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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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ausnahmslos, Tender nur vereinzelt, mit L. versehen. Bei Wagen mit innerem Durchgang erfolgt die Anbringung von L. nur in dem Falle, wenn sich an den Längsseiten nach außen mündende Türen befinden, so z. B in Deutschland, Frankreich und Italien. In England besitzen die Abteilwagen keine L., nachdem daselbst während der Fahrt keine Revision der Fahrscheine stattfindet und das Einsteigen von erhöhten Bahnsteigen erfolgt, die die L. als Trittbretter entbehrlich machen.

Die L. müssen so angeordnet sein, daß sie die Lichtraumprofile (s. d.) der betreffenden Bahnen anstandslos durchlaufen können.

Nach den Bestimmungen der TV. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupteisenbahnen (§ 135) müssen die Enden der L. hinter der Stirnfläche der nicht eingedrückten Buffer mindestens 300 mm zurückstehen.

Auf den Dächern der Wagen angebrachte Gangbretter, sog. Dachlaufbretter, haben den Zweck, die Bedienung der Lampen und das Einlegen der Signalleine von der Außenseite der Wagen zu erleichtern.

Nach § 135 der genannten Vereinbarungen ist empfohlen, die Personenwagen mit Dachlaufbrettern zu versehen, deren über den Dachrand ausladende Enden höchstens 250 mm hinter der Stoßfläche der nicht eingedrückten Buffer zurückstehen.


Laufkran s. Hebevorrichtungen.


Laufmiete, Bestandteil der Wagenmiete, die für die Benutzung fremder Wagen der Eigentümerin zu vergüten ist. Die L. wird nach den von den Wagen zurückgelegten km berechnet (beispielsweise nach den VWÜ. des VDEV. für jedes Wagen km bei Personenwagen 0·02 M., bei anderen Wagen 0·01 M.). Die Wagenmiete umfaßt außer der L. noch die Zeitmiete, die nach ganzen und halben Tagen berechnet wird (im VDEV. für jeden Tag der Benutzung des Wagens bei Personenwagen 2 M., bei anderen Wagen 1 M.).


Laufräder, im Gegensatz zu Treibrädern (Kuppelräder) Räder der Lokomotive, die nur den Zweck haben, einen Teil des Lokomotivgewichts auf die Schienen zu übertragen (s. Räder).


Laufschilder. In den Zügen mit Personenbeförderung weicht der Lauf einzelner Wagen vielfach vom eigentlichen Lauf des Zuges ab. Während die Stammwagen im Zuge bis zur Zugendstation verbleiben, laufen einzelne Wagen über diese hinaus oder verlassen den Zug auf einer Unterwegsstation, um hier auf einen Anschlußzug überzugehen. Um sowohl die Reisenden, als auch die Bahnbediensteten, über den Lauf der einzelnen Wagen eines Zuges zu unterrichten, werden an den Wagen Blechtafeln angebracht, auf denen die Zielstation und bei Wagenläufen auf größere Entfernung außerdem die wichtigeren Unterwegsstationen angeschrieben sind. Um solche zunächst für die Wagen der eigenen Verwaltung bestimmten L. auch an fremden Wagen anbringen zu können, sind über ihre Abmessungen und ihre Befestigungsweise durch Haken an den Seitenwänden der Wagen Vereinbarungen zwischen den am großen europäischen Wagendurchgangsverkehr beteiligten Verwaltungen (s. Durchgehende Wagen) getroffen. Für die deutschen Staatsbahnen bestimmen die Fahrdienstvorschriften in § 93 (3):

"Die Stamm-, Kurs- und Verstärkungswagen sind auf beiden Seiten mit L. zu versehen. Bei Zügen des Nah- und Vorortverkehrs und bei Nebenbahnzügen genügen L. am ersten und letzten Wagen oder an der Stirn der Lokomotive. Die Personenwagen der D-Züge erhalten auch im Innern an beiden Enden des Seitenganges L. Speisewagen erhalten äußere und innere L."

Auch die dem Güterverkehr dienenden Kurswagen (s. d.) oder die zu Eisenbahndienstzwecken benutzten Fahrzeuge, insbesondere die Gepäckwagen (s. d.), werden häufig mit L. ausgerüstet.

Breusing.


Lauterbrunnen-Grindelwald s. Wengernalpbahn.


Lauterbrunnen-Mürrenbahn (Schweiz), gemischte Seil- und Reibungsbahn von 1 m Spur und mit elektrischem Betrieb. Der Abschnitt Lauterbrunnen-Grütschalp, 1·2 km lang, ist Seilbahn (s. Bergbahnen), der 4·3 km lange Abschnitt Grütschalp dagegen Reibungsbahn mit 50 %0 Höchstneigung und 50 m kleinstem Bogenhalbmesser. Die Endstation Mürren liegt 1642·5 m ü. M. Mürren ist ein vielbesuchter alpiner Luftkurort mit großartigem Ausblick auf die gegenüberliegende Jungfrau. Die Bahn wurde 1887 konzessioniert und 1891 dem Betrieb übergeben. Sie ersteigt die Steilwand, über die der Staubbach hinunterstürzt. Die Baukosten betrugen bis Ende 1912 1,897.789 Fr., wovon 1,199.411 Fr. auf Lauterbrunnen-Grütsch und 698.378 Fr. auf Grütsch-Mürren entfallen.

Im Jahre 1912 wurden 65.728 Personen, 450 t Gepäck und 4949 t Güter befördert. Die Einnahmen betrugen 287.936 Fr., die Ausgaben 129.437 Fr., der Einnahmenüberschuß erreichte 158.499 Fr.

Literatur: Schweiz. Eisenbahnstatistik. - E. Strub, Spezialbahnen, insbesondere die Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren, herausgegeben von der Schwz. Bauztg. Zürich 1893.

Dietler.


Lautfernsprecher, Fernsprecher, die die Sprache so laut wiedergeben, daß der Hörende sie versteht, ohne das Hörrohr ans Ohr zu nehmen, ohne überhaupt an den Fernsprecher heranzutreten.

ausnahmslos, Tender nur vereinzelt, mit L. versehen. Bei Wagen mit innerem Durchgang erfolgt die Anbringung von L. nur in dem Falle, wenn sich an den Längsseiten nach außen mündende Türen befinden, so z. B in Deutschland, Frankreich und Italien. In England besitzen die Abteilwagen keine L., nachdem daselbst während der Fahrt keine Revision der Fahrscheine stattfindet und das Einsteigen von erhöhten Bahnsteigen erfolgt, die die L. als Trittbretter entbehrlich machen.

Die L. müssen so angeordnet sein, daß sie die Lichtraumprofile (s. d.) der betreffenden Bahnen anstandslos durchlaufen können.

Nach den Bestimmungen der TV. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupteisenbahnen (§ 135) müssen die Enden der L. hinter der Stirnfläche der nicht eingedrückten Buffer mindestens 300 mm zurückstehen.

Auf den Dächern der Wagen angebrachte Gangbretter, sog. Dachlaufbretter, haben den Zweck, die Bedienung der Lampen und das Einlegen der Signalleine von der Außenseite der Wagen zu erleichtern.

Nach § 135 der genannten Vereinbarungen ist empfohlen, die Personenwagen mit Dachlaufbrettern zu versehen, deren über den Dachrand ausladende Enden höchstens 250 mm hinter der Stoßfläche der nicht eingedrückten Buffer zurückstehen.


Laufkran s. Hebevorrichtungen.


Laufmiete, Bestandteil der Wagenmiete, die für die Benutzung fremder Wagen der Eigentümerin zu vergüten ist. Die L. wird nach den von den Wagen zurückgelegten km berechnet (beispielsweise nach den VWÜ. des VDEV. für jedes Wagen km bei Personenwagen 0·02 M., bei anderen Wagen 0·01 M.). Die Wagenmiete umfaßt außer der L. noch die Zeitmiete, die nach ganzen und halben Tagen berechnet wird (im VDEV. für jeden Tag der Benutzung des Wagens bei Personenwagen 2 M., bei anderen Wagen 1 M.).


Laufräder, im Gegensatz zu Treibrädern (Kuppelräder) Räder der Lokomotive, die nur den Zweck haben, einen Teil des Lokomotivgewichts auf die Schienen zu übertragen (s. Räder).


Laufschilder. In den Zügen mit Personenbeförderung weicht der Lauf einzelner Wagen vielfach vom eigentlichen Lauf des Zuges ab. Während die Stammwagen im Zuge bis zur Zugendstation verbleiben, laufen einzelne Wagen über diese hinaus oder verlassen den Zug auf einer Unterwegsstation, um hier auf einen Anschlußzug überzugehen. Um sowohl die Reisenden, als auch die Bahnbediensteten, über den Lauf der einzelnen Wagen eines Zuges zu unterrichten, werden an den Wagen Blechtafeln angebracht, auf denen die Zielstation und bei Wagenläufen auf größere Entfernung außerdem die wichtigeren Unterwegsstationen angeschrieben sind. Um solche zunächst für die Wagen der eigenen Verwaltung bestimmten L. auch an fremden Wagen anbringen zu können, sind über ihre Abmessungen und ihre Befestigungsweise durch Haken an den Seitenwänden der Wagen Vereinbarungen zwischen den am großen europäischen Wagendurchgangsverkehr beteiligten Verwaltungen (s. Durchgehende Wagen) getroffen. Für die deutschen Staatsbahnen bestimmen die Fahrdienstvorschriften in § 93 (3):

„Die Stamm-, Kurs- und Verstärkungswagen sind auf beiden Seiten mit L. zu versehen. Bei Zügen des Nah- und Vorortverkehrs und bei Nebenbahnzügen genügen L. am ersten und letzten Wagen oder an der Stirn der Lokomotive. Die Personenwagen der D-Züge erhalten auch im Innern an beiden Enden des Seitenganges L. Speisewagen erhalten äußere und innere L.“

Auch die dem Güterverkehr dienenden Kurswagen (s. d.) oder die zu Eisenbahndienstzwecken benutzten Fahrzeuge, insbesondere die Gepäckwagen (s. d.), werden häufig mit L. ausgerüstet.

Breusing.


Lauterbrunnen-Grindelwald s. Wengernalpbahn.


Lauterbrunnen-Mürrenbahn (Schweiz), gemischte Seil- und Reibungsbahn von 1 m Spur und mit elektrischem Betrieb. Der Abschnitt Lauterbrunnen-Grütschalp, 1·2 km lang, ist Seilbahn (s. Bergbahnen), der 4·3 km lange Abschnitt Grütschalp dagegen Reibungsbahn mit 50 Höchstneigung und 50 m kleinstem Bogenhalbmesser. Die Endstation Mürren liegt 1642·5 m ü. M. Mürren ist ein vielbesuchter alpiner Luftkurort mit großartigem Ausblick auf die gegenüberliegende Jungfrau. Die Bahn wurde 1887 konzessioniert und 1891 dem Betrieb übergeben. Sie ersteigt die Steilwand, über die der Staubbach hinunterstürzt. Die Baukosten betrugen bis Ende 1912 1,897.789 Fr., wovon 1,199.411 Fr. auf Lauterbrunnen-Grütsch und 698.378 Fr. auf Grütsch-Mürren entfallen.

Im Jahre 1912 wurden 65.728 Personen, 450 t Gepäck und 4949 t Güter befördert. Die Einnahmen betrugen 287.936 Fr., die Ausgaben 129.437 Fr., der Einnahmenüberschuß erreichte 158.499 Fr.

Literatur: Schweiz. Eisenbahnstatistik. – E. Strub, Spezialbahnen, insbesondere die Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren, herausgegeben von der Schwz. Bauztg. Zürich 1893.

Dietler.


Lautfernsprecher, Fernsprecher, die die Sprache so laut wiedergeben, daß der Hörende sie versteht, ohne das Hörrohr ans Ohr zu nehmen, ohne überhaupt an den Fernsprecher heranzutreten.

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[71/0079] ausnahmslos, Tender nur vereinzelt, mit L. versehen. Bei Wagen mit innerem Durchgang erfolgt die Anbringung von L. nur in dem Falle, wenn sich an den Längsseiten nach außen mündende Türen befinden, so z. B in Deutschland, Frankreich und Italien. In England besitzen die Abteilwagen keine L., nachdem daselbst während der Fahrt keine Revision der Fahrscheine stattfindet und das Einsteigen von erhöhten Bahnsteigen erfolgt, die die L. als Trittbretter entbehrlich machen. Die L. müssen so angeordnet sein, daß sie die Lichtraumprofile (s. d.) der betreffenden Bahnen anstandslos durchlaufen können. Nach den Bestimmungen der TV. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupteisenbahnen (§ 135) müssen die Enden der L. hinter der Stirnfläche der nicht eingedrückten Buffer mindestens 300 mm zurückstehen. Auf den Dächern der Wagen angebrachte Gangbretter, sog. Dachlaufbretter, haben den Zweck, die Bedienung der Lampen und das Einlegen der Signalleine von der Außenseite der Wagen zu erleichtern. Nach § 135 der genannten Vereinbarungen ist empfohlen, die Personenwagen mit Dachlaufbrettern zu versehen, deren über den Dachrand ausladende Enden höchstens 250 mm hinter der Stoßfläche der nicht eingedrückten Buffer zurückstehen. Laufkran s. Hebevorrichtungen. Laufmiete, Bestandteil der Wagenmiete, die für die Benutzung fremder Wagen der Eigentümerin zu vergüten ist. Die L. wird nach den von den Wagen zurückgelegten km berechnet (beispielsweise nach den VWÜ. des VDEV. für jedes Wagen km bei Personenwagen 0·02 M., bei anderen Wagen 0·01 M.). Die Wagenmiete umfaßt außer der L. noch die Zeitmiete, die nach ganzen und halben Tagen berechnet wird (im VDEV. für jeden Tag der Benutzung des Wagens bei Personenwagen 2 M., bei anderen Wagen 1 M.). Laufräder, im Gegensatz zu Treibrädern (Kuppelräder) Räder der Lokomotive, die nur den Zweck haben, einen Teil des Lokomotivgewichts auf die Schienen zu übertragen (s. Räder). Laufschilder. In den Zügen mit Personenbeförderung weicht der Lauf einzelner Wagen vielfach vom eigentlichen Lauf des Zuges ab. Während die Stammwagen im Zuge bis zur Zugendstation verbleiben, laufen einzelne Wagen über diese hinaus oder verlassen den Zug auf einer Unterwegsstation, um hier auf einen Anschlußzug überzugehen. Um sowohl die Reisenden, als auch die Bahnbediensteten, über den Lauf der einzelnen Wagen eines Zuges zu unterrichten, werden an den Wagen Blechtafeln angebracht, auf denen die Zielstation und bei Wagenläufen auf größere Entfernung außerdem die wichtigeren Unterwegsstationen angeschrieben sind. Um solche zunächst für die Wagen der eigenen Verwaltung bestimmten L. auch an fremden Wagen anbringen zu können, sind über ihre Abmessungen und ihre Befestigungsweise durch Haken an den Seitenwänden der Wagen Vereinbarungen zwischen den am großen europäischen Wagendurchgangsverkehr beteiligten Verwaltungen (s. Durchgehende Wagen) getroffen. Für die deutschen Staatsbahnen bestimmen die Fahrdienstvorschriften in § 93 (3): „Die Stamm-, Kurs- und Verstärkungswagen sind auf beiden Seiten mit L. zu versehen. Bei Zügen des Nah- und Vorortverkehrs und bei Nebenbahnzügen genügen L. am ersten und letzten Wagen oder an der Stirn der Lokomotive. Die Personenwagen der D-Züge erhalten auch im Innern an beiden Enden des Seitenganges L. Speisewagen erhalten äußere und innere L.“ Auch die dem Güterverkehr dienenden Kurswagen (s. d.) oder die zu Eisenbahndienstzwecken benutzten Fahrzeuge, insbesondere die Gepäckwagen (s. d.), werden häufig mit L. ausgerüstet. Breusing. Lauterbrunnen-Grindelwald s. Wengernalpbahn. Lauterbrunnen-Mürrenbahn (Schweiz), gemischte Seil- und Reibungsbahn von 1 m Spur und mit elektrischem Betrieb. Der Abschnitt Lauterbrunnen-Grütschalp, 1·2 km lang, ist Seilbahn (s. Bergbahnen), der 4·3 km lange Abschnitt Grütschalp dagegen Reibungsbahn mit 50 ‰ Höchstneigung und 50 m kleinstem Bogenhalbmesser. Die Endstation Mürren liegt 1642·5 m ü. M. Mürren ist ein vielbesuchter alpiner Luftkurort mit großartigem Ausblick auf die gegenüberliegende Jungfrau. Die Bahn wurde 1887 konzessioniert und 1891 dem Betrieb übergeben. Sie ersteigt die Steilwand, über die der Staubbach hinunterstürzt. Die Baukosten betrugen bis Ende 1912 1,897.789 Fr., wovon 1,199.411 Fr. auf Lauterbrunnen-Grütsch und 698.378 Fr. auf Grütsch-Mürren entfallen. Im Jahre 1912 wurden 65.728 Personen, 450 t Gepäck und 4949 t Güter befördert. Die Einnahmen betrugen 287.936 Fr., die Ausgaben 129.437 Fr., der Einnahmenüberschuß erreichte 158.499 Fr. Literatur: Schweiz. Eisenbahnstatistik. – E. Strub, Spezialbahnen, insbesondere die Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren, herausgegeben von der Schwz. Bauztg. Zürich 1893. Dietler. Lautfernsprecher, Fernsprecher, die die Sprache so laut wiedergeben, daß der Hörende sie versteht, ohne das Hörrohr ans Ohr zu nehmen, ohne überhaupt an den Fernsprecher heranzutreten.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/79>, abgerufen am 21.11.2024.