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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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allgemein übliche. Er besitzt Dampf- und Ofenheizung, elektrische Beleuchtung (Batteriebeleuchtung) und Druckluftbremse.

2. Vierachsiger Brief- und Paketpostwagen der schweizerischen Bundesbahnen (Taf. V, Abb. 1).

Der Wagen besitzt einen Seitengang, der durch Feststellen der von den Postabteilen mündenden Türen - im Fall der Durchgang nicht erforderlich ist - für den Postdienst nutzbar gemacht werden kann. Er ist mit Dampf- und Warmluftheizung, elektrischer Beleuchtung, elektrischen Luftsaugern und Luftdruckbremse ausgestattet.

3. Dreiachsiger Brief- und Paketpostwagen der österreichischen Staatsbahnen (Taf. V, Abb. 2).

Die Ausstattung und Einteilung des Wagens ist die allgemein übliche. Er besitzt Dampf- und Ofenheizung, Gasglühlichtbeleuchtung und Luftsaugebremse.

4. Vierachsiger Briefpostwagen der preußischen Staatsbahnen (Taf. V, Abb. 3).

Der Wagen hat einen Mittelgang, der im Bedarfsfall vom Zugpersonal benutzt werden kann; die, die Türen verlegenden Fächer sind zu diesem Behuf umklappbar eingerichtet. Der Abort und die Waschgelegenheit sind in den Bufferraum verlegt. Der Wagen ist mit Dampf- und Ofenheizung, mit elektrischer Zugbeleuchtung und Druckluftbremse ausgerüstet.

5. Vierachsiger Post- und Gepäckwagen der österreichischen Staatsbahnen (Taf. V, Abb. 4).

Von dem Briefraum und dem Paketraum vollständig abgetrennt ist ein Gepäckraum und ein Dienstraum für Bahnzwecke vorgesehen. Der Wagen ist mit Dampf- und Ofenheizung, Gasglühlichtbeleuchtung und Luftsaugebremse ausgerüstet.

Schützenhofer jun.


Postzug (mail train; train-poste, train utilise par la poste; treno postale, treno con carro postale), früher übliche Bezeichnung für einen an allen Stationen haltenden, dem Personen- und Eilgutverkehr dienenden Personenzug mit Postbeförderung. Bei der vielseitigen Ausbildung, die der Fahrplan (s. d.) in Bezug auf Gattung und Zahl der Züge im Lauf der Zeit erfahren hat, wird das Wort P. zur Bezeichnung einer bestimmten Zuggattung im amtlichen Sprachgebrauch heute nicht mehr angewendet. Es bedarf im Einzelfall der näheren Angabe, welcher Gattung ein von der Post benutzter Zug in fahrdienstlichem Sinne zuzuteilen ist und in welchem Umfang er zur Postbeförderung (s. d.) herangezogen wird. Die Benutzung der Eisenbahnzüge zu Postzwecken schwankt zwischen der einfachen Briefbeutelbeförderung durch das Zugbegleitpersonal und der Ablassung besonderer Züge ausschließlich für die Zwecke der Post. Allerdings werden Fälle, in denen so viel Postgut auf einmal zu befördern ist, daß dadurch die Zugkraft einer Lokomotive voll ausgenutzt wird, nur selten vorkommen. Bleibt aber ein Teil der Lokomotivkraft unbenutzt, so ist der Betrieb unwirtschaftlich. Die Eisenbahnverwaltungen werden daher in der Regel bemüht sein, eine Vereinigung der Postbeförderung mit der Personen- oder Güterbeförderung eintreten zu lassen, soweit ihnen nicht durch Verträge oder gesetzliche Auflagen hierin Beschränkungen auferlegt sein sollten (s. Postbeförderung).

Breusing.


Prämien (premiums; primes; premi).

I. Begriff. P. sind Belohnungen, die für bestimmte Leistungen oder Erfolge dem Personal im vorhinein versprochen und ihm neben seinen regelmäßigen Bezügen gewährt werden.

Eine besondere Art der P. ist die Gewinnbeteiligung des Personals. Sie gewährt diesem bestimmte Anteile an der Roh- oder Reineinnahme. Mit den P. verwandt sind die Gratifikationen, die gleichfalls meist im vorhinein in Aussicht gestellt werden, aber nicht als Rechtsanspruch für bestimmte Leistungen, sondern als freiwillige Zuwendungen für gutes Verhalten, dann die Remunerationen, die zwar für bestimmte Leistungen, aber freiwillig und nicht auf Grund bestimmter Rechtsregeln gegeben werden.

II. Arten und Anwendung. Man unterscheidet folgende Arten von P.:

a) Aufmerksamkeitsprämien. Sie kommen im Eisenbahndienst bei vielen Verwaltungen vor allem vor als Schadenverhütungsprämien für die Auffindung von betriebsgefährlichen Schäden an der Bahn und an den Fahrzeugen (u. zw. meist in Sätzen von 1-6 M. für die Entdeckung von Brüchen oder Anbrüchen an Schienen, Weichenzungen, eisernen Schwellen, Herzstücken, Laschen u. s. w., von 1-15 M. für die Entdeckung von Anbrüchen an Achsen, Radreifen, Radnaben, Kupplungen, Rahmen von Drehgestellen, an Kolben, Kolben- und Pleuelstangen, Kurbelzapfen, sowie auch an Kesseln u. s. w.), dann für die Entdeckung von Mißbräuchen in der Personen- und Güterabfertigung (bei denen der Entdecker einen Anteil an der verwirkten Vertragsstrafe bei Fahrgeldhinterziehungen, an den nachgeholten Fahrgeldern oder an den Frachtzuschlägen erhält, die bei unrichtiger Gewichtsangabe oder bei Wagenüberlastung eingehoben werden). Diese Art von P. ist, abgesehen von der bei den bayerischen Staatseisenbahnen noch bestehenden Entdeckerprämie bei unrichtiger Gewichtsangabe, jetzt in Deutschland beseitigt. Dagegen besteht sie noch bei anderen Verwaltungen (ungarische Staatsbahnen und österreichische Südbahn). Hierher gehören auch die P. für Entdeckung von Diebstählen und Beraubungen. Eine Aufmerksamkeitsprämie von 50 Pf. wird im Deutschen Staatsbahnwagenverband für das Auffinden jedes in die Sucheliste aufgenommenen Wagens dem Finder bezahlt. Auch bei den österreichischen und ungarischen Staatsbahnen besteht eine "Wagenausforschungsprämie".

Eine besondere Art von Aufmerksamkeitsprämien ist es, wenn bei den preußischen Staatsbahnen und den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen den in den Sammelgleisen von Ablaufrangierbahnhöfen beschäftigten Hemmschuhlegern eine tägliche Lohnzulage (Rangier-Aufmerksamkeitsprämie) bis zu 30 Pf. gewährt wird, sofern in den von ihnen bedienten Gleisen Beschädigungen an Wagen oder

allgemein übliche. Er besitzt Dampf- und Ofenheizung, elektrische Beleuchtung (Batteriebeleuchtung) und Druckluftbremse.

2. Vierachsiger Brief- und Paketpostwagen der schweizerischen Bundesbahnen (Taf. V, Abb. 1).

Der Wagen besitzt einen Seitengang, der durch Feststellen der von den Postabteilen mündenden Türen – im Fall der Durchgang nicht erforderlich ist – für den Postdienst nutzbar gemacht werden kann. Er ist mit Dampf- und Warmluftheizung, elektrischer Beleuchtung, elektrischen Luftsaugern und Luftdruckbremse ausgestattet.

3. Dreiachsiger Brief- und Paketpostwagen der österreichischen Staatsbahnen (Taf. V, Abb. 2).

Die Ausstattung und Einteilung des Wagens ist die allgemein übliche. Er besitzt Dampf- und Ofenheizung, Gasglühlichtbeleuchtung und Luftsaugebremse.

4. Vierachsiger Briefpostwagen der preußischen Staatsbahnen (Taf. V, Abb. 3).

Der Wagen hat einen Mittelgang, der im Bedarfsfall vom Zugpersonal benutzt werden kann; die, die Türen verlegenden Fächer sind zu diesem Behuf umklappbar eingerichtet. Der Abort und die Waschgelegenheit sind in den Bufferraum verlegt. Der Wagen ist mit Dampf- und Ofenheizung, mit elektrischer Zugbeleuchtung und Druckluftbremse ausgerüstet.

5. Vierachsiger Post- und Gepäckwagen der österreichischen Staatsbahnen (Taf. V, Abb. 4).

Von dem Briefraum und dem Paketraum vollständig abgetrennt ist ein Gepäckraum und ein Dienstraum für Bahnzwecke vorgesehen. Der Wagen ist mit Dampf- und Ofenheizung, Gasglühlichtbeleuchtung und Luftsaugebremse ausgerüstet.

Schützenhofer jun.


Postzug (mail train; train-poste, train utilisé par la poste; treno postale, treno con carro postale), früher übliche Bezeichnung für einen an allen Stationen haltenden, dem Personen- und Eilgutverkehr dienenden Personenzug mit Postbeförderung. Bei der vielseitigen Ausbildung, die der Fahrplan (s. d.) in Bezug auf Gattung und Zahl der Züge im Lauf der Zeit erfahren hat, wird das Wort P. zur Bezeichnung einer bestimmten Zuggattung im amtlichen Sprachgebrauch heute nicht mehr angewendet. Es bedarf im Einzelfall der näheren Angabe, welcher Gattung ein von der Post benutzter Zug in fahrdienstlichem Sinne zuzuteilen ist und in welchem Umfang er zur Postbeförderung (s. d.) herangezogen wird. Die Benutzung der Eisenbahnzüge zu Postzwecken schwankt zwischen der einfachen Briefbeutelbeförderung durch das Zugbegleitpersonal und der Ablassung besonderer Züge ausschließlich für die Zwecke der Post. Allerdings werden Fälle, in denen so viel Postgut auf einmal zu befördern ist, daß dadurch die Zugkraft einer Lokomotive voll ausgenutzt wird, nur selten vorkommen. Bleibt aber ein Teil der Lokomotivkraft unbenutzt, so ist der Betrieb unwirtschaftlich. Die Eisenbahnverwaltungen werden daher in der Regel bemüht sein, eine Vereinigung der Postbeförderung mit der Personen- oder Güterbeförderung eintreten zu lassen, soweit ihnen nicht durch Verträge oder gesetzliche Auflagen hierin Beschränkungen auferlegt sein sollten (s. Postbeförderung).

Breusing.


Prämien (premiums; primes; premi).

I. Begriff. P. sind Belohnungen, die für bestimmte Leistungen oder Erfolge dem Personal im vorhinein versprochen und ihm neben seinen regelmäßigen Bezügen gewährt werden.

Eine besondere Art der P. ist die Gewinnbeteiligung des Personals. Sie gewährt diesem bestimmte Anteile an der Roh- oder Reineinnahme. Mit den P. verwandt sind die Gratifikationen, die gleichfalls meist im vorhinein in Aussicht gestellt werden, aber nicht als Rechtsanspruch für bestimmte Leistungen, sondern als freiwillige Zuwendungen für gutes Verhalten, dann die Remunerationen, die zwar für bestimmte Leistungen, aber freiwillig und nicht auf Grund bestimmter Rechtsregeln gegeben werden.

II. Arten und Anwendung. Man unterscheidet folgende Arten von P.:

a) Aufmerksamkeitsprämien. Sie kommen im Eisenbahndienst bei vielen Verwaltungen vor allem vor als Schadenverhütungsprämien für die Auffindung von betriebsgefährlichen Schäden an der Bahn und an den Fahrzeugen (u. zw. meist in Sätzen von 1–6 M. für die Entdeckung von Brüchen oder Anbrüchen an Schienen, Weichenzungen, eisernen Schwellen, Herzstücken, Laschen u. s. w., von 1–15 M. für die Entdeckung von Anbrüchen an Achsen, Radreifen, Radnaben, Kupplungen, Rahmen von Drehgestellen, an Kolben, Kolben- und Pleuelstangen, Kurbelzapfen, sowie auch an Kesseln u. s. w.), dann für die Entdeckung von Mißbräuchen in der Personen- und Güterabfertigung (bei denen der Entdecker einen Anteil an der verwirkten Vertragsstrafe bei Fahrgeldhinterziehungen, an den nachgeholten Fahrgeldern oder an den Frachtzuschlägen erhält, die bei unrichtiger Gewichtsangabe oder bei Wagenüberlastung eingehoben werden). Diese Art von P. ist, abgesehen von der bei den bayerischen Staatseisenbahnen noch bestehenden Entdeckerprämie bei unrichtiger Gewichtsangabe, jetzt in Deutschland beseitigt. Dagegen besteht sie noch bei anderen Verwaltungen (ungarische Staatsbahnen und österreichische Südbahn). Hierher gehören auch die P. für Entdeckung von Diebstählen und Beraubungen. Eine Aufmerksamkeitsprämie von 50 Pf. wird im Deutschen Staatsbahnwagenverband für das Auffinden jedes in die Sucheliste aufgenommenen Wagens dem Finder bezahlt. Auch bei den österreichischen und ungarischen Staatsbahnen besteht eine „Wagenausforschungsprämie“.

Eine besondere Art von Aufmerksamkeitsprämien ist es, wenn bei den preußischen Staatsbahnen und den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen den in den Sammelgleisen von Ablaufrangierbahnhöfen beschäftigten Hemmschuhlegern eine tägliche Lohnzulage (Rangier-Aufmerksamkeitsprämie) bis zu 30 Pf. gewährt wird, sofern in den von ihnen bedienten Gleisen Beschädigungen an Wagen oder

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[108/0120] allgemein übliche. Er besitzt Dampf- und Ofenheizung, elektrische Beleuchtung (Batteriebeleuchtung) und Druckluftbremse. 2. Vierachsiger Brief- und Paketpostwagen der schweizerischen Bundesbahnen (Taf. V, Abb. 1). Der Wagen besitzt einen Seitengang, der durch Feststellen der von den Postabteilen mündenden Türen – im Fall der Durchgang nicht erforderlich ist – für den Postdienst nutzbar gemacht werden kann. Er ist mit Dampf- und Warmluftheizung, elektrischer Beleuchtung, elektrischen Luftsaugern und Luftdruckbremse ausgestattet. 3. Dreiachsiger Brief- und Paketpostwagen der österreichischen Staatsbahnen (Taf. V, Abb. 2). Die Ausstattung und Einteilung des Wagens ist die allgemein übliche. Er besitzt Dampf- und Ofenheizung, Gasglühlichtbeleuchtung und Luftsaugebremse. 4. Vierachsiger Briefpostwagen der preußischen Staatsbahnen (Taf. V, Abb. 3). Der Wagen hat einen Mittelgang, der im Bedarfsfall vom Zugpersonal benutzt werden kann; die, die Türen verlegenden Fächer sind zu diesem Behuf umklappbar eingerichtet. Der Abort und die Waschgelegenheit sind in den Bufferraum verlegt. Der Wagen ist mit Dampf- und Ofenheizung, mit elektrischer Zugbeleuchtung und Druckluftbremse ausgerüstet. 5. Vierachsiger Post- und Gepäckwagen der österreichischen Staatsbahnen (Taf. V, Abb. 4). Von dem Briefraum und dem Paketraum vollständig abgetrennt ist ein Gepäckraum und ein Dienstraum für Bahnzwecke vorgesehen. Der Wagen ist mit Dampf- und Ofenheizung, Gasglühlichtbeleuchtung und Luftsaugebremse ausgerüstet. Schützenhofer jun. Postzug (mail train; train-poste, train utilisé par la poste; treno postale, treno con carro postale), früher übliche Bezeichnung für einen an allen Stationen haltenden, dem Personen- und Eilgutverkehr dienenden Personenzug mit Postbeförderung. Bei der vielseitigen Ausbildung, die der Fahrplan (s. d.) in Bezug auf Gattung und Zahl der Züge im Lauf der Zeit erfahren hat, wird das Wort P. zur Bezeichnung einer bestimmten Zuggattung im amtlichen Sprachgebrauch heute nicht mehr angewendet. Es bedarf im Einzelfall der näheren Angabe, welcher Gattung ein von der Post benutzter Zug in fahrdienstlichem Sinne zuzuteilen ist und in welchem Umfang er zur Postbeförderung (s. d.) herangezogen wird. Die Benutzung der Eisenbahnzüge zu Postzwecken schwankt zwischen der einfachen Briefbeutelbeförderung durch das Zugbegleitpersonal und der Ablassung besonderer Züge ausschließlich für die Zwecke der Post. Allerdings werden Fälle, in denen so viel Postgut auf einmal zu befördern ist, daß dadurch die Zugkraft einer Lokomotive voll ausgenutzt wird, nur selten vorkommen. Bleibt aber ein Teil der Lokomotivkraft unbenutzt, so ist der Betrieb unwirtschaftlich. Die Eisenbahnverwaltungen werden daher in der Regel bemüht sein, eine Vereinigung der Postbeförderung mit der Personen- oder Güterbeförderung eintreten zu lassen, soweit ihnen nicht durch Verträge oder gesetzliche Auflagen hierin Beschränkungen auferlegt sein sollten (s. Postbeförderung). Breusing. Prämien (premiums; primes; premi). I. Begriff. P. sind Belohnungen, die für bestimmte Leistungen oder Erfolge dem Personal im vorhinein versprochen und ihm neben seinen regelmäßigen Bezügen gewährt werden. Eine besondere Art der P. ist die Gewinnbeteiligung des Personals. Sie gewährt diesem bestimmte Anteile an der Roh- oder Reineinnahme. Mit den P. verwandt sind die Gratifikationen, die gleichfalls meist im vorhinein in Aussicht gestellt werden, aber nicht als Rechtsanspruch für bestimmte Leistungen, sondern als freiwillige Zuwendungen für gutes Verhalten, dann die Remunerationen, die zwar für bestimmte Leistungen, aber freiwillig und nicht auf Grund bestimmter Rechtsregeln gegeben werden. II. Arten und Anwendung. Man unterscheidet folgende Arten von P.: a) Aufmerksamkeitsprämien. Sie kommen im Eisenbahndienst bei vielen Verwaltungen vor allem vor als Schadenverhütungsprämien für die Auffindung von betriebsgefährlichen Schäden an der Bahn und an den Fahrzeugen (u. zw. meist in Sätzen von 1–6 M. für die Entdeckung von Brüchen oder Anbrüchen an Schienen, Weichenzungen, eisernen Schwellen, Herzstücken, Laschen u. s. w., von 1–15 M. für die Entdeckung von Anbrüchen an Achsen, Radreifen, Radnaben, Kupplungen, Rahmen von Drehgestellen, an Kolben, Kolben- und Pleuelstangen, Kurbelzapfen, sowie auch an Kesseln u. s. w.), dann für die Entdeckung von Mißbräuchen in der Personen- und Güterabfertigung (bei denen der Entdecker einen Anteil an der verwirkten Vertragsstrafe bei Fahrgeldhinterziehungen, an den nachgeholten Fahrgeldern oder an den Frachtzuschlägen erhält, die bei unrichtiger Gewichtsangabe oder bei Wagenüberlastung eingehoben werden). Diese Art von P. ist, abgesehen von der bei den bayerischen Staatseisenbahnen noch bestehenden Entdeckerprämie bei unrichtiger Gewichtsangabe, jetzt in Deutschland beseitigt. Dagegen besteht sie noch bei anderen Verwaltungen (ungarische Staatsbahnen und österreichische Südbahn). Hierher gehören auch die P. für Entdeckung von Diebstählen und Beraubungen. Eine Aufmerksamkeitsprämie von 50 Pf. wird im Deutschen Staatsbahnwagenverband für das Auffinden jedes in die Sucheliste aufgenommenen Wagens dem Finder bezahlt. Auch bei den österreichischen und ungarischen Staatsbahnen besteht eine „Wagenausforschungsprämie“. Eine besondere Art von Aufmerksamkeitsprämien ist es, wenn bei den preußischen Staatsbahnen und den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen den in den Sammelgleisen von Ablaufrangierbahnhöfen beschäftigten Hemmschuhlegern eine tägliche Lohnzulage (Rangier-Aufmerksamkeitsprämie) bis zu 30 Pf. gewährt wird, sofern in den von ihnen bedienten Gleisen Beschädigungen an Wagen oder

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/120>, abgerufen am 21.11.2024.