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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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(21·7 km) mit der Verlängerung von Mirow nach Buschhof-Landesgrenze (10·7 km).

1906 wurde der Bau einer Bahn Neustrelitz-Blankensee, 1910 die Ausdehnung des Unternehmens auf den Bau und Betrieb der normalspurigen Nebenbahn Thurow-Feldberg beschlossen. Die Betriebseröffnung der Neubaustrecke (19·1 km) ist am 21. Dezember 1910 erfolgt.

Das ausgegebene Anlagekapital besteht aus 2·57 Mill. Stammaktien, 2·3 Mill. Prioritätsstammaktien und 1·5 Mill. Prioritätsobligationen.

Betriebsergebnisse im Jahre 1913:


BetriebseinnahmenBetriebsausgabenÜberschußBetriebsziffer
M. 795.196·33M. 379.069·45M. 416.126·8848%

Mecklenburg-Schwerinsche Staatsbahn. (Großherzoglich Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn.)

Geschichtliches. Unterm 8. November 1841 wurde zwischen der preußischen, der dänischen, der mecklenburgischen Regierung und den Hansestädten Lübeck und Hamburg ein Staatsvertrag wegen Herstellung einer Eisenbahn zwischen Berlin und Hamburg abgeschlossen. Dänemark war an diesem Vertrag wegen des Herzogtums Lauenburg beteiligt. Von dem Aktienkapital übernahmen das Großherzogtum und Hamburg je 11/2, Mill. Taler. Die Berlin-Hamburger Bahn wurde 1846 eröffnet und erfuhr durch die 1873 eröffnete Nebenstrecke von Wittenberge über Dömitz in Mecklenburg nach Lüneburg eine Erweiterung. Durch Staatsvertrag vom 19. Dezember 1883 hat die mecklenburgische Regierung, die damals noch nicht im Besitz eigener Bahnen war, dem Übergang des Berlin-Hamburger Eisenbahnunternehmens in das Eigentum des preußischen Staates zugestimmt (vgl. den Art.: Berlin-Hamburger Eisenbahnen. Bd. II, S. 233 ff.).

Die Mecklenburgische Eisenbahn-Aktiengesellschaft, deren Statut unterm 10. März 1846 landesherrlich bestätigt worden ist, hat in den Jahren 1847-1850 die Bahnstrecke Hagenow-Schwerin-Bützow-Rostock mit Abzweigungen nach Wismar und nach Güstrow eröffnet. Es trat nunmehr ein längerer Stillstand in der Entwicklung der Eisenbahnen ein und erst in der ersten Hälfte der Sechzigerjahre schritt die großherzogliche Regierung dazu, auch den östlichen Teil des Großherzogtums an die bestehenden Bahnen anzuschließen. Es wurde die Strecke Güstrow-Neubrandenburg-Strasburg i. Uckermark gebaut, u. zw. als rein großherzogliche Bahn und zu Lasten der großherzoglichen Kasse, der Renterei. Ihr folgte Ende der Sechzigerjahre die Strecke Kleinen-Lübeck im nordwestlichen Teil des Großherzogtums. Als durch Vertrag vom 20. April 1870 die großherzogliche Regierung auch die mecklenburgische Bahn käuflich erwarb, befand sie sich im Besitz eines zusammenhängenden Eisenbahnnetzes von 322 km, das als "Großherzogliche Friedrich-Franz-Eisenbahn" von einer Direktion in Schwerin verwaltet wurde.

Dieser Zustand dauerte aber kaum 3 Jahre. Wirtschaftliche sowie andere besondere Umstände ließen eine Wiederveräußerung rätlich erscheinen.

Durch Vertrag vom 2. April 1873 gingen die Eisenbahnen auf die Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahngesellschaft (Aktiengesellschaft) über.

Mit der sodann einsetzenden Gesundung und fortschreitenden Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse machte sich bald in den verschiedenen Teilen des Landes das Bedürfnis nach weiterem Ausbau des Eisenbahnnetzes geltend, so daß in rascher Folge eine größere Anzahl kleinerer, selbständiger Eisenbahnunternehmen entstand. Nicht zum wenigsten trug hierzu bei, daß den Unternehmern aus allgemeinen Landesmitteln eine nicht unerhebliche Beihilfe, im Durchschnitt 20.000 M. f. d. km und fast durchweg als verlorene Beiträge, zu den Herstellungskosten gewährt wurde.

Ende des Jahres 1889 gab es 9 verschiedene Unternehmungen. Die Unzuträglichkeiten, die sich aus solcher Zersplitterung ergaben, veranlaßten die großherzogliche Regierung, zur besseren Förderung der wirtschaftlichen und Verkehrsinteressen des Landes den Erwerb der einheimischen Privatbahnen für den Staat anzustreben. Der größere Teil der Bahnen ging 1890, der Rest 1894 in den Besitz der großherzoglichen Regierung über. - Der weitere Ausbau des Eisenbahnnetzes wurde unverzüglich in Angriff genommen.

Auch erfolgte 1903 die Eröffnung der in Gemeinschaft mit der königlich dänischen Staatseisenbahnverwaltung ins Leben gerufenen Dampffährenverbindung Warnemünde-Gjedser mit 4 Dampffähren, wodurch die Oberführung ganzer Eisenbahnzüge ermöglicht wurde.

Die Länge der Haupt- und Nebenbahnen betrug 1915 1093·78 km, die der dem öffentlichen Verkehr dienenden, nebenbahnähnlichen Kleinbahnen 83·61 km und die Länge der dem öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehr dienenden Anschlußbahnen 38·10 km, so daß sich die Gesamtlänge aller Bahnen auf 1215·04 km stellt. Dazu kommt die vorerwähnte Eisenbahnfährlinie über die Ostsee

(21·7 km) mit der Verlängerung von Mirow nach Buschhof-Landesgrenze (10·7 km).

1906 wurde der Bau einer Bahn Neustrelitz-Blankensee, 1910 die Ausdehnung des Unternehmens auf den Bau und Betrieb der normalspurigen Nebenbahn Thurow-Feldberg beschlossen. Die Betriebseröffnung der Neubaustrecke (19·1 km) ist am 21. Dezember 1910 erfolgt.

Das ausgegebene Anlagekapital besteht aus 2·57 Mill. Stammaktien, 2·3 Mill. Prioritätsstammaktien und 1·5 Mill. Prioritätsobligationen.

Betriebsergebnisse im Jahre 1913:


BetriebseinnahmenBetriebsausgabenÜberschußBetriebsziffer
M. 795.196·33M. 379.069·45M. 416.126·8848%

Mecklenburg-Schwerinsche Staatsbahn. (Großherzoglich Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn.)

Geschichtliches. Unterm 8. November 1841 wurde zwischen der preußischen, der dänischen, der mecklenburgischen Regierung und den Hansestädten Lübeck und Hamburg ein Staatsvertrag wegen Herstellung einer Eisenbahn zwischen Berlin und Hamburg abgeschlossen. Dänemark war an diesem Vertrag wegen des Herzogtums Lauenburg beteiligt. Von dem Aktienkapital übernahmen das Großherzogtum und Hamburg je 11/2, Mill. Taler. Die Berlin-Hamburger Bahn wurde 1846 eröffnet und erfuhr durch die 1873 eröffnete Nebenstrecke von Wittenberge über Dömitz in Mecklenburg nach Lüneburg eine Erweiterung. Durch Staatsvertrag vom 19. Dezember 1883 hat die mecklenburgische Regierung, die damals noch nicht im Besitz eigener Bahnen war, dem Übergang des Berlin-Hamburger Eisenbahnunternehmens in das Eigentum des preußischen Staates zugestimmt (vgl. den Art.: Berlin-Hamburger Eisenbahnen. Bd. II, S. 233 ff.).

Die Mecklenburgische Eisenbahn-Aktiengesellschaft, deren Statut unterm 10. März 1846 landesherrlich bestätigt worden ist, hat in den Jahren 1847–1850 die Bahnstrecke Hagenow-Schwerin-Bützow-Rostock mit Abzweigungen nach Wismar und nach Güstrow eröffnet. Es trat nunmehr ein längerer Stillstand in der Entwicklung der Eisenbahnen ein und erst in der ersten Hälfte der Sechzigerjahre schritt die großherzogliche Regierung dazu, auch den östlichen Teil des Großherzogtums an die bestehenden Bahnen anzuschließen. Es wurde die Strecke Güstrow-Neubrandenburg-Strasburg i. Uckermark gebaut, u. zw. als rein großherzogliche Bahn und zu Lasten der großherzoglichen Kasse, der Renterei. Ihr folgte Ende der Sechzigerjahre die Strecke Kleinen-Lübeck im nordwestlichen Teil des Großherzogtums. Als durch Vertrag vom 20. April 1870 die großherzogliche Regierung auch die mecklenburgische Bahn käuflich erwarb, befand sie sich im Besitz eines zusammenhängenden Eisenbahnnetzes von 322 km, das als „Großherzogliche Friedrich-Franz-Eisenbahn“ von einer Direktion in Schwerin verwaltet wurde.

Dieser Zustand dauerte aber kaum 3 Jahre. Wirtschaftliche sowie andere besondere Umstände ließen eine Wiederveräußerung rätlich erscheinen.

Durch Vertrag vom 2. April 1873 gingen die Eisenbahnen auf die Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahngesellschaft (Aktiengesellschaft) über.

Mit der sodann einsetzenden Gesundung und fortschreitenden Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse machte sich bald in den verschiedenen Teilen des Landes das Bedürfnis nach weiterem Ausbau des Eisenbahnnetzes geltend, so daß in rascher Folge eine größere Anzahl kleinerer, selbständiger Eisenbahnunternehmen entstand. Nicht zum wenigsten trug hierzu bei, daß den Unternehmern aus allgemeinen Landesmitteln eine nicht unerhebliche Beihilfe, im Durchschnitt 20.000 M. f. d. km und fast durchweg als verlorene Beiträge, zu den Herstellungskosten gewährt wurde.

Ende des Jahres 1889 gab es 9 verschiedene Unternehmungen. Die Unzuträglichkeiten, die sich aus solcher Zersplitterung ergaben, veranlaßten die großherzogliche Regierung, zur besseren Förderung der wirtschaftlichen und Verkehrsinteressen des Landes den Erwerb der einheimischen Privatbahnen für den Staat anzustreben. Der größere Teil der Bahnen ging 1890, der Rest 1894 in den Besitz der großherzoglichen Regierung über. – Der weitere Ausbau des Eisenbahnnetzes wurde unverzüglich in Angriff genommen.

Auch erfolgte 1903 die Eröffnung der in Gemeinschaft mit der königlich dänischen Staatseisenbahnverwaltung ins Leben gerufenen Dampffährenverbindung Warnemünde-Gjedser mit 4 Dampffähren, wodurch die Oberführung ganzer Eisenbahnzüge ermöglicht wurde.

Die Länge der Haupt- und Nebenbahnen betrug 1915 1093·78 km, die der dem öffentlichen Verkehr dienenden, nebenbahnähnlichen Kleinbahnen 83·61 km und die Länge der dem öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehr dienenden Anschlußbahnen 38·10 km, so daß sich die Gesamtlänge aller Bahnen auf 1215·04 km stellt. Dazu kommt die vorerwähnte Eisenbahnfährlinie über die Ostsee

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[258/0273] (21·7 km) mit der Verlängerung von Mirow nach Buschhof-Landesgrenze (10·7 km). 1906 wurde der Bau einer Bahn Neustrelitz-Blankensee, 1910 die Ausdehnung des Unternehmens auf den Bau und Betrieb der normalspurigen Nebenbahn Thurow-Feldberg beschlossen. Die Betriebseröffnung der Neubaustrecke (19·1 km) ist am 21. Dezember 1910 erfolgt. Das ausgegebene Anlagekapital besteht aus 2·57 Mill. Stammaktien, 2·3 Mill. Prioritätsstammaktien und 1·5 Mill. Prioritätsobligationen. Betriebsergebnisse im Jahre 1913: Betriebseinnahmen Betriebsausgaben Überschuß Betriebsziffer M. 795.196·33 M. 379.069·45 M. 416.126·88 48% Mecklenburg-Schwerinsche Staatsbahn. (Großherzoglich Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn.) Geschichtliches. Unterm 8. November 1841 wurde zwischen der preußischen, der dänischen, der mecklenburgischen Regierung und den Hansestädten Lübeck und Hamburg ein Staatsvertrag wegen Herstellung einer Eisenbahn zwischen Berlin und Hamburg abgeschlossen. Dänemark war an diesem Vertrag wegen des Herzogtums Lauenburg beteiligt. Von dem Aktienkapital übernahmen das Großherzogtum und Hamburg je 11/2, Mill. Taler. Die Berlin-Hamburger Bahn wurde 1846 eröffnet und erfuhr durch die 1873 eröffnete Nebenstrecke von Wittenberge über Dömitz in Mecklenburg nach Lüneburg eine Erweiterung. Durch Staatsvertrag vom 19. Dezember 1883 hat die mecklenburgische Regierung, die damals noch nicht im Besitz eigener Bahnen war, dem Übergang des Berlin-Hamburger Eisenbahnunternehmens in das Eigentum des preußischen Staates zugestimmt (vgl. den Art.: Berlin-Hamburger Eisenbahnen. Bd. II, S. 233 ff.). Die Mecklenburgische Eisenbahn-Aktiengesellschaft, deren Statut unterm 10. März 1846 landesherrlich bestätigt worden ist, hat in den Jahren 1847–1850 die Bahnstrecke Hagenow-Schwerin-Bützow-Rostock mit Abzweigungen nach Wismar und nach Güstrow eröffnet. Es trat nunmehr ein längerer Stillstand in der Entwicklung der Eisenbahnen ein und erst in der ersten Hälfte der Sechzigerjahre schritt die großherzogliche Regierung dazu, auch den östlichen Teil des Großherzogtums an die bestehenden Bahnen anzuschließen. Es wurde die Strecke Güstrow-Neubrandenburg-Strasburg i. Uckermark gebaut, u. zw. als rein großherzogliche Bahn und zu Lasten der großherzoglichen Kasse, der Renterei. Ihr folgte Ende der Sechzigerjahre die Strecke Kleinen-Lübeck im nordwestlichen Teil des Großherzogtums. Als durch Vertrag vom 20. April 1870 die großherzogliche Regierung auch die mecklenburgische Bahn käuflich erwarb, befand sie sich im Besitz eines zusammenhängenden Eisenbahnnetzes von 322 km, das als „Großherzogliche Friedrich-Franz-Eisenbahn“ von einer Direktion in Schwerin verwaltet wurde. Dieser Zustand dauerte aber kaum 3 Jahre. Wirtschaftliche sowie andere besondere Umstände ließen eine Wiederveräußerung rätlich erscheinen. Durch Vertrag vom 2. April 1873 gingen die Eisenbahnen auf die Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahngesellschaft (Aktiengesellschaft) über. Mit der sodann einsetzenden Gesundung und fortschreitenden Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse machte sich bald in den verschiedenen Teilen des Landes das Bedürfnis nach weiterem Ausbau des Eisenbahnnetzes geltend, so daß in rascher Folge eine größere Anzahl kleinerer, selbständiger Eisenbahnunternehmen entstand. Nicht zum wenigsten trug hierzu bei, daß den Unternehmern aus allgemeinen Landesmitteln eine nicht unerhebliche Beihilfe, im Durchschnitt 20.000 M. f. d. km und fast durchweg als verlorene Beiträge, zu den Herstellungskosten gewährt wurde. Ende des Jahres 1889 gab es 9 verschiedene Unternehmungen. Die Unzuträglichkeiten, die sich aus solcher Zersplitterung ergaben, veranlaßten die großherzogliche Regierung, zur besseren Förderung der wirtschaftlichen und Verkehrsinteressen des Landes den Erwerb der einheimischen Privatbahnen für den Staat anzustreben. Der größere Teil der Bahnen ging 1890, der Rest 1894 in den Besitz der großherzoglichen Regierung über. – Der weitere Ausbau des Eisenbahnnetzes wurde unverzüglich in Angriff genommen. Auch erfolgte 1903 die Eröffnung der in Gemeinschaft mit der königlich dänischen Staatseisenbahnverwaltung ins Leben gerufenen Dampffährenverbindung Warnemünde-Gjedser mit 4 Dampffähren, wodurch die Oberführung ganzer Eisenbahnzüge ermöglicht wurde. Die Länge der Haupt- und Nebenbahnen betrug 1915 1093·78 km, die der dem öffentlichen Verkehr dienenden, nebenbahnähnlichen Kleinbahnen 83·61 km und die Länge der dem öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehr dienenden Anschlußbahnen 38·10 km, so daß sich die Gesamtlänge aller Bahnen auf 1215·04 km stellt. Dazu kommt die vorerwähnte Eisenbahnfährlinie über die Ostsee

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 258. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/273>, abgerufen am 22.12.2024.