Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.decken und dann den Rest auf die übrigen Besteller nach Verhältnis der Anforderungen oder der festgesetzten Verhältniszahlen zu verteilen, alle durch die Teildeckung verfügbar werdenden Wagen aber, soweit allgemeine Läufe bestehen, abzusenden, sonst verfügbar zu melden. Verhältnis zu fremden Bahnen. Wagenabrechnung. Im Verkehr mit fremden Bahnen sind die Bestimmungen der Übereinkommen der Wagenverbände oder die etwa mit ihnen geschlossenen besonderen Vereinbarungen zu beachten. Die Abrechnung (s. d.) der Miete u. s. w. erfolgt nach besonderen Abmachungen durch die hierzu bestellten Dienststellen (s. Wagenübergang und Wagenverbände). Literatur: W. F. Allen, Gegenseitige Benutzung von Güterwagen auf nordamerikanischen Eisenbahnen. Bulletin d. Int. Kongr.-Verb., 1907, deutsche Ausg. S. 317; Bemerkungen, betreffend die Nützlichkeit des Studiums der Frage über die gegenseitige Wagenbenutzung und das Wagenstandgeld. Bulletin d. Int. Kongr.-Verb., 1910, deutsche Ausg. S. 3163; Anhänge zu den Bemerkungen über die Nützlichkeit des Studiums der Frage über die gegenseitige Wagenbenutzung und das Wagenstandgeld. Bulletin d. Int. Kongr.-Verb., 1910, deutsche Ausg., S. 4005 ff. - Wilhelm Cauer, Betrieb und Verkehr der preußischen Staatsbahnen, Erster Teil, Berlin. 1897. - Johann Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. - Sommerlatte, Güterwagendienst in "Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart", 2. Aufl., Bd. II. - Paul Gutschmidt, 50 Jahre Vereinswagenübereinkommen. Ztg. d. VDEV. 1918, Nr. 15 u. 17. - Dr. Max Höltzel, Das Wagenübereinkommen des VDEV. und seine wirtschaftliche Bedeutung. Berlin 1900. - W. Hoff u. F. Schwabach, Nordamerikanische Eisenbahnen. Ihre Verwaltung und Wirtschaftsgebarung. Berlin 1906. - Keding, Die gegenseitige Wagenbenutzung bei den Eisenbahnen der Welt in "Deutsches Eisenbahnwesen". Berlin 1911 u. 1912. - Fritz Krönig, Die Verwaltung der preußischen Staatseisenbahnen, Breslau 1892. - Marx, Der Austausch der Güterwagen im Bereiche des VDEV. Arch. f. Ebw. 1917, S. 817; 1918, S. 22; Vorschriften über die Benutzung der Güterwagen durch die Versender und Empfänger im Bereiche des VDEV. Arch. f. Ebw. 1918, S. 539 ff., 773; Zur Hauptversammlung anläßlich des 75jährigen Bestands. Ztg. d. VDEV. 1921. - Dr. Mertens, Allgemeines Statut für die russischen Eisenbahnen. Arch. f. Ebw. 1916, S. 163. - Zusammenstellung der Bestimmungen, welche im IÜ. den Gesetzen und Reglementen in den Vertragsstaaten überlassen sind. Dritte Ausgabe, Juli 1915; Ztschr. f. d. i. Eisenbtr. 1915. Fabiunke. Wagendirigierung s. Wagendienst. Wagenevidenz (rolling stock; effectiv de wagons; effettivo di vagone). Um die Möglichkeit zu haben, sich jederzeit über die Zahl der vorhandenen und verfügbaren, der in Ausbesserung stehenden u. s. w. Wagen zu unterrichten, um eine zweckentsprechende Verfügung und Verteilung vornehmen zu können, um Unterlagen für die Wagenmieteabrechnung zu schaffen, zu statistischen Zwecken u. s. w. haben die Verwaltungen von Fall zu Fall oder regelmäßig zu bestimmten Zeiten von den Stationen, namentlich den Übergangsstationen, Zugführern u. s. w. zu erstattende Meldungen, Aufschreibungen und Nachweisungen mancherlei Art angeordnet, z. B. tägliche Bedarfs- und Bestandsmeldungen, Wagenzählungen u. s. w. Im übrigen s. Wagendienst. Fabiunke. Wagenhallen s. Wagenschuppen. Wagenkilometer (car-kilometer; voiture-kilometre; vettura-chilometro). Der von den Wagen zurückgelegte Weg in Kilometern. Sie geben einen Anhalt zur Beurteilung der Leistungen der Wagen, s. Achskilometer. Fabiunke. Wagenkipper s. Lade- und Entladevorrichtungen. Wagenkontrolle, Wagenbureau (controle des wagons, du materiel roulant), jene Dienststelle, die sich mit der Überwachung des regelmäßigen Laufes der Wagen, der sachgemäßen Verwendung und ökonomischen Ausnutzung der Eisenbahnwagen, mit der Ermittlung der gefahrenen Achskm zu statistischen Zwecken und zur Feststellung der Prämien, mit der Behandlung von Parteibeschwerden über Wagengestellung, Erhebung von Wagenstandgeld u. dgl., mit der Abrechnung der Wagenmiete und vielfach auch mit der Verteilung der Wagen an die Stationen befaßt. Wagenkrane (crane tracks; wagons grue; carri-gru). Für Verladungen, Montagen, Bauten und zur Durchführung von Aufräumungsarbeiten bei Unfällen werden im Eisenbahnbetrieb, wo Hebezeuge nicht ständig zur Verfügung stehen, fahrbare W., stets als Drehkrane ausgeführt, verwendet (s. Kranwagen). Eine besonders interessante Bauart zeigt der in der Abb. 98 dargestellte fahrbare elektrische Drehkran für 900 kg Nutzlast, der auf einem Straßenbahnwagenuntergestell aufgebaut ist und einen Ausleger mit 8 m Ausladung besitzt. Der elektrische Antrieb für W. ist selten, da solche Krane nur an ein beschränktes Verwendungsgebiet gebunden sind. Ebenso ist die Verwendung von Explosionsmotoren wegen der Schwierigkeiten des Anfahrens unter Vollast nicht gebräuchlich. Der Antrieb mittels Dampfmaschine ist für größere Lasten und intensivere Arbeit sehr häufig. So zeigt Abb. 99 einen fahrbaren Kran englischer Bauart mit 35,24 und 15 t Tragkraft je nach der Ausladung von 6,9 oder 15 m, welche durch Veränderung der Lage des Auslegearmes erreicht wird. Der 13·7 m lange, als Gittermast mit gekrümmtem Kopf decken und dann den Rest auf die übrigen Besteller nach Verhältnis der Anforderungen oder der festgesetzten Verhältniszahlen zu verteilen, alle durch die Teildeckung verfügbar werdenden Wagen aber, soweit allgemeine Läufe bestehen, abzusenden, sonst verfügbar zu melden. Verhältnis zu fremden Bahnen. Wagenabrechnung. Im Verkehr mit fremden Bahnen sind die Bestimmungen der Übereinkommen der Wagenverbände oder die etwa mit ihnen geschlossenen besonderen Vereinbarungen zu beachten. Die Abrechnung (s. d.) der Miete u. s. w. erfolgt nach besonderen Abmachungen durch die hierzu bestellten Dienststellen (s. Wagenübergang und Wagenverbände). Literatur: W. F. Allen, Gegenseitige Benutzung von Güterwagen auf nordamerikanischen Eisenbahnen. Bulletin d. Int. Kongr.-Verb., 1907, deutsche Ausg. S. 317; Bemerkungen, betreffend die Nützlichkeit des Studiums der Frage über die gegenseitige Wagenbenutzung und das Wagenstandgeld. Bulletin d. Int. 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Wagen zu unterrichten, um eine zweckentsprechende Verfügung und Verteilung vornehmen zu können, um Unterlagen für die Wagenmieteabrechnung zu schaffen, zu statistischen Zwecken u. s. w. haben die Verwaltungen von Fall zu Fall oder regelmäßig zu bestimmten Zeiten von den Stationen, namentlich den Übergangsstationen, Zugführern u. s. w. zu erstattende Meldungen, Aufschreibungen und Nachweisungen mancherlei Art angeordnet, z. B. tägliche Bedarfs- und Bestandsmeldungen, Wagenzählungen u. s. w. Im übrigen s. Wagendienst. Fabiunke. Wagenhallen s. Wagenschuppen. Wagenkilometer (car-kilometer; voiture-kilomètre; vettura-chilometro). Der von den Wagen zurückgelegte Weg in Kilometern. Sie geben einen Anhalt zur Beurteilung der Leistungen der Wagen, s. Achskilometer. Fabiunke. Wagenkipper s. Lade- und Entladevorrichtungen. 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Eine besonders interessante Bauart zeigt der in der Abb. 98 dargestellte fahrbare elektrische Drehkran für 900 kg Nutzlast, der auf einem Straßenbahnwagenuntergestell aufgebaut ist und einen Ausleger mit 8 m Ausladung besitzt. Der elektrische Antrieb für W. ist selten, da solche Krane nur an ein beschränktes Verwendungsgebiet gebunden sind. Ebenso ist die Verwendung von Explosionsmotoren wegen der Schwierigkeiten des Anfahrens unter Vollast nicht gebräuchlich. Der Antrieb mittels Dampfmaschine ist für größere Lasten und intensivere Arbeit sehr häufig. So zeigt Abb. 99 einen fahrbaren Kran englischer Bauart mit 35,24 und 15 t Tragkraft je nach der Ausladung von 6,9 oder 15 m, welche durch Veränderung der Lage des Auslegearmes erreicht wird. 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decken und dann den Rest auf die übrigen Besteller nach Verhältnis der Anforderungen oder der festgesetzten Verhältniszahlen zu verteilen, alle durch die Teildeckung verfügbar werdenden Wagen aber, soweit allgemeine Läufe bestehen, abzusenden, sonst verfügbar zu melden.
Verhältnis zu fremden Bahnen. Wagenabrechnung. Im Verkehr mit fremden Bahnen sind die Bestimmungen der Übereinkommen der Wagenverbände oder die etwa mit ihnen geschlossenen besonderen Vereinbarungen zu beachten. Die Abrechnung (s. d.) der Miete u. s. w. erfolgt nach besonderen Abmachungen durch die hierzu bestellten Dienststellen (s. Wagenübergang und Wagenverbände).
Literatur: W. F. Allen, Gegenseitige Benutzung von Güterwagen auf nordamerikanischen Eisenbahnen. Bulletin d. Int. Kongr.-Verb., 1907, deutsche Ausg. S. 317; Bemerkungen, betreffend die Nützlichkeit des Studiums der Frage über die gegenseitige Wagenbenutzung und das Wagenstandgeld. Bulletin d. Int. Kongr.-Verb., 1910, deutsche Ausg. S. 3163; Anhänge zu den Bemerkungen über die Nützlichkeit des Studiums der Frage über die gegenseitige Wagenbenutzung und das Wagenstandgeld. Bulletin d. Int. Kongr.-Verb., 1910, deutsche Ausg., S. 4005 ff. – Wilhelm Cauer, Betrieb und Verkehr der preußischen Staatsbahnen, Erster Teil, Berlin. 1897. – Johann Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. – Sommerlatte, Güterwagendienst in „Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart“, 2. Aufl., Bd. II. – Paul Gutschmidt, 50 Jahre Vereinswagenübereinkommen. Ztg. d. VDEV. 1918, Nr. 15 u. 17. – Dr. Max Höltzel, Das Wagenübereinkommen des VDEV. und seine wirtschaftliche Bedeutung. Berlin 1900. – W. Hoff u. F. Schwabach, Nordamerikanische Eisenbahnen. Ihre Verwaltung und Wirtschaftsgebarung. Berlin 1906. – Keding, Die gegenseitige Wagenbenutzung bei den Eisenbahnen der Welt in „Deutsches Eisenbahnwesen“. Berlin 1911 u. 1912. – Fritz Krönig, Die Verwaltung der preußischen Staatseisenbahnen, Breslau 1892. – Marx, Der Austausch der Güterwagen im Bereiche des VDEV. Arch. f. Ebw. 1917, S. 817; 1918, S. 22; Vorschriften über die Benutzung der Güterwagen durch die Versender und Empfänger im Bereiche des VDEV. Arch. f. Ebw. 1918, S. 539 ff., 773; Zur Hauptversammlung anläßlich des 75jährigen Bestands. Ztg. d. VDEV. 1921. – Dr. Mertens, Allgemeines Statut für die russischen Eisenbahnen. Arch. f. Ebw. 1916, S. 163. – Zusammenstellung der Bestimmungen, welche im IÜ. den Gesetzen und Reglementen in den Vertragsstaaten überlassen sind. Dritte Ausgabe, Juli 1915; Ztschr. f. d. i. Eisenbtr. 1915.
Fabiunke.
Wagendirigierung s. Wagendienst.
Wagenevidenz (rolling stock; effectiv de wagons; effettivo di vagone). Um die Möglichkeit zu haben, sich jederzeit über die Zahl der vorhandenen und verfügbaren, der in Ausbesserung stehenden u. s. w. Wagen zu unterrichten, um eine zweckentsprechende Verfügung und Verteilung vornehmen zu können, um Unterlagen für die Wagenmieteabrechnung zu schaffen, zu statistischen Zwecken u. s. w. haben die Verwaltungen von Fall zu Fall oder regelmäßig zu bestimmten Zeiten von den Stationen, namentlich den Übergangsstationen, Zugführern u. s. w. zu erstattende Meldungen, Aufschreibungen und Nachweisungen mancherlei Art angeordnet, z. B. tägliche Bedarfs- und Bestandsmeldungen, Wagenzählungen u. s. w. Im übrigen s. Wagendienst.
Fabiunke.
Wagenhallen s. Wagenschuppen.
Wagenkilometer (car-kilometer; voiture-kilomètre; vettura-chilometro). Der von den Wagen zurückgelegte Weg in Kilometern. Sie geben einen Anhalt zur Beurteilung der Leistungen der Wagen, s. Achskilometer.
Fabiunke.
Wagenkipper s. Lade- und Entladevorrichtungen.
Wagenkontrolle, Wagenbureau (contrôle des wagons, du matériel roulant), jene Dienststelle, die sich mit der Überwachung des regelmäßigen Laufes der Wagen, der sachgemäßen Verwendung und ökonomischen Ausnutzung der Eisenbahnwagen, mit der Ermittlung der gefahrenen Achskm zu statistischen Zwecken und zur Feststellung der Prämien, mit der Behandlung von Parteibeschwerden über Wagengestellung, Erhebung von Wagenstandgeld u. dgl., mit der Abrechnung der Wagenmiete und vielfach auch mit der Verteilung der Wagen an die Stationen befaßt.
Wagenkrane (crane tracks; wagons grue; carri-gru). Für Verladungen, Montagen, Bauten und zur Durchführung von Aufräumungsarbeiten bei Unfällen werden im Eisenbahnbetrieb, wo Hebezeuge nicht ständig zur Verfügung stehen, fahrbare W., stets als Drehkrane ausgeführt, verwendet (s. Kranwagen).
Eine besonders interessante Bauart zeigt der in der Abb. 98 dargestellte fahrbare elektrische Drehkran für 900 kg Nutzlast, der auf einem Straßenbahnwagenuntergestell aufgebaut ist und einen Ausleger mit 8 m Ausladung besitzt.
Der elektrische Antrieb für W. ist selten, da solche Krane nur an ein beschränktes Verwendungsgebiet gebunden sind.
Ebenso ist die Verwendung von Explosionsmotoren wegen der Schwierigkeiten des Anfahrens unter Vollast nicht gebräuchlich.
Der Antrieb mittels Dampfmaschine ist für größere Lasten und intensivere Arbeit sehr häufig. So zeigt Abb. 99 einen fahrbaren Kran englischer Bauart mit 35,24 und 15 t Tragkraft je nach der Ausladung von 6,9 oder 15 m, welche durch Veränderung der Lage des Auslegearmes erreicht wird. Der 13·7 m lange, als Gittermast mit gekrümmtem Kopf
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