Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.Andere Bahnen. Sehr niedrig sind die K. einzelner französischer Bahnen; so beträgt der tarif special petite vitesse No. 107 von nordfranzösischen Grubenstationen nach Ostbahnstationen:
Größere Ermäßigungen gelten für den Verkehr von französischen Nordseehäfen nach Delle-Grenze für 600 t-Sendungen: 86 Fr. für 10 t und 670-685 km (1·25 Cts. für 1 t und 1 km, tarif spec. commun p. o. No. 307 chap. 2). Diese Sätze werden auch für belgische Kohle nach der Schweiz zur Verfügung gestellt. In Belgien gehören mineralische Brennstoffe zur 4. Klasse des Tarifs vom Jahre 1867 (Abfertigungsgebühr 0·50 Fr. für die t von 1-25 km, 1 Fr. über 25 km).
daneben bestehen einzelne Ausnahmesätze. Bei den schweizerischen Bahnen besteht für Steinkohle der Ausnahmetarif Nr. 20 mit Streckensatz f. d. t km, 1-100 km 4 Cts., 101-200 km 3·5 Cts., darüber 3·0 Cts., zuzüglich Abfertigungsgebühr von 6-10 Cts. für 100 kg. Für die italienischen Bahnen besteht, soweit festgestellt werden konnte, ebenfalls ein Staffeltarif, u. zw. bis 100 km etwa 0·51, 101-400 km 0·306, über 400 km 0·255, zuzüglich 1·224 feste Gebühr für die t. Die russischen Tarife enthalten die Artikel Kohle und Koks in Gruppe 112 der Güterklassifikation; angewendet wird die differentiale Skala: 1-25 Werst 1/30 Kop. für Pud und Werst: Daneben bestehen etwa 23 Ausnahmetarife, so u. a. ein solcher für den Verkehr der Stationen der Warschau-Wiener Bahn (A.-T. I) (mit etwas höheren Sätzen), für den Versand von den Stationen des Dombrowaer Bassins bei einer Entfernung von mehr als 498 Werst (A.-T. V) (niedrigere Sätze), vom Donezgebiet (A.-T. VII, VIII, IV, X, XI) u. a. m. Äußere Form der Tarife. Die Darstellung des Zahlenmaterials, der Nomenklatur und Anwendungsbedingungen ist eine verhältnismäßig einfache, da es sich nur um wenige Artikel handelt. Der zur Verfügung stehende Raum wird nicht durch eine größere Zahl von Klassensätzen in Anspruch genommen, man kann deshalb vielfach noch von der für die Tarifanwendung erheblich bequemeren Stationstarifform Gebrauch machen. Verkehrsteilung und -leitung. Besonderheiten bestehen gegenüber dem allgemeinen Güterverkehr auch hier nicht, doch haben die hierauf bezüglichen Verhandlungen und Vereinbarungen wegen der finanziellen Tragweite eine besondere Bedeutung. Vielfach findet man eine starke Betonung des Versandinteresses. Der Tarifbildungsweg wird häufig deshalb nicht in den Vordergrund gerückt werden können, weil die Tarifbildung sich willkürlich verschieben läßt. Bei der Leitung des Verkehrs spielt angesichts der Masse der Sendungen, eine betrieblich zweckmäßige Zusammenfassung auf einem leistungsfähigen Wege unter Vermeidung einer zeitweisen Zersplitterung eine wesentliche Rolle. Meyer. Kohlenverbrauch der Lokomotiven, s. Brennstoffverbrauch der Lokomotiven. Kohlenwagen, s. Güterwagen. Kohlerer Seilschwebebahn. Die Bahn beginnt 150 m vom Ufer der Eisack bei Bozen auf 295 m ü. M. und führt auf die Plattform des Bauernkohlern 1129·4 m ü. M., so daß 834 m bei 1400 m wagrechtem Abstände der Endpunkte erstiegen werden. Abb. 221. Die 15 Personen fassenden Wagen für Hin- und Rückfahrt laufen mit 8 Rollen auf je 2 Tragseilen und werden von je 2 Zugseilen bewegt, so daß doppelte Sicherheit vorhanden ist. Die 1650 m langen Tragseile sind durch 12 Eisenpfeiler Abb. 222 gestutzt, deren größter Abstand 400 m beträgt. Auf das Laufwerk der Wagen wirken 2 voneinander unabhängige Bremsen selbsttätig, sobald ein Seilriß vorkommen oder die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten werden sollte. Außerdem können sie von Hand in Tätigkeit gesetzt und wieder gelöst werden. Sobald die Fangvorrichtung einfällt, schließen sich an 8 Stellen Klemmen an die Tragseile und halten durch Reibung den Wagen fest. Gleichzeitig wird der elektrische Strom für den Abtriebmotor abgestellt und dessen Bremse zum Einfallen gebracht. Andere Bahnen. Sehr niedrig sind die K. einzelner französischer Bahnen; so beträgt der tarif spécial petite vitesse No. 107 von nordfranzösischen Grubenstationen nach Ostbahnstationen:
Größere Ermäßigungen gelten für den Verkehr von französischen Nordseehäfen nach Delle-Grenze für 600 t-Sendungen: 86 Fr. für 10 t und 670–685 km (1·25 Cts. für 1 t und 1 km, tarif spéc. commun p. o. No. 307 chap. 2). Diese Sätze werden auch für belgische Kohle nach der Schweiz zur Verfügung gestellt. In Belgien gehören mineralische Brennstoffe zur 4. Klasse des Tarifs vom Jahre 1867 (Abfertigungsgebühr 0·50 Fr. für die t von 1–25 km, 1 Fr. über 25 km).
daneben bestehen einzelne Ausnahmesätze. Bei den schweizerischen Bahnen besteht für Steinkohle der Ausnahmetarif Nr. 20 mit Streckensatz f. d. t km, 1–100 km 4 Cts., 101–200 km 3·5 Cts., darüber 3·0 Cts., zuzüglich Abfertigungsgebühr von 6–10 Cts. für 100 kg. Für die italienischen Bahnen besteht, soweit festgestellt werden konnte, ebenfalls ein Staffeltarif, u. zw. bis 100 km etwa 0·51, 101–400 km 0·306, über 400 km 0·255, zuzüglich 1·224 feste Gebühr für die t. Die russischen Tarife enthalten die Artikel Kohle und Koks in Gruppe 112 der Güterklassifikation; angewendet wird die differentiale Skala: 1–25 Werst 1/30 Kop. für Pud und Werst: Daneben bestehen etwa 23 Ausnahmetarife, so u. a. ein solcher für den Verkehr der Stationen der Warschau-Wiener Bahn (A.-T. I) (mit etwas höheren Sätzen), für den Versand von den Stationen des Dombrowaer Bassins bei einer Entfernung von mehr als 498 Werst (A.-T. V) (niedrigere Sätze), vom Donezgebiet (A.-T. VII, VIII, IV, X, XI) u. a. m. Äußere Form der Tarife. Die Darstellung des Zahlenmaterials, der Nomenklatur und Anwendungsbedingungen ist eine verhältnismäßig einfache, da es sich nur um wenige Artikel handelt. Der zur Verfügung stehende Raum wird nicht durch eine größere Zahl von Klassensätzen in Anspruch genommen, man kann deshalb vielfach noch von der für die Tarifanwendung erheblich bequemeren Stationstarifform Gebrauch machen. Verkehrsteilung und -leitung. Besonderheiten bestehen gegenüber dem allgemeinen Güterverkehr auch hier nicht, doch haben die hierauf bezüglichen Verhandlungen und Vereinbarungen wegen der finanziellen Tragweite eine besondere Bedeutung. Vielfach findet man eine starke Betonung des Versandinteresses. Der Tarifbildungsweg wird häufig deshalb nicht in den Vordergrund gerückt werden können, weil die Tarifbildung sich willkürlich verschieben läßt. Bei der Leitung des Verkehrs spielt angesichts der Masse der Sendungen, eine betrieblich zweckmäßige Zusammenfassung auf einem leistungsfähigen Wege unter Vermeidung einer zeitweisen Zersplitterung eine wesentliche Rolle. Meyer. Kohlenverbrauch der Lokomotiven, s. Brennstoffverbrauch der Lokomotiven. Kohlenwagen, s. Güterwagen. Kohlerer Seilschwebebahn. Die Bahn beginnt 150 m vom Ufer der Eisack bei Bozen auf 295 m ü. M. und führt auf die Plattform des Bauernkohlern 1129·4 m ü. M., so daß 834 m bei 1400 m wagrechtem Abstände der Endpunkte erstiegen werden. Abb. 221. Die 15 Personen fassenden Wagen für Hin- und Rückfahrt laufen mit 8 Rollen auf je 2 Tragseilen und werden von je 2 Zugseilen bewegt, so daß doppelte Sicherheit vorhanden ist. Die 1650 m langen Tragseile sind durch 12 Eisenpfeiler Abb. 222 gestutzt, deren größter Abstand 400 m beträgt. Auf das Laufwerk der Wagen wirken 2 voneinander unabhängige Bremsen selbsttätig, sobald ein Seilriß vorkommen oder die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten werden sollte. Außerdem können sie von Hand in Tätigkeit gesetzt und wieder gelöst werden. Sobald die Fangvorrichtung einfällt, schließen sich an 8 Stellen Klemmen an die Tragseile und halten durch Reibung den Wagen fest. 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Gleichzeitig wird der elektrische Strom für den Abtriebmotor abgestellt und dessen Bremse zum Einfallen gebracht. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [385/0402]
Andere Bahnen.
Sehr niedrig sind die K. einzelner französischer Bahnen; so beträgt der tarif spécial petite vitesse No. 107 von nordfranzösischen Grubenstationen nach Ostbahnstationen:
Sendungen zu
km 10 t 20 t 250 t
auf 100 43 41 35 Fr.
200 66 63 54 Fr.
400 98 93 79 Fr.
Größere Ermäßigungen gelten für den Verkehr von französischen Nordseehäfen nach Delle-Grenze für 600 t-Sendungen: 86 Fr. für 10 t und 670–685 km (1·25 Cts. für 1 t und 1 km, tarif spéc. commun p. o. No. 307 chap. 2). Diese Sätze werden auch für belgische Kohle nach der Schweiz zur Verfügung gestellt.
In Belgien gehören mineralische Brennstoffe zur 4. Klasse des Tarifs vom Jahre 1867 (Abfertigungsgebühr 0·50 Fr. für die t von 1–25 km, 1 Fr. über 25 km).
Streckensatz 1–25 km 0·06 Fr. für das t km
Streckensatz 26–75 km 0·04 Fr. für das t km
Streckensatz 76–100 km 0·02 Fr. für das t km
Streckensatz 101–350 km 0·01 Fr. für das t km
Streckensatz darüber 0·02 Fr. für das t km
daneben bestehen einzelne Ausnahmesätze.
Bei den schweizerischen Bahnen besteht für Steinkohle der Ausnahmetarif Nr. 20 mit Streckensatz f. d. t km, 1–100 km 4 Cts., 101–200 km 3·5 Cts., darüber 3·0 Cts., zuzüglich Abfertigungsgebühr von 6–10 Cts. für 100 kg.
Für die italienischen Bahnen besteht, soweit festgestellt werden konnte, ebenfalls ein Staffeltarif, u. zw. bis 100 km etwa 0·51, 101–400 km 0·306, über 400 km 0·255, zuzüglich 1·224 feste Gebühr für die t.
Die russischen Tarife enthalten die Artikel Kohle und Koks in Gruppe 112 der Güterklassifikation; angewendet wird die differentiale Skala: 1–25 Werst 1/30 Kop. für Pud und Werst:
Daneben bestehen etwa 23 Ausnahmetarife, so u. a. ein solcher für den Verkehr der Stationen der Warschau-Wiener Bahn (A.-T. I) (mit etwas höheren Sätzen), für den Versand von den Stationen des Dombrowaer Bassins bei einer Entfernung von mehr als 498 Werst (A.-T. V) (niedrigere Sätze), vom Donezgebiet (A.-T. VII, VIII, IV, X, XI) u. a. m.
Äußere Form der Tarife.
Die Darstellung des Zahlenmaterials, der Nomenklatur und Anwendungsbedingungen ist eine verhältnismäßig einfache, da es sich nur um wenige Artikel handelt. Der zur Verfügung stehende Raum wird nicht durch eine größere Zahl von Klassensätzen in Anspruch genommen, man kann deshalb vielfach noch von der für die Tarifanwendung erheblich bequemeren Stationstarifform Gebrauch machen.
Verkehrsteilung und -leitung.
Besonderheiten bestehen gegenüber dem allgemeinen Güterverkehr auch hier nicht, doch haben die hierauf bezüglichen Verhandlungen und Vereinbarungen wegen der finanziellen Tragweite eine besondere Bedeutung. Vielfach findet man eine starke Betonung des Versandinteresses. Der Tarifbildungsweg wird häufig deshalb nicht in den Vordergrund gerückt werden können, weil die Tarifbildung sich willkürlich verschieben läßt.
Bei der Leitung des Verkehrs spielt angesichts der Masse der Sendungen, eine betrieblich zweckmäßige Zusammenfassung auf einem leistungsfähigen Wege unter Vermeidung einer zeitweisen Zersplitterung eine wesentliche Rolle.
Meyer.
Kohlenverbrauch der Lokomotiven, s. Brennstoffverbrauch der Lokomotiven.
Kohlenwagen, s. Güterwagen.
Kohlerer Seilschwebebahn. Die Bahn beginnt 150 m vom Ufer der Eisack bei Bozen auf 295 m ü. M. und führt auf die Plattform des Bauernkohlern 1129·4 m ü. M., so daß 834 m bei 1400 m wagrechtem Abstände der Endpunkte erstiegen werden. Abb. 221. Die 15 Personen fassenden Wagen für Hin- und Rückfahrt laufen mit 8 Rollen auf je 2 Tragseilen und werden von je 2 Zugseilen bewegt, so daß doppelte Sicherheit vorhanden ist. Die 1650 m langen Tragseile sind durch 12 Eisenpfeiler Abb. 222 gestutzt, deren größter Abstand 400 m beträgt.
Auf das Laufwerk der Wagen wirken 2 voneinander unabhängige Bremsen selbsttätig, sobald ein Seilriß vorkommen oder die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten werden sollte. Außerdem können sie von Hand in Tätigkeit gesetzt und wieder gelöst werden. Sobald die Fangvorrichtung einfällt, schließen sich an 8 Stellen Klemmen an die Tragseile und halten durch Reibung den Wagen fest. Gleichzeitig wird der elektrische Strom für den Abtriebmotor abgestellt und dessen Bremse zum Einfallen gebracht.
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