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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Übergangsbrücken zwischen den Personenwagen zur Ermöglichung des unmittelbaren Übergangs von einem Wagen zum andern s. Personenwagen, Bd. VIII, S. 52.


Übergangslaschen (cranked fish-plates, splicebar; eclisses de raccordement; stecce di raccordo). Die Verbindung der Schienen untereinander an den Stößen erfolgt mittels Laschen, die der Form der Schienen angepaßt sind. Wo jedoch Schienen verschiedener Form aneinanderstoßen, kann die Verbindung nur mit Laschen von unsymmetrischer Ausbildung, den Ü. bewirkt werden. Auch dort, wo neue Schienen an alte angeschlossen werden, müssen häufig besondere Ü. angewandt werden, um der Abnutzung der alten Schienen Rechnung zu tragen.


Übergangssätze (Transitsätze) sind differentiell gebildete Frachtsätze, die gegenüber den in einer bestimmten Verkehrsverbindung geltenden regelmäßigen Frachtsätzen Ermäßigungen für solche Sendungen vorsehen, die über diese Verkehrsverbindung hinaus befördert werden. Ü. werden in der Regel nur für den Verkehr über Anschlußstationen an fremde Bahnen oder an Zweiglinien der eigenen Bahn eingeführt. Sie werden im allgemeinen durch Kürzung der regelmäßigen Frachtsätze um einen Teil des festen Tarifbestandteils oder um einen andern Betrag gebildet. Ü. verfolgen meist den Zweck, die Ermäßigungen, die durchgehende Tarife gewähren, auch in Verkehrsverbindungen herbeizuführen, für die durchgehende Tarife aus irgendwelchen Gründen nicht eingeführt werden können oder sollen. Im weiteren Sinne können unter Ü. auch die in Seehafentarifen (s. d.) oder in Umschlagtarifen (s. d.) für den Übergang zwischen Bahn und Schiff vorgesehenen Frachtsätze verstanden werden.


Übergangssteg s. Personenbrücke.


Übergangsstöße, Schienenstöße zwischen Schienen verschiedener Form. Sie sind durch Übergangslaschen (s. d.) zu decken.


Übergangsverkehr s. Durchgangsverkehr.


Überhänge der Wagen s. Personenwagen unter IV. Kasten.


Überhitzer s. Heißdampflokomotiven.


Überhöhung der Dämme s. Erdbau.


Überhöhung der Schienen s. Schienenüberhöhung.


Überhöhungsrampen s. Schienenüberhöhung.


Überholung, Vorfahren eines Zuges (overtaking of a train; depassement d'un train; oltre passo di un treno), das Einholen eines Zuges durch einen folgenden Zug und das Vorfahren des letzteren vor dem eingeholten Zug auf dem von beiden Zügen benutzten Gleis. Auf den österreichischen Bahnen ist hierfür der Ausdruck "Vorfahren" gebräuchlich, die dort geltenden Vorschriften für den Verkehrsdienst bestimmen im Art. 72 (5): "Wenn ein Zug einen andern, in derselben Richtung verkehrenden Zug einholt und dann an dem eingeholten Zuge vorbeifährt, so heißt dies Zusammentreffen Vorfahren." - Die Notwendigkeit von Ü. ergibt sich aus der Anwendung verschiedener Fahrgeschwindigkeiten bei Aufstellung des Fahrplans (s. d.) für die einzelnen einander folgenden Züge. Auch die unterschiedliche Bemessung von Zahl und Dauer der Aufenthalte auf den Stationen sowie die Bedeutung, die den einzelnen Zugfahrten aus Verkehrsrücksichten zukommt, führt zur Ü. der langsam fahrenden Züge durch die Züge mit größerer Reisegeschwindigkeit (s. d.). Die Regelung der hiernach sich ergebenden Reihenfolge erfolgt auf Grund der Rangordnung der Züge (s. d.).

Die Ü. wird durch den Fahrplan festgesetzt. Sie vollzieht sich am besten, wenn das Überholungsgleis (s. d.) - in Österreich als Vorfahrgleis bezeichnet - so neben dem der Durchfahrt des Vorrangzuges dienenden Hauptgleis angeordnet ist, daß der Nachrangzug weder bei der Einfahrt noch bei der Ausfahrt den Fahrweg einer andern Zugrichtung zu kreuzen braucht. Die hierdurch erreichte Verminderung von Kreuzungen dient weniger der Erhöhung der Betriebssicherheit als der Beweglichkeit des Fahrplans und der besseren Ausnutzung der Bahn (s. Arch. f. Ebw. 1920, S. 1047). Sie hat zur Folge, daß auf Stationen zweigleisiger Bahn mit einem Überholungsgleis dies am günstigsten zwischen beiden Hauptgleisen liegt und daß bei für beide Fahrrichtungen getrennten Überholungsgleisen diese am besten außerhalb der Hauptgleise ihrer Fahrrichtung sich befinden. Die in beiden Fällen bei Bedienung der Ortsgüteranlagen

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Übergangsbrücken zwischen den Personenwagen zur Ermöglichung des unmittelbaren Übergangs von einem Wagen zum andern s. Personenwagen, Bd. VIII, S. 52.


Übergangslaschen (cranked fish-plates, splicebar; éclisses de raccordement; stecce di raccordo). Die Verbindung der Schienen untereinander an den Stößen erfolgt mittels Laschen, die der Form der Schienen angepaßt sind. Wo jedoch Schienen verschiedener Form aneinanderstoßen, kann die Verbindung nur mit Laschen von unsymmetrischer Ausbildung, den Ü. bewirkt werden. Auch dort, wo neue Schienen an alte angeschlossen werden, müssen häufig besondere Ü. angewandt werden, um der Abnutzung der alten Schienen Rechnung zu tragen.


Übergangssätze (Transitsätze) sind differentiell gebildete Frachtsätze, die gegenüber den in einer bestimmten Verkehrsverbindung geltenden regelmäßigen Frachtsätzen Ermäßigungen für solche Sendungen vorsehen, die über diese Verkehrsverbindung hinaus befördert werden. Ü. werden in der Regel nur für den Verkehr über Anschlußstationen an fremde Bahnen oder an Zweiglinien der eigenen Bahn eingeführt. Sie werden im allgemeinen durch Kürzung der regelmäßigen Frachtsätze um einen Teil des festen Tarifbestandteils oder um einen andern Betrag gebildet. Ü. verfolgen meist den Zweck, die Ermäßigungen, die durchgehende Tarife gewähren, auch in Verkehrsverbindungen herbeizuführen, für die durchgehende Tarife aus irgendwelchen Gründen nicht eingeführt werden können oder sollen. Im weiteren Sinne können unter Ü. auch die in Seehafentarifen (s. d.) oder in Umschlagtarifen (s. d.) für den Übergang zwischen Bahn und Schiff vorgesehenen Frachtsätze verstanden werden.


Übergangssteg s. Personenbrücke.


Übergangsstöße, Schienenstöße zwischen Schienen verschiedener Form. Sie sind durch Übergangslaschen (s. d.) zu decken.


Übergangsverkehr s. Durchgangsverkehr.


Überhänge der Wagen s. Personenwagen unter IV. Kasten.


Überhitzer s. Heißdampflokomotiven.


Überhöhung der Dämme s. Erdbau.


Überhöhung der Schienen s. Schienenüberhöhung.


Überhöhungsrampen s. Schienenüberhöhung.


Überholung, Vorfahren eines Zuges (overtaking of a train; depassement d'un train; oltre passo di un treno), das Einholen eines Zuges durch einen folgenden Zug und das Vorfahren des letzteren vor dem eingeholten Zug auf dem von beiden Zügen benutzten Gleis. Auf den österreichischen Bahnen ist hierfür der Ausdruck „Vorfahren“ gebräuchlich, die dort geltenden Vorschriften für den Verkehrsdienst bestimmen im Art. 72 (5): „Wenn ein Zug einen andern, in derselben Richtung verkehrenden Zug einholt und dann an dem eingeholten Zuge vorbeifährt, so heißt dies Zusammentreffen Vorfahren.“ – Die Notwendigkeit von Ü. ergibt sich aus der Anwendung verschiedener Fahrgeschwindigkeiten bei Aufstellung des Fahrplans (s. d.) für die einzelnen einander folgenden Züge. Auch die unterschiedliche Bemessung von Zahl und Dauer der Aufenthalte auf den Stationen sowie die Bedeutung, die den einzelnen Zugfahrten aus Verkehrsrücksichten zukommt, führt zur Ü. der langsam fahrenden Züge durch die Züge mit größerer Reisegeschwindigkeit (s. d.). Die Regelung der hiernach sich ergebenden Reihenfolge erfolgt auf Grund der Rangordnung der Züge (s. d.).

Die Ü. wird durch den Fahrplan festgesetzt. Sie vollzieht sich am besten, wenn das Überholungsgleis (s. d.) – in Österreich als Vorfahrgleis bezeichnet – so neben dem der Durchfahrt des Vorrangzuges dienenden Hauptgleis angeordnet ist, daß der Nachrangzug weder bei der Einfahrt noch bei der Ausfahrt den Fahrweg einer andern Zugrichtung zu kreuzen braucht. Die hierdurch erreichte Verminderung von Kreuzungen dient weniger der Erhöhung der Betriebssicherheit als der Beweglichkeit des Fahrplans und der besseren Ausnutzung der Bahn (s. Arch. f. Ebw. 1920, S. 1047). Sie hat zur Folge, daß auf Stationen zweigleisiger Bahn mit einem Überholungsgleis dies am günstigsten zwischen beiden Hauptgleisen liegt und daß bei für beide Fahrrichtungen getrennten Überholungsgleisen diese am besten außerhalb der Hauptgleise ihrer Fahrrichtung sich befinden. Die in beiden Fällen bei Bedienung der Ortsgüteranlagen

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[[1]/0013] U. Übergangsbrücken zwischen den Personenwagen zur Ermöglichung des unmittelbaren Übergangs von einem Wagen zum andern s. Personenwagen, Bd. VIII, S. 52. Übergangslaschen (cranked fish-plates, splicebar; éclisses de raccordement; stecce di raccordo). Die Verbindung der Schienen untereinander an den Stößen erfolgt mittels Laschen, die der Form der Schienen angepaßt sind. Wo jedoch Schienen verschiedener Form aneinanderstoßen, kann die Verbindung nur mit Laschen von unsymmetrischer Ausbildung, den Ü. bewirkt werden. Auch dort, wo neue Schienen an alte angeschlossen werden, müssen häufig besondere Ü. angewandt werden, um der Abnutzung der alten Schienen Rechnung zu tragen. Übergangssätze (Transitsätze) sind differentiell gebildete Frachtsätze, die gegenüber den in einer bestimmten Verkehrsverbindung geltenden regelmäßigen Frachtsätzen Ermäßigungen für solche Sendungen vorsehen, die über diese Verkehrsverbindung hinaus befördert werden. Ü. werden in der Regel nur für den Verkehr über Anschlußstationen an fremde Bahnen oder an Zweiglinien der eigenen Bahn eingeführt. Sie werden im allgemeinen durch Kürzung der regelmäßigen Frachtsätze um einen Teil des festen Tarifbestandteils oder um einen andern Betrag gebildet. Ü. verfolgen meist den Zweck, die Ermäßigungen, die durchgehende Tarife gewähren, auch in Verkehrsverbindungen herbeizuführen, für die durchgehende Tarife aus irgendwelchen Gründen nicht eingeführt werden können oder sollen. Im weiteren Sinne können unter Ü. auch die in Seehafentarifen (s. d.) oder in Umschlagtarifen (s. d.) für den Übergang zwischen Bahn und Schiff vorgesehenen Frachtsätze verstanden werden. Übergangssteg s. Personenbrücke. Übergangsstöße, Schienenstöße zwischen Schienen verschiedener Form. Sie sind durch Übergangslaschen (s. d.) zu decken. Übergangsverkehr s. Durchgangsverkehr. Überhänge der Wagen s. Personenwagen unter IV. Kasten. Überhitzer s. Heißdampflokomotiven. Überhöhung der Dämme s. Erdbau. Überhöhung der Schienen s. Schienenüberhöhung. Überhöhungsrampen s. Schienenüberhöhung. Überholung, Vorfahren eines Zuges (overtaking of a train; depassement d'un train; oltre passo di un treno), das Einholen eines Zuges durch einen folgenden Zug und das Vorfahren des letzteren vor dem eingeholten Zug auf dem von beiden Zügen benutzten Gleis. Auf den österreichischen Bahnen ist hierfür der Ausdruck „Vorfahren“ gebräuchlich, die dort geltenden Vorschriften für den Verkehrsdienst bestimmen im Art. 72 (5): „Wenn ein Zug einen andern, in derselben Richtung verkehrenden Zug einholt und dann an dem eingeholten Zuge vorbeifährt, so heißt dies Zusammentreffen Vorfahren.“ – Die Notwendigkeit von Ü. ergibt sich aus der Anwendung verschiedener Fahrgeschwindigkeiten bei Aufstellung des Fahrplans (s. d.) für die einzelnen einander folgenden Züge. Auch die unterschiedliche Bemessung von Zahl und Dauer der Aufenthalte auf den Stationen sowie die Bedeutung, die den einzelnen Zugfahrten aus Verkehrsrücksichten zukommt, führt zur Ü. der langsam fahrenden Züge durch die Züge mit größerer Reisegeschwindigkeit (s. d.). Die Regelung der hiernach sich ergebenden Reihenfolge erfolgt auf Grund der Rangordnung der Züge (s. d.). Die Ü. wird durch den Fahrplan festgesetzt. Sie vollzieht sich am besten, wenn das Überholungsgleis (s. d.) – in Österreich als Vorfahrgleis bezeichnet – so neben dem der Durchfahrt des Vorrangzuges dienenden Hauptgleis angeordnet ist, daß der Nachrangzug weder bei der Einfahrt noch bei der Ausfahrt den Fahrweg einer andern Zugrichtung zu kreuzen braucht. Die hierdurch erreichte Verminderung von Kreuzungen dient weniger der Erhöhung der Betriebssicherheit als der Beweglichkeit des Fahrplans und der besseren Ausnutzung der Bahn (s. Arch. f. Ebw. 1920, S. 1047). Sie hat zur Folge, daß auf Stationen zweigleisiger Bahn mit einem Überholungsgleis dies am günstigsten zwischen beiden Hauptgleisen liegt und daß bei für beide Fahrrichtungen getrennten Überholungsgleisen diese am besten außerhalb der Hauptgleise ihrer Fahrrichtung sich befinden. Die in beiden Fällen bei Bedienung der Ortsgüteranlagen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/13>, abgerufen am 03.12.2024.