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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Grund derselben den gesetzgebenden Körperschaften die erforderliche, mit Denkschrift auszustattende Vorlage behufs Bewilligung der erforderlichen Geldmittel unterbreitet. Ist diese erfolgt und das betreffende Gesetz vollzogen, damit zugleich das Recht zur Enteignung von Grund und Boden erteilt, so muß durch die inzwischen vielleicht schon begonnenen ausführlichen V. der Bauentwurf (s. d.) festgestellt und dessen Billigung vom Ministerium erwirkt werden. Alsdann erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Bezirksbehörde die landespolizeiliche Prüfung (s. Planfeststellung) des Entwurfs an Ort und Stelle (politische Begehung) unter Zuziehung aller beteiligten Staats- und Kommunalbehörden sowie Interessenten. Nach Erledigung der landespolizeilichen Prüfung und Entscheidung der fraglichen Punkte durch das Ministerium erteilt dieses die Erlaubnis zur Bauausführung.

3. Bei Privatbahnen weicht der Geschäftsgang nur insofern von dem vorstehenden ab, als hier nach Billigung durch das Ministerium die Geldbeschaffung Sache der Unternehmer, in der Regel einer schon bestehenden Eisenbahngesellschaft, ist. Wird ein Staatszuschuß als Kapitalsbeitrag oder Zinsgewähr oder in irgend einer andern Form verlangt, so hat zu dessen Bewilligung das Ministerium wie bei Staatsbahnen den erforderlichen Akt der Gesetzgebung herbeizuführen.

Solchen Privatunternehmungen pflegt die Baukonzession erst nach erfolgtem Ausweis über die Beschaffung der Baukosten erteilt zu werden (s. Bauentwurf und Baurecht).

Literatur: v. Kaven, Vorträge über Eisenbahnbau, H. 5. - Vorarbeiten, Aachen 1876. - VI. Anleitung zum Projektieren, 1878. - VII. Baustatistik einer ausgeführten Eisenbahn, 1880. - Heyne, Trassieren von Eisenbahnen, 3. Aufl., Wien 1870. - Launhardt, Theorie des Trassierens, Hannover 1887 und 1888. - Lindner, Virtuelle Länge, Zürich 1879. - Hellwag, Gotthardbahn, Zürich 1876. - Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Bd. I, 4. Aufl., Leipzig 1904. - Struch, Geschichte der Eisenbahnen der Österreichisch-ungarischen Monarchie, Wien 1898 und 1908. - Steinermayer, Der Bau der zweiten Eisenbahnverbindung mit Triest, Allg. Bauztg., Wien 1906. - Osthoff, Kostenberechnungen für Ingenieurbauten, Leipzig 1913. - S. auch Art. Alpenbahnen, Gebirgsbahnen.

Goering +.


Vorarlberger Bahn (90·905 km), mit 78·678 km in Vorarlberg, mit 2·364 km in der Schweiz und mit 8·963 km im Fürstentum Liechtenstein gelegene Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz der Gesellschaft in Wien, seit 1882 im österreichischen Staatsbetrieb, umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die Hauptbahn Bludenz-Feldkirch-Bregenz-Loiblach (bayrische Grenze) einschließlich der Verbindungskurve bei Lautrach (62·959 km) sowie die Flügelbahnen Feldkirch-Buchs (17·992 km) und Lautrach-St. Margarethen (9·054 km). Die 5·941 km lange Strecke von der Reichsgrenze bis Lindau hatte die Gesellschaft von den bayerischen Staatsbahnen in Pacht genommen; es betrug demnach das gesamte Betriebsgebiet der V. 95·946 km.

Die Bestrebungen für die Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen dem Bodensee und der Adria, die auch die Bahnstrecke in Vorarlberg in sich schloß, reichen in das Jahr 1847 zurück. Erst im Jahre 1869 wurde die Konzession für die Linie Bludenz-Feldkirch-Bregenz-bayerische Grenze bis Loiblach mit Zweigbahnen von Feldkirch an die Rheingrenze bei Buchs und von Lautrach an die schweizerische Grenze bei St. Margarethen unter Zusicherung der Staatsgarantie erteilt. Für die auf schweizerisches Gebiet fallenden Strecken der Bahn wurde die Konzession seitens des Kantons St. Gallen am 1. Dezember 1869 und für die im Fürstentum Liechtenstein gelegenen Strecken am 14. Januar 1870 verliehen. Über die Anschlüsse der V. an Bayern (bayerische Staatsbahnen) und die Schweiz (Vereinigte Schweizer Bahnen) wurde der Staatsvertrag am 27. August 1870 geschlossen.

Die Eröffnung der Hauptlinie Bludenz-Bregenz-bayerische Grenze erfolgte am 1. Juli 1872, jene der Flügelbahnen Feldkirch-Buchs sowie Lautrach-St. Margarethen am 24. Oktober bzw. 23. November 1872.

Mangels einer unmittelbaren Verbindung der V. mit den übrigen österreichischen Bahnen litt dieselbe an Betriebskostenabgängen und mußte zur Deckung derselben vom Staate außer der Reinertragsgarantie Betriebskostenvorschuß in Anspruch nehmen.

Am 24. Juni 1882 verfügte die Regierung, daß das Unternehmen der V. auf Grund des Sequestrationsgesetzes vom 14. Dezember 1877 in den Staatsbetrieb übernommen und der Betrieb für Rechnung der Gesellschaft geführt werde. Mit dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1883 wurde der Staatsverwaltung das Recht eingeräumt, die V. vom 1. Juli 1884 jederzeit zu erwerben. Die Einlösung erfolgte 1885. Die V. bildet seit Eröffnung der Arlbergbahn (Innsbruck-Bludenz) eine überaus wichtige Durchzugslinie zwischen Tirol und den östlich gelegenen österreichischen Alpenländern einerseits, Vorarlberg sowie dem Bodensee und der Schweiz anderseits.


Vorbahnhof, Bahnhof in der Nähe eines großen Bahnhofs, der diesem gewisse Aufgaben abnimmt.

Häufig vereinigen sich mehrere einem großen Bahnknotenpunkt zustrebende Bahnlinien bereits auf

Grund derselben den gesetzgebenden Körperschaften die erforderliche, mit Denkschrift auszustattende Vorlage behufs Bewilligung der erforderlichen Geldmittel unterbreitet. Ist diese erfolgt und das betreffende Gesetz vollzogen, damit zugleich das Recht zur Enteignung von Grund und Boden erteilt, so muß durch die inzwischen vielleicht schon begonnenen ausführlichen V. der Bauentwurf (s. d.) festgestellt und dessen Billigung vom Ministerium erwirkt werden. Alsdann erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Bezirksbehörde die landespolizeiliche Prüfung (s. Planfeststellung) des Entwurfs an Ort und Stelle (politische Begehung) unter Zuziehung aller beteiligten Staats- und Kommunalbehörden sowie Interessenten. Nach Erledigung der landespolizeilichen Prüfung und Entscheidung der fraglichen Punkte durch das Ministerium erteilt dieses die Erlaubnis zur Bauausführung.

3. Bei Privatbahnen weicht der Geschäftsgang nur insofern von dem vorstehenden ab, als hier nach Billigung durch das Ministerium die Geldbeschaffung Sache der Unternehmer, in der Regel einer schon bestehenden Eisenbahngesellschaft, ist. Wird ein Staatszuschuß als Kapitalsbeitrag oder Zinsgewähr oder in irgend einer andern Form verlangt, so hat zu dessen Bewilligung das Ministerium wie bei Staatsbahnen den erforderlichen Akt der Gesetzgebung herbeizuführen.

Solchen Privatunternehmungen pflegt die Baukonzession erst nach erfolgtem Ausweis über die Beschaffung der Baukosten erteilt zu werden (s. Bauentwurf und Baurecht).

Literatur: v. Kaven, Vorträge über Eisenbahnbau, H. 5. – Vorarbeiten, Aachen 1876. – VI. Anleitung zum Projektieren, 1878. – VII. Baustatistik einer ausgeführten Eisenbahn, 1880. – Heyne, Trassieren von Eisenbahnen, 3. Aufl., Wien 1870. – Launhardt, Theorie des Trassierens, Hannover 1887 und 1888. – Lindner, Virtuelle Länge, Zürich 1879. – Hellwag, Gotthardbahn, Zürich 1876. – Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Bd. I, 4. Aufl., Leipzig 1904. – Struch, Geschichte der Eisenbahnen der Österreichisch-ungarischen Monarchie, Wien 1898 und 1908. – Steinermayer, Der Bau der zweiten Eisenbahnverbindung mit Triest, Allg. Bauztg., Wien 1906. – Osthoff, Kostenberechnungen für Ingenieurbauten, Leipzig 1913. – S. auch Art. Alpenbahnen, Gebirgsbahnen.

Goering †.


Vorarlberger Bahn (90·905 km), mit 78·678 km in Vorarlberg, mit 2·364 km in der Schweiz und mit 8·963 km im Fürstentum Liechtenstein gelegene Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz der Gesellschaft in Wien, seit 1882 im österreichischen Staatsbetrieb, umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die Hauptbahn Bludenz-Feldkirch-Bregenz-Loiblach (bayrische Grenze) einschließlich der Verbindungskurve bei Lautrach (62·959 km) sowie die Flügelbahnen Feldkirch-Buchs (17·992 km) und Lautrach-St. Margarethen (9·054 km). Die 5·941 km lange Strecke von der Reichsgrenze bis Lindau hatte die Gesellschaft von den bayerischen Staatsbahnen in Pacht genommen; es betrug demnach das gesamte Betriebsgebiet der V. 95·946 km.

Die Bestrebungen für die Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen dem Bodensee und der Adria, die auch die Bahnstrecke in Vorarlberg in sich schloß, reichen in das Jahr 1847 zurück. Erst im Jahre 1869 wurde die Konzession für die Linie Bludenz-Feldkirch-Bregenz-bayerische Grenze bis Loiblach mit Zweigbahnen von Feldkirch an die Rheingrenze bei Buchs und von Lautrach an die schweizerische Grenze bei St. Margarethen unter Zusicherung der Staatsgarantie erteilt. Für die auf schweizerisches Gebiet fallenden Strecken der Bahn wurde die Konzession seitens des Kantons St. Gallen am 1. Dezember 1869 und für die im Fürstentum Liechtenstein gelegenen Strecken am 14. Januar 1870 verliehen. Über die Anschlüsse der V. an Bayern (bayerische Staatsbahnen) und die Schweiz (Vereinigte Schweizer Bahnen) wurde der Staatsvertrag am 27. August 1870 geschlossen.

Die Eröffnung der Hauptlinie Bludenz-Bregenz-bayerische Grenze erfolgte am 1. Juli 1872, jene der Flügelbahnen Feldkirch-Buchs sowie Lautrach-St. Margarethen am 24. Oktober bzw. 23. November 1872.

Mangels einer unmittelbaren Verbindung der V. mit den übrigen österreichischen Bahnen litt dieselbe an Betriebskostenabgängen und mußte zur Deckung derselben vom Staate außer der Reinertragsgarantie Betriebskostenvorschuß in Anspruch nehmen.

Am 24. Juni 1882 verfügte die Regierung, daß das Unternehmen der V. auf Grund des Sequestrationsgesetzes vom 14. Dezember 1877 in den Staatsbetrieb übernommen und der Betrieb für Rechnung der Gesellschaft geführt werde. Mit dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1883 wurde der Staatsverwaltung das Recht eingeräumt, die V. vom 1. Juli 1884 jederzeit zu erwerben. Die Einlösung erfolgte 1885. Die V. bildet seit Eröffnung der Arlbergbahn (Innsbruck-Bludenz) eine überaus wichtige Durchzugslinie zwischen Tirol und den östlich gelegenen österreichischen Alpenländern einerseits, Vorarlberg sowie dem Bodensee und der Schweiz anderseits.


Vorbahnhof, Bahnhof in der Nähe eines großen Bahnhofs, der diesem gewisse Aufgaben abnimmt.

Häufig vereinigen sich mehrere einem großen Bahnknotenpunkt zustrebende Bahnlinien bereits auf

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[222/0237] Grund derselben den gesetzgebenden Körperschaften die erforderliche, mit Denkschrift auszustattende Vorlage behufs Bewilligung der erforderlichen Geldmittel unterbreitet. Ist diese erfolgt und das betreffende Gesetz vollzogen, damit zugleich das Recht zur Enteignung von Grund und Boden erteilt, so muß durch die inzwischen vielleicht schon begonnenen ausführlichen V. der Bauentwurf (s. d.) festgestellt und dessen Billigung vom Ministerium erwirkt werden. Alsdann erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Bezirksbehörde die landespolizeiliche Prüfung (s. Planfeststellung) des Entwurfs an Ort und Stelle (politische Begehung) unter Zuziehung aller beteiligten Staats- und Kommunalbehörden sowie Interessenten. Nach Erledigung der landespolizeilichen Prüfung und Entscheidung der fraglichen Punkte durch das Ministerium erteilt dieses die Erlaubnis zur Bauausführung. 3. Bei Privatbahnen weicht der Geschäftsgang nur insofern von dem vorstehenden ab, als hier nach Billigung durch das Ministerium die Geldbeschaffung Sache der Unternehmer, in der Regel einer schon bestehenden Eisenbahngesellschaft, ist. Wird ein Staatszuschuß als Kapitalsbeitrag oder Zinsgewähr oder in irgend einer andern Form verlangt, so hat zu dessen Bewilligung das Ministerium wie bei Staatsbahnen den erforderlichen Akt der Gesetzgebung herbeizuführen. Solchen Privatunternehmungen pflegt die Baukonzession erst nach erfolgtem Ausweis über die Beschaffung der Baukosten erteilt zu werden (s. Bauentwurf und Baurecht). Literatur: v. Kaven, Vorträge über Eisenbahnbau, H. 5. – Vorarbeiten, Aachen 1876. – VI. Anleitung zum Projektieren, 1878. – VII. Baustatistik einer ausgeführten Eisenbahn, 1880. – Heyne, Trassieren von Eisenbahnen, 3. 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Vorarlberger Bahn (90·905 km), mit 78·678 km in Vorarlberg, mit 2·364 km in der Schweiz und mit 8·963 km im Fürstentum Liechtenstein gelegene Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz der Gesellschaft in Wien, seit 1882 im österreichischen Staatsbetrieb, umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die Hauptbahn Bludenz-Feldkirch-Bregenz-Loiblach (bayrische Grenze) einschließlich der Verbindungskurve bei Lautrach (62·959 km) sowie die Flügelbahnen Feldkirch-Buchs (17·992 km) und Lautrach-St. Margarethen (9·054 km). Die 5·941 km lange Strecke von der Reichsgrenze bis Lindau hatte die Gesellschaft von den bayerischen Staatsbahnen in Pacht genommen; es betrug demnach das gesamte Betriebsgebiet der V. 95·946 km. Die Bestrebungen für die Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen dem Bodensee und der Adria, die auch die Bahnstrecke in Vorarlberg in sich schloß, reichen in das Jahr 1847 zurück. Erst im Jahre 1869 wurde die Konzession für die Linie Bludenz-Feldkirch-Bregenz-bayerische Grenze bis Loiblach mit Zweigbahnen von Feldkirch an die Rheingrenze bei Buchs und von Lautrach an die schweizerische Grenze bei St. Margarethen unter Zusicherung der Staatsgarantie erteilt. Für die auf schweizerisches Gebiet fallenden Strecken der Bahn wurde die Konzession seitens des Kantons St. Gallen am 1. Dezember 1869 und für die im Fürstentum Liechtenstein gelegenen Strecken am 14. Januar 1870 verliehen. Über die Anschlüsse der V. an Bayern (bayerische Staatsbahnen) und die Schweiz (Vereinigte Schweizer Bahnen) wurde der Staatsvertrag am 27. August 1870 geschlossen. Die Eröffnung der Hauptlinie Bludenz-Bregenz-bayerische Grenze erfolgte am 1. Juli 1872, jene der Flügelbahnen Feldkirch-Buchs sowie Lautrach-St. Margarethen am 24. Oktober bzw. 23. November 1872. Mangels einer unmittelbaren Verbindung der V. mit den übrigen österreichischen Bahnen litt dieselbe an Betriebskostenabgängen und mußte zur Deckung derselben vom Staate außer der Reinertragsgarantie Betriebskostenvorschuß in Anspruch nehmen. Am 24. Juni 1882 verfügte die Regierung, daß das Unternehmen der V. auf Grund des Sequestrationsgesetzes vom 14. Dezember 1877 in den Staatsbetrieb übernommen und der Betrieb für Rechnung der Gesellschaft geführt werde. Mit dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1883 wurde der Staatsverwaltung das Recht eingeräumt, die V. vom 1. Juli 1884 jederzeit zu erwerben. Die Einlösung erfolgte 1885. Die V. bildet seit Eröffnung der Arlbergbahn (Innsbruck-Bludenz) eine überaus wichtige Durchzugslinie zwischen Tirol und den östlich gelegenen österreichischen Alpenländern einerseits, Vorarlberg sowie dem Bodensee und der Schweiz anderseits. Vorbahnhof, Bahnhof in der Nähe eines großen Bahnhofs, der diesem gewisse Aufgaben abnimmt. Häufig vereinigen sich mehrere einem großen Bahnknotenpunkt zustrebende Bahnlinien bereits auf

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/237>, abgerufen am 03.12.2024.