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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Maschinenkonstruktionsamt, dem bayerischen Verkehrsministerium unterstelltes Amt für den Lokomotiv- und Wagenbau sowie für die Beschaffung der Betriebsmaterialien (s. Bayerische Eisenbahnen).


Massenausgleichung s. Erdarbeiten.


Massenberechnung s. Erdarbeiten.


Massengüterbahnen, besondere Eisenbahnen, die berufen sein sollen, den Massengüterverkehr getrennt vom übrigen Güterverkehr und vom Personenverkehr billiger und leistungsfähiger zu vermitteln, als dies durch die bestehenden Eisenbahnen oder durch die künstlichen Wasserstraßen (Kanäle) möglich ist. Von den Verfechtern des Baues solcher Bahnen wird geltend gemacht, daß sich die Tarife derselben unter gewissen Voraussetzungen auf 1/2 bis 1/4 der bestehenden billigsten Sätze herabmindern ließen. Als Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der M. wird angenommen, daß:

1. die durch denselben Versender gleichzeitig zum Versand kommenden Einzelmengen verhältnismäßig groß sind (mindestens ganze Wagenladungen, tunlichst jedoch ein Vielfaches von Wagenladungen),

2. die Gesamtmenge der für das Kilometer zu befördernden Güter groß ist,

3. die Wagenladungen in möglichst großer Zahl vom Versand- bis zum Empfangsort gemeinsame Wege haben, so daß womöglich geschlossene Züge vom Versand- zum Empfangsort und ebenso leer in umgekehrter Richtung durchgeführt werden können,

4. auf jeder Verkehrsanlage möglichst Güter gleicher Art in großen Mengen behandelt werden, wobei zugleich die Zahl der Stationen verhältnismäßig gering ist.

Nach dem Vorschlag für eine M. vom rheinischwestfälischen Industriegebiet nach Berlin (Rathenau-Cauer Massengüterbahnen, Berlin 1909) soll diese möglichst nahe den Industriewerken (ohne Rücksicht auf Städte und Ortschaften) geführt, normalspurig mit 2 Gleisen gebaut und mit geeigneten Betriebsmitteln (Wagen von großer Ladefläche, mit durchgehender Bremse und zentraler Kupplung sowie ganz besonders mit Einrichtungen zur Selbstentladung, mit ausgedehnten Ladegleisen u. s. w.) ausgestattet werden.


Massenverkehr, die Beförderung von Gütern oder von Reisenden in so großen Mengen, daß besondere Maßnahmen zur Bewältigung des Verkehrs gerechtfertigt oder geboten sind.

Der Massengüterverkehr wird in ganzen bis zum Zielpunkt durchlaufenden Wagenladungen oder bei größerem Umfang in geschlossenen Zügen durchgeführt (s. Güterzüge). Ein weiterer Schritt auf dem Wege der besonderen Bedienung des M. würde zur Erbauung von Massengüterbahnen (s. d.) führen, wie sie im Wettbewerb zwischen Eisenbahn und Kanal vorgeschlagen ist. Als Massengüter kommen nach § 11 des Deutschen Reichsgesetzes betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland vom 7. Februar 1906 in Betracht: Kohlen, Koks, Torf, Holz, Getreide, Kartoffeln, Erze, Steine, Salz, Roheisen, Zement, Düngungsmittel und Rohstoffe zum Verspinnen. Es gibt aber auch noch sonstige Güter, die im M. zur Beförderung gelangen, wie z. B. Zuckerrüben, Rübenschnitzel, Müll, Kies, Sand, Schlacken, Petroleum, Spiritus, Benzin, Teer, Melasse, Mineralwasser, Milch, Obst oder Vieh. Zur Erleichterung des M. werden vielfach besondere Einrichtungen getroffen. Es werden besondere Gefäße vorgehalten oder es werden Wagen besonderer Bauart benutzt. Zu den letzteren gehören vor allem die zur Kohlen- und Erzbeförderung dienenden Wagen, die zur schnelleren Entladung mit Boden- oder Seitenklappen versehen sind (s. Selbstentladewagen) oder die unter Anwendung von Kippvorrichtungen (s. Kipper) entladen werden können, sowie die Kesselwagen (s. d.). Der M. gestattet eine gute Ausnutzung der Wagen, namentlich wenn diese in besonderen Zügen bis zum Zielpunkt durchgeführt werden. Dies wirkt günstig auf die Beförderungskosten, so daß auch die Frachtsätze niedriger gehalten werden können (s. Gütertarife).

Ähnliches gilt für den M. bei der Personenbeförderung. Auch hier sind die Beförderungskosten geringer, wenn es sich darum handelt, eine große Anzahl von Reisenden nach einem gemeinschaftlichen Zielpunkt zu befördern. Für die Zubilligung ermäßigter Fahrpreise ist in solchem Falle häufig aber auch die Erwägung maßgebend, daß durch Schaffung besonderer Fahrgelegenheit für den M. einer Überfüllung der Züge des gewöhnlichen Verkehrs vorgebeugt werden soll und daß es deshalb eines besonderen Anreizes zur Benutzung der für den M. bestimmten Züge bedarf.

Breusing.


Maßgebende Neigung s. Neigungsverhältnisse.


Master Car Builders Association, Name des 1882 in Amerika gebildeten Vereins der Wagenbauer.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Einheitlichkeit im Bau und in der Ausrüstung der Eisenbahnwagen, die Aufstellung zweckmäßiger Formen für die einzelnen Wagenbestandteile auf Grund von Untersuchungen und Verhandlungen unter den Bahnen, die Aufstellung von Bestimmungen für die gegenseitige Wagenbenutzung u. s. w.

Der Verein hat sich aus kleinen Anfängen zu großer Bedeutung entwickelt.

Zu erwähnen sind insbesondere die Normalkonstruktionen der M. für durchgehende Bremsen, für selbsttätige Kupplungen, die

Maschinenkonstruktionsamt, dem bayerischen Verkehrsministerium unterstelltes Amt für den Lokomotiv- und Wagenbau sowie für die Beschaffung der Betriebsmaterialien (s. Bayerische Eisenbahnen).


Massenausgleichung s. Erdarbeiten.


Massenberechnung s. Erdarbeiten.


Massengüterbahnen, besondere Eisenbahnen, die berufen sein sollen, den Massengüterverkehr getrennt vom übrigen Güterverkehr und vom Personenverkehr billiger und leistungsfähiger zu vermitteln, als dies durch die bestehenden Eisenbahnen oder durch die künstlichen Wasserstraßen (Kanäle) möglich ist. Von den Verfechtern des Baues solcher Bahnen wird geltend gemacht, daß sich die Tarife derselben unter gewissen Voraussetzungen auf 1/2 bis 1/4 der bestehenden billigsten Sätze herabmindern ließen. Als Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der M. wird angenommen, daß:

1. die durch denselben Versender gleichzeitig zum Versand kommenden Einzelmengen verhältnismäßig groß sind (mindestens ganze Wagenladungen, tunlichst jedoch ein Vielfaches von Wagenladungen),

2. die Gesamtmenge der für das Kilometer zu befördernden Güter groß ist,

3. die Wagenladungen in möglichst großer Zahl vom Versand- bis zum Empfangsort gemeinsame Wege haben, so daß womöglich geschlossene Züge vom Versand- zum Empfangsort und ebenso leer in umgekehrter Richtung durchgeführt werden können,

4. auf jeder Verkehrsanlage möglichst Güter gleicher Art in großen Mengen behandelt werden, wobei zugleich die Zahl der Stationen verhältnismäßig gering ist.

Nach dem Vorschlag für eine M. vom rheinischwestfälischen Industriegebiet nach Berlin (Rathenau-Cauer Massengüterbahnen, Berlin 1909) soll diese möglichst nahe den Industriewerken (ohne Rücksicht auf Städte und Ortschaften) geführt, normalspurig mit 2 Gleisen gebaut und mit geeigneten Betriebsmitteln (Wagen von großer Ladefläche, mit durchgehender Bremse und zentraler Kupplung sowie ganz besonders mit Einrichtungen zur Selbstentladung, mit ausgedehnten Ladegleisen u. s. w.) ausgestattet werden.


Massenverkehr, die Beförderung von Gütern oder von Reisenden in so großen Mengen, daß besondere Maßnahmen zur Bewältigung des Verkehrs gerechtfertigt oder geboten sind.

Der Massengüterverkehr wird in ganzen bis zum Zielpunkt durchlaufenden Wagenladungen oder bei größerem Umfang in geschlossenen Zügen durchgeführt (s. Güterzüge). Ein weiterer Schritt auf dem Wege der besonderen Bedienung des M. würde zur Erbauung von Massengüterbahnen (s. d.) führen, wie sie im Wettbewerb zwischen Eisenbahn und Kanal vorgeschlagen ist. Als Massengüter kommen nach § 11 des Deutschen Reichsgesetzes betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland vom 7. Februar 1906 in Betracht: Kohlen, Koks, Torf, Holz, Getreide, Kartoffeln, Erze, Steine, Salz, Roheisen, Zement, Düngungsmittel und Rohstoffe zum Verspinnen. Es gibt aber auch noch sonstige Güter, die im M. zur Beförderung gelangen, wie z. B. Zuckerrüben, Rübenschnitzel, Müll, Kies, Sand, Schlacken, Petroleum, Spiritus, Benzin, Teer, Melasse, Mineralwasser, Milch, Obst oder Vieh. Zur Erleichterung des M. werden vielfach besondere Einrichtungen getroffen. Es werden besondere Gefäße vorgehalten oder es werden Wagen besonderer Bauart benutzt. Zu den letzteren gehören vor allem die zur Kohlen- und Erzbeförderung dienenden Wagen, die zur schnelleren Entladung mit Boden- oder Seitenklappen versehen sind (s. Selbstentladewagen) oder die unter Anwendung von Kippvorrichtungen (s. Kipper) entladen werden können, sowie die Kesselwagen (s. d.). Der M. gestattet eine gute Ausnutzung der Wagen, namentlich wenn diese in besonderen Zügen bis zum Zielpunkt durchgeführt werden. Dies wirkt günstig auf die Beförderungskosten, so daß auch die Frachtsätze niedriger gehalten werden können (s. Gütertarife).

Ähnliches gilt für den M. bei der Personenbeförderung. Auch hier sind die Beförderungskosten geringer, wenn es sich darum handelt, eine große Anzahl von Reisenden nach einem gemeinschaftlichen Zielpunkt zu befördern. Für die Zubilligung ermäßigter Fahrpreise ist in solchem Falle häufig aber auch die Erwägung maßgebend, daß durch Schaffung besonderer Fahrgelegenheit für den M. einer Überfüllung der Züge des gewöhnlichen Verkehrs vorgebeugt werden soll und daß es deshalb eines besonderen Anreizes zur Benutzung der für den M. bestimmten Züge bedarf.

Breusing.


Maßgebende Neigung s. Neigungsverhältnisse.


Master Car Builders Association, Name des 1882 in Amerika gebildeten Vereins der Wagenbauer.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Einheitlichkeit im Bau und in der Ausrüstung der Eisenbahnwagen, die Aufstellung zweckmäßiger Formen für die einzelnen Wagenbestandteile auf Grund von Untersuchungen und Verhandlungen unter den Bahnen, die Aufstellung von Bestimmungen für die gegenseitige Wagenbenutzung u. s. w.

Der Verein hat sich aus kleinen Anfängen zu großer Bedeutung entwickelt.

Zu erwähnen sind insbesondere die Normalkonstruktionen der M. für durchgehende Bremsen, für selbsttätige Kupplungen, die

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[247/0262] Maschinenkonstruktionsamt, dem bayerischen Verkehrsministerium unterstelltes Amt für den Lokomotiv- und Wagenbau sowie für die Beschaffung der Betriebsmaterialien (s. Bayerische Eisenbahnen). Massenausgleichung s. Erdarbeiten. Massenberechnung s. Erdarbeiten. Massengüterbahnen, besondere Eisenbahnen, die berufen sein sollen, den Massengüterverkehr getrennt vom übrigen Güterverkehr und vom Personenverkehr billiger und leistungsfähiger zu vermitteln, als dies durch die bestehenden Eisenbahnen oder durch die künstlichen Wasserstraßen (Kanäle) möglich ist. Von den Verfechtern des Baues solcher Bahnen wird geltend gemacht, daß sich die Tarife derselben unter gewissen Voraussetzungen auf 1/2 bis 1/4 der bestehenden billigsten Sätze herabmindern ließen. Als Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der M. wird angenommen, daß: 1. die durch denselben Versender gleichzeitig zum Versand kommenden Einzelmengen verhältnismäßig groß sind (mindestens ganze Wagenladungen, tunlichst jedoch ein Vielfaches von Wagenladungen), 2. die Gesamtmenge der für das Kilometer zu befördernden Güter groß ist, 3. die Wagenladungen in möglichst großer Zahl vom Versand- bis zum Empfangsort gemeinsame Wege haben, so daß womöglich geschlossene Züge vom Versand- zum Empfangsort und ebenso leer in umgekehrter Richtung durchgeführt werden können, 4. auf jeder Verkehrsanlage möglichst Güter gleicher Art in großen Mengen behandelt werden, wobei zugleich die Zahl der Stationen verhältnismäßig gering ist. Nach dem Vorschlag für eine M. vom rheinischwestfälischen Industriegebiet nach Berlin (Rathenau-Cauer Massengüterbahnen, Berlin 1909) soll diese möglichst nahe den Industriewerken (ohne Rücksicht auf Städte und Ortschaften) geführt, normalspurig mit 2 Gleisen gebaut und mit geeigneten Betriebsmitteln (Wagen von großer Ladefläche, mit durchgehender Bremse und zentraler Kupplung sowie ganz besonders mit Einrichtungen zur Selbstentladung, mit ausgedehnten Ladegleisen u. s. w.) ausgestattet werden. Massenverkehr, die Beförderung von Gütern oder von Reisenden in so großen Mengen, daß besondere Maßnahmen zur Bewältigung des Verkehrs gerechtfertigt oder geboten sind. Der Massengüterverkehr wird in ganzen bis zum Zielpunkt durchlaufenden Wagenladungen oder bei größerem Umfang in geschlossenen Zügen durchgeführt (s. Güterzüge). Ein weiterer Schritt auf dem Wege der besonderen Bedienung des M. würde zur Erbauung von Massengüterbahnen (s. d.) führen, wie sie im Wettbewerb zwischen Eisenbahn und Kanal vorgeschlagen ist. Als Massengüter kommen nach § 11 des Deutschen Reichsgesetzes betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland vom 7. Februar 1906 in Betracht: Kohlen, Koks, Torf, Holz, Getreide, Kartoffeln, Erze, Steine, Salz, Roheisen, Zement, Düngungsmittel und Rohstoffe zum Verspinnen. Es gibt aber auch noch sonstige Güter, die im M. zur Beförderung gelangen, wie z. B. Zuckerrüben, Rübenschnitzel, Müll, Kies, Sand, Schlacken, Petroleum, Spiritus, Benzin, Teer, Melasse, Mineralwasser, Milch, Obst oder Vieh. Zur Erleichterung des M. werden vielfach besondere Einrichtungen getroffen. Es werden besondere Gefäße vorgehalten oder es werden Wagen besonderer Bauart benutzt. Zu den letzteren gehören vor allem die zur Kohlen- und Erzbeförderung dienenden Wagen, die zur schnelleren Entladung mit Boden- oder Seitenklappen versehen sind (s. Selbstentladewagen) oder die unter Anwendung von Kippvorrichtungen (s. Kipper) entladen werden können, sowie die Kesselwagen (s. d.). Der M. gestattet eine gute Ausnutzung der Wagen, namentlich wenn diese in besonderen Zügen bis zum Zielpunkt durchgeführt werden. Dies wirkt günstig auf die Beförderungskosten, so daß auch die Frachtsätze niedriger gehalten werden können (s. Gütertarife). Ähnliches gilt für den M. bei der Personenbeförderung. Auch hier sind die Beförderungskosten geringer, wenn es sich darum handelt, eine große Anzahl von Reisenden nach einem gemeinschaftlichen Zielpunkt zu befördern. Für die Zubilligung ermäßigter Fahrpreise ist in solchem Falle häufig aber auch die Erwägung maßgebend, daß durch Schaffung besonderer Fahrgelegenheit für den M. einer Überfüllung der Züge des gewöhnlichen Verkehrs vorgebeugt werden soll und daß es deshalb eines besonderen Anreizes zur Benutzung der für den M. bestimmten Züge bedarf. Breusing. Maßgebende Neigung s. Neigungsverhältnisse. Master Car Builders Association, Name des 1882 in Amerika gebildeten Vereins der Wagenbauer. Zweck des Vereins ist die Förderung der Einheitlichkeit im Bau und in der Ausrüstung der Eisenbahnwagen, die Aufstellung zweckmäßiger Formen für die einzelnen Wagenbestandteile auf Grund von Untersuchungen und Verhandlungen unter den Bahnen, die Aufstellung von Bestimmungen für die gegenseitige Wagenbenutzung u. s. w. Der Verein hat sich aus kleinen Anfängen zu großer Bedeutung entwickelt. Zu erwähnen sind insbesondere die Normalkonstruktionen der M. für durchgehende Bremsen, für selbsttätige Kupplungen, die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/262>, abgerufen am 05.07.2024.