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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Gleis kein Zug herannaht. Er darf sich von dem Posten nur so weit entfernen, daß er die Signale richtig hört und auch bei Ablassung der Züge vor der fahrplanmäßigen Zeit die Schranken rechtzeitig schließen kann. Beim Ertönen des Gefahrsignals (in Deutschland Signal 4 des Signalbuches) sind alle Züge an- und zurückzuhalten und die Wegschranken zu schließen.

Von dem Fahrdienst obliegt dem S. die Erteilung gewisser Signale, insbesondere die Abgabe der Läutesignale; der S. hat den Zügen die vorgeschriebenen Signale so deutlich zu geben, daß sie vom Lokomotivführer und von den Zugbeamten erkannt werden können. Während der Vorbeifahrt des Zuges hat er sich an der Schranke aufzustellen, und wenn er nur Zugschranken zu bedienen hat, vor dem Wachtgebäude; er hat dienstliche Haltung anzunehmen und bei Dunkelheit eine Laterne mit brennendem Licht so in der Hand zu halten, daß das Licht vom Zug aus gesehen werden kann. Auf den vorbeifahrenden Zug hat er die volle Aufmerksamkeit zu richten und die Signale am Zug zu beobachten, auch hat er darauf zu achten, ob der Zug etwa auf der freien Strecke zum Halten kommen sollte. Bemerkt der S. eine Gefahr für einen Zug, so hat er ihn (in Deutschland durch Signal 6 des Signalbuches) zum Halten zu bringen. Bemerkt der Wärter, daß eine Zugtrennung stattgefunden hat oder vermutet er eine solche, weil das Schlußsignal am Zug fehlt, so darf er dem an der Lokomotive verbliebenen Teil kein Signal geben. Dagegen muß er die hinteren Teile des Zuges zum Stillstand zu bringen suchen, indem er Bettungsmaterial oder Erde auf die Schienen streut und das auf den nachlaufenden Wagen befindliche Personal durch Handsignal und Hornsignal auf die Zugtrennung aufmerksam macht. Den zurückgebliebenen, zum Stillstand gekommenen Zugteil hat er nach beiden Seiten hin (in Deutschland durch Signal 6 des Signalbuches) zu decken.

Neben dem eigentlichen Schrankendienst und der Signalgebung obliegen dem S. ferner mehr oder weniger noch alle diejenigen Verrichtungen, die in der Regel der Bahnwärter (s. d.) auszuführen hat, wie die Mitwirkung bei der Bahnunterhaltung, insbesondere Beaufsichtigung der Telegraphenleitungen, die Bahnbewachung, die Bedienung der Streckenfernsprecher und die Ausübung der Bahnpolizei. Auf Strecken, wo die Bedienung der Wegübergänge den Wärter nicht voll in Anspruch nimmt, ist der S. daher gleichzeitig Bahnwärter. Für den Schrankendienst werden ebenso wie für den Bahnwärterdienst auch weibliche Bedienstete verwendet (vgl. Bahnaufsicht).

Giese.


Schrebergärten (Arbeiter-, Familien-, Heim-, Klein-, Lauben-, Fabriks-, Eisenbahngärten), zu größeren Gruppen vereinigte kleine Pachtgärten. Die Errichtung von S. soll dem schädlichen Einfluß des Groß- und Industriestadtlebens auf die ärmere Bevölkerung in wirtschaftlicher, gesundheitlicher und sittlicher Beziehung entgegenwirken.

In Deutschland entstanden die ersten derartigen Gärten durch Gemeinden, indem Bedürftigen anstatt Barunterstützungen Gartenland zur Bewirtschaftung unentgeltlich oder gegen geringen Pacht übergeben wurde (Leipzig 1832 die Armengärten). Der im Jahre 1881 in Leipzig verstorbene Arzt Dr. Schreber machte es sich zur Lebensaufgabe, für die naturgemäße Erziehung der Kinder zu wirken. In Verfolgung dieser Bestrebungen regte Dr. Hauschild in Leipzig 1884 die Gründung des Ersten Eltern- und Erziehungsvereines an, der "Schreber"-Verein genannt wurde. Die in weiterer Folge allerorts entstandenen gleichartigen Vereine bezwecken die Anlage von Spielplätzen für Kinder, umgeben von Kleingärten. Die Zahl der von den Schrebervereinen errichteten S. ist infolge ihrer großen Bedeutung für das Volkswohl im Laufe der Jahre mächtig gestiegen. So hatte Leipzig im Jahre 1913 bereits 15.000 S., die etwa 100.000 Menschen Erholung boten. Die Schrebervereine haben sich zu Verbänden, diese wieder im "Zentralverband deutscher Arbeiter- und Schrebergärten" in Berlin zusammengeschlossen, dem auch der allgemeine Verband der Eisenbahnvereine mit über 760 Vereinen und 440.000 Mitgliedern angehört.

Die deutschen Bahnverwaltungen legten Gärten auf Bahngrund für ihre Bediensteten nur in einzelnen Fällen selbst an; im allgemeinen wird Bahngrund, Staats- oder gepachteter Grund zur Anlage von S. an die Eisenbahnvereine der Staatsbahnen pachtweise überlassen.

In Österreich-Ungarn hat zunächst die Aussig-Teplitzer Eisenbahn seit 1913 für ihre Bediensteten in Aussig und Komotau über 170 Gärten mit Spielplätzen, Baumschulen und Warmbeeten hergestellt. Seither hat auch die österreichische Staatseisenbahnverwaltung der Errichtung von S. ihre besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge zugewendet. Größere Anlagen mit meist 70-200 Kleingärten befinden sich in mehr als 20 Stationen der Staatsbahnen. Besondere Beachtung verdient die Einrichtung eines Muster- oder Muttergartens in der Station Leitmeritz. Dort wurden auf einer ungefähr 3000 m2 großen Gartenfläche die verschiedensten Gemüsearten gepflanzt und im Frühjahr 1915 über 25.000 in Warmbeeten gezogene Pflanzen

Gleis kein Zug herannaht. Er darf sich von dem Posten nur so weit entfernen, daß er die Signale richtig hört und auch bei Ablassung der Züge vor der fahrplanmäßigen Zeit die Schranken rechtzeitig schließen kann. Beim Ertönen des Gefahrsignals (in Deutschland Signal 4 des Signalbuches) sind alle Züge an- und zurückzuhalten und die Wegschranken zu schließen.

Von dem Fahrdienst obliegt dem S. die Erteilung gewisser Signale, insbesondere die Abgabe der Läutesignale; der S. hat den Zügen die vorgeschriebenen Signale so deutlich zu geben, daß sie vom Lokomotivführer und von den Zugbeamten erkannt werden können. Während der Vorbeifahrt des Zuges hat er sich an der Schranke aufzustellen, und wenn er nur Zugschranken zu bedienen hat, vor dem Wachtgebäude; er hat dienstliche Haltung anzunehmen und bei Dunkelheit eine Laterne mit brennendem Licht so in der Hand zu halten, daß das Licht vom Zug aus gesehen werden kann. Auf den vorbeifahrenden Zug hat er die volle Aufmerksamkeit zu richten und die Signale am Zug zu beobachten, auch hat er darauf zu achten, ob der Zug etwa auf der freien Strecke zum Halten kommen sollte. Bemerkt der S. eine Gefahr für einen Zug, so hat er ihn (in Deutschland durch Signal 6 des Signalbuches) zum Halten zu bringen. Bemerkt der Wärter, daß eine Zugtrennung stattgefunden hat oder vermutet er eine solche, weil das Schlußsignal am Zug fehlt, so darf er dem an der Lokomotive verbliebenen Teil kein Signal geben. Dagegen muß er die hinteren Teile des Zuges zum Stillstand zu bringen suchen, indem er Bettungsmaterial oder Erde auf die Schienen streut und das auf den nachlaufenden Wagen befindliche Personal durch Handsignal und Hornsignal auf die Zugtrennung aufmerksam macht. Den zurückgebliebenen, zum Stillstand gekommenen Zugteil hat er nach beiden Seiten hin (in Deutschland durch Signal 6 des Signalbuches) zu decken.

Neben dem eigentlichen Schrankendienst und der Signalgebung obliegen dem S. ferner mehr oder weniger noch alle diejenigen Verrichtungen, die in der Regel der Bahnwärter (s. d.) auszuführen hat, wie die Mitwirkung bei der Bahnunterhaltung, insbesondere Beaufsichtigung der Telegraphenleitungen, die Bahnbewachung, die Bedienung der Streckenfernsprecher und die Ausübung der Bahnpolizei. Auf Strecken, wo die Bedienung der Wegübergänge den Wärter nicht voll in Anspruch nimmt, ist der S. daher gleichzeitig Bahnwärter. Für den Schrankendienst werden ebenso wie für den Bahnwärterdienst auch weibliche Bedienstete verwendet (vgl. Bahnaufsicht).

Giese.


Schrebergärten (Arbeiter-, Familien-, Heim-, Klein-, Lauben-, Fabriks-, Eisenbahngärten), zu größeren Gruppen vereinigte kleine Pachtgärten. Die Errichtung von S. soll dem schädlichen Einfluß des Groß- und Industriestadtlebens auf die ärmere Bevölkerung in wirtschaftlicher, gesundheitlicher und sittlicher Beziehung entgegenwirken.

In Deutschland entstanden die ersten derartigen Gärten durch Gemeinden, indem Bedürftigen anstatt Barunterstützungen Gartenland zur Bewirtschaftung unentgeltlich oder gegen geringen Pacht übergeben wurde (Leipzig 1832 die Armengärten). Der im Jahre 1881 in Leipzig verstorbene Arzt Dr. Schreber machte es sich zur Lebensaufgabe, für die naturgemäße Erziehung der Kinder zu wirken. In Verfolgung dieser Bestrebungen regte Dr. Hauschild in Leipzig 1884 die Gründung des Ersten Eltern- und Erziehungsvereines an, der „Schreber“-Verein genannt wurde. Die in weiterer Folge allerorts entstandenen gleichartigen Vereine bezwecken die Anlage von Spielplätzen für Kinder, umgeben von Kleingärten. Die Zahl der von den Schrebervereinen errichteten S. ist infolge ihrer großen Bedeutung für das Volkswohl im Laufe der Jahre mächtig gestiegen. So hatte Leipzig im Jahre 1913 bereits 15.000 S., die etwa 100.000 Menschen Erholung boten. Die Schrebervereine haben sich zu Verbänden, diese wieder im „Zentralverband deutscher Arbeiter- und Schrebergärten“ in Berlin zusammengeschlossen, dem auch der allgemeine Verband der Eisenbahnvereine mit über 760 Vereinen und 440.000 Mitgliedern angehört.

Die deutschen Bahnverwaltungen legten Gärten auf Bahngrund für ihre Bediensteten nur in einzelnen Fällen selbst an; im allgemeinen wird Bahngrund, Staats- oder gepachteter Grund zur Anlage von S. an die Eisenbahnvereine der Staatsbahnen pachtweise überlassen.

In Österreich-Ungarn hat zunächst die Aussig-Teplitzer Eisenbahn seit 1913 für ihre Bediensteten in Aussig und Komotau über 170 Gärten mit Spielplätzen, Baumschulen und Warmbeeten hergestellt. Seither hat auch die österreichische Staatseisenbahnverwaltung der Errichtung von S. ihre besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge zugewendet. Größere Anlagen mit meist 70–200 Kleingärten befinden sich in mehr als 20 Stationen der Staatsbahnen. Besondere Beachtung verdient die Einrichtung eines Muster- oder Muttergartens in der Station Leitmeritz. Dort wurden auf einer ungefähr 3000 m2 großen Gartenfläche die verschiedensten Gemüsearten gepflanzt und im Frühjahr 1915 über 25.000 in Warmbeeten gezogene Pflanzen

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[419/0439] Gleis kein Zug herannaht. Er darf sich von dem Posten nur so weit entfernen, daß er die Signale richtig hört und auch bei Ablassung der Züge vor der fahrplanmäßigen Zeit die Schranken rechtzeitig schließen kann. Beim Ertönen des Gefahrsignals (in Deutschland Signal 4 des Signalbuches) sind alle Züge an- und zurückzuhalten und die Wegschranken zu schließen. Von dem Fahrdienst obliegt dem S. die Erteilung gewisser Signale, insbesondere die Abgabe der Läutesignale; der S. hat den Zügen die vorgeschriebenen Signale so deutlich zu geben, daß sie vom Lokomotivführer und von den Zugbeamten erkannt werden können. Während der Vorbeifahrt des Zuges hat er sich an der Schranke aufzustellen, und wenn er nur Zugschranken zu bedienen hat, vor dem Wachtgebäude; er hat dienstliche Haltung anzunehmen und bei Dunkelheit eine Laterne mit brennendem Licht so in der Hand zu halten, daß das Licht vom Zug aus gesehen werden kann. Auf den vorbeifahrenden Zug hat er die volle Aufmerksamkeit zu richten und die Signale am Zug zu beobachten, auch hat er darauf zu achten, ob der Zug etwa auf der freien Strecke zum Halten kommen sollte. Bemerkt der S. eine Gefahr für einen Zug, so hat er ihn (in Deutschland durch Signal 6 des Signalbuches) zum Halten zu bringen. Bemerkt der Wärter, daß eine Zugtrennung stattgefunden hat oder vermutet er eine solche, weil das Schlußsignal am Zug fehlt, so darf er dem an der Lokomotive verbliebenen Teil kein Signal geben. Dagegen muß er die hinteren Teile des Zuges zum Stillstand zu bringen suchen, indem er Bettungsmaterial oder Erde auf die Schienen streut und das auf den nachlaufenden Wagen befindliche Personal durch Handsignal und Hornsignal auf die Zugtrennung aufmerksam macht. Den zurückgebliebenen, zum Stillstand gekommenen Zugteil hat er nach beiden Seiten hin (in Deutschland durch Signal 6 des Signalbuches) zu decken. Neben dem eigentlichen Schrankendienst und der Signalgebung obliegen dem S. ferner mehr oder weniger noch alle diejenigen Verrichtungen, die in der Regel der Bahnwärter (s. d.) auszuführen hat, wie die Mitwirkung bei der Bahnunterhaltung, insbesondere Beaufsichtigung der Telegraphenleitungen, die Bahnbewachung, die Bedienung der Streckenfernsprecher und die Ausübung der Bahnpolizei. Auf Strecken, wo die Bedienung der Wegübergänge den Wärter nicht voll in Anspruch nimmt, ist der S. daher gleichzeitig Bahnwärter. Für den Schrankendienst werden ebenso wie für den Bahnwärterdienst auch weibliche Bedienstete verwendet (vgl. Bahnaufsicht). Giese. Schrebergärten (Arbeiter-, Familien-, Heim-, Klein-, Lauben-, Fabriks-, Eisenbahngärten), zu größeren Gruppen vereinigte kleine Pachtgärten. Die Errichtung von S. soll dem schädlichen Einfluß des Groß- und Industriestadtlebens auf die ärmere Bevölkerung in wirtschaftlicher, gesundheitlicher und sittlicher Beziehung entgegenwirken. In Deutschland entstanden die ersten derartigen Gärten durch Gemeinden, indem Bedürftigen anstatt Barunterstützungen Gartenland zur Bewirtschaftung unentgeltlich oder gegen geringen Pacht übergeben wurde (Leipzig 1832 die Armengärten). Der im Jahre 1881 in Leipzig verstorbene Arzt Dr. Schreber machte es sich zur Lebensaufgabe, für die naturgemäße Erziehung der Kinder zu wirken. In Verfolgung dieser Bestrebungen regte Dr. Hauschild in Leipzig 1884 die Gründung des Ersten Eltern- und Erziehungsvereines an, der „Schreber“-Verein genannt wurde. Die in weiterer Folge allerorts entstandenen gleichartigen Vereine bezwecken die Anlage von Spielplätzen für Kinder, umgeben von Kleingärten. Die Zahl der von den Schrebervereinen errichteten S. ist infolge ihrer großen Bedeutung für das Volkswohl im Laufe der Jahre mächtig gestiegen. So hatte Leipzig im Jahre 1913 bereits 15.000 S., die etwa 100.000 Menschen Erholung boten. Die Schrebervereine haben sich zu Verbänden, diese wieder im „Zentralverband deutscher Arbeiter- und Schrebergärten“ in Berlin zusammengeschlossen, dem auch der allgemeine Verband der Eisenbahnvereine mit über 760 Vereinen und 440.000 Mitgliedern angehört. Die deutschen Bahnverwaltungen legten Gärten auf Bahngrund für ihre Bediensteten nur in einzelnen Fällen selbst an; im allgemeinen wird Bahngrund, Staats- oder gepachteter Grund zur Anlage von S. an die Eisenbahnvereine der Staatsbahnen pachtweise überlassen. In Österreich-Ungarn hat zunächst die Aussig-Teplitzer Eisenbahn seit 1913 für ihre Bediensteten in Aussig und Komotau über 170 Gärten mit Spielplätzen, Baumschulen und Warmbeeten hergestellt. Seither hat auch die österreichische Staatseisenbahnverwaltung der Errichtung von S. ihre besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge zugewendet. Größere Anlagen mit meist 70–200 Kleingärten befinden sich in mehr als 20 Stationen der Staatsbahnen. Besondere Beachtung verdient die Einrichtung eines Muster- oder Muttergartens in der Station Leitmeritz. Dort wurden auf einer ungefähr 3000 m2 großen Gartenfläche die verschiedensten Gemüsearten gepflanzt und im Frühjahr 1915 über 25.000 in Warmbeeten gezogene Pflanzen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 419. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/439>, abgerufen am 03.07.2024.