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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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endgültig bei. Auf Grund eines 1870 abgeschlossenen Vertrags mit der Zentralbahn übernahm die S. eine Subvention von 3·5 Mill. Fr. an die Gotthardbahn. 1866 wurde der Bau der Eisenbahn von Romanshorn begonnen und 1869 der Bau der Eisenbahn von Romanshorn nach Kreuzungen (Konstanz) beschlossen.

Eine neue stürmische Periode begann für die S. in den Siebzigerjahren infolge Eingehens großer Bauverpflichtungen teils allein (u. a. Winterthur-Koblenz, linksuferige Zürichseebahn mit Thalwil-Zug, Bülach-Schaffhausen), teils mit der Zentralbahn (u. a. Bötzbergbahn, Aargauische Südbahn, Wohlen-Bremgarten) sowie durch Vereinbarungen wegen Übernahme bestehender Linien (vgl. Tabelle S. 460). Die Gesamtlänge der neuen Linien betrug 346 km gegenüber einem Stammnetz von 214 km und einem betriebenen Netz von 299 km. Die eingetretenen großen finanziellen Schwierigkeiten veranlaßten die S., im Jahre 1877 die Dazwischenkunft des Bundesrates in Anspruch zu nehmen. Die Folge der letzteren war die Erstreckung der Fristen für die Inangriffnahme der Bauten bis 1885 und gelang sohin auch die Erwirkung eines 41/2%igen Hypothekaranlehens von 160 Mill. Fr.

1880 fielen die Linien Winterthur-Zofingen und Suhr-Aarau infolge Zwangsliquidation an die S. Davon wurde die Strecke Suhr-Zofingen ganz, die Strecke Suhr-Aarau zur Hälfte der Zentralbahn überlassen.

Die Moratoriumsfrage sollte nach Ablauf des Jahres 1885 gelöst werden. Auf Grund des vom Bundesrat eingeholten Gutachtens, das die Einnahmenverringerung nach Eröffnung der neuen Linien mit jährlich 1·8 Mill. Fr. bewertete, machte der Bundesrat 1886 der S. den ersten Rückkaufsvorschlag. Dieser scheiterte, weil der Bundesrat nicht die Absicht hatte, die Bauverpflichtungen der S. zu übernehmen. Erst 1887 gelang es der S., mit einem finanzkräftigen Konsortium ein Abkommen zu treffen, wonach durch Ausgabe von neuen Prioritätsaktien der Bau der neuen Linien sichergestellt wurde, die seither zur Gänze dem Betrieb übergeben worden sind.

1888 machte der Bundesrat der S. ein neues Rückkaufsanbot. Dieses wurde jedoch von der Generalversammlung der S. nicht unverändert angenommen und daher vom Bundesrat als hinfällig erklärt.

Mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1901 wurde das Netz der S. vom Bund angekauft. Die S. war die zweite der vom schweizerischen Staat zurückgekauften Hauptbahnen. Das Netz derselben umfaßte bei Übergang an den Bund die in der Tabelle S. 460 verzeichneten Linien. Es bildet heute in der Hauptsache den Kreis III der Schweizer Bundesbahnen.

Über die Entwicklung des Unternehmens bis zur Verstaatlichung gibt nebenstehende Tabelle Aufschluß.



Dietler.


Schweizerische Ostwestbahn. 1858 in Bern gegründet auf Grund der Konzession des Kantons Bern für die Linie von Bern durch das Emmental bis zur Kantonsgrenze nach Kröschenbrunnen und des Kantons Luzern für die Fortsetzung nach Luzern. 1858 erteilte der Kanton Bern der inzwischen begründeten Gesellschaft unter Übernahme von Aktien die Konzessionen für die Linie Neuenstadt-Biel-Bern.

Ihr Programm bestand in der Schaffung einer selbständigen, durchgehenden Linie Neuenstadt-Biel-Bern-Langnau-Luzern-Zug-Zürich mit Abzweigung von Zug nach Rapperswil. Die beteiligten Kantone begünstigten das Projekt, Bern zugleich finanziell. Infolge finanzieller Schwierigkeiten sah sich die Regierung von Bern genötigt, eine Summe vorzustrecken, um die rechtzeitige Vollendung der Linie Neuenstadt-Biel und damit eines wertvollen Mittelglieds der damaligen einzigen Verbindung vom Westen nach dem Osten der Schweiz zu ermöglichen. Die 15·4 km lange Linie wurde im Dezember 1860 dem Betrieb übergeben. Es zeigte

endgültig bei. Auf Grund eines 1870 abgeschlossenen Vertrags mit der Zentralbahn übernahm die S. eine Subvention von 3·5 Mill. Fr. an die Gotthardbahn. 1866 wurde der Bau der Eisenbahn von Romanshorn begonnen und 1869 der Bau der Eisenbahn von Romanshorn nach Kreuzungen (Konstanz) beschlossen.

Eine neue stürmische Periode begann für die S. in den Siebzigerjahren infolge Eingehens großer Bauverpflichtungen teils allein (u. a. Winterthur-Koblenz, linksuferige Zürichseebahn mit Thalwil-Zug, Bülach-Schaffhausen), teils mit der Zentralbahn (u. a. Bötzbergbahn, Aargauische Südbahn, Wohlen-Bremgarten) sowie durch Vereinbarungen wegen Übernahme bestehender Linien (vgl. Tabelle S. 460). Die Gesamtlänge der neuen Linien betrug 346 km gegenüber einem Stammnetz von 214 km und einem betriebenen Netz von 299 km. Die eingetretenen großen finanziellen Schwierigkeiten veranlaßten die S., im Jahre 1877 die Dazwischenkunft des Bundesrates in Anspruch zu nehmen. Die Folge der letzteren war die Erstreckung der Fristen für die Inangriffnahme der Bauten bis 1885 und gelang sohin auch die Erwirkung eines 41/2%igen Hypothekaranlehens von 160 Mill. Fr.

1880 fielen die Linien Winterthur-Zofingen und Suhr-Aarau infolge Zwangsliquidation an die S. Davon wurde die Strecke Suhr-Zofingen ganz, die Strecke Suhr-Aarau zur Hälfte der Zentralbahn überlassen.

Die Moratoriumsfrage sollte nach Ablauf des Jahres 1885 gelöst werden. Auf Grund des vom Bundesrat eingeholten Gutachtens, das die Einnahmenverringerung nach Eröffnung der neuen Linien mit jährlich 1·8 Mill. Fr. bewertete, machte der Bundesrat 1886 der S. den ersten Rückkaufsvorschlag. Dieser scheiterte, weil der Bundesrat nicht die Absicht hatte, die Bauverpflichtungen der S. zu übernehmen. Erst 1887 gelang es der S., mit einem finanzkräftigen Konsortium ein Abkommen zu treffen, wonach durch Ausgabe von neuen Prioritätsaktien der Bau der neuen Linien sichergestellt wurde, die seither zur Gänze dem Betrieb übergeben worden sind.

1888 machte der Bundesrat der S. ein neues Rückkaufsanbot. Dieses wurde jedoch von der Generalversammlung der S. nicht unverändert angenommen und daher vom Bundesrat als hinfällig erklärt.

Mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1901 wurde das Netz der S. vom Bund angekauft. Die S. war die zweite der vom schweizerischen Staat zurückgekauften Hauptbahnen. Das Netz derselben umfaßte bei Übergang an den Bund die in der Tabelle S. 460 verzeichneten Linien. Es bildet heute in der Hauptsache den Kreis III der Schweizer Bundesbahnen.

Über die Entwicklung des Unternehmens bis zur Verstaatlichung gibt nebenstehende Tabelle Aufschluß.



Dietler.


Schweizerische Ostwestbahn. 1858 in Bern gegründet auf Grund der Konzession des Kantons Bern für die Linie von Bern durch das Emmental bis zur Kantonsgrenze nach Kröschenbrunnen und des Kantons Luzern für die Fortsetzung nach Luzern. 1858 erteilte der Kanton Bern der inzwischen begründeten Gesellschaft unter Übernahme von Aktien die Konzessionen für die Linie Neuenstadt-Biel-Bern.

Ihr Programm bestand in der Schaffung einer selbständigen, durchgehenden Linie Neuenstadt-Biel-Bern-Langnau-Luzern-Zug-Zürich mit Abzweigung von Zug nach Rapperswil. Die beteiligten Kantone begünstigten das Projekt, Bern zugleich finanziell. Infolge finanzieller Schwierigkeiten sah sich die Regierung von Bern genötigt, eine Summe vorzustrecken, um die rechtzeitige Vollendung der Linie Neuenstadt-Biel und damit eines wertvollen Mittelglieds der damaligen einzigen Verbindung vom Westen nach dem Osten der Schweiz zu ermöglichen. Die 15·4 km lange Linie wurde im Dezember 1860 dem Betrieb übergeben. Es zeigte

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[461/0483] endgültig bei. Auf Grund eines 1870 abgeschlossenen Vertrags mit der Zentralbahn übernahm die S. eine Subvention von 3·5 Mill. Fr. an die Gotthardbahn. 1866 wurde der Bau der Eisenbahn von Romanshorn begonnen und 1869 der Bau der Eisenbahn von Romanshorn nach Kreuzungen (Konstanz) beschlossen. Eine neue stürmische Periode begann für die S. in den Siebzigerjahren infolge Eingehens großer Bauverpflichtungen teils allein (u. a. Winterthur-Koblenz, linksuferige Zürichseebahn mit Thalwil-Zug, Bülach-Schaffhausen), teils mit der Zentralbahn (u. a. Bötzbergbahn, Aargauische Südbahn, Wohlen-Bremgarten) sowie durch Vereinbarungen wegen Übernahme bestehender Linien (vgl. Tabelle S. 460). Die Gesamtlänge der neuen Linien betrug 346 km gegenüber einem Stammnetz von 214 km und einem betriebenen Netz von 299 km. Die eingetretenen großen finanziellen Schwierigkeiten veranlaßten die S., im Jahre 1877 die Dazwischenkunft des Bundesrates in Anspruch zu nehmen. Die Folge der letzteren war die Erstreckung der Fristen für die Inangriffnahme der Bauten bis 1885 und gelang sohin auch die Erwirkung eines 41/2%igen Hypothekaranlehens von 160 Mill. Fr. 1880 fielen die Linien Winterthur-Zofingen und Suhr-Aarau infolge Zwangsliquidation an die S. Davon wurde die Strecke Suhr-Zofingen ganz, die Strecke Suhr-Aarau zur Hälfte der Zentralbahn überlassen. Die Moratoriumsfrage sollte nach Ablauf des Jahres 1885 gelöst werden. Auf Grund des vom Bundesrat eingeholten Gutachtens, das die Einnahmenverringerung nach Eröffnung der neuen Linien mit jährlich 1·8 Mill. Fr. bewertete, machte der Bundesrat 1886 der S. den ersten Rückkaufsvorschlag. Dieser scheiterte, weil der Bundesrat nicht die Absicht hatte, die Bauverpflichtungen der S. zu übernehmen. Erst 1887 gelang es der S., mit einem finanzkräftigen Konsortium ein Abkommen zu treffen, wonach durch Ausgabe von neuen Prioritätsaktien der Bau der neuen Linien sichergestellt wurde, die seither zur Gänze dem Betrieb übergeben worden sind. 1888 machte der Bundesrat der S. ein neues Rückkaufsanbot. Dieses wurde jedoch von der Generalversammlung der S. nicht unverändert angenommen und daher vom Bundesrat als hinfällig erklärt. Mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1901 wurde das Netz der S. vom Bund angekauft. Die S. war die zweite der vom schweizerischen Staat zurückgekauften Hauptbahnen. Das Netz derselben umfaßte bei Übergang an den Bund die in der Tabelle S. 460 verzeichneten Linien. Es bildet heute in der Hauptsache den Kreis III der Schweizer Bundesbahnen. Über die Entwicklung des Unternehmens bis zur Verstaatlichung gibt nebenstehende Tabelle Aufschluß. Dietler. Schweizerische Ostwestbahn. 1858 in Bern gegründet auf Grund der Konzession des Kantons Bern für die Linie von Bern durch das Emmental bis zur Kantonsgrenze nach Kröschenbrunnen und des Kantons Luzern für die Fortsetzung nach Luzern. 1858 erteilte der Kanton Bern der inzwischen begründeten Gesellschaft unter Übernahme von Aktien die Konzessionen für die Linie Neuenstadt-Biel-Bern. Ihr Programm bestand in der Schaffung einer selbständigen, durchgehenden Linie Neuenstadt-Biel-Bern-Langnau-Luzern-Zug-Zürich mit Abzweigung von Zug nach Rapperswil. Die beteiligten Kantone begünstigten das Projekt, Bern zugleich finanziell. Infolge finanzieller Schwierigkeiten sah sich die Regierung von Bern genötigt, eine Summe vorzustrecken, um die rechtzeitige Vollendung der Linie Neuenstadt-Biel und damit eines wertvollen Mittelglieds der damaligen einzigen Verbindung vom Westen nach dem Osten der Schweiz zu ermöglichen. Die 15·4 km lange Linie wurde im Dezember 1860 dem Betrieb übergeben. Es zeigte

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 461. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/483>, abgerufen am 21.12.2024.