Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.befindet sich infolge der Fehlbeträge, die in den 20 Jahren des Betriebs angewachsen sind, sowie der großen Steuerlasten, die der Staat nachträglich der Gesellschaft aufgebürdet hat, in einer sehr schwierigen Lage und ist die Dividende, die früher 5% betragen hat, bis auf 11/5% zurückgegangen. Über die Entwicklung der I., sowie über die Betriebsergebnisse vgl. Italienische Eisenbahnen. Italienische Südbahngesellschaft (Societa Italiana per le Strade ferrate Meridionali). Die im Jahre 1861 gegründete I. nahm zufolge des italienischen Eisenbahngesetzes vom 27. April 1885 und der damit zusammenhängenden Betriebsüberlassungsverträge das adriatische Staatsbahnnetz (Rete adriatica) in Betrieb. Bei der am 1. Juli 1905 erfolgten Schaffung eines staatlichen Betriebsnetzes verblieben über 2000 km im Eigentum und Betrieb der I. Diese betrieb außer anderen Linien von untergeordneter Bedeutung einige im Eigentum des Staates stehende Strecken, die von der Hauptlinie Ancona-Otranto abzweigen und mit 1. Juli 1905 in das Staatsbahnnetz nicht mit einbezogen wurden. Erst am 26. März 1906 wurde zwischen der Regierung und der I. der Rückkaufvertrag abgeschlossen (bestätigt mit Gesetz vom 15. Juli 1906); das Eigentum und der Betrieb sämtlicher Strecken der I. gingen am 1. Juli 1906 auf den Staat über. Vgl. Italienische Eisenbahnen. Italienisch-Somali, s. Erithrea. J. Jahreskarten, s. Zeitkarten. Jamaika war unter den westindischen Inseln die zweite, die in den Besitz einer Eisenbahn gelangte. Diese wurde am 21. November 1845 zwischen der Hauptstadt Kingston und Spanisch-Town (19 km) und von dort abzweigend nach St. Angel (6 km) eröffnet und 1869 mit einer Fortsetzung von Spanisch-Town nach Harbour (18 km) dem Betrieb übergeben. Im Jahre 1913 betrug die Länge der Eisenbahnen 319 km. Die Hauptlinie durchzieht fast die ganze Insel von Kingston in westlicher Richtung mit einer Zweigbahn nach Annotta Day. v. der Leyen. Japanische Eisenbahnen (vgl. Karte, Taf. IX). Inhalt: A. Geographisch-geschichtlicher Überblick. B. Die Bahnnetze der einzelnen Inseln. C. Technische Anlage. D. Statistik. E. Tarifwesen. F. Verwaltung und Personal. A. Das Eisenbahnwesen Japans ist in ganz besonderem Maße beeinflußt durch die geographische Natur des Landes. Japan ist die einzige Großmacht, deren Gebiet sich auf eine Fülle von Inseln verteilt und - rechnet man auch Korea hinzu - sich noch auf das Festland erstreckt. Im folgenden ist außer bei besonderem Hinweis nur von dem alten japanischen Inselstaatsgebiet die Rede, während die Bahnen von Korea, Formosa und Sachalin in besonderen Artikeln behandelt sind. Die geographische Lage des Landes, eine Kette verhältnismäßig schmaler, langgezogener und von Gebirgen erfüllter Inseln, deren Flächenausmaß kaum zu einem Drittel eben und kultivierbar ist, läßt ohneweiters erkennen, daß Japan keinen geeigneten Boden zur Entwicklung eines großartigen Eisenbahnwesens abgeben wird. Der Verkehr kann sich in vorteilhaftester Weise des Wasserweges bedienen. Beträgt doch die Küstenlänge 24.500 km, die der vier Hauptinseln allein 13.100 km. Japan besitzt daher auch von allen Großmächten das kleinste Eisenbahnnetz, nämlich auf 382.416 km21 rund 9000 km Bahnen oder 2·36 km auf 100 km2. Dem steht beispielsweise Deutschland mit 540.858 km2 und einer Gesamtlänge von rund 62.000 km oder 11·4 km auf 100 km2 gegenüber. Die geringe Größe des japanischen Netzes beruht auch auf dem gegenüber andern Ländern um 30-40 Jahre verspäteten Einsetzen der Entwicklung. Den Kern Japans bilden die vier großen Inseln, von Nordosten nach Südwesten Hokkaido, (Jesso) Hondo oder das Hauptland, Schikoku und Kiuschiu (Sakkaido). Wichtig sind das Hauptland und Kiuschiu, minder wichtig das noch der Entwicklung harrende Hokkaido, während Schikoku nur wenige Bahnlinien besitzt. Die Eisenbahnlinien auf Hondo, Kiuschiu und Hokkaido bilden roh skizziert, die Verbindung der Endpunkte und wichtigsten Hafenplätze der Inseln mit Bahnen, die durch die Gebirge an die meeresnahen Niederungen gedrängt sind. Von diesen weitgestreckten Längsbahnen zweigen zahlreiche Querbahnen zur Verbindung mit dem Inneren und der Parallelküsten miteinander ab. Dem Größenverhältnis und der allgemeinen Wichtigkeit nach überragt das Hauptland die übrigen Inseln gewaltig. Umfaßt es doch allein 3/5 des ganzen Staatsgebietes oder 224.700 km2. Es bildet mit Kiuschiu und Schikoku Alt-Japan im engsten Sinne. Auf dem Hauptlande finden wir denn auch die erste Eisenbahn. Auch in Japan kehrt die eisenbahngeschichtliche Erscheinung wieder, 1 Die eigentlichen Hauptinseln messen rund 355.000 km2.
befindet sich infolge der Fehlbeträge, die in den 20 Jahren des Betriebs angewachsen sind, sowie der großen Steuerlasten, die der Staat nachträglich der Gesellschaft aufgebürdet hat, in einer sehr schwierigen Lage und ist die Dividende, die früher 5% betragen hat, bis auf 11/5% zurückgegangen. Über die Entwicklung der I., sowie über die Betriebsergebnisse vgl. Italienische Eisenbahnen. Italienische Südbahngesellschaft (Società Italiana per le Strade ferrate Meridionali). Die im Jahre 1861 gegründete I. nahm zufolge des italienischen Eisenbahngesetzes vom 27. April 1885 und der damit zusammenhängenden Betriebsüberlassungsverträge das adriatische Staatsbahnnetz (Rete adriatica) in Betrieb. Bei der am 1. Juli 1905 erfolgten Schaffung eines staatlichen Betriebsnetzes verblieben über 2000 km im Eigentum und Betrieb der I. Diese betrieb außer anderen Linien von untergeordneter Bedeutung einige im Eigentum des Staates stehende Strecken, die von der Hauptlinie Ancona-Otranto abzweigen und mit 1. Juli 1905 in das Staatsbahnnetz nicht mit einbezogen wurden. Erst am 26. März 1906 wurde zwischen der Regierung und der I. der Rückkaufvertrag abgeschlossen (bestätigt mit Gesetz vom 15. Juli 1906); das Eigentum und der Betrieb sämtlicher Strecken der I. gingen am 1. Juli 1906 auf den Staat über. Vgl. Italienische Eisenbahnen. Italienisch-Somali, s. Erithrea. J. Jahreskarten, s. Zeitkarten. Jamaika war unter den westindischen Inseln die zweite, die in den Besitz einer Eisenbahn gelangte. Diese wurde am 21. November 1845 zwischen der Hauptstadt Kingston und Spanisch-Town (19 km) und von dort abzweigend nach St. Angel (6 km) eröffnet und 1869 mit einer Fortsetzung von Spanisch-Town nach Harbour (18 km) dem Betrieb übergeben. Im Jahre 1913 betrug die Länge der Eisenbahnen 319 km. Die Hauptlinie durchzieht fast die ganze Insel von Kingston in westlicher Richtung mit einer Zweigbahn nach Annotta Day. v. der Leyen. Japanische Eisenbahnen (vgl. Karte, Taf. IX). Inhalt: A. Geographisch-geschichtlicher Überblick. B. Die Bahnnetze der einzelnen Inseln. C. Technische Anlage. D. Statistik. E. Tarifwesen. F. Verwaltung und Personal. A. Das Eisenbahnwesen Japans ist in ganz besonderem Maße beeinflußt durch die geographische Natur des Landes. Japan ist die einzige Großmacht, deren Gebiet sich auf eine Fülle von Inseln verteilt und – rechnet man auch Korea hinzu – sich noch auf das Festland erstreckt. Im folgenden ist außer bei besonderem Hinweis nur von dem alten japanischen Inselstaatsgebiet die Rede, während die Bahnen von Korea, Formosa und Sachalin in besonderen Artikeln behandelt sind. Die geographische Lage des Landes, eine Kette verhältnismäßig schmaler, langgezogener und von Gebirgen erfüllter Inseln, deren Flächenausmaß kaum zu einem Drittel eben und kultivierbar ist, läßt ohneweiters erkennen, daß Japan keinen geeigneten Boden zur Entwicklung eines großartigen Eisenbahnwesens abgeben wird. Der Verkehr kann sich in vorteilhaftester Weise des Wasserweges bedienen. Beträgt doch die Küstenlänge 24.500 km, die der vier Hauptinseln allein 13.100 km. Japan besitzt daher auch von allen Großmächten das kleinste Eisenbahnnetz, nämlich auf 382.416 km21 rund 9000 km Bahnen oder 2·36 km auf 100 km2. Dem steht beispielsweise Deutschland mit 540.858 km2 und einer Gesamtlänge von rund 62.000 km oder 11·4 km auf 100 km2 gegenüber. Die geringe Größe des japanischen Netzes beruht auch auf dem gegenüber andern Ländern um 30–40 Jahre verspäteten Einsetzen der Entwicklung. Den Kern Japans bilden die vier großen Inseln, von Nordosten nach Südwesten Hokkaido, (Jesso) Hondo oder das Hauptland, Schikoku und Kiuschiu (Sakkaido). Wichtig sind das Hauptland und Kiuschiu, minder wichtig das noch der Entwicklung harrende Hokkaido, während Schikoku nur wenige Bahnlinien besitzt. Die Eisenbahnlinien auf Hondo, Kiuschiu und Hokkaido bilden roh skizziert, die Verbindung der Endpunkte und wichtigsten Hafenplätze der Inseln mit Bahnen, die durch die Gebirge an die meeresnahen Niederungen gedrängt sind. Von diesen weitgestreckten Längsbahnen zweigen zahlreiche Querbahnen zur Verbindung mit dem Inneren und der Parallelküsten miteinander ab. Dem Größenverhältnis und der allgemeinen Wichtigkeit nach überragt das Hauptland die übrigen Inseln gewaltig. Umfaßt es doch allein 3/5 des ganzen Staatsgebietes oder 224.700 km2. Es bildet mit Kiuschiu und Schikoku Alt-Japan im engsten Sinne. Auf dem Hauptlande finden wir denn auch die erste Eisenbahn. Auch in Japan kehrt die eisenbahngeschichtliche Erscheinung wieder, 1 Die eigentlichen Hauptinseln messen rund 355.000 km2.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0314" n="298"/> befindet sich infolge der Fehlbeträge, die in den 20 Jahren des Betriebs angewachsen sind, sowie der großen Steuerlasten, die der Staat nachträglich der Gesellschaft aufgebürdet hat, in einer sehr schwierigen Lage und ist die Dividende, die früher 5<hi rendition="#i">%</hi> betragen hat, bis auf 1<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">5</hi><hi rendition="#i">%</hi> zurückgegangen.</p><lb/> <p>Über die Entwicklung der I., sowie über die Betriebsergebnisse vgl. Italienische Eisenbahnen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Italienische Südbahngesellschaft</hi><hi rendition="#i">(Società Italiana per le Strade ferrate Meridionali)</hi>. Die im Jahre 1861 gegründete I. nahm zufolge des italienischen Eisenbahngesetzes vom 27. April 1885 und der damit zusammenhängenden Betriebsüberlassungsverträge das adriatische Staatsbahnnetz (Rete adriatica) in Betrieb.</p><lb/> <p>Bei der am 1. Juli 1905 erfolgten Schaffung eines staatlichen Betriebsnetzes verblieben über 2000 <hi rendition="#i">km</hi> im Eigentum und Betrieb der I. Diese betrieb außer anderen Linien von untergeordneter Bedeutung einige im Eigentum des Staates stehende Strecken, die von der Hauptlinie Ancona-Otranto abzweigen und mit 1. Juli 1905 in das Staatsbahnnetz nicht mit einbezogen wurden. Erst am 26. März 1906 wurde zwischen der Regierung und der I. der Rückkaufvertrag abgeschlossen (bestätigt mit Gesetz vom 15. Juli 1906); das Eigentum und der Betrieb sämtlicher Strecken der I. gingen am 1. Juli 1906 auf den Staat über. Vgl. Italienische Eisenbahnen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Italienisch-Somali,</hi> s. Erithrea.</p><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head>J.</head><lb/> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Jahreskarten,</hi> s. Zeitkarten.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Jamaika</hi> war unter den westindischen Inseln die zweite, die in den Besitz einer Eisenbahn gelangte. Diese wurde am 21. November 1845 zwischen der Hauptstadt Kingston und Spanisch-Town (19 <hi rendition="#i">km</hi>) und von dort abzweigend nach St. Angel (6 <hi rendition="#i">km</hi>) eröffnet und 1869 mit einer Fortsetzung von Spanisch-Town nach Harbour (18 <hi rendition="#i">km</hi>) dem Betrieb übergeben.</p><lb/> <p>Im Jahre 1913 betrug die Länge der Eisenbahnen 319 <hi rendition="#i">km</hi>. Die Hauptlinie durchzieht fast die ganze Insel von Kingston in westlicher Richtung mit einer Zweigbahn nach Annotta Day.</p><lb/> <p rendition="#right">v. der Leyen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Japanische Eisenbahnen</hi> (vgl. Karte, Taf. IX).</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Inhalt</hi>: <hi rendition="#i">A</hi>. Geographisch-geschichtlicher Überblick. <hi rendition="#i">B</hi>. Die Bahnnetze der einzelnen Inseln. <hi rendition="#i">C</hi>. Technische Anlage. <hi rendition="#i">D</hi>. Statistik. <hi rendition="#i">E</hi>. Tarifwesen. <hi rendition="#i">F</hi>. Verwaltung und Personal.</p><lb/> <p><hi rendition="#i">A</hi>. Das Eisenbahnwesen Japans ist in ganz besonderem Maße beeinflußt durch die geographische Natur des Landes. Japan ist die einzige Großmacht, deren Gebiet sich auf eine Fülle von Inseln verteilt und – rechnet man auch Korea hinzu – sich noch auf das Festland erstreckt. Im folgenden ist außer bei besonderem Hinweis nur von dem alten japanischen <hi rendition="#g">Insels</hi>taatsgebiet die Rede, während die Bahnen von Korea, Formosa und Sachalin in besonderen Artikeln behandelt sind.</p><lb/> <p>Die geographische Lage des Landes, eine Kette verhältnismäßig schmaler, langgezogener und von Gebirgen erfüllter Inseln, deren Flächenausmaß kaum zu einem Drittel eben und kultivierbar ist, läßt ohneweiters erkennen, daß Japan keinen geeigneten Boden zur Entwicklung eines großartigen Eisenbahnwesens abgeben wird. Der Verkehr kann sich in vorteilhaftester Weise des Wasserweges bedienen.</p><lb/> <p>Beträgt doch die Küstenlänge 24.500 <hi rendition="#i">km</hi>, die der vier Hauptinseln allein 13.100 <hi rendition="#i">km</hi>. Japan besitzt daher auch von allen Großmächten das kleinste Eisenbahnnetz, nämlich auf 382.416 <hi rendition="#i">km</hi><hi rendition="#sup">2</hi><note place="foot" n="1">Die eigentlichen Hauptinseln messen rund 355.000 <hi rendition="#i">km</hi><hi rendition="#sup">2</hi>.</note> rund 9000 <hi rendition="#i">km</hi> Bahnen oder 2·36 <hi rendition="#i">km</hi> auf 100 <hi rendition="#i">km</hi><hi rendition="#sup">2</hi>. Dem steht beispielsweise Deutschland mit 540.858 <hi rendition="#i">km</hi><hi rendition="#sup">2</hi> und einer Gesamtlänge von rund 62.000 <hi rendition="#i">km</hi> oder 11·4 <hi rendition="#i">km</hi> auf 100 <hi rendition="#i">km</hi><hi rendition="#sup">2</hi> gegenüber. Die geringe Größe des japanischen Netzes beruht auch auf dem gegenüber andern Ländern um 30–40 Jahre verspäteten Einsetzen der Entwicklung.</p><lb/> <p>Den Kern Japans bilden die vier großen Inseln, von Nordosten nach Südwesten <hi rendition="#g">Hokkaido</hi>, (Jesso) <hi rendition="#g">Hondo</hi> oder das Hauptland, <hi rendition="#g">Schikoku</hi> und <hi rendition="#g">Kiuschiu</hi> (Sakkaido). Wichtig sind das Hauptland und Kiuschiu, minder wichtig das noch der Entwicklung harrende Hokkaido, während Schikoku nur wenige Bahnlinien besitzt. Die Eisenbahnlinien auf Hondo, Kiuschiu und Hokkaido bilden roh skizziert, die Verbindung der Endpunkte und wichtigsten Hafenplätze der Inseln mit Bahnen, die durch die Gebirge an die meeresnahen Niederungen gedrängt sind. Von diesen weitgestreckten Längsbahnen zweigen zahlreiche Querbahnen zur Verbindung mit dem Inneren und der Parallelküsten miteinander ab.</p><lb/> <p>Dem Größenverhältnis und der allgemeinen Wichtigkeit nach überragt das Hauptland die übrigen Inseln gewaltig. Umfaßt es doch allein <hi rendition="#sup">3</hi>/<hi rendition="#sub">5</hi> des ganzen Staatsgebietes oder 224.700 <hi rendition="#i">km</hi><hi rendition="#sup">2</hi>. Es bildet mit Kiuschiu und Schikoku Alt-Japan im engsten Sinne. Auf dem Hauptlande finden wir denn auch die erste Eisenbahn. Auch in Japan kehrt die eisenbahngeschichtliche Erscheinung wieder, </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [298/0314]
befindet sich infolge der Fehlbeträge, die in den 20 Jahren des Betriebs angewachsen sind, sowie der großen Steuerlasten, die der Staat nachträglich der Gesellschaft aufgebürdet hat, in einer sehr schwierigen Lage und ist die Dividende, die früher 5% betragen hat, bis auf 11/5% zurückgegangen.
Über die Entwicklung der I., sowie über die Betriebsergebnisse vgl. Italienische Eisenbahnen.
Italienische Südbahngesellschaft (Società Italiana per le Strade ferrate Meridionali). Die im Jahre 1861 gegründete I. nahm zufolge des italienischen Eisenbahngesetzes vom 27. April 1885 und der damit zusammenhängenden Betriebsüberlassungsverträge das adriatische Staatsbahnnetz (Rete adriatica) in Betrieb.
Bei der am 1. Juli 1905 erfolgten Schaffung eines staatlichen Betriebsnetzes verblieben über 2000 km im Eigentum und Betrieb der I. Diese betrieb außer anderen Linien von untergeordneter Bedeutung einige im Eigentum des Staates stehende Strecken, die von der Hauptlinie Ancona-Otranto abzweigen und mit 1. Juli 1905 in das Staatsbahnnetz nicht mit einbezogen wurden. Erst am 26. März 1906 wurde zwischen der Regierung und der I. der Rückkaufvertrag abgeschlossen (bestätigt mit Gesetz vom 15. Juli 1906); das Eigentum und der Betrieb sämtlicher Strecken der I. gingen am 1. Juli 1906 auf den Staat über. Vgl. Italienische Eisenbahnen.
Italienisch-Somali, s. Erithrea.
J.
Jahreskarten, s. Zeitkarten.
Jamaika war unter den westindischen Inseln die zweite, die in den Besitz einer Eisenbahn gelangte. Diese wurde am 21. November 1845 zwischen der Hauptstadt Kingston und Spanisch-Town (19 km) und von dort abzweigend nach St. Angel (6 km) eröffnet und 1869 mit einer Fortsetzung von Spanisch-Town nach Harbour (18 km) dem Betrieb übergeben.
Im Jahre 1913 betrug die Länge der Eisenbahnen 319 km. Die Hauptlinie durchzieht fast die ganze Insel von Kingston in westlicher Richtung mit einer Zweigbahn nach Annotta Day.
v. der Leyen.
Japanische Eisenbahnen (vgl. Karte, Taf. IX).
Inhalt: A. Geographisch-geschichtlicher Überblick. B. Die Bahnnetze der einzelnen Inseln. C. Technische Anlage. D. Statistik. E. Tarifwesen. F. Verwaltung und Personal.
A. Das Eisenbahnwesen Japans ist in ganz besonderem Maße beeinflußt durch die geographische Natur des Landes. Japan ist die einzige Großmacht, deren Gebiet sich auf eine Fülle von Inseln verteilt und – rechnet man auch Korea hinzu – sich noch auf das Festland erstreckt. Im folgenden ist außer bei besonderem Hinweis nur von dem alten japanischen Inselstaatsgebiet die Rede, während die Bahnen von Korea, Formosa und Sachalin in besonderen Artikeln behandelt sind.
Die geographische Lage des Landes, eine Kette verhältnismäßig schmaler, langgezogener und von Gebirgen erfüllter Inseln, deren Flächenausmaß kaum zu einem Drittel eben und kultivierbar ist, läßt ohneweiters erkennen, daß Japan keinen geeigneten Boden zur Entwicklung eines großartigen Eisenbahnwesens abgeben wird. Der Verkehr kann sich in vorteilhaftester Weise des Wasserweges bedienen.
Beträgt doch die Küstenlänge 24.500 km, die der vier Hauptinseln allein 13.100 km. Japan besitzt daher auch von allen Großmächten das kleinste Eisenbahnnetz, nämlich auf 382.416 km2 1 rund 9000 km Bahnen oder 2·36 km auf 100 km2. Dem steht beispielsweise Deutschland mit 540.858 km2 und einer Gesamtlänge von rund 62.000 km oder 11·4 km auf 100 km2 gegenüber. Die geringe Größe des japanischen Netzes beruht auch auf dem gegenüber andern Ländern um 30–40 Jahre verspäteten Einsetzen der Entwicklung.
Den Kern Japans bilden die vier großen Inseln, von Nordosten nach Südwesten Hokkaido, (Jesso) Hondo oder das Hauptland, Schikoku und Kiuschiu (Sakkaido). Wichtig sind das Hauptland und Kiuschiu, minder wichtig das noch der Entwicklung harrende Hokkaido, während Schikoku nur wenige Bahnlinien besitzt. Die Eisenbahnlinien auf Hondo, Kiuschiu und Hokkaido bilden roh skizziert, die Verbindung der Endpunkte und wichtigsten Hafenplätze der Inseln mit Bahnen, die durch die Gebirge an die meeresnahen Niederungen gedrängt sind. Von diesen weitgestreckten Längsbahnen zweigen zahlreiche Querbahnen zur Verbindung mit dem Inneren und der Parallelküsten miteinander ab.
Dem Größenverhältnis und der allgemeinen Wichtigkeit nach überragt das Hauptland die übrigen Inseln gewaltig. Umfaßt es doch allein 3/5 des ganzen Staatsgebietes oder 224.700 km2. Es bildet mit Kiuschiu und Schikoku Alt-Japan im engsten Sinne. Auf dem Hauptlande finden wir denn auch die erste Eisenbahn. Auch in Japan kehrt die eisenbahngeschichtliche Erscheinung wieder,
1 Die eigentlichen Hauptinseln messen rund 355.000 km2.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:44Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:44Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |