen. Der Z. in Neuyork (Bahnhof der Zentralbahn) ist kein Z. im Sinne vorstehender Ausführungen, ebensowenig der Z. in London. – Ein Z. kann an einer Stadtbahn liegen oder durch zwei oder mehrere Bahnhöfe einer Stadtbahn ersetzt werden, die damit die Rolle eines Z. übernimmt. Literatur: Cauer, Personenbahnhöfe 1913, Seite 114 ff. – Oder, Anordnung der Bahnhöfe, Hdb. d. Ing. W. fünfter Teil, IV. Bd., 2te Abteilung, 1914 S. 460 ff. Cauer. Zentralbuffer s. Buffer. Zentralbureau s. Verwaltung. Zentralkupplung s. Kupplungen. Zentralsüdafrikanische Bahnen s. Britisch-Südafrika. Zentralwagenabrechnungbureau siehe Wagendienst. Zerlegbare Brücken s. transportable Brücken. Zettelfahrkarten s. Blankofahrkarten.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 476. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/509>, abgerufen am 03.12.2024.