Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.gesamten Kassendienst an eine sog. Artellgesellschaft. Die Organisation des Kassenwesens einer Anzahl von Staatsbahnverwaltungen ergibt sich aus folgender Übersicht. Die Abfertigungs- (Manipulations-) Kassen gliedern sich je nach dem Verkehrszweig, dem sie dienen, in Fahrkarten-, Gepäck-, Eilgut- und Güterkassen. Auf kleinen Stationen erfordern sie kein eigenes Personal. Der Kassendienst wird mit dem übrigen Dienst vereinigt. Der Dienststellenvorsteher ist in solchen Fällen zugleich verantwortlicher Kassenverwalter. Die Einnahmen werden aber auch in solchen Fällen zumeist getrennt nach der Art des Verkehrs, aus dem sie entstehen, als Einnahmen der Fahrkarten-, Gepäck-, Eilgut- oder Güterkasse nachgewiesen. Auf größeren Dienststellen werden besondere Beamte mit der Verwaltung der Abfertigungskassen teils dauernd, teils im regelmäßigen Wechsel mit anderen Beamten der Dienststelle betraut. Die besondere Aufgabe dieser Kassen ist die Einhebung der unmittelbaren Verkehrseinnahmen und die Leistung solcher Ausgaben, die mit dem Abfertigungsdienst notwendig verbunden sind (z. B. Auszahlung von Nachnahmen). Andere Ausgaben, z. B. Rückerstattung von Fahrgeld oder Frachtbeträgen, dürfen Abfertigungskassen zumeist nur auf besondere Anweisung der vorgesetzten Verwaltung leisten. Nur wenn zwischen der Zentralkasse und den Abfertigungskassen keine weiteren Kassen bestehen, werden die Abfertigungskassen regelmäßig und dauernd zu weiteren Aufgaben herangezogen. Stationskassen werden bei größerem Geldverkehr von einem besonderen Kassenvorsteher (Stationskassier, Kasseneinnehmer, receveur) verwaltet. Bei geringerem Geldverkehr wird der Bahnhofsvorsteher mit der Verwaltung der Stationskasse beauftragt. Dieser, als Hilfstelle der Haupt- (Direktions-) Kasse obliegt die Besorgung der auf der Station oder in deren Nähe vorkommenden Kassengeschäfte. Sie vermittelt den Geldverkehr zwischen den Abfertigungskassen ihres Bezirkes und der Haupt- (Direktions-) Kasse. Sie sammelt die Verkehrseinnahmen, zieht auch andere Einnahmen, die in ihrem Bezirk entstehen (Pacht-, Miteinnahmen u. s. w.), ein, liefert ihre Bestände ab und rechnet fortlaufend mit der übergeordneten Kasse ab. Da die Stationskassen nur Hilfskassen für die Haupt- (Direktions-) Kassen sind, haben sie keine selbständige systematische Buchführung und legen auch keine selbständige Jahresrechnung. Bei manchen Eisenbahnen (preußische und österreichische StB.) bestehen als besondere Art von Stationskassen die Baukassen. Sie werden vorübergehend gebildet, um die bei großen Neu- oder Umbauten entstehenden Kassengeschäfte im Auftrage der Haupt- (Direktions-) Kasse zu erledigen. Die Hauptkasse (Direktionskasse) ist die eigentliche Zentralstelle für das gesamte Geldgebahren eines Eisenbahnunternehmens oder eines größeren Verwaltungsbezirkes. Sie bildet entweder eine Abteilung der Direktion (StB. in Österreich, Ungarn, Schweiz, Italien und die meisten größeren Privatbahnen) oder ist der Direktion als selbständige Dienststelle unmittelbar unterstellt (StB. in Preußen und Bayern). Die Hauptkasse wird zumeist von einem einzelnen Beamten geleitet (Hauptkassenrendant, Hauptkassier). Bei den österreichischen StB. stehen an der Spitze jeder Direktionskasse 2 leitende Beamte: neben dem Vorstand der Kontrollor. Auch bei den italienischen gesamten Kassendienst an eine sog. Artellgesellschaft. Die Organisation des Kassenwesens einer Anzahl von Staatsbahnverwaltungen ergibt sich aus folgender Übersicht. Die Abfertigungs- (Manipulations-) Kassen gliedern sich je nach dem Verkehrszweig, dem sie dienen, in Fahrkarten-, Gepäck-, Eilgut- und Güterkassen. Auf kleinen Stationen erfordern sie kein eigenes Personal. Der Kassendienst wird mit dem übrigen Dienst vereinigt. Der Dienststellenvorsteher ist in solchen Fällen zugleich verantwortlicher Kassenverwalter. Die Einnahmen werden aber auch in solchen Fällen zumeist getrennt nach der Art des Verkehrs, aus dem sie entstehen, als Einnahmen der Fahrkarten-, Gepäck-, Eilgut- oder Güterkasse nachgewiesen. Auf größeren Dienststellen werden besondere Beamte mit der Verwaltung der Abfertigungskassen teils dauernd, teils im regelmäßigen Wechsel mit anderen Beamten der Dienststelle betraut. Die besondere Aufgabe dieser Kassen ist die Einhebung der unmittelbaren Verkehrseinnahmen und die Leistung solcher Ausgaben, die mit dem Abfertigungsdienst notwendig verbunden sind (z. B. Auszahlung von Nachnahmen). Andere Ausgaben, z. B. Rückerstattung von Fahrgeld oder Frachtbeträgen, dürfen Abfertigungskassen zumeist nur auf besondere Anweisung der vorgesetzten Verwaltung leisten. Nur wenn zwischen der Zentralkasse und den Abfertigungskassen keine weiteren Kassen bestehen, werden die Abfertigungskassen regelmäßig und dauernd zu weiteren Aufgaben herangezogen. Stationskassen werden bei größerem Geldverkehr von einem besonderen Kassenvorsteher (Stationskassier, Kasseneinnehmer, receveur) verwaltet. Bei geringerem Geldverkehr wird der Bahnhofsvorsteher mit der Verwaltung der Stationskasse beauftragt. Dieser, als Hilfstelle der Haupt- (Direktions-) Kasse obliegt die Besorgung der auf der Station oder in deren Nähe vorkommenden Kassengeschäfte. Sie vermittelt den Geldverkehr zwischen den Abfertigungskassen ihres Bezirkes und der Haupt- (Direktions-) Kasse. Sie sammelt die Verkehrseinnahmen, zieht auch andere Einnahmen, die in ihrem Bezirk entstehen (Pacht-, Miteinnahmen u. s. w.), ein, liefert ihre Bestände ab und rechnet fortlaufend mit der übergeordneten Kasse ab. Da die Stationskassen nur Hilfskassen für die Haupt- (Direktions-) Kassen sind, haben sie keine selbständige systematische Buchführung und legen auch keine selbständige Jahresrechnung. Bei manchen Eisenbahnen (preußische und österreichische StB.) bestehen als besondere Art von Stationskassen die Baukassen. Sie werden vorübergehend gebildet, um die bei großen Neu- oder Umbauten entstehenden Kassengeschäfte im Auftrage der Haupt- (Direktions-) Kasse zu erledigen. Die Hauptkasse (Direktionskasse) ist die eigentliche Zentralstelle für das gesamte Geldgebahren eines Eisenbahnunternehmens oder eines größeren Verwaltungsbezirkes. Sie bildet entweder eine Abteilung der Direktion (StB. in Österreich, Ungarn, Schweiz, Italien und die meisten größeren Privatbahnen) oder ist der Direktion als selbständige Dienststelle unmittelbar unterstellt (StB. in Preußen und Bayern). Die Hauptkasse wird zumeist von einem einzelnen Beamten geleitet (Hauptkassenrendant, Hauptkassier). 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Der Dienststellenvorsteher ist in solchen Fällen zugleich verantwortlicher Kassenverwalter. Die Einnahmen werden aber auch in solchen Fällen zumeist getrennt nach der Art des Verkehrs, aus dem sie entstehen, als Einnahmen der Fahrkarten-, Gepäck-, Eilgut- oder Güterkasse nachgewiesen. Auf größeren Dienststellen werden besondere Beamte mit der Verwaltung der Abfertigungskassen teils dauernd, teils im regelmäßigen Wechsel mit anderen Beamten der Dienststelle betraut. Die besondere Aufgabe dieser Kassen ist die Einhebung der unmittelbaren Verkehrseinnahmen und die Leistung solcher Ausgaben, die mit dem Abfertigungsdienst notwendig verbunden sind (z. B. Auszahlung von Nachnahmen). Andere Ausgaben, z. B. Rückerstattung von Fahrgeld oder Frachtbeträgen, dürfen Abfertigungskassen zumeist nur auf besondere Anweisung der vorgesetzten Verwaltung leisten. 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gesamten Kassendienst an eine sog. Artellgesellschaft. Die Organisation des Kassenwesens einer Anzahl von Staatsbahnverwaltungen ergibt sich aus folgender Übersicht.
Die Abfertigungs- (Manipulations-) Kassen gliedern sich je nach dem Verkehrszweig, dem sie dienen, in Fahrkarten-, Gepäck-, Eilgut- und Güterkassen. Auf kleinen Stationen erfordern sie kein eigenes Personal. Der Kassendienst wird mit dem übrigen Dienst vereinigt. Der Dienststellenvorsteher ist in solchen Fällen zugleich verantwortlicher Kassenverwalter. Die Einnahmen werden aber auch in solchen Fällen zumeist getrennt nach der Art des Verkehrs, aus dem sie entstehen, als Einnahmen der Fahrkarten-, Gepäck-, Eilgut- oder Güterkasse nachgewiesen. Auf größeren Dienststellen werden besondere Beamte mit der Verwaltung der Abfertigungskassen teils dauernd, teils im regelmäßigen Wechsel mit anderen Beamten der Dienststelle betraut. Die besondere Aufgabe dieser Kassen ist die Einhebung der unmittelbaren Verkehrseinnahmen und die Leistung solcher Ausgaben, die mit dem Abfertigungsdienst notwendig verbunden sind (z. B. Auszahlung von Nachnahmen). Andere Ausgaben, z. B. Rückerstattung von Fahrgeld oder Frachtbeträgen, dürfen Abfertigungskassen zumeist nur auf besondere Anweisung der vorgesetzten Verwaltung leisten. Nur wenn zwischen der Zentralkasse und den Abfertigungskassen keine weiteren Kassen bestehen, werden die Abfertigungskassen regelmäßig und dauernd zu weiteren Aufgaben herangezogen.
Stationskassen werden bei größerem Geldverkehr von einem besonderen Kassenvorsteher (Stationskassier, Kasseneinnehmer, receveur) verwaltet. Bei geringerem Geldverkehr wird der Bahnhofsvorsteher mit der Verwaltung der Stationskasse beauftragt. Dieser, als Hilfstelle der Haupt- (Direktions-) Kasse obliegt die Besorgung der auf der Station oder in deren Nähe vorkommenden Kassengeschäfte. Sie vermittelt den Geldverkehr zwischen den Abfertigungskassen ihres Bezirkes und der Haupt- (Direktions-) Kasse. Sie sammelt die Verkehrseinnahmen, zieht auch andere Einnahmen, die in ihrem Bezirk entstehen (Pacht-, Miteinnahmen u. s. w.), ein, liefert ihre Bestände ab und rechnet fortlaufend mit der übergeordneten Kasse ab. Da die Stationskassen nur Hilfskassen für die Haupt- (Direktions-) Kassen sind, haben sie keine selbständige systematische Buchführung und legen auch keine selbständige Jahresrechnung. Bei manchen Eisenbahnen (preußische und österreichische StB.) bestehen als besondere Art von Stationskassen die Baukassen. Sie werden vorübergehend gebildet, um die bei großen Neu- oder Umbauten entstehenden Kassengeschäfte im Auftrage der Haupt- (Direktions-) Kasse zu erledigen.
Die Hauptkasse (Direktionskasse) ist die eigentliche Zentralstelle für das gesamte Geldgebahren eines Eisenbahnunternehmens oder eines größeren Verwaltungsbezirkes. Sie bildet entweder eine Abteilung der Direktion (StB. in Österreich, Ungarn, Schweiz, Italien und die meisten größeren Privatbahnen) oder ist der Direktion als selbständige Dienststelle unmittelbar unterstellt (StB. in Preußen und Bayern). Die Hauptkasse wird zumeist von einem einzelnen Beamten geleitet (Hauptkassenrendant, Hauptkassier). Bei den österreichischen StB. stehen an der Spitze jeder Direktionskasse 2 leitende Beamte: neben dem Vorstand der Kontrollor. Auch bei den italienischen
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