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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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gekreuzten Verkehrswege, wie Eisenbahnen, Straßen, Wege, Wasserläufe (mit ihren normalen und höchsten Wasserständen), Kanäle u. s. w., sowie die an solchen Kreuzungsstellen zu errichtenden Bauwerke mit ihren lichten Höhen und Weiten; der Verlauf der Bahngräben und Parallelwege; Straßen-, Weg- und Wasserlaufverlegungen, wobei diese, sofern sie von größerem Umfange sind, mit besonderen L. zur Darstellung gelangen. Weiters sollen aus dem L. die Lage und Entfernung der Stationen, Wärterhäuser, die durchzogenen Gemeinden, politischen Bezirke, Länder u. s. w. entnommen werden können. Es soll demnach der L. über alle mit dem Baue der Bahnlinie im Zusammenhang stehenden Herstellungen in übersichtlicher aber knapper Form Aufschluß geben.

In L. für besondere Zwecke, beispielsweise für den Bahnaufsichtsdienst, werden überdies die Längen der Wärterstrecken, der Bahnmeisteraufsichtsbezirke u. s. w., die Standorte der Signale mit Angabe ihres Zwecks, die Wegabschrankungen mit der Art ihrer Bedienung und Ähnliches eingetragen.

Beim Bau von Eisenbahnlinien werden noch besondere L. hergestellt, die zur Veranschaulichung des Baufortschrittes (s. d.) dienen.

Das Übersichtslängenprofil wird auf Grund der topographischen Karte nach Eintragung der geplanten Trasse angefertigt. An die Aufstellung des Detaillängenschnittes kann erst nach ausführlichen Geländeaufnahmen geschritten werden.

Zunächst wird die in den Schichtenplänen festgelegte Bahnachse im Gelände abgesteckt und durchgemessen (stationiert). Hierauf werden alle abgesteckten Achspunkte nivelliert; sie sind damit ihrer Lage und Höhe nach vollkommen bestimmt. Nun kann der abgewickelte L. am zweckmäßigsten auf mit Millimeterteilung versehenes Papier aufgetragen werden. Die Höhen werden auf eine Vergleichsebene bezogen und in der Regel in zehnfach gegen die Längen verzerrtem Maßstabe aufgetragen. Durch diese Verzerrung wird eine bessere Übersichtlichkeit erreicht und der erforderlichen Genauigkeit der Darstellung hinsichtlich Längen und Höhen in gleicher Weise Rechnung getragen. Ist der Geländeschnitt festgelegt, so erfolgt die Eintragung der Nivellette (Schwellen- oder Schienenoberkante), indem man die Gefällsbruchpunkte einzeichnet. Nun kann für jeden Zwischenpunkt die Nivellettehöhe bestimmt und mit dieser der Kunstkörper in die Geländequerschnitte eingetragen werden. Die weitere Ausfertigung des L. erfolgt dann auf Grund der Querschnitte und an der Hand des Lageplanes. Der L. wird mit Kurvenband und den Hektometer- und Kilometerzahlen versehen; auch wird die Länge der Krümmungen und der Geraden, sowie der Wagrechten, Steigungen und Gefälle angegeben. Die Steigungs- und Gefällsverhältnisse werden in %0 oder als Verhältniszahl ausgedrückt.

In derselben Weise wie die vorbeschriebenen L. geben die L. von fließenden Wässern den Talweg eines Wasserlaufs samt der Wasserlinie bei verschiedenen Wasserständen und alles an, was für den Fluß und die darin auszuführenden Bauten von Bedeutung ist.

Für die Art der Ausfertigung der L. bestehen meist besondere Vorschriften (s. Bauentwurf).

Auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen sollen bei allgemeinen Vorarbeiten die L. im Maßstabe 1 : 10.000 für die Längen und 1 : 500 für die Höhen aufgetragen werden; bei ausführlichen Vorarbeiten sind die Maßstäbe 1 : 1500 und 1 : 250 vorgeschrieben.

In Österreich ist dem Ansuchen zur Vornahme technischer Vorarbeiten eine Skizze des L. beizuschliessen, wobei die Längen im Maßstabe der Karte, die Höhen in 50facher Verzerrung darzustellen sind. Bei Aufstellung des generellen Projektes ist ein Generallängenprofil im Maßstabel: 100.000 für die Längen und 1 : 2000 für die Höhen, ferner ein Speziallängenprofil im Maßstabe 1 : 10.000 für die Längen und 1 : 1000 für die Höhen zu verfassen. Mit dem Detailprojekt ist ein Detaillängenprofil im Maßstabe 1 : 2000 für die Längen und 1 : 200 für die Höhen vorzulegen.

In Italien sowie in der Schweiz sind die Detaillängenprofile im gleichen Maßstabe wie in Österreich anzufertigen.

Pollak.


Läuteinduktor (s. Induktor).


Läutelinien, die längs der Bahnstrecken bestehenden Einrichtungen zum Geben von elektrischen Läutesignalen an die Bahnwärter durch die die Strecke begrenzenden Stationen. Sie haben in erster Linie den Zweck, die Wärter zu benachrichtigen,

daß und aus welcher Richtung eine Zugfahrt zu erwarten ist (Abläutesignal).

Nach diesem Signal haben die Wärter den Zeitpunkt zum Schließen der Wegeschranken zu bemessen. Außerdem wird den Wärtern durch Läutesignal angezeigt,

daß etwas Außerordentliches bevorsteht, insbesondere daß den auf der Strecke befindlichen Zügen eine Gefahr droht (Gefahrsignal), womit gegebenenfalls zugleich die Aufforderung ausgedrückt ist,

daß die unterwegs befindlichen Züge anzuhalten sind.

Auf Bahnstrecken, auf denen nicht ununterbrochener Dienst besteht, wird den Wärtern auch durch Läutesignal angezeigt,

daß der Zugverkehr ruht (Ruhesignal) oder

daß eine durch Läutesignal angekündigte Zugfahrt nicht stattfindet.

gekreuzten Verkehrswege, wie Eisenbahnen, Straßen, Wege, Wasserläufe (mit ihren normalen und höchsten Wasserständen), Kanäle u. s. w., sowie die an solchen Kreuzungsstellen zu errichtenden Bauwerke mit ihren lichten Höhen und Weiten; der Verlauf der Bahngräben und Parallelwege; Straßen-, Weg- und Wasserlaufverlegungen, wobei diese, sofern sie von größerem Umfange sind, mit besonderen L. zur Darstellung gelangen. Weiters sollen aus dem L. die Lage und Entfernung der Stationen, Wärterhäuser, die durchzogenen Gemeinden, politischen Bezirke, Länder u. s. w. entnommen werden können. Es soll demnach der L. über alle mit dem Baue der Bahnlinie im Zusammenhang stehenden Herstellungen in übersichtlicher aber knapper Form Aufschluß geben.

In L. für besondere Zwecke, beispielsweise für den Bahnaufsichtsdienst, werden überdies die Längen der Wärterstrecken, der Bahnmeisteraufsichtsbezirke u. s. w., die Standorte der Signale mit Angabe ihres Zwecks, die Wegabschrankungen mit der Art ihrer Bedienung und Ähnliches eingetragen.

Beim Bau von Eisenbahnlinien werden noch besondere L. hergestellt, die zur Veranschaulichung des Baufortschrittes (s. d.) dienen.

Das Übersichtslängenprofil wird auf Grund der topographischen Karte nach Eintragung der geplanten Trasse angefertigt. An die Aufstellung des Detaillängenschnittes kann erst nach ausführlichen Geländeaufnahmen geschritten werden.

Zunächst wird die in den Schichtenplänen festgelegte Bahnachse im Gelände abgesteckt und durchgemessen (stationiert). Hierauf werden alle abgesteckten Achspunkte nivelliert; sie sind damit ihrer Lage und Höhe nach vollkommen bestimmt. Nun kann der abgewickelte L. am zweckmäßigsten auf mit Millimeterteilung versehenes Papier aufgetragen werden. Die Höhen werden auf eine Vergleichsebene bezogen und in der Regel in zehnfach gegen die Längen verzerrtem Maßstabe aufgetragen. Durch diese Verzerrung wird eine bessere Übersichtlichkeit erreicht und der erforderlichen Genauigkeit der Darstellung hinsichtlich Längen und Höhen in gleicher Weise Rechnung getragen. Ist der Geländeschnitt festgelegt, so erfolgt die Eintragung der Nivellette (Schwellen- oder Schienenoberkante), indem man die Gefällsbruchpunkte einzeichnet. Nun kann für jeden Zwischenpunkt die Nivellettehöhe bestimmt und mit dieser der Kunstkörper in die Geländequerschnitte eingetragen werden. Die weitere Ausfertigung des L. erfolgt dann auf Grund der Querschnitte und an der Hand des Lageplanes. Der L. wird mit Kurvenband und den Hektometer- und Kilometerzahlen versehen; auch wird die Länge der Krümmungen und der Geraden, sowie der Wagrechten, Steigungen und Gefälle angegeben. Die Steigungs- und Gefällsverhältnisse werden in oder als Verhältniszahl ausgedrückt.

In derselben Weise wie die vorbeschriebenen L. geben die L. von fließenden Wässern den Talweg eines Wasserlaufs samt der Wasserlinie bei verschiedenen Wasserständen und alles an, was für den Fluß und die darin auszuführenden Bauten von Bedeutung ist.

Für die Art der Ausfertigung der L. bestehen meist besondere Vorschriften (s. Bauentwurf).

Auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen sollen bei allgemeinen Vorarbeiten die L. im Maßstabe 1 : 10.000 für die Längen und 1 : 500 für die Höhen aufgetragen werden; bei ausführlichen Vorarbeiten sind die Maßstäbe 1 : 1500 und 1 : 250 vorgeschrieben.

In Österreich ist dem Ansuchen zur Vornahme technischer Vorarbeiten eine Skizze des L. beizuschliessen, wobei die Längen im Maßstabe der Karte, die Höhen in 50facher Verzerrung darzustellen sind. Bei Aufstellung des generellen Projektes ist ein Generallängenprofil im Maßstabel: 100.000 für die Längen und 1 : 2000 für die Höhen, ferner ein Speziallängenprofil im Maßstabe 1 : 10.000 für die Längen und 1 : 1000 für die Höhen zu verfassen. Mit dem Detailprojekt ist ein Detaillängenprofil im Maßstabe 1 : 2000 für die Längen und 1 : 200 für die Höhen vorzulegen.

In Italien sowie in der Schweiz sind die Detaillängenprofile im gleichen Maßstabe wie in Österreich anzufertigen.

Pollak.


Läuteinduktor (s. Induktor).


Läutelinien, die längs der Bahnstrecken bestehenden Einrichtungen zum Geben von elektrischen Läutesignalen an die Bahnwärter durch die die Strecke begrenzenden Stationen. Sie haben in erster Linie den Zweck, die Wärter zu benachrichtigen,

daß und aus welcher Richtung eine Zugfahrt zu erwarten ist (Abläutesignal).

Nach diesem Signal haben die Wärter den Zeitpunkt zum Schließen der Wegeschranken zu bemessen. Außerdem wird den Wärtern durch Läutesignal angezeigt,

daß etwas Außerordentliches bevorsteht, insbesondere daß den auf der Strecke befindlichen Zügen eine Gefahr droht (Gefahrsignal), womit gegebenenfalls zugleich die Aufforderung ausgedrückt ist,

daß die unterwegs befindlichen Züge anzuhalten sind.

Auf Bahnstrecken, auf denen nicht ununterbrochener Dienst besteht, wird den Wärtern auch durch Läutesignal angezeigt,

daß der Zugverkehr ruht (Ruhesignal) oder

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[62/0070] gekreuzten Verkehrswege, wie Eisenbahnen, Straßen, Wege, Wasserläufe (mit ihren normalen und höchsten Wasserständen), Kanäle u. s. w., sowie die an solchen Kreuzungsstellen zu errichtenden Bauwerke mit ihren lichten Höhen und Weiten; der Verlauf der Bahngräben und Parallelwege; Straßen-, Weg- und Wasserlaufverlegungen, wobei diese, sofern sie von größerem Umfange sind, mit besonderen L. zur Darstellung gelangen. Weiters sollen aus dem L. die Lage und Entfernung der Stationen, Wärterhäuser, die durchzogenen Gemeinden, politischen Bezirke, Länder u. s. w. entnommen werden können. Es soll demnach der L. über alle mit dem Baue der Bahnlinie im Zusammenhang stehenden Herstellungen in übersichtlicher aber knapper Form Aufschluß geben. In L. für besondere Zwecke, beispielsweise für den Bahnaufsichtsdienst, werden überdies die Längen der Wärterstrecken, der Bahnmeisteraufsichtsbezirke u. s. w., die Standorte der Signale mit Angabe ihres Zwecks, die Wegabschrankungen mit der Art ihrer Bedienung und Ähnliches eingetragen. Beim Bau von Eisenbahnlinien werden noch besondere L. hergestellt, die zur Veranschaulichung des Baufortschrittes (s. d.) dienen. Das Übersichtslängenprofil wird auf Grund der topographischen Karte nach Eintragung der geplanten Trasse angefertigt. An die Aufstellung des Detaillängenschnittes kann erst nach ausführlichen Geländeaufnahmen geschritten werden. Zunächst wird die in den Schichtenplänen festgelegte Bahnachse im Gelände abgesteckt und durchgemessen (stationiert). Hierauf werden alle abgesteckten Achspunkte nivelliert; sie sind damit ihrer Lage und Höhe nach vollkommen bestimmt. Nun kann der abgewickelte L. am zweckmäßigsten auf mit Millimeterteilung versehenes Papier aufgetragen werden. Die Höhen werden auf eine Vergleichsebene bezogen und in der Regel in zehnfach gegen die Längen verzerrtem Maßstabe aufgetragen. Durch diese Verzerrung wird eine bessere Übersichtlichkeit erreicht und der erforderlichen Genauigkeit der Darstellung hinsichtlich Längen und Höhen in gleicher Weise Rechnung getragen. Ist der Geländeschnitt festgelegt, so erfolgt die Eintragung der Nivellette (Schwellen- oder Schienenoberkante), indem man die Gefällsbruchpunkte einzeichnet. Nun kann für jeden Zwischenpunkt die Nivellettehöhe bestimmt und mit dieser der Kunstkörper in die Geländequerschnitte eingetragen werden. Die weitere Ausfertigung des L. erfolgt dann auf Grund der Querschnitte und an der Hand des Lageplanes. Der L. wird mit Kurvenband und den Hektometer- und Kilometerzahlen versehen; auch wird die Länge der Krümmungen und der Geraden, sowie der Wagrechten, Steigungen und Gefälle angegeben. Die Steigungs- und Gefällsverhältnisse werden in ‰ oder als Verhältniszahl ausgedrückt. In derselben Weise wie die vorbeschriebenen L. geben die L. von fließenden Wässern den Talweg eines Wasserlaufs samt der Wasserlinie bei verschiedenen Wasserständen und alles an, was für den Fluß und die darin auszuführenden Bauten von Bedeutung ist. Für die Art der Ausfertigung der L. bestehen meist besondere Vorschriften (s. Bauentwurf). Auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen sollen bei allgemeinen Vorarbeiten die L. im Maßstabe 1 : 10.000 für die Längen und 1 : 500 für die Höhen aufgetragen werden; bei ausführlichen Vorarbeiten sind die Maßstäbe 1 : 1500 und 1 : 250 vorgeschrieben. In Österreich ist dem Ansuchen zur Vornahme technischer Vorarbeiten eine Skizze des L. beizuschliessen, wobei die Längen im Maßstabe der Karte, die Höhen in 50facher Verzerrung darzustellen sind. Bei Aufstellung des generellen Projektes ist ein Generallängenprofil im Maßstabel: 100.000 für die Längen und 1 : 2000 für die Höhen, ferner ein Speziallängenprofil im Maßstabe 1 : 10.000 für die Längen und 1 : 1000 für die Höhen zu verfassen. Mit dem Detailprojekt ist ein Detaillängenprofil im Maßstabe 1 : 2000 für die Längen und 1 : 200 für die Höhen vorzulegen. In Italien sowie in der Schweiz sind die Detaillängenprofile im gleichen Maßstabe wie in Österreich anzufertigen. Pollak. Läuteinduktor (s. Induktor). Läutelinien, die längs der Bahnstrecken bestehenden Einrichtungen zum Geben von elektrischen Läutesignalen an die Bahnwärter durch die die Strecke begrenzenden Stationen. Sie haben in erster Linie den Zweck, die Wärter zu benachrichtigen, daß und aus welcher Richtung eine Zugfahrt zu erwarten ist (Abläutesignal). Nach diesem Signal haben die Wärter den Zeitpunkt zum Schließen der Wegeschranken zu bemessen. Außerdem wird den Wärtern durch Läutesignal angezeigt, daß etwas Außerordentliches bevorsteht, insbesondere daß den auf der Strecke befindlichen Zügen eine Gefahr droht (Gefahrsignal), womit gegebenenfalls zugleich die Aufforderung ausgedrückt ist, daß die unterwegs befindlichen Züge anzuhalten sind. Auf Bahnstrecken, auf denen nicht ununterbrochener Dienst besteht, wird den Wärtern auch durch Läutesignal angezeigt, daß der Zugverkehr ruht (Ruhesignal) oder daß eine durch Läutesignal angekündigte Zugfahrt nicht stattfindet.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/70>, abgerufen am 22.12.2024.