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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Die Linie Salonik-Monastir, für die die Pforte im Jahre 1890 einer deutschen Gesellschaft die Konzession erteilt hat; hat eine Länge von 219 km, wovon jetzt 202 km auf griechischem und 17 km auf serbischem Gebiet liegen.

Diese Linie hat infolge der Balkankriege eine empfindliche Einbuße erlitten, indem Monastir als Versorgungsquelle der albanesischen Märkte verloren gegangen ist.

Das Aktienkapital der Eisenbahn Salonik-Monastir beträgt 10,000.000 Fr. in Stammaktien a 500 Fr. und 10,000.000 Fr. in Prioritätsaktien a 500 Fr.

Hievon ist zurzeit nur die Hälfte eingezahlt.

Die Obligationsschuld von ursprünglich 60 Mill. Fr. belief sich Ende 1914 auf 56,789.500 Fr.

Die Salonik-Monastir-Gesellschaft ist im Gegensatz zur Betriebsgesellschaft der O., die die von ihr betriebenen Linien nur gepachtet hat, Eigentümerin der Linie und es ist ihr vertragsgemäß seitens der türkischen Regierung eine Bruttoeinnahme von 14.300 Fr. für das Jahr und km garantiert.

Weiss.


Orientbahnen, in und seit den Berliner Kongreßverhandlungen vom Jahre 1878 gebräuchlich gewordene Bezeichnung für die großen von Wien und Budapest über Belgrad und Nisch einerseits nach Konstantinopel, anderseits nach Saloniki führenden Eisenbahnen, deren Herstellung der Berliner Kongreß den 4 beteiligten Staaten (Österreich-Ungarn, Serbien, Bulgarien und Türkei) zur Pflicht gemacht hat.

Der Kongreß beschloß, daß diese Linien binnen 3 Jahren auszubauen seien, und stellte die pünktliche Vollführung dieser Aufgabe in die Obhut einer besonderen, aus Vertretern der genannten Staaten zusammengesetzten Kommission (Conference a quatre).

1880 erfolgte der Abschluß der Eisenbahnkonvention zwischen Österreich-Ungarn und Serbien, womit sich letzterer Staat verpflichtete, im Anschluß an die von Österreich-Ungarn von Budapest über Semlin (Landesgrenze) nach Belgrad zu bauende Eisenbahn die Fortsetzung von Belgrad über Nisch einerseits bis zur bulgarischen Grenze bei Zaribrod, anderseits an die türkische Grenze bei Vranja fertigzustellen.

1883 wurde über die von den einzelnen Staaten herzustellenden Teile der O. (Belgrad-Nisch-Pirot-Sofia-Vakarel-Bellova-Sarembey-Konstantinopel und Nisch-Vranja-Saloniki) eine endgültige Vereinbarung getroffen, die unter dem Namen Convention a quatre (vom 9. Mai 1883) bekannt ist; in derselben sind sowohl die technischen als auch die tarifarischen Fragen, die sich auf diese Eisenbahnbauten beziehen, eingehend geregelt und ihre Vollendung für 1886 festgesetzt. Die Eröffnung erfolgte in den Jahren 1884-1888, u. zw. 1884 Belgrad-Nisch, 1886 Nisch-Leskovac-Vranja (Serbien), 1888 Vranja-Üsküb-Saloniki (Türkei), Nisch-Pirot-Zaribrod (Serbien), Zaribrod-Sofia-Bellova (Bulgarien), Bellova-Konstantinopel (Türkei). Die Gesamtlänge der Strecke Belgrad-Nisch-Saloniki beträgt 694 km, die der Strecke Nisch-Konstantinopel 718 km (s. Bulgarische Bahnen, Orientalische Eisenbahnen (Betriebsgesellschaft), Serbische und Türkische Eisenbahnen).

Literatur: Arch. f. Ebw. 1890, ferner Konta, Die Orientbahnen. Wien 1914.


Ostbahn, kgl. preußische, ist der frühere Name der ältesten preußischen, durch Ges. vom 7. Dezember 1849 genehmigten Staatsbahn. Sie erstreckt sich von Berlin nach dem Osten der Monarchie, den Städten Danzig, Königsberg, Bromberg, Thorn sowie den an der russischen Grenze belegenen Städten Eydtkuhnen und Alexandrowo. Die O. spielt in der Geschichte der preußischen Eisenbahnpolitik eine wichtige Rolle. Als es nicht gelang, für die Anlage der für die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens in den östlichen Provinzen und für die Landesverteidigung hochbedeutsamen Bahn einen Privatunternehmer, ungeachtet der Zusicherung bedeutender Staatsbeihilfen zu gewinnen, unterbreitete die Regierung dem Vereinigten Landtag im Jahre 1847 eine Vorlage über den Bau der O. auf Staatskosten. Diese Vorlage wurde aus politischen Gründen abgelehnt, die bereits begonnenen Arbeiten eingestellt. Erst nach Einführung der Verfassung wurde die O. durch oben erwähntes Gesetz genehmigt. Ihre erste Strecke (Kreuz-Bromberg) wurde am 27. Juli 1851 eröffnet, im Jahre 1867 war der Bau der Hauptstrecke (913 km) vollendet. Später wurde ihr Netz durch die Angliederung vieler in ihrem Gebiet belegener Hauptbahnen und den Bau von Nebenbahnen bedeutend vergrößert, bis 1895 auf 4833 km. In diesem Jahre wurde bei der Neuordnung der Staatseisenbahnverwaltung die kgl. Direktion der O. aufgelöst und der größte Teil ihrer Linien ging in die Bezirke der Eisenbahndirektionen Bromberg, Danzig und Königsberg über.

Literatur: Dr. Born, Die Entwicklung der kgl. preußischen Ostbahn. Arch. f. Ebw. 1911, S. 879 ff., 1125 ff., 1431 ff. Auch als Sonderabdruck herausgegeben. Berlin 1911.

v. der Leyen.


Otiratunnel. Die von Christchurch (Ostküste) nach Stillwater bei Greymouth (Westküste) auf der Südinsel Neuseeland führende Bahn unterfährt bei der Stadt Otira die etwa 929 m hohen Südalpen mit einem 8650 m langen, 4·6 m breiten und 5·2 m hohen eingleisigen Tunnel, dessen Ost- und Westmund auf 747 m und 487 m ü. M. liegen. Das durchgehende

Die Linie Salonik-Monastir, für die die Pforte im Jahre 1890 einer deutschen Gesellschaft die Konzession erteilt hat; hat eine Länge von 219 km, wovon jetzt 202 km auf griechischem und 17 km auf serbischem Gebiet liegen.

Diese Linie hat infolge der Balkankriege eine empfindliche Einbuße erlitten, indem Monastir als Versorgungsquelle der albanesischen Märkte verloren gegangen ist.

Das Aktienkapital der Eisenbahn Salonik-Monastir beträgt 10,000.000 Fr. in Stammaktien à 500 Fr. und 10,000.000 Fr. in Prioritätsaktien à 500 Fr.

Hievon ist zurzeit nur die Hälfte eingezahlt.

Die Obligationsschuld von ursprünglich 60 Mill. Fr. belief sich Ende 1914 auf 56,789.500 Fr.

Die Salonik-Monastir-Gesellschaft ist im Gegensatz zur Betriebsgesellschaft der O., die die von ihr betriebenen Linien nur gepachtet hat, Eigentümerin der Linie und es ist ihr vertragsgemäß seitens der türkischen Regierung eine Bruttoeinnahme von 14.300 Fr. für das Jahr und km garantiert.

Weiss.


Orientbahnen, in und seit den Berliner Kongreßverhandlungen vom Jahre 1878 gebräuchlich gewordene Bezeichnung für die großen von Wien und Budapest über Belgrad und Nisch einerseits nach Konstantinopel, anderseits nach Saloniki führenden Eisenbahnen, deren Herstellung der Berliner Kongreß den 4 beteiligten Staaten (Österreich-Ungarn, Serbien, Bulgarien und Türkei) zur Pflicht gemacht hat.

Der Kongreß beschloß, daß diese Linien binnen 3 Jahren auszubauen seien, und stellte die pünktliche Vollführung dieser Aufgabe in die Obhut einer besonderen, aus Vertretern der genannten Staaten zusammengesetzten Kommission (Conférence à quatre).

1880 erfolgte der Abschluß der Eisenbahnkonvention zwischen Österreich-Ungarn und Serbien, womit sich letzterer Staat verpflichtete, im Anschluß an die von Österreich-Ungarn von Budapest über Semlin (Landesgrenze) nach Belgrad zu bauende Eisenbahn die Fortsetzung von Belgrad über Nisch einerseits bis zur bulgarischen Grenze bei Zaribrod, anderseits an die türkische Grenze bei Vranja fertigzustellen.

1883 wurde über die von den einzelnen Staaten herzustellenden Teile der O. (Belgrad-Nisch-Pirot-Sofia-Vakarel-Bellova-Sarembey-Konstantinopel und Nisch-Vranja-Saloniki) eine endgültige Vereinbarung getroffen, die unter dem Namen Convention à quatre (vom 9. Mai 1883) bekannt ist; in derselben sind sowohl die technischen als auch die tarifarischen Fragen, die sich auf diese Eisenbahnbauten beziehen, eingehend geregelt und ihre Vollendung für 1886 festgesetzt. Die Eröffnung erfolgte in den Jahren 1884–1888, u. zw. 1884 Belgrad-Nisch, 1886 Nisch-Leskovac-Vranja (Serbien), 1888 Vranja-Üsküb-Saloniki (Türkei), Nisch-Pirot-Zaribrod (Serbien), Zaribrod-Sofia-Bellova (Bulgarien), Bellova-Konstantinopel (Türkei). Die Gesamtlänge der Strecke Belgrad-Nisch-Saloniki beträgt 694 km, die der Strecke Nisch-Konstantinopel 718 km (s. Bulgarische Bahnen, Orientalische Eisenbahnen (Betriebsgesellschaft), Serbische und Türkische Eisenbahnen).

Literatur: Arch. f. Ebw. 1890, ferner Konta, Die Orientbahnen. Wien 1914.


Ostbahn, kgl. preußische, ist der frühere Name der ältesten preußischen, durch Ges. vom 7. Dezember 1849 genehmigten Staatsbahn. Sie erstreckt sich von Berlin nach dem Osten der Monarchie, den Städten Danzig, Königsberg, Bromberg, Thorn sowie den an der russischen Grenze belegenen Städten Eydtkuhnen und Alexandrowo. Die O. spielt in der Geschichte der preußischen Eisenbahnpolitik eine wichtige Rolle. Als es nicht gelang, für die Anlage der für die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens in den östlichen Provinzen und für die Landesverteidigung hochbedeutsamen Bahn einen Privatunternehmer, ungeachtet der Zusicherung bedeutender Staatsbeihilfen zu gewinnen, unterbreitete die Regierung dem Vereinigten Landtag im Jahre 1847 eine Vorlage über den Bau der O. auf Staatskosten. Diese Vorlage wurde aus politischen Gründen abgelehnt, die bereits begonnenen Arbeiten eingestellt. Erst nach Einführung der Verfassung wurde die O. durch oben erwähntes Gesetz genehmigt. Ihre erste Strecke (Kreuz-Bromberg) wurde am 27. Juli 1851 eröffnet, im Jahre 1867 war der Bau der Hauptstrecke (913 km) vollendet. Später wurde ihr Netz durch die Angliederung vieler in ihrem Gebiet belegener Hauptbahnen und den Bau von Nebenbahnen bedeutend vergrößert, bis 1895 auf 4833 km. In diesem Jahre wurde bei der Neuordnung der Staatseisenbahnverwaltung die kgl. Direktion der O. aufgelöst und der größte Teil ihrer Linien ging in die Bezirke der Eisenbahndirektionen Bromberg, Danzig und Königsberg über.

Literatur: Dr. Born, Die Entwicklung der kgl. preußischen Ostbahn. Arch. f. Ebw. 1911, S. 879 ff., 1125 ff., 1431 ff. Auch als Sonderabdruck herausgegeben. Berlin 1911.

v. der Leyen.


Otiratunnel. Die von Christchurch (Ostküste) nach Stillwater bei Greymouth (Westküste) auf der Südinsel Neuseeland führende Bahn unterfährt bei der Stadt Otira die etwa 929 m hohen Südalpen mit einem 8650 m langen, 4·6 m breiten und 5·2 m hohen eingleisigen Tunnel, dessen Ost- und Westmund auf 747 m und 487 m ü. M. liegen. Das durchgehende

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[455/0472] Die Linie Salonik-Monastir, für die die Pforte im Jahre 1890 einer deutschen Gesellschaft die Konzession erteilt hat; hat eine Länge von 219 km, wovon jetzt 202 km auf griechischem und 17 km auf serbischem Gebiet liegen. Diese Linie hat infolge der Balkankriege eine empfindliche Einbuße erlitten, indem Monastir als Versorgungsquelle der albanesischen Märkte verloren gegangen ist. Das Aktienkapital der Eisenbahn Salonik-Monastir beträgt 10,000.000 Fr. in Stammaktien à 500 Fr. und 10,000.000 Fr. in Prioritätsaktien à 500 Fr. Hievon ist zurzeit nur die Hälfte eingezahlt. Die Obligationsschuld von ursprünglich 60 Mill. Fr. belief sich Ende 1914 auf 56,789.500 Fr. Die Salonik-Monastir-Gesellschaft ist im Gegensatz zur Betriebsgesellschaft der O., die die von ihr betriebenen Linien nur gepachtet hat, Eigentümerin der Linie und es ist ihr vertragsgemäß seitens der türkischen Regierung eine Bruttoeinnahme von 14.300 Fr. für das Jahr und km garantiert. Weiss. Orientbahnen, in und seit den Berliner Kongreßverhandlungen vom Jahre 1878 gebräuchlich gewordene Bezeichnung für die großen von Wien und Budapest über Belgrad und Nisch einerseits nach Konstantinopel, anderseits nach Saloniki führenden Eisenbahnen, deren Herstellung der Berliner Kongreß den 4 beteiligten Staaten (Österreich-Ungarn, Serbien, Bulgarien und Türkei) zur Pflicht gemacht hat. Der Kongreß beschloß, daß diese Linien binnen 3 Jahren auszubauen seien, und stellte die pünktliche Vollführung dieser Aufgabe in die Obhut einer besonderen, aus Vertretern der genannten Staaten zusammengesetzten Kommission (Conférence à quatre). 1880 erfolgte der Abschluß der Eisenbahnkonvention zwischen Österreich-Ungarn und Serbien, womit sich letzterer Staat verpflichtete, im Anschluß an die von Österreich-Ungarn von Budapest über Semlin (Landesgrenze) nach Belgrad zu bauende Eisenbahn die Fortsetzung von Belgrad über Nisch einerseits bis zur bulgarischen Grenze bei Zaribrod, anderseits an die türkische Grenze bei Vranja fertigzustellen. 1883 wurde über die von den einzelnen Staaten herzustellenden Teile der O. (Belgrad-Nisch-Pirot-Sofia-Vakarel-Bellova-Sarembey-Konstantinopel und Nisch-Vranja-Saloniki) eine endgültige Vereinbarung getroffen, die unter dem Namen Convention à quatre (vom 9. 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Sie erstreckt sich von Berlin nach dem Osten der Monarchie, den Städten Danzig, Königsberg, Bromberg, Thorn sowie den an der russischen Grenze belegenen Städten Eydtkuhnen und Alexandrowo. Die O. spielt in der Geschichte der preußischen Eisenbahnpolitik eine wichtige Rolle. Als es nicht gelang, für die Anlage der für die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens in den östlichen Provinzen und für die Landesverteidigung hochbedeutsamen Bahn einen Privatunternehmer, ungeachtet der Zusicherung bedeutender Staatsbeihilfen zu gewinnen, unterbreitete die Regierung dem Vereinigten Landtag im Jahre 1847 eine Vorlage über den Bau der O. auf Staatskosten. Diese Vorlage wurde aus politischen Gründen abgelehnt, die bereits begonnenen Arbeiten eingestellt. Erst nach Einführung der Verfassung wurde die O. durch oben erwähntes Gesetz genehmigt. Ihre erste Strecke (Kreuz-Bromberg) wurde am 27. Juli 1851 eröffnet, im Jahre 1867 war der Bau der Hauptstrecke (913 km) vollendet. Später wurde ihr Netz durch die Angliederung vieler in ihrem Gebiet belegener Hauptbahnen und den Bau von Nebenbahnen bedeutend vergrößert, bis 1895 auf 4833 km. In diesem Jahre wurde bei der Neuordnung der Staatseisenbahnverwaltung die kgl. Direktion der O. aufgelöst und der größte Teil ihrer Linien ging in die Bezirke der Eisenbahndirektionen Bromberg, Danzig und Königsberg über. Literatur: Dr. Born, Die Entwicklung der kgl. preußischen Ostbahn. Arch. f. Ebw. 1911, S. 879 ff., 1125 ff., 1431 ff. Auch als Sonderabdruck herausgegeben. Berlin 1911. v. der Leyen. Otiratunnel. Die von Christchurch (Ostküste) nach Stillwater bei Greymouth (Westküste) auf der Südinsel Neuseeland führende Bahn unterfährt bei der Stadt Otira die etwa 929 m hohen Südalpen mit einem 8650 m langen, 4·6 m breiten und 5·2 m hohen eingleisigen Tunnel, dessen Ost- und Westmund auf 747 m und 487 m ü. M. liegen. Das durchgehende

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 455. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/472>, abgerufen am 22.12.2024.