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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Hafenbf., Calais Stadtbf., sind bezeichnend und für jedermann verständlich.

Obwohl durch deutliche S. Verwechslungen vermieden werden, so sind doch zu diesem Zweck noch weitere Maßnahmen erforderlich. Zunächst müssen die Unterscheidungsmerkmale gleich- oder ähnlich lautender S. in möglichst weitgehender Weise bekanntgegeben werden. Hierzu dienen außer den von den Eisenbahnverwaltungen herausgegebenen Ortsverzeichnissen die besonderen Verzeichnisse der Eisenbahnstationen mit gleichlautenden oder ähnlichen Namensbezeichnungen. Sie werden sowohl von einzelnen Eisenbahnverbänden als auch von größeren Verwaltungsbezirken herausgegeben. So enthält die Kundmachung 1 des DEVV. für den Bereich dieses Verbandes ein solches Verzeichnis, das in ähnlicher Weise auch der VDEV. für sein Gebiet herausgibt.

Für die Unterweisung der Reisenden und Erleichterung der Zugabfertigung ist die deutliche Anbringung der S. und bei Dunkelheit ihre gute Beleuchtung sehr wichtig. Für Deutschland ist deshalb durch § 26 (1) der BO. vorgeschrieben: "Auf den dem Personenverkehr dienenden Stationen ist der Name in einer den Reisenden ins Auge fallenden Weise anzubringen." Ein gleiches bestimmt die österreichische Verordnung vom 10. Oktober 1874, der Art. 64 der niederländischen Verordnung vom 28. Oktober 1889 und die französische Verordnung vom 17. September 1863. Im Bezirk der preußischen Staatsbahnen erfolgt die Durchführung dieser Bestimmungen auf Grund einer besonderen Dienstanweisung, der "Vorschriften betreffend die Anbringung von Stationsnamen und der Hinweise für das Zurechtfinden der Reisenden auf den Stationen", denen als Anhang der Ministerialerlaß vom 25. Dezember 1910 betreffend "Grundsätze für die einheitliche Schreibweise von Stationsnamen und politischen Ortsnamen" beigefügt ist. Die hierdurch erzielte einheitliche Anbringung der S. trägt wesentlich zum Erfolg der Maßnahmen bei.

Über das Ausrufen der S. durch die Schaffner bei Ankunft der Personenzüge s. Ausrufen der Stationsnamen.

Breusing.


Stationssignal s. Signalwesen.


Stationstarif s. Gütertarif.


Stationstelegraphen s. Telegraph.


Stationsuhr s. Uhren.


Stationsvorsteher s. Bahnhofvorstand.


Stationszettel s. Beklebezettel.


Statistik der Eisenbahnen ist die zahlenmäßige Darstellung von Massenbeobachtungen bestimmter Erscheinungen des Eisenbahnwesens zu dem Zweck, um durch Vergleichung der gewonnenen Zahlen gesetzmäßige Erfahrungen in bezug auf die beobachteten Erscheinungen abzuleiten. Die S. erstreckt sich nahezu auf alle Zweige des Eisenbahnwesens. Schon die Anlage neuer Eisenbahnlinien und ihre wirtschaftlichen Bestimmungsgründe erfordern statistische Unterlagen und Untersuchungen über das Verkehrsbedürfnis, die zu erwartende Größe des Güter- und Personenverkehrs, über die Anlagekosten u. dgl.

Gegenstände der S. sind insbesondere: die Längen der Eisenbahnen, die technische Ausstattung, die Anlage- und Erneuerungskosten, die Verzinsung des Anlagekapitals, die Zahl, Beschaffenheit, Kosten und Leistungen der Fahrbetriebsmittel, die Unfälle, die Betriebskosten und ihre Verteilung nach Dienstzweigen, der Personen- und Güterverkehr, die Güterbewegung, die Roh- und Reinerträge aus den verschiedenen Verkehrszweigen, die Betriebszahl, die Zahl und Besoldung der Bediensteten, ihre Krankheits- und Sterblichkeitsverhältnisse u. s. w., die Verhältnisse der Versorgungs-, Kranken- und Unterstützungskassen. Die Angaben sind meist getrennt für öffentliche und nicht dem öffentlichen Verkehr dienende Bahnen, für Hauptbahnen, Nebenbahnen und Kleinbahnen, für voll- und schmalspurige Bahnen u. s. w.

Die statistischen Angaben haben meist die Form von Tabellen, die öfters durch bildliche Darstellungen erläutert werden.

In der S. werden teils die absoluten, teils die auf gewisse Einheiten zurückgeführten Zahlen angegeben (Bahn-, Zug-, Wagen-, Achs-, Lokomotiv-, Personen-, Gütertkm u. s. w.).

In einzelnen Ländern werden die statistischen Tabellen besonders erläutert oder den Zahlentafeln wird ein eigener Text beigegeben (z. B. in dem preußischen Betriebsbericht, in der vom Bundesverkehrsamt herausgegebenen S. der Vereinigten Staaten von Amerika).

Es gibt kaum ein Gebiet der Volkswirtschaft, auf dem so viel und mit einem verhältnismäßig so guten Erfolg mit Statistik gearbeitet wird wie das Eisenbahnwesen. Da sehr viele Statistiken Aufzeichnungen von den ersten Anfängen der Eisenbahnen enthalten, so läßt sich ihre Entwicklung fortlaufend verfolgen und es läßt sich beurteilen, ob und wie sich einzelne Maßnahmen bewährt haben. Ferner bietet die vergleichende Statistik verschiedener Länder Anhaltspunkte zur Beurteilung ihrer Eisenbahnverhältnisse. In dieser Beziehung

Hafenbf., Calais Stadtbf., sind bezeichnend und für jedermann verständlich.

Obwohl durch deutliche S. Verwechslungen vermieden werden, so sind doch zu diesem Zweck noch weitere Maßnahmen erforderlich. Zunächst müssen die Unterscheidungsmerkmale gleich- oder ähnlich lautender S. in möglichst weitgehender Weise bekanntgegeben werden. Hierzu dienen außer den von den Eisenbahnverwaltungen herausgegebenen Ortsverzeichnissen die besonderen Verzeichnisse der Eisenbahnstationen mit gleichlautenden oder ähnlichen Namensbezeichnungen. Sie werden sowohl von einzelnen Eisenbahnverbänden als auch von größeren Verwaltungsbezirken herausgegeben. So enthält die Kundmachung 1 des DEVV. für den Bereich dieses Verbandes ein solches Verzeichnis, das in ähnlicher Weise auch der VDEV. für sein Gebiet herausgibt.

Für die Unterweisung der Reisenden und Erleichterung der Zugabfertigung ist die deutliche Anbringung der S. und bei Dunkelheit ihre gute Beleuchtung sehr wichtig. Für Deutschland ist deshalb durch § 26 (1) der BO. vorgeschrieben: „Auf den dem Personenverkehr dienenden Stationen ist der Name in einer den Reisenden ins Auge fallenden Weise anzubringen.“ Ein gleiches bestimmt die österreichische Verordnung vom 10. Oktober 1874, der Art. 64 der niederländischen Verordnung vom 28. Oktober 1889 und die französische Verordnung vom 17. September 1863. Im Bezirk der preußischen Staatsbahnen erfolgt die Durchführung dieser Bestimmungen auf Grund einer besonderen Dienstanweisung, der „Vorschriften betreffend die Anbringung von Stationsnamen und der Hinweise für das Zurechtfinden der Reisenden auf den Stationen“, denen als Anhang der Ministerialerlaß vom 25. Dezember 1910 betreffend „Grundsätze für die einheitliche Schreibweise von Stationsnamen und politischen Ortsnamen“ beigefügt ist. Die hierdurch erzielte einheitliche Anbringung der S. trägt wesentlich zum Erfolg der Maßnahmen bei.

Über das Ausrufen der S. durch die Schaffner bei Ankunft der Personenzüge s. Ausrufen der Stationsnamen.

Breusing.


Stationssignal s. Signalwesen.


Stationstarif s. Gütertarif.


Stationstelegraphen s. Telegraph.


Stationsuhr s. Uhren.


Stationsvorsteher s. Bahnhofvorstand.


Stationszettel s. Beklebezettel.


Statistik der Eisenbahnen ist die zahlenmäßige Darstellung von Massenbeobachtungen bestimmter Erscheinungen des Eisenbahnwesens zu dem Zweck, um durch Vergleichung der gewonnenen Zahlen gesetzmäßige Erfahrungen in bezug auf die beobachteten Erscheinungen abzuleiten. Die S. erstreckt sich nahezu auf alle Zweige des Eisenbahnwesens. Schon die Anlage neuer Eisenbahnlinien und ihre wirtschaftlichen Bestimmungsgründe erfordern statistische Unterlagen und Untersuchungen über das Verkehrsbedürfnis, die zu erwartende Größe des Güter- und Personenverkehrs, über die Anlagekosten u. dgl.

Gegenstände der S. sind insbesondere: die Längen der Eisenbahnen, die technische Ausstattung, die Anlage- und Erneuerungskosten, die Verzinsung des Anlagekapitals, die Zahl, Beschaffenheit, Kosten und Leistungen der Fahrbetriebsmittel, die Unfälle, die Betriebskosten und ihre Verteilung nach Dienstzweigen, der Personen- und Güterverkehr, die Güterbewegung, die Roh- und Reinerträge aus den verschiedenen Verkehrszweigen, die Betriebszahl, die Zahl und Besoldung der Bediensteten, ihre Krankheits- und Sterblichkeitsverhältnisse u. s. w., die Verhältnisse der Versorgungs-, Kranken- und Unterstützungskassen. Die Angaben sind meist getrennt für öffentliche und nicht dem öffentlichen Verkehr dienende Bahnen, für Hauptbahnen, Nebenbahnen und Kleinbahnen, für voll- und schmalspurige Bahnen u. s. w.

Die statistischen Angaben haben meist die Form von Tabellen, die öfters durch bildliche Darstellungen erläutert werden.

In der S. werden teils die absoluten, teils die auf gewisse Einheiten zurückgeführten Zahlen angegeben (Bahn-, Zug-, Wagen-, Achs-, Lokomotiv-, Personen-, Gütertkm u. s. w.).

In einzelnen Ländern werden die statistischen Tabellen besonders erläutert oder den Zahlentafeln wird ein eigener Text beigegeben (z. B. in dem preußischen Betriebsbericht, in der vom Bundesverkehrsamt herausgegebenen S. der Vereinigten Staaten von Amerika).

Es gibt kaum ein Gebiet der Volkswirtschaft, auf dem so viel und mit einem verhältnismäßig so guten Erfolg mit Statistik gearbeitet wird wie das Eisenbahnwesen. Da sehr viele Statistiken Aufzeichnungen von den ersten Anfängen der Eisenbahnen enthalten, so läßt sich ihre Entwicklung fortlaufend verfolgen und es läßt sich beurteilen, ob und wie sich einzelne Maßnahmen bewährt haben. Ferner bietet die vergleichende Statistik verschiedener Länder Anhaltspunkte zur Beurteilung ihrer Eisenbahnverhältnisse. In dieser Beziehung

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[150/0156] Hafenbf., Calais Stadtbf., sind bezeichnend und für jedermann verständlich. Obwohl durch deutliche S. Verwechslungen vermieden werden, so sind doch zu diesem Zweck noch weitere Maßnahmen erforderlich. Zunächst müssen die Unterscheidungsmerkmale gleich- oder ähnlich lautender S. in möglichst weitgehender Weise bekanntgegeben werden. Hierzu dienen außer den von den Eisenbahnverwaltungen herausgegebenen Ortsverzeichnissen die besonderen Verzeichnisse der Eisenbahnstationen mit gleichlautenden oder ähnlichen Namensbezeichnungen. Sie werden sowohl von einzelnen Eisenbahnverbänden als auch von größeren Verwaltungsbezirken herausgegeben. So enthält die Kundmachung 1 des DEVV. für den Bereich dieses Verbandes ein solches Verzeichnis, das in ähnlicher Weise auch der VDEV. für sein Gebiet herausgibt. Für die Unterweisung der Reisenden und Erleichterung der Zugabfertigung ist die deutliche Anbringung der S. und bei Dunkelheit ihre gute Beleuchtung sehr wichtig. Für Deutschland ist deshalb durch § 26 (1) der BO. vorgeschrieben: „Auf den dem Personenverkehr dienenden Stationen ist der Name in einer den Reisenden ins Auge fallenden Weise anzubringen.“ Ein gleiches bestimmt die österreichische Verordnung vom 10. Oktober 1874, der Art. 64 der niederländischen Verordnung vom 28. Oktober 1889 und die französische Verordnung vom 17. September 1863. Im Bezirk der preußischen Staatsbahnen erfolgt die Durchführung dieser Bestimmungen auf Grund einer besonderen Dienstanweisung, der „Vorschriften betreffend die Anbringung von Stationsnamen und der Hinweise für das Zurechtfinden der Reisenden auf den Stationen“, denen als Anhang der Ministerialerlaß vom 25. Dezember 1910 betreffend „Grundsätze für die einheitliche Schreibweise von Stationsnamen und politischen Ortsnamen“ beigefügt ist. Die hierdurch erzielte einheitliche Anbringung der S. trägt wesentlich zum Erfolg der Maßnahmen bei. Über das Ausrufen der S. durch die Schaffner bei Ankunft der Personenzüge s. Ausrufen der Stationsnamen. Breusing. Stationssignal s. Signalwesen. Stationstarif s. Gütertarif. Stationstelegraphen s. Telegraph. Stationsuhr s. Uhren. Stationsvorsteher s. Bahnhofvorstand. Stationszettel s. Beklebezettel. Statistik der Eisenbahnen ist die zahlenmäßige Darstellung von Massenbeobachtungen bestimmter Erscheinungen des Eisenbahnwesens zu dem Zweck, um durch Vergleichung der gewonnenen Zahlen gesetzmäßige Erfahrungen in bezug auf die beobachteten Erscheinungen abzuleiten. Die S. erstreckt sich nahezu auf alle Zweige des Eisenbahnwesens. Schon die Anlage neuer Eisenbahnlinien und ihre wirtschaftlichen Bestimmungsgründe erfordern statistische Unterlagen und Untersuchungen über das Verkehrsbedürfnis, die zu erwartende Größe des Güter- und Personenverkehrs, über die Anlagekosten u. dgl. Gegenstände der S. sind insbesondere: die Längen der Eisenbahnen, die technische Ausstattung, die Anlage- und Erneuerungskosten, die Verzinsung des Anlagekapitals, die Zahl, Beschaffenheit, Kosten und Leistungen der Fahrbetriebsmittel, die Unfälle, die Betriebskosten und ihre Verteilung nach Dienstzweigen, der Personen- und Güterverkehr, die Güterbewegung, die Roh- und Reinerträge aus den verschiedenen Verkehrszweigen, die Betriebszahl, die Zahl und Besoldung der Bediensteten, ihre Krankheits- und Sterblichkeitsverhältnisse u. s. w., die Verhältnisse der Versorgungs-, Kranken- und Unterstützungskassen. Die Angaben sind meist getrennt für öffentliche und nicht dem öffentlichen Verkehr dienende Bahnen, für Hauptbahnen, Nebenbahnen und Kleinbahnen, für voll- und schmalspurige Bahnen u. s. w. Die statistischen Angaben haben meist die Form von Tabellen, die öfters durch bildliche Darstellungen erläutert werden. In der S. werden teils die absoluten, teils die auf gewisse Einheiten zurückgeführten Zahlen angegeben (Bahn-, Zug-, Wagen-, Achs-, Lokomotiv-, Personen-, Gütertkm u. s. w.). In einzelnen Ländern werden die statistischen Tabellen besonders erläutert oder den Zahlentafeln wird ein eigener Text beigegeben (z. B. in dem preußischen Betriebsbericht, in der vom Bundesverkehrsamt herausgegebenen S. der Vereinigten Staaten von Amerika). Es gibt kaum ein Gebiet der Volkswirtschaft, auf dem so viel und mit einem verhältnismäßig so guten Erfolg mit Statistik gearbeitet wird wie das Eisenbahnwesen. Da sehr viele Statistiken Aufzeichnungen von den ersten Anfängen der Eisenbahnen enthalten, so läßt sich ihre Entwicklung fortlaufend verfolgen und es läßt sich beurteilen, ob und wie sich einzelne Maßnahmen bewährt haben. Ferner bietet die vergleichende Statistik verschiedener Länder Anhaltspunkte zur Beurteilung ihrer Eisenbahnverhältnisse. In dieser Beziehung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/156>, abgerufen am 22.12.2024.