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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Lagerhäuser, Speicher, Magazine (warehouses, storehouses; entrepots, magasins; magazzini) dienen im Gegensatz zu den zur vorübergehenden Unterbringung von Gütern bestimmten Güterschuppen (s. d.) und Kaischuppen zur Einlagerung von Gütern auf längere Zeit, sei es, daß die Güter auf Vorrat beschafft sind, sei es, daß der Verfügungsberechtigte sich die Verfügung über den Verwendungszweck bzw. das Versendungsziel der Güter noch vorbehalten hat. Vielfach wird hierbei zugleich bezweckt, bei Gütern, die aus dem Auslande kommen oder landessteuerpflichtig sind, die Entrichtung von Zoll und Steuer aufzuschieben oder, wenn die Güter demnächst (wieder) ins Ausland gehen, ganz zu vermeiden. In diesem Falle stehen die L. entweder in einem Freigebiet (Freistadt, Freihafen u. s. w.), oder sie befinden sich für sich allein als zoll- und steuerfreie Niederlagen unter Zollkontrolle und unter Verschluß bzw. Mitverschluß der Zoll- und Steuerbehörde. Während der Lagerung können mit den Gütern solche Handhabungen vorgenommen werden, die entweder nur zur Erhaltung in gutem Zustande erforderlich sind, oder deren weiterer Verarbeitung und Veredelung dienen. Bisweilen finden sich so in Verbindung mit L. vollständige Fabrikbetriebe. Endlich wird die Einlagerung in L. vielfach dazu benutzt, daß der Verfügungsberechtigte sich die eingelagerten Güter beleihen läßt (sie lombardiert) und so den noch nicht endgültig realisierbaren Wert wenigstens teilweise flüssig macht.

L. werden hiernach vorzugsweise in Hafenstädten und an sonstigen großen Handelsplätzen errichtet, außerdem an solchen Punkten der Landesgrenzen, wo ein lebhafter Warenübergang stattfindet. Zur Vermeidung unnötiger Beförderungskosten sollen die L. mit den nach Lage des Falles in Betracht kommenden Verkehrsmitteln: Wasserstraße, Landstraße, Eisenbahn, in unmittelbare Verbindung gebracht werden. Die bei älteren Anlagen sich findende Anordnung im Inneren der Städte ist hiernach im allgemeinen nicht zweckmäßig. Stellenweise hat man bei solchen Anlagen nachträglich einen, wenn auch in der Regel nicht einwandfreien, Eisenbahnanschluß hergestellt, so z. B. auf der Speicherinsel in Danzig, wo eine mit Pferden betriebene Bahn sich mittels Drehscheiben in das Straßennetz verzweigt. Im übrigen ist der gegebene Platz für L., wenn Wassertransport nicht in Frage kommt, auf Bahnhöfen oder im Anschluß daran.

Bemerkenswert sind die großen Getreide-L. (grain-elevators) die von amerikanischen Bahnen im anbaufähigen Gebiet zur Förderung der Kolonisation angelegt wurden. L. auf Bahnhöfen findet man ferner häufig in England, wo die Eisenbahngesellschaften außer dem Transportgeschäft auch das Lagerungsgeschäft betreiben. Meist sind dort die L. als obere Geschosse der Güterschuppen hergestellt. Doch finden sich auch besondere L. Im Bereiche der festländischen, europäischen Bahnen finden sich L., abgesehen von Rußland, auf Bahnhöfen seltener (eine neuere Anlage besteht z. B. in Leipzig) und dann bisweilen nicht von der Bahnverwaltung errichtet, sondern von einer Lagerhausgesellschaft. L. in Häfen werden entweder als obere Geschosse der Kaischuppen ausgebildet, oder als besondere Gebäude errichtet (Hamburg, Bremen, Stettin, in Triest gemischte Anordnung), u. zw. in der Regel nicht an der Kaikante, sondern in rückwärtiger Lage (in Hamburg an einem besonderen Kanal für Leichterfahrzeuge), aber zweckmäßig mit den Kaischuppen durch Ladeeinrichtungen (übergreifende Krane, Hängebahnen u. s. w.) verbunden.

Die L. sind regelmäßig mehrgeschossige Gebäude in zweckmäßig feuersicherer Bauart, reichlich mit Aufzügen und oft auch mit außen angebrachten, alle Geschosse durch Luken beherrschenden Kranen ausgerüstet. Das unterste Geschoß pflegt, auch wenn es nicht als Güterschuppen oder Kaischuppen dient, wie solche längsseitig mit Ladebühnen versehen zu sein, an denen die Eisenbahngleise oder die Straße - auch eingepflasterte Gleise - oder eine Wasserfläche, entlangführen. L. für Getreide werden zweckmäßig durch Getreideelevatoren bedient und erhalten für große Mengen gleichartigen Getreides eine besondere schachtartige Anordnung als sogenannte Silos. Feuergefährliche Flüssigkeiten werden neuerdings in der Regel nicht faßweise in Häusern, sondern in großen Behältern gelagert (s. Feuersichere Lagerung von Flüssigkeiten). Wegen der L. für Eisenbahnmaterialien s. Materialmagazine.

Cauer.


Lana-Vigiljoch, Seilschwebebahn. Führt von Lana (318 m ü. M.) bei Meran in Tirol auf das Vigiljoch (1481 m ü. M.). Die Bahn ist zweiteilig; die Mittelstation liegt 848 m ü. M., so daß mit dem ersten Teilstücke 520 m, mit dem zweiten 633 m, daher zusammen 1153 m Höhe erstiegen werden.

Die wagrechte Länge beider Teile beträgt 1877 m, die schräge Länge 2202 m, die mittlere Bahnneigung 61·4%.

Die samt Führer 16 Personen fassenden Wagen hängen je auf einem Tragseil von 60 mm D. und 14·55 kg/m Gew., sie werden

Lagerhäuser, Speicher, Magazine (warehouses, storehouses; entrepôts, magasins; magazzini) dienen im Gegensatz zu den zur vorübergehenden Unterbringung von Gütern bestimmten Güterschuppen (s. d.) und Kaischuppen zur Einlagerung von Gütern auf längere Zeit, sei es, daß die Güter auf Vorrat beschafft sind, sei es, daß der Verfügungsberechtigte sich die Verfügung über den Verwendungszweck bzw. das Versendungsziel der Güter noch vorbehalten hat. Vielfach wird hierbei zugleich bezweckt, bei Gütern, die aus dem Auslande kommen oder landessteuerpflichtig sind, die Entrichtung von Zoll und Steuer aufzuschieben oder, wenn die Güter demnächst (wieder) ins Ausland gehen, ganz zu vermeiden. In diesem Falle stehen die L. entweder in einem Freigebiet (Freistadt, Freihafen u. s. w.), oder sie befinden sich für sich allein als zoll- und steuerfreie Niederlagen unter Zollkontrolle und unter Verschluß bzw. Mitverschluß der Zoll- und Steuerbehörde. Während der Lagerung können mit den Gütern solche Handhabungen vorgenommen werden, die entweder nur zur Erhaltung in gutem Zustande erforderlich sind, oder deren weiterer Verarbeitung und Veredelung dienen. Bisweilen finden sich so in Verbindung mit L. vollständige Fabrikbetriebe. Endlich wird die Einlagerung in L. vielfach dazu benutzt, daß der Verfügungsberechtigte sich die eingelagerten Güter beleihen läßt (sie lombardiert) und so den noch nicht endgültig realisierbaren Wert wenigstens teilweise flüssig macht.

L. werden hiernach vorzugsweise in Hafenstädten und an sonstigen großen Handelsplätzen errichtet, außerdem an solchen Punkten der Landesgrenzen, wo ein lebhafter Warenübergang stattfindet. Zur Vermeidung unnötiger Beförderungskosten sollen die L. mit den nach Lage des Falles in Betracht kommenden Verkehrsmitteln: Wasserstraße, Landstraße, Eisenbahn, in unmittelbare Verbindung gebracht werden. Die bei älteren Anlagen sich findende Anordnung im Inneren der Städte ist hiernach im allgemeinen nicht zweckmäßig. Stellenweise hat man bei solchen Anlagen nachträglich einen, wenn auch in der Regel nicht einwandfreien, Eisenbahnanschluß hergestellt, so z. B. auf der Speicherinsel in Danzig, wo eine mit Pferden betriebene Bahn sich mittels Drehscheiben in das Straßennetz verzweigt. Im übrigen ist der gegebene Platz für L., wenn Wassertransport nicht in Frage kommt, auf Bahnhöfen oder im Anschluß daran.

Bemerkenswert sind die großen Getreide-L. (grain-elevators) die von amerikanischen Bahnen im anbaufähigen Gebiet zur Förderung der Kolonisation angelegt wurden. L. auf Bahnhöfen findet man ferner häufig in England, wo die Eisenbahngesellschaften außer dem Transportgeschäft auch das Lagerungsgeschäft betreiben. Meist sind dort die L. als obere Geschosse der Güterschuppen hergestellt. Doch finden sich auch besondere L. Im Bereiche der festländischen, europäischen Bahnen finden sich L., abgesehen von Rußland, auf Bahnhöfen seltener (eine neuere Anlage besteht z. B. in Leipzig) und dann bisweilen nicht von der Bahnverwaltung errichtet, sondern von einer Lagerhausgesellschaft. L. in Häfen werden entweder als obere Geschosse der Kaischuppen ausgebildet, oder als besondere Gebäude errichtet (Hamburg, Bremen, Stettin, in Triest gemischte Anordnung), u. zw. in der Regel nicht an der Kaikante, sondern in rückwärtiger Lage (in Hamburg an einem besonderen Kanal für Leichterfahrzeuge), aber zweckmäßig mit den Kaischuppen durch Ladeeinrichtungen (übergreifende Krane, Hängebahnen u. s. w.) verbunden.

Die L. sind regelmäßig mehrgeschossige Gebäude in zweckmäßig feuersicherer Bauart, reichlich mit Aufzügen und oft auch mit außen angebrachten, alle Geschosse durch Luken beherrschenden Kranen ausgerüstet. Das unterste Geschoß pflegt, auch wenn es nicht als Güterschuppen oder Kaischuppen dient, wie solche längsseitig mit Ladebühnen versehen zu sein, an denen die Eisenbahngleise oder die Straße – auch eingepflasterte Gleise – oder eine Wasserfläche, entlangführen. L. für Getreide werden zweckmäßig durch Getreideelevatoren bedient und erhalten für große Mengen gleichartigen Getreides eine besondere schachtartige Anordnung als sogenannte Silos. Feuergefährliche Flüssigkeiten werden neuerdings in der Regel nicht faßweise in Häusern, sondern in großen Behältern gelagert (s. Feuersichere Lagerung von Flüssigkeiten). Wegen der L. für Eisenbahnmaterialien s. Materialmagazine.

Cauer.


Lana-Vigiljoch, Seilschwebebahn. Führt von Lana (318 m ü. M.) bei Meran in Tirol auf das Vigiljoch (1481 m ü. M.). Die Bahn ist zweiteilig; die Mittelstation liegt 848 m ü. M., so daß mit dem ersten Teilstücke 520 m, mit dem zweiten 633 m, daher zusammen 1153 m Höhe erstiegen werden.

Die wagrechte Länge beider Teile beträgt 1877 m, die schräge Länge 2202 m, die mittlere Bahnneigung 61·4%.

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[68/0076] Lagerhäuser, Speicher, Magazine (warehouses, storehouses; entrepôts, magasins; magazzini) dienen im Gegensatz zu den zur vorübergehenden Unterbringung von Gütern bestimmten Güterschuppen (s. d.) und Kaischuppen zur Einlagerung von Gütern auf längere Zeit, sei es, daß die Güter auf Vorrat beschafft sind, sei es, daß der Verfügungsberechtigte sich die Verfügung über den Verwendungszweck bzw. das Versendungsziel der Güter noch vorbehalten hat. Vielfach wird hierbei zugleich bezweckt, bei Gütern, die aus dem Auslande kommen oder landessteuerpflichtig sind, die Entrichtung von Zoll und Steuer aufzuschieben oder, wenn die Güter demnächst (wieder) ins Ausland gehen, ganz zu vermeiden. In diesem Falle stehen die L. entweder in einem Freigebiet (Freistadt, Freihafen u. s. w.), oder sie befinden sich für sich allein als zoll- und steuerfreie Niederlagen unter Zollkontrolle und unter Verschluß bzw. Mitverschluß der Zoll- und Steuerbehörde. Während der Lagerung können mit den Gütern solche Handhabungen vorgenommen werden, die entweder nur zur Erhaltung in gutem Zustande erforderlich sind, oder deren weiterer Verarbeitung und Veredelung dienen. Bisweilen finden sich so in Verbindung mit L. vollständige Fabrikbetriebe. Endlich wird die Einlagerung in L. vielfach dazu benutzt, daß der Verfügungsberechtigte sich die eingelagerten Güter beleihen läßt (sie lombardiert) und so den noch nicht endgültig realisierbaren Wert wenigstens teilweise flüssig macht. L. werden hiernach vorzugsweise in Hafenstädten und an sonstigen großen Handelsplätzen errichtet, außerdem an solchen Punkten der Landesgrenzen, wo ein lebhafter Warenübergang stattfindet. Zur Vermeidung unnötiger Beförderungskosten sollen die L. mit den nach Lage des Falles in Betracht kommenden Verkehrsmitteln: Wasserstraße, Landstraße, Eisenbahn, in unmittelbare Verbindung gebracht werden. Die bei älteren Anlagen sich findende Anordnung im Inneren der Städte ist hiernach im allgemeinen nicht zweckmäßig. Stellenweise hat man bei solchen Anlagen nachträglich einen, wenn auch in der Regel nicht einwandfreien, Eisenbahnanschluß hergestellt, so z. B. auf der Speicherinsel in Danzig, wo eine mit Pferden betriebene Bahn sich mittels Drehscheiben in das Straßennetz verzweigt. Im übrigen ist der gegebene Platz für L., wenn Wassertransport nicht in Frage kommt, auf Bahnhöfen oder im Anschluß daran. Bemerkenswert sind die großen Getreide-L. (grain-elevators) die von amerikanischen Bahnen im anbaufähigen Gebiet zur Förderung der Kolonisation angelegt wurden. L. auf Bahnhöfen findet man ferner häufig in England, wo die Eisenbahngesellschaften außer dem Transportgeschäft auch das Lagerungsgeschäft betreiben. Meist sind dort die L. als obere Geschosse der Güterschuppen hergestellt. Doch finden sich auch besondere L. Im Bereiche der festländischen, europäischen Bahnen finden sich L., abgesehen von Rußland, auf Bahnhöfen seltener (eine neuere Anlage besteht z. B. in Leipzig) und dann bisweilen nicht von der Bahnverwaltung errichtet, sondern von einer Lagerhausgesellschaft. L. in Häfen werden entweder als obere Geschosse der Kaischuppen ausgebildet, oder als besondere Gebäude errichtet (Hamburg, Bremen, Stettin, in Triest gemischte Anordnung), u. zw. in der Regel nicht an der Kaikante, sondern in rückwärtiger Lage (in Hamburg an einem besonderen Kanal für Leichterfahrzeuge), aber zweckmäßig mit den Kaischuppen durch Ladeeinrichtungen (übergreifende Krane, Hängebahnen u. s. w.) verbunden. Die L. sind regelmäßig mehrgeschossige Gebäude in zweckmäßig feuersicherer Bauart, reichlich mit Aufzügen und oft auch mit außen angebrachten, alle Geschosse durch Luken beherrschenden Kranen ausgerüstet. Das unterste Geschoß pflegt, auch wenn es nicht als Güterschuppen oder Kaischuppen dient, wie solche längsseitig mit Ladebühnen versehen zu sein, an denen die Eisenbahngleise oder die Straße – auch eingepflasterte Gleise – oder eine Wasserfläche, entlangführen. L. für Getreide werden zweckmäßig durch Getreideelevatoren bedient und erhalten für große Mengen gleichartigen Getreides eine besondere schachtartige Anordnung als sogenannte Silos. Feuergefährliche Flüssigkeiten werden neuerdings in der Regel nicht faßweise in Häusern, sondern in großen Behältern gelagert (s. Feuersichere Lagerung von Flüssigkeiten). Wegen der L. für Eisenbahnmaterialien s. Materialmagazine. Cauer. Lana-Vigiljoch, Seilschwebebahn. Führt von Lana (318 m ü. M.) bei Meran in Tirol auf das Vigiljoch (1481 m ü. M.). Die Bahn ist zweiteilig; die Mittelstation liegt 848 m ü. M., so daß mit dem ersten Teilstücke 520 m, mit dem zweiten 633 m, daher zusammen 1153 m Höhe erstiegen werden. Die wagrechte Länge beider Teile beträgt 1877 m, die schräge Länge 2202 m, die mittlere Bahnneigung 61·4%. Die samt Führer 16 Personen fassenden Wagen hängen je auf einem Tragseil von 60 mm D. und 14·55 kg/m Gew., sie werden

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/76>, abgerufen am 21.11.2024.