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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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Die Gefäße haben folgende Maße:

Höhe 1·56 m, größter Durchmesser 1·17 m, Wandstärke 25 mm, Gewicht 290 bis 300 kg, Fassungsraum 1000 l.

Im Hals der Gefäße sind gußeiserne Deckel eingekittet, die mit zwei kegelförmigen verschließbaren Füllöffnungen versehen sind. Über den Hals der Gefäße sind schmiedeiserne Ringe mit Ösen gelegt, von denen außen schräg laufende und in der Mitte zwischen zwei Gefäßen senkrecht nach abwärts gehende Spannschrauben eingehängt sind. Jedes Gefäß ist außerdem zwischen vier Blechwinkeln am Wagenfußboden festgehalten.

Die schwedischen Staatseisenbahnen verwenden zu den Brückenproben mit Wasser gefüllte, vierachsige, 53 m3 fassende K., die ein Eigengewicht von 29 t haben. Die Wagenlänge beträgt 8·2 m; daher kann eine Belastung bis zu 10 t/m erzielt werden. Die Kessel haben zwei Wasserstandsgläser mit graduiertem Maßstab, von dem man den Gesamtdruck auf die Schienen bei verschiedenem Wasserstand ablesen kann.

Hinsichtlich der für den Wassertransport verwendeten K. vgl. Art. Wasserwagen, bezüglich der für Gastransporte gebauten K. s. Art. Gastransportwagen.

Der VDEV. hat die für die Einstellung von K. geltenden Bestimmungen im Jahre 1909 herausgegeben und wurden diese Bestimmungen durch einen Nachtrag vom November 1912 ergänzt.

Diese Bestimmungen beziehen sich auf die Bauart der K. hinsichtlich der Bremseinrichtung, der Abfederung (Tragfedern von mindestens 1100 mm Länge), der Füll- und Abflußöffnungen (selbsttätig wirkende Entlüftungsvorrichtung, die das Einschlagen einer Flamme verhindert); ferner werden Schwallbleche, Sicherheitsvorkehrungen gegen die im Betriebe vorkommenden Rangierstöße, sowie entsprechende Einrichtungen zum leichten Besteigen der Kessel u. s. w. vorgeschrieben.

Für den Verkehr der K. auf elektrisch betriebenen Eisenbahnen mit oberer Stromzuführung, bei denen ein Bruch der Oberleitung nicht durch besondere Vorrichtungen unschädlich gemacht ist, gilt die Vorschrift, daß K., in, denen brennbare Flüssigkeiten befördert werden, eine starke Schutz decke aus Holz oder einem andern isolierenden Stoff besitzen müssen, damit ein herabgefallener Leitungsdraht den Strom nicht auf die metallenen Teile des Wagens überträgt.

Porges.


Kettenbahnen. Eine Kette ohne Ende, die durch einen Motor angetrieben wird, nimmt die mit ihr durch einen Mitnehmer verbundenen Wagen, die in der Regel auf Schienengleisen, seltener auf Hängebahnen laufen, mit.

Die K. finden vornehmlich im Bergbau, aber auch für die Förderung bei steilem Gelände im Freien, ebenso für Personenförderung Anwendung. Sie sind meist zweigleisig, so daß die Wagen auf einem Gleis hin-, auf dem anderen zurücklaufen. Die Kette kann über oder unter den Fahrzeugen liegen; man bezeichnet die Bahnen dann entsprechend als solche mit Oberkette und als unterlaufende oder mit Unterkette.

Die Oberkette ist für stärkere Steigungen zweckmäßig, da sie sich in gabelförmige Mitnehmer leicht einlegt und sicher festgehalten wird. Die Unterkette ist für kurze Förderlängen und oberirdischen Betrieb, in Verwendung. Als Antriebsmotoren sind Dampf, Preßluft, Wasser unter Druck und Elektrizität in Verwendung.

Die Längen der ausgeführten K. bewegen sich von 500 bis 5000 m. Die Steigungsverhältnisse gehen bis 25% (1 : 4); die kleinsten Krümmungshalbmesser betragen 5 bis 10 m; die Gleise haben 0·5 bis 1·0 m Spurweite.

Im übrigen haben die K. viele den Seilbahnen ähnliche Einrichtungen, s. Art. Seilstandbahnen.

Literatur: Dolezalek, Kettenbahnen, Luegers Lexikon der ges. Technik. 2. Aufl. - Hauer, Die Fördermaschine der Bergwerke. Leipzig 1885. - Braun, Die Kettenförderung. Freiberg 1886. - A. Koppel, Über Kettenaufzüge. Berlin 1896. - Stein, Die verschiedenen Methoden der Streckenförderung. Gelsenkirchen 1896. - Buhle. Technische Hilfsmittel zur Förderung von Sammelkörpern. Berlin 1906.

Dolezalek.


Kettenbrücken, s. Bogen- und Hängebrücken.


Kilometergelder, s. Fahrdienstgebühren.


Kilometerhefte (Kilometerkarten), Fahrausweise, auf Grund deren die berechtigte Person Fahrten auf beliebigen Strecken einer Eisenbahnverwaltung bis zu der Gesamtentfernung, auf die sie lauten, mit allen fahrplanmäßigen Zügen innerhalb der auf dem K. angegebenen Gültigkeitsdauer unternehmen kann.

Die Form und Ausstattung der K. ist verschieden. Entweder enthalten sie in einem Umschläge eine Anzahl Einlegeblätter, auf denen vor Antritt jeder Fahrt der Reisende Anfangs- und Endstation der zu befahrenden Strecke; der Schalterbeamte die Kilometeranzahl einzutragen hat (so z. B. in den Niederlanden, bei der Eisenbahn Wien - Aspang und früher bei den badischen Staatsbahnen), oder die Einlegeblätter sind in kleine Abschnitte für je 1 km (1 Meile) eingeteilt, und der Reisende gibt bei jeder Fahrt so viel Abschnitte ab, als die zu befahrende Strecke km (Meilen) ausmacht (so u. a. in Nordamerika, Südafrika und früher in der Schweiz).

Im letzteren Falle werden die K. als Zahlungsmittel für soviele km Fahrt verwendet, als für die einzelne Reise nötig sind.

Der Preis der K. ist nach der Zahl der km, auf die sie laufen, abgestuft. Gewöhnlich

Die Gefäße haben folgende Maße:

Höhe 1·56 m, größter Durchmesser 1·17 m, Wandstärke 25 mm, Gewicht 290 bis 300 kg, Fassungsraum 1000 l.

Im Hals der Gefäße sind gußeiserne Deckel eingekittet, die mit zwei kegelförmigen verschließbaren Füllöffnungen versehen sind. Über den Hals der Gefäße sind schmiedeiserne Ringe mit Ösen gelegt, von denen außen schräg laufende und in der Mitte zwischen zwei Gefäßen senkrecht nach abwärts gehende Spannschrauben eingehängt sind. Jedes Gefäß ist außerdem zwischen vier Blechwinkeln am Wagenfußboden festgehalten.

Die schwedischen Staatseisenbahnen verwenden zu den Brückenproben mit Wasser gefüllte, vierachsige, 53 m3 fassende K., die ein Eigengewicht von 29 t haben. Die Wagenlänge beträgt 8·2 m; daher kann eine Belastung bis zu 10 t/m erzielt werden. Die Kessel haben zwei Wasserstandsgläser mit graduiertem Maßstab, von dem man den Gesamtdruck auf die Schienen bei verschiedenem Wasserstand ablesen kann.

Hinsichtlich der für den Wassertransport verwendeten K. vgl. Art. Wasserwagen, bezüglich der für Gastransporte gebauten K. s. Art. Gastransportwagen.

Der VDEV. hat die für die Einstellung von K. geltenden Bestimmungen im Jahre 1909 herausgegeben und wurden diese Bestimmungen durch einen Nachtrag vom November 1912 ergänzt.

Diese Bestimmungen beziehen sich auf die Bauart der K. hinsichtlich der Bremseinrichtung, der Abfederung (Tragfedern von mindestens 1100 mm Länge), der Füll- und Abflußöffnungen (selbsttätig wirkende Entlüftungsvorrichtung, die das Einschlagen einer Flamme verhindert); ferner werden Schwallbleche, Sicherheitsvorkehrungen gegen die im Betriebe vorkommenden Rangierstöße, sowie entsprechende Einrichtungen zum leichten Besteigen der Kessel u. s. w. vorgeschrieben.

Für den Verkehr der K. auf elektrisch betriebenen Eisenbahnen mit oberer Stromzuführung, bei denen ein Bruch der Oberleitung nicht durch besondere Vorrichtungen unschädlich gemacht ist, gilt die Vorschrift, daß K., in, denen brennbare Flüssigkeiten befördert werden, eine starke Schutz decke aus Holz oder einem andern isolierenden Stoff besitzen müssen, damit ein herabgefallener Leitungsdraht den Strom nicht auf die metallenen Teile des Wagens überträgt.

Porges.


Kettenbahnen. Eine Kette ohne Ende, die durch einen Motor angetrieben wird, nimmt die mit ihr durch einen Mitnehmer verbundenen Wagen, die in der Regel auf Schienengleisen, seltener auf Hängebahnen laufen, mit.

Die K. finden vornehmlich im Bergbau, aber auch für die Förderung bei steilem Gelände im Freien, ebenso für Personenförderung Anwendung. Sie sind meist zweigleisig, so daß die Wagen auf einem Gleis hin-, auf dem anderen zurücklaufen. Die Kette kann über oder unter den Fahrzeugen liegen; man bezeichnet die Bahnen dann entsprechend als solche mit Oberkette und als unterlaufende oder mit Unterkette.

Die Oberkette ist für stärkere Steigungen zweckmäßig, da sie sich in gabelförmige Mitnehmer leicht einlegt und sicher festgehalten wird. Die Unterkette ist für kurze Förderlängen und oberirdischen Betrieb, in Verwendung. Als Antriebsmotoren sind Dampf, Preßluft, Wasser unter Druck und Elektrizität in Verwendung.

Die Längen der ausgeführten K. bewegen sich von 500 bis 5000 m. Die Steigungsverhältnisse gehen bis 25% (1 : 4); die kleinsten Krümmungshalbmesser betragen 5 bis 10 m; die Gleise haben 0·5 bis 1·0 m Spurweite.

Im übrigen haben die K. viele den Seilbahnen ähnliche Einrichtungen, s. Art. Seilstandbahnen.

Literatur: Dolezalek, Kettenbahnen, Luegers Lexikon der ges. Technik. 2. Aufl. – Hauer, Die Fördermaschine der Bergwerke. Leipzig 1885. – Braun, Die Kettenförderung. Freiberg 1886. – A. Koppel, Über Kettenaufzüge. Berlin 1896. – Stein, Die verschiedenen Methoden der Streckenförderung. Gelsenkirchen 1896. – Buhle. Technische Hilfsmittel zur Förderung von Sammelkörpern. Berlin 1906.

Dolezalek.


Kettenbrücken, s. Bogen- und Hängebrücken.


Kilometergelder, s. Fahrdienstgebühren.


Kilometerhefte (Kilometerkarten), Fahrausweise, auf Grund deren die berechtigte Person Fahrten auf beliebigen Strecken einer Eisenbahnverwaltung bis zu der Gesamtentfernung, auf die sie lauten, mit allen fahrplanmäßigen Zügen innerhalb der auf dem K. angegebenen Gültigkeitsdauer unternehmen kann.

Die Form und Ausstattung der K. ist verschieden. Entweder enthalten sie in einem Umschläge eine Anzahl Einlegeblätter, auf denen vor Antritt jeder Fahrt der Reisende Anfangs- und Endstation der zu befahrenden Strecke; der Schalterbeamte die Kilometeranzahl einzutragen hat (so z. B. in den Niederlanden, bei der Eisenbahn Wien – Aspang und früher bei den badischen Staatsbahnen), oder die Einlegeblätter sind in kleine Abschnitte für je 1 km (1 Meile) eingeteilt, und der Reisende gibt bei jeder Fahrt so viel Abschnitte ab, als die zu befahrende Strecke km (Meilen) ausmacht (so u. a. in Nordamerika, Südafrika und früher in der Schweiz).

Im letzteren Falle werden die K. als Zahlungsmittel für soviele km Fahrt verwendet, als für die einzelne Reise nötig sind.

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[355/0372] Die Gefäße haben folgende Maße: Höhe 1·56 m, größter Durchmesser 1·17 m, Wandstärke 25 mm, Gewicht 290 bis 300 kg, Fassungsraum 1000 l. Im Hals der Gefäße sind gußeiserne Deckel eingekittet, die mit zwei kegelförmigen verschließbaren Füllöffnungen versehen sind. Über den Hals der Gefäße sind schmiedeiserne Ringe mit Ösen gelegt, von denen außen schräg laufende und in der Mitte zwischen zwei Gefäßen senkrecht nach abwärts gehende Spannschrauben eingehängt sind. Jedes Gefäß ist außerdem zwischen vier Blechwinkeln am Wagenfußboden festgehalten. Die schwedischen Staatseisenbahnen verwenden zu den Brückenproben mit Wasser gefüllte, vierachsige, 53 m3 fassende K., die ein Eigengewicht von 29 t haben. Die Wagenlänge beträgt 8·2 m; daher kann eine Belastung bis zu 10 t/m erzielt werden. Die Kessel haben zwei Wasserstandsgläser mit graduiertem Maßstab, von dem man den Gesamtdruck auf die Schienen bei verschiedenem Wasserstand ablesen kann. Hinsichtlich der für den Wassertransport verwendeten K. vgl. Art. Wasserwagen, bezüglich der für Gastransporte gebauten K. s. Art. Gastransportwagen. Der VDEV. hat die für die Einstellung von K. geltenden Bestimmungen im Jahre 1909 herausgegeben und wurden diese Bestimmungen durch einen Nachtrag vom November 1912 ergänzt. Diese Bestimmungen beziehen sich auf die Bauart der K. hinsichtlich der Bremseinrichtung, der Abfederung (Tragfedern von mindestens 1100 mm Länge), der Füll- und Abflußöffnungen (selbsttätig wirkende Entlüftungsvorrichtung, die das Einschlagen einer Flamme verhindert); ferner werden Schwallbleche, Sicherheitsvorkehrungen gegen die im Betriebe vorkommenden Rangierstöße, sowie entsprechende Einrichtungen zum leichten Besteigen der Kessel u. s. w. vorgeschrieben. Für den Verkehr der K. auf elektrisch betriebenen Eisenbahnen mit oberer Stromzuführung, bei denen ein Bruch der Oberleitung nicht durch besondere Vorrichtungen unschädlich gemacht ist, gilt die Vorschrift, daß K., in, denen brennbare Flüssigkeiten befördert werden, eine starke Schutz decke aus Holz oder einem andern isolierenden Stoff besitzen müssen, damit ein herabgefallener Leitungsdraht den Strom nicht auf die metallenen Teile des Wagens überträgt. Porges. Kettenbahnen. Eine Kette ohne Ende, die durch einen Motor angetrieben wird, nimmt die mit ihr durch einen Mitnehmer verbundenen Wagen, die in der Regel auf Schienengleisen, seltener auf Hängebahnen laufen, mit. Die K. finden vornehmlich im Bergbau, aber auch für die Förderung bei steilem Gelände im Freien, ebenso für Personenförderung Anwendung. Sie sind meist zweigleisig, so daß die Wagen auf einem Gleis hin-, auf dem anderen zurücklaufen. Die Kette kann über oder unter den Fahrzeugen liegen; man bezeichnet die Bahnen dann entsprechend als solche mit Oberkette und als unterlaufende oder mit Unterkette. Die Oberkette ist für stärkere Steigungen zweckmäßig, da sie sich in gabelförmige Mitnehmer leicht einlegt und sicher festgehalten wird. Die Unterkette ist für kurze Förderlängen und oberirdischen Betrieb, in Verwendung. Als Antriebsmotoren sind Dampf, Preßluft, Wasser unter Druck und Elektrizität in Verwendung. Die Längen der ausgeführten K. bewegen sich von 500 bis 5000 m. Die Steigungsverhältnisse gehen bis 25% (1 : 4); die kleinsten Krümmungshalbmesser betragen 5 bis 10 m; die Gleise haben 0·5 bis 1·0 m Spurweite. Im übrigen haben die K. viele den Seilbahnen ähnliche Einrichtungen, s. Art. Seilstandbahnen. Literatur: Dolezalek, Kettenbahnen, Luegers Lexikon der ges. Technik. 2. Aufl. – Hauer, Die Fördermaschine der Bergwerke. Leipzig 1885. – Braun, Die Kettenförderung. Freiberg 1886. – A. Koppel, Über Kettenaufzüge. Berlin 1896. – Stein, Die verschiedenen Methoden der Streckenförderung. Gelsenkirchen 1896. – Buhle. Technische Hilfsmittel zur Förderung von Sammelkörpern. Berlin 1906. Dolezalek. Kettenbrücken, s. Bogen- und Hängebrücken. Kilometergelder, s. Fahrdienstgebühren. Kilometerhefte (Kilometerkarten), Fahrausweise, auf Grund deren die berechtigte Person Fahrten auf beliebigen Strecken einer Eisenbahnverwaltung bis zu der Gesamtentfernung, auf die sie lauten, mit allen fahrplanmäßigen Zügen innerhalb der auf dem K. angegebenen Gültigkeitsdauer unternehmen kann. Die Form und Ausstattung der K. ist verschieden. Entweder enthalten sie in einem Umschläge eine Anzahl Einlegeblätter, auf denen vor Antritt jeder Fahrt der Reisende Anfangs- und Endstation der zu befahrenden Strecke; der Schalterbeamte die Kilometeranzahl einzutragen hat (so z. B. in den Niederlanden, bei der Eisenbahn Wien – Aspang und früher bei den badischen Staatsbahnen), oder die Einlegeblätter sind in kleine Abschnitte für je 1 km (1 Meile) eingeteilt, und der Reisende gibt bei jeder Fahrt so viel Abschnitte ab, als die zu befahrende Strecke km (Meilen) ausmacht (so u. a. in Nordamerika, Südafrika und früher in der Schweiz). Im letzteren Falle werden die K. als Zahlungsmittel für soviele km Fahrt verwendet, als für die einzelne Reise nötig sind. Der Preis der K. ist nach der Zahl der km, auf die sie laufen, abgestuft. Gewöhnlich

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/372>, abgerufen am 22.07.2024.