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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Den Betrieb führt die Lokalbahn Innsbruck-Hall i. T. Betriebseröffnung: 1. August 1904.

Der Betriebsüberschuß genügt knapp zur Verzinsung des Verzugskapitals.

Literatur: L. Th. Schopp, Innsbruck und seine Bergbahnen. Deutsche Buchdruckern G. m. b. H., Innsbruck. - Dr.-Ing. E. E. Seefehlner, Die Stubaitalbahn. Elektr. Kraftbetr. u. B. 1905. - K. Armbruster, Die Tiroler Bergbahnen. Verlag für Fachliteratur.

Seefehlner.


Stückgüterzüge (parcel- or piece-goods trains; trains pour colis; treni colli o bagagli) sind zur Beförderung von Frachtgutkurswagen (s. Stückgutkurswagen) bestimmte Nahgüterzüge. Sie vermitteln den Stückgutverkehr der Haltestationen des Zuges in der Weise, daß die Güter in die in den Zug nach einem besonderen Verzeichnis regelmäßig eingestellten Kurswagen (s. d.) ein- und aus ihnen ausgeladen werden. Um die Aufenthalte nicht zu sehr auszudehnen, werden für Bahnhöfe mit größerem Empfang besondere Ortswagen oder Umladewagen gebildet, die nur Güter für diesen Bahnhof enthalten und daher ohne weitere Behandlung aus dem Zug ausgesetzt werden können. Der Versand größerer Gütermengen wird in ähnlicher Weise geregelt.

Da die Zugkraft der Lokomotive durch die Beförderung der Kurswagen vielfach nicht ausgenutzt wird, so befördern die S. auch leere Wagen und Ladungen für die Haltestationen und die Endstationen des Zuges, soweit dieser hierfür eine günstige Gelegenheit bietet (s. Güterzüge).

Breusing.


Stückgut (parcels; colis marchandises; merce a colli), im Gegensatz zu "Wagenladung" eine Frachtsendung, die im einzelnen Fall die Tragkraft des zur Verladung verwendeten Wagens nicht voll ausnutzt und für die deshalb nicht die Wagenladungssätze, sondern die hohen Stückgutsätze eingehoben werden. Eine Mittelstufe zwischen Wagenladung und S. bildet die halbe Wagenladung. Man unterscheidet tarifarisch sperriges und nichtsperriges S., ferner Fracht- und Eilstückgut (vgl. Gütertarif).


Stückgutbahnhöfe (parcels or packet stations; gares a marchandises; stazioni merci) sind Bahnhofsanlagen, innerhalb deren solche Güter abgefertigt werden (s. Güterabfertigung), die stückweise der Eisenbahn zur Beförderung übergeben werden. Meist sind diese Anlagen mit denen für die Abfertigung der Wagenladungen (Rohgutbahnhöfe, s. d., auch Wagenladungsbahnhöfe oder Freiladebahnhöfe genannt) zu Gesamtanlagen für den Güterverkehr (Güterbahnhöfe, Ortsgüterbahnhöfe) verbunden. Da die Grundsätze für die Anordnung von Gesamtanlagen und von Teilanlagen für Stückgüter oder für Wagenladungen im wesentlichen übereinstimmen, so erfolgt hier die Behandlung ungetrennt.

Die Güterverkehrsanlagen sind auf kleinen und mittleren Bahnhöfen mit den Personenverkehrsanlagen in der Regel zu einem Ganzen verbunden (s. Bahnhöfe), so daß von einem besonderen Güterbahnhof nicht gesprochen werden kann. Auch auf großen Bahnhöfen findet sich solche Anordnung bisweilen. Meist bilden aber auf einem großen Bahnhof die Anlagen für den Ortsgüterverkehr, auch wenn sie unmittelbar neben den Personenverkehrsanlagen oder in deren Nähe liegen, eine für sich geschlossene Einheit, die mit dem meist weiter außerhalb gelegenen Verschiebebahnhof in besonderer, d. h. von den Personengleisen unabhängiger Gleisverbindung steht.

Außer solchen Güterbahnhöfen, die jedesmal ein Glied einer gruppierten Gesamtbahnhofsanlage bilden, gibt es auch selbständige Güterbahnhöfe, die an einen Verschiebebahnhof unmittelbar angeschlossen oder mit ihm durch eine kürzere oder längere Anschlußbahn verbunden sind oder als Zwischenstationen an einer Güterbahn oder an einer dem Personen- und Güterverkehr dienenden Bahn liegen.

Der Güterbahnhof enthält einmal die zur Annahme und Verladung, Entladung und Auslieferung, soweit erforderlich auch zur Zwischenlagerung dienenden Anlagen, als Güterschuppen (s. d.) nebst anschließenden Ladebühnen, Freiladegleise (s. d.), Laderampen (s. d.), Ladebühnen, Krane, Umladeschuppen u. s. w. nebst den zugehörigen Abfertigungsräumen (bei den Güterschuppen meist mit diesen baulich verbunden), ferner aber einerseits die Zufahrtstraßen und Ladestraßen, anderseits die Zuführungsgleise und Ladegleise sowie Aufstellgleise und Verschiebeanlagen. Letztere nehmen einen um so größeren Umfang an, je weiter der Güterbahnhof von dem ihn versorgenden Verschiebebahnhof entfernt ist. Während sich bei den großen Personenbahnhöfen gewisse Regelformen herausgebildet haben (s. Bahnhöfe), ist dies für die Gesamtanordnung der Güterbahnhöfe nicht in gleichem Maß der Fall, einmal weil die für die einzelnen Zwecke des Güterverkehrs bestimmten Anlagen, je nach dem Verkehrsbedürfnis, gegenseitig einen sehr verschiedenen Umfang haben, bisweilen auch Anlagen mancher Art ganz fehlen, oder auch die ganze Anlage nur einem Zweck (S., Wagenladungsbahnhof) dient, dann aber auch, weil es in vielen Fällen notwendig und auch unbedenklich ist, sich mit der Gruppierung und Entwicklung der den verschiedenen Verkehrszwecken dienenden Bestandteile nach der Form des verfügbaren Geländes zu richten.

Den Betrieb führt die Lokalbahn Innsbruck-Hall i. T. Betriebseröffnung: 1. August 1904.

Der Betriebsüberschuß genügt knapp zur Verzinsung des Verzugskapitals.

Literatur: L. Th. Schopp, Innsbruck und seine Bergbahnen. Deutsche Buchdruckern G. m. b. H., Innsbruck. – Dr.-Ing. E. E. Seefehlner, Die Stubaitalbahn. Elektr. Kraftbetr. u. B. 1905. – K. Armbruster, Die Tiroler Bergbahnen. Verlag für Fachliteratur.

Seefehlner.


Stückgüterzüge (parcel- or piece-goods trains; trains pour colis; treni colli o bagagli) sind zur Beförderung von Frachtgutkurswagen (s. Stückgutkurswagen) bestimmte Nahgüterzüge. Sie vermitteln den Stückgutverkehr der Haltestationen des Zuges in der Weise, daß die Güter in die in den Zug nach einem besonderen Verzeichnis regelmäßig eingestellten Kurswagen (s. d.) ein- und aus ihnen ausgeladen werden. Um die Aufenthalte nicht zu sehr auszudehnen, werden für Bahnhöfe mit größerem Empfang besondere Ortswagen oder Umladewagen gebildet, die nur Güter für diesen Bahnhof enthalten und daher ohne weitere Behandlung aus dem Zug ausgesetzt werden können. Der Versand größerer Gütermengen wird in ähnlicher Weise geregelt.

Da die Zugkraft der Lokomotive durch die Beförderung der Kurswagen vielfach nicht ausgenutzt wird, so befördern die S. auch leere Wagen und Ladungen für die Haltestationen und die Endstationen des Zuges, soweit dieser hierfür eine günstige Gelegenheit bietet (s. Güterzüge).

Breusing.


Stückgut (parcels; colis marchandises; merce a colli), im Gegensatz zu „Wagenladung“ eine Frachtsendung, die im einzelnen Fall die Tragkraft des zur Verladung verwendeten Wagens nicht voll ausnutzt und für die deshalb nicht die Wagenladungssätze, sondern die hohen Stückgutsätze eingehoben werden. Eine Mittelstufe zwischen Wagenladung und S. bildet die halbe Wagenladung. Man unterscheidet tarifarisch sperriges und nichtsperriges S., ferner Fracht- und Eilstückgut (vgl. Gütertarif).


Stückgutbahnhöfe (parcels or packet stations; gares à marchandises; stazioni merci) sind Bahnhofsanlagen, innerhalb deren solche Güter abgefertigt werden (s. Güterabfertigung), die stückweise der Eisenbahn zur Beförderung übergeben werden. Meist sind diese Anlagen mit denen für die Abfertigung der Wagenladungen (Rohgutbahnhöfe, s. d., auch Wagenladungsbahnhöfe oder Freiladebahnhöfe genannt) zu Gesamtanlagen für den Güterverkehr (Güterbahnhöfe, Ortsgüterbahnhöfe) verbunden. Da die Grundsätze für die Anordnung von Gesamtanlagen und von Teilanlagen für Stückgüter oder für Wagenladungen im wesentlichen übereinstimmen, so erfolgt hier die Behandlung ungetrennt.

Die Güterverkehrsanlagen sind auf kleinen und mittleren Bahnhöfen mit den Personenverkehrsanlagen in der Regel zu einem Ganzen verbunden (s. Bahnhöfe), so daß von einem besonderen Güterbahnhof nicht gesprochen werden kann. Auch auf großen Bahnhöfen findet sich solche Anordnung bisweilen. Meist bilden aber auf einem großen Bahnhof die Anlagen für den Ortsgüterverkehr, auch wenn sie unmittelbar neben den Personenverkehrsanlagen oder in deren Nähe liegen, eine für sich geschlossene Einheit, die mit dem meist weiter außerhalb gelegenen Verschiebebahnhof in besonderer, d. h. von den Personengleisen unabhängiger Gleisverbindung steht.

Außer solchen Güterbahnhöfen, die jedesmal ein Glied einer gruppierten Gesamtbahnhofsanlage bilden, gibt es auch selbständige Güterbahnhöfe, die an einen Verschiebebahnhof unmittelbar angeschlossen oder mit ihm durch eine kürzere oder längere Anschlußbahn verbunden sind oder als Zwischenstationen an einer Güterbahn oder an einer dem Personen- und Güterverkehr dienenden Bahn liegen.

Der Güterbahnhof enthält einmal die zur Annahme und Verladung, Entladung und Auslieferung, soweit erforderlich auch zur Zwischenlagerung dienenden Anlagen, als Güterschuppen (s. d.) nebst anschließenden Ladebühnen, Freiladegleise (s. d.), Laderampen (s. d.), Ladebühnen, Krane, Umladeschuppen u. s. w. nebst den zugehörigen Abfertigungsräumen (bei den Güterschuppen meist mit diesen baulich verbunden), ferner aber einerseits die Zufahrtstraßen und Ladestraßen, anderseits die Zuführungsgleise und Ladegleise sowie Aufstellgleise und Verschiebeanlagen. Letztere nehmen einen um so größeren Umfang an, je weiter der Güterbahnhof von dem ihn versorgenden Verschiebebahnhof entfernt ist. Während sich bei den großen Personenbahnhöfen gewisse Regelformen herausgebildet haben (s. Bahnhöfe), ist dies für die Gesamtanordnung der Güterbahnhöfe nicht in gleichem Maß der Fall, einmal weil die für die einzelnen Zwecke des Güterverkehrs bestimmten Anlagen, je nach dem Verkehrsbedürfnis, gegenseitig einen sehr verschiedenen Umfang haben, bisweilen auch Anlagen mancher Art ganz fehlen, oder auch die ganze Anlage nur einem Zweck (S., Wagenladungsbahnhof) dient, dann aber auch, weil es in vielen Fällen notwendig und auch unbedenklich ist, sich mit der Gruppierung und Entwicklung der den verschiedenen Verkehrszwecken dienenden Bestandteile nach der Form des verfügbaren Geländes zu richten.

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[245/0255] Den Betrieb führt die Lokalbahn Innsbruck-Hall i. T. Betriebseröffnung: 1. August 1904. Der Betriebsüberschuß genügt knapp zur Verzinsung des Verzugskapitals. Literatur: L. Th. Schopp, Innsbruck und seine Bergbahnen. Deutsche Buchdruckern G. m. b. H., Innsbruck. – Dr.-Ing. E. E. Seefehlner, Die Stubaitalbahn. Elektr. Kraftbetr. u. B. 1905. – K. Armbruster, Die Tiroler Bergbahnen. Verlag für Fachliteratur. Seefehlner. Stückgüterzüge (parcel- or piece-goods trains; trains pour colis; treni colli o bagagli) sind zur Beförderung von Frachtgutkurswagen (s. Stückgutkurswagen) bestimmte Nahgüterzüge. Sie vermitteln den Stückgutverkehr der Haltestationen des Zuges in der Weise, daß die Güter in die in den Zug nach einem besonderen Verzeichnis regelmäßig eingestellten Kurswagen (s. d.) ein- und aus ihnen ausgeladen werden. Um die Aufenthalte nicht zu sehr auszudehnen, werden für Bahnhöfe mit größerem Empfang besondere Ortswagen oder Umladewagen gebildet, die nur Güter für diesen Bahnhof enthalten und daher ohne weitere Behandlung aus dem Zug ausgesetzt werden können. Der Versand größerer Gütermengen wird in ähnlicher Weise geregelt. Da die Zugkraft der Lokomotive durch die Beförderung der Kurswagen vielfach nicht ausgenutzt wird, so befördern die S. auch leere Wagen und Ladungen für die Haltestationen und die Endstationen des Zuges, soweit dieser hierfür eine günstige Gelegenheit bietet (s. Güterzüge). Breusing. Stückgut (parcels; colis marchandises; merce a colli), im Gegensatz zu „Wagenladung“ eine Frachtsendung, die im einzelnen Fall die Tragkraft des zur Verladung verwendeten Wagens nicht voll ausnutzt und für die deshalb nicht die Wagenladungssätze, sondern die hohen Stückgutsätze eingehoben werden. Eine Mittelstufe zwischen Wagenladung und S. bildet die halbe Wagenladung. Man unterscheidet tarifarisch sperriges und nichtsperriges S., ferner Fracht- und Eilstückgut (vgl. Gütertarif). Stückgutbahnhöfe (parcels or packet stations; gares à marchandises; stazioni merci) sind Bahnhofsanlagen, innerhalb deren solche Güter abgefertigt werden (s. Güterabfertigung), die stückweise der Eisenbahn zur Beförderung übergeben werden. Meist sind diese Anlagen mit denen für die Abfertigung der Wagenladungen (Rohgutbahnhöfe, s. d., auch Wagenladungsbahnhöfe oder Freiladebahnhöfe genannt) zu Gesamtanlagen für den Güterverkehr (Güterbahnhöfe, Ortsgüterbahnhöfe) verbunden. Da die Grundsätze für die Anordnung von Gesamtanlagen und von Teilanlagen für Stückgüter oder für Wagenladungen im wesentlichen übereinstimmen, so erfolgt hier die Behandlung ungetrennt. Die Güterverkehrsanlagen sind auf kleinen und mittleren Bahnhöfen mit den Personenverkehrsanlagen in der Regel zu einem Ganzen verbunden (s. Bahnhöfe), so daß von einem besonderen Güterbahnhof nicht gesprochen werden kann. Auch auf großen Bahnhöfen findet sich solche Anordnung bisweilen. Meist bilden aber auf einem großen Bahnhof die Anlagen für den Ortsgüterverkehr, auch wenn sie unmittelbar neben den Personenverkehrsanlagen oder in deren Nähe liegen, eine für sich geschlossene Einheit, die mit dem meist weiter außerhalb gelegenen Verschiebebahnhof in besonderer, d. h. von den Personengleisen unabhängiger Gleisverbindung steht. Außer solchen Güterbahnhöfen, die jedesmal ein Glied einer gruppierten Gesamtbahnhofsanlage bilden, gibt es auch selbständige Güterbahnhöfe, die an einen Verschiebebahnhof unmittelbar angeschlossen oder mit ihm durch eine kürzere oder längere Anschlußbahn verbunden sind oder als Zwischenstationen an einer Güterbahn oder an einer dem Personen- und Güterverkehr dienenden Bahn liegen. Der Güterbahnhof enthält einmal die zur Annahme und Verladung, Entladung und Auslieferung, soweit erforderlich auch zur Zwischenlagerung dienenden Anlagen, als Güterschuppen (s. d.) nebst anschließenden Ladebühnen, Freiladegleise (s. d.), Laderampen (s. d.), Ladebühnen, Krane, Umladeschuppen u. s. w. nebst den zugehörigen Abfertigungsräumen (bei den Güterschuppen meist mit diesen baulich verbunden), ferner aber einerseits die Zufahrtstraßen und Ladestraßen, anderseits die Zuführungsgleise und Ladegleise sowie Aufstellgleise und Verschiebeanlagen. Letztere nehmen einen um so größeren Umfang an, je weiter der Güterbahnhof von dem ihn versorgenden Verschiebebahnhof entfernt ist. Während sich bei den großen Personenbahnhöfen gewisse Regelformen herausgebildet haben (s. Bahnhöfe), ist dies für die Gesamtanordnung der Güterbahnhöfe nicht in gleichem Maß der Fall, einmal weil die für die einzelnen Zwecke des Güterverkehrs bestimmten Anlagen, je nach dem Verkehrsbedürfnis, gegenseitig einen sehr verschiedenen Umfang haben, bisweilen auch Anlagen mancher Art ganz fehlen, oder auch die ganze Anlage nur einem Zweck (S., Wagenladungsbahnhof) dient, dann aber auch, weil es in vielen Fällen notwendig und auch unbedenklich ist, sich mit der Gruppierung und Entwicklung der den verschiedenen Verkehrszwecken dienenden Bestandteile nach der Form des verfügbaren Geländes zu richten.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/255>, abgerufen am 21.11.2024.