Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

Bild:
<< vorherige Seite

Homologation der Tarife, in Frankreich übliche Bezeichnung für ihre staatliche Genehmigung. Das Recht der Regierung zur H., das sich ausnahmslos auf alle Tarife bezieht, beruht einerseits auf den Bestimmungen des cahier des charges, anderseits auf Art. 44 der ordonnance vom 15. November 1846, abgeändert durch Dekret vom 1. März 1901.

Lange Zeit hindurch bekämpften die Gesellschaften das unbeschränkte Recht der Regierung zur H. und stellten sich auf den Standpunkt, daß die H. nicht verweigert werden dürfe, wenn die einzuführenden Tarife sich innerhalb der Höchstgrenzen des cahier des charges bewegen und die vorgeschriebenen Förmlichkeiten beobachtet werden. Schließlich gaben jedoch die Gesellschaften mit den Konventionen von 1859 ihren Standpunkt, den auch die Gerichte nicht anerkannt hatten, auf. Vgl. Gütertarife.

Literatur: Marlio, Mazerat, Vergniaud, Godfernaux, Voies Ferrees, Paris 1912.


Honduras. Das Eisenbahnnetz hatte (1910) einen Umfang von 171 km im Betrieb. Die bedeutendste ist die der Regierung gehörige Nationalbahn von Puerto Cortez nach Pimienta (90 km). Das Vaccaro-Netz in dem Bananengebiet bei Ceiba hat einen Umfang von 72 km und eine andere 8 km lange Eisenbahn im Bananengebiet gehört der Duterville Railroad & Planting Co. Der Bau anderer Bahnen, hauptsächlich im Bananengebiet, ist geplant, auch beabsichtigt die Regierung die Weiterführung der Transcontinental Railway bis zum Stillen Ozean und den Bau einer die ganze Republik durchziehenden, etwa 114 km langen Querbahn zum Anschluß an die panamerikanische Bahn. Verschiedene Konzessionen sind für Eisenbahnen an der atlantischen Küste erteilt worden, von denen die wichtigste eine Bahn von der Tupilco Bay nach Juticalpa und Tegucigalpa ist, die mit verschiedenen Zweigbahnen eine Länge von 560 km haben soll, von denen etwa 32 km gebaut sind. Auch für weitere Bahnen sind Vorbereitungen getroffen.

v. der Leyen.


Hoosactunnel. Der zweigleisige, 7600 m lange Tunnel auf der Boston- und Mainebahn (Massachusetts), in der Zeit von 1854 bis 1873 erbaut, steigt mit 5%0 an, und fällt nach einer 400 m langen wagrechten Strecke mit 7·5%0 ab.

Das Gebirge besteht aus Glimmerschiefer, Gneis und Gneisgranit. Der Ausbruch wurde mit einem 1·8 m hohen und 4·57 m breiten Firststollen begonnen; später trieb man jedoch die volle Calotte mit 2·4 m Höhe und 7·3 m Breite als Richtstollen mit Preßluft-Stoßbohrmaschinen, Bauart Burleigh (3 auf fahrbarem Gestell), vor. Zur Sprengung wurden noch Nitroglyzerin und Micapulver verwendet.

Die täglichen Fortschritte betrugen im Richtstollen bei Maschinenbohrung 1·3 und 1·6 m, bei Handbohrung etwa 0·5 m.

Der Tunnelbau wurde von den beiden Mundlöchern und einem Schacht aus in Angriff genommen. Bemerkenswert ist die gegenüber den neueren Tunnelbauten sehr lange Bauzeit. Im Tunnel und auf den beiden kurzen Anschlußstrecken mit zusammen 11·2 km Bahnlänge ist nun der elektrische Betrieb (Wechselstrom 11000 Volt 25 Perioden) eingeführt worden, um bei dem stark angewachsenen Verkehr die große Rauchbelästigung zu vermeiden.

Literatur: Hoosac T. Engineering 1875. - Mackensen, Tunnelbau. Handbuch der Ing.-Wissensch. 1902. - Elektrische Kraftbetriebe und Bahnen. 1910.

Dolezalek.


Horizontalaufnahme (plane surveying; leves des plans; rilievo in piano) bezweckt die Darstellung der Horizontalprojektion oder des Grundrisses des Geländes in Lageplänen.

Man unterscheidet zwischen numerischen Aufnahmen, bei denen im Felde nur die Ergebnisse der Längen- und Winkelmessungen gewonnen werden, während die Herstellung der Lagepläne mit Hilfe dieses Materials nachträglich erfolgt, und Meßtischaufnahmen, bei denen die Lagepläne unmittelbar im Gelände entworfen werden.

Für jede H. ist im Gelände eine Reihe von Hilfspunkten (Messungspunkten) auszuwählen, die die Grundlage der Aufnahme bilden, und deren gegenseitige Lage zuerst zu bestimmen ist.

Hierzu kommen bei der numerischen Aufnahme drei Methoden zur Anwendung:

1. Bei kleinen Aufnahmen in unübersichtlichem Gelände Verbindung der Punkte durch ein Netz von geraden Linien.

2. Bei kleinen Aufnahmen in unübersichtlichem Gelände Verbindung der Punkte durch ein Polygonnetz.

3. Bei großen Aufnahmen Verbindung der Punkte durch ein Dreiecksnetz (Triangulation).

Für die Meßtischaufnahme erfolgt die Bestimmung der Messungspunkte ebenfalls durch ein Polygonnetz bzw. durch eine Triangulation.

I. Numerische Aufnahmen.

1. Zur Aufnahme mit Hilfe eines Liniennetzes sind erforderlich Hilfsmittel zur Messung von Längen (Meßband oder Meßlatten) und Hilfsmittel zum Abstecken rechter Winkel (Winkelspiegel, Winkelprisma, Kreuzscheibe). Im einfachsten Falle sind nur zwei Hilfspunkte erforderlich, deren Abstand zu messen

Homologation der Tarife, in Frankreich übliche Bezeichnung für ihre staatliche Genehmigung. Das Recht der Regierung zur H., das sich ausnahmslos auf alle Tarife bezieht, beruht einerseits auf den Bestimmungen des cahier des charges, anderseits auf Art. 44 der ordonnance vom 15. November 1846, abgeändert durch Dekret vom 1. März 1901.

Lange Zeit hindurch bekämpften die Gesellschaften das unbeschränkte Recht der Regierung zur H. und stellten sich auf den Standpunkt, daß die H. nicht verweigert werden dürfe, wenn die einzuführenden Tarife sich innerhalb der Höchstgrenzen des cahier des charges bewegen und die vorgeschriebenen Förmlichkeiten beobachtet werden. Schließlich gaben jedoch die Gesellschaften mit den Konventionen von 1859 ihren Standpunkt, den auch die Gerichte nicht anerkannt hatten, auf. Vgl. Gütertarife.

Literatur: Marlio, Mazerat, Vergniaud, Godfernaux, Voies Ferrées, Paris 1912.


Honduras. Das Eisenbahnnetz hatte (1910) einen Umfang von 171 km im Betrieb. Die bedeutendste ist die der Regierung gehörige Nationalbahn von Puerto Cortez nach Pimienta (90 km). Das Vaccaro-Netz in dem Bananengebiet bei Ceiba hat einen Umfang von 72 km und eine andere 8 km lange Eisenbahn im Bananengebiet gehört der Duterville Railroad & Planting Co. Der Bau anderer Bahnen, hauptsächlich im Bananengebiet, ist geplant, auch beabsichtigt die Regierung die Weiterführung der Transcontinental Railway bis zum Stillen Ozean und den Bau einer die ganze Republik durchziehenden, etwa 114 km langen Querbahn zum Anschluß an die panamerikanische Bahn. Verschiedene Konzessionen sind für Eisenbahnen an der atlantischen Küste erteilt worden, von denen die wichtigste eine Bahn von der Tupilco Bay nach Juticalpa und Tegucigalpa ist, die mit verschiedenen Zweigbahnen eine Länge von 560 km haben soll, von denen etwa 32 km gebaut sind. Auch für weitere Bahnen sind Vorbereitungen getroffen.

v. der Leyen.


Hoosactunnel. Der zweigleisige, 7600 m lange Tunnel auf der Boston- und Mainebahn (Massachusetts), in der Zeit von 1854 bis 1873 erbaut, steigt mit 5 an, und fällt nach einer 400 m langen wagrechten Strecke mit 7·5 ab.

Das Gebirge besteht aus Glimmerschiefer, Gneis und Gneisgranit. Der Ausbruch wurde mit einem 1·8 m hohen und 4·57 m breiten Firststollen begonnen; später trieb man jedoch die volle Calotte mit 2·4 m Höhe und 7·3 m Breite als Richtstollen mit Preßluft-Stoßbohrmaschinen, Bauart Burleigh (3 auf fahrbarem Gestell), vor. Zur Sprengung wurden noch Nitroglyzerin und Micapulver verwendet.

Die täglichen Fortschritte betrugen im Richtstollen bei Maschinenbohrung 1·3 und 1·6 m, bei Handbohrung etwa 0·5 m.

Der Tunnelbau wurde von den beiden Mundlöchern und einem Schacht aus in Angriff genommen. Bemerkenswert ist die gegenüber den neueren Tunnelbauten sehr lange Bauzeit. Im Tunnel und auf den beiden kurzen Anschlußstrecken mit zusammen 11·2 km Bahnlänge ist nun der elektrische Betrieb (Wechselstrom 11000 Volt 25 Perioden) eingeführt worden, um bei dem stark angewachsenen Verkehr die große Rauchbelästigung zu vermeiden.

Literatur: Hoosac T. Engineering 1875. – Mackensen, Tunnelbau. Handbuch der Ing.-Wissensch. 1902. – Elektrische Kraftbetriebe und Bahnen. 1910.

Dolezalek.


Horizontalaufnahme (plane surveying; leves des plans; rilievo in piano) bezweckt die Darstellung der Horizontalprojektion oder des Grundrisses des Geländes in Lageplänen.

Man unterscheidet zwischen numerischen Aufnahmen, bei denen im Felde nur die Ergebnisse der Längen- und Winkelmessungen gewonnen werden, während die Herstellung der Lagepläne mit Hilfe dieses Materials nachträglich erfolgt, und Meßtischaufnahmen, bei denen die Lagepläne unmittelbar im Gelände entworfen werden.

Für jede H. ist im Gelände eine Reihe von Hilfspunkten (Messungspunkten) auszuwählen, die die Grundlage der Aufnahme bilden, und deren gegenseitige Lage zuerst zu bestimmen ist.

Hierzu kommen bei der numerischen Aufnahme drei Methoden zur Anwendung:

1. Bei kleinen Aufnahmen in unübersichtlichem Gelände Verbindung der Punkte durch ein Netz von geraden Linien.

2. Bei kleinen Aufnahmen in unübersichtlichem Gelände Verbindung der Punkte durch ein Polygonnetz.

3. Bei großen Aufnahmen Verbindung der Punkte durch ein Dreiecksnetz (Triangulation).

Für die Meßtischaufnahme erfolgt die Bestimmung der Messungspunkte ebenfalls durch ein Polygonnetz bzw. durch eine Triangulation.

I. Numerische Aufnahmen.

1. Zur Aufnahme mit Hilfe eines Liniennetzes sind erforderlich Hilfsmittel zur Messung von Längen (Meßband oder Meßlatten) und Hilfsmittel zum Abstecken rechter Winkel (Winkelspiegel, Winkelprisma, Kreuzscheibe). Im einfachsten Falle sind nur zwei Hilfspunkte erforderlich, deren Abstand zu messen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <pb facs="#f0251" n="237"/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Homologation</hi> der Tarife, in Frankreich übliche Bezeichnung für ihre staatliche Genehmigung. Das Recht der Regierung zur H., das sich ausnahmslos auf alle Tarife bezieht, beruht einerseits auf den Bestimmungen des cahier des charges, anderseits auf Art. 44 der ordonnance vom 15. November 1846, abgeändert durch Dekret vom 1. März 1901.</p><lb/>
          <p>Lange Zeit hindurch bekämpften die Gesellschaften das unbeschränkte Recht der Regierung zur H. und stellten sich auf den Standpunkt, daß die H. nicht verweigert werden dürfe, wenn die einzuführenden Tarife sich innerhalb der Höchstgrenzen des cahier des charges bewegen und die vorgeschriebenen Förmlichkeiten beobachtet werden. Schließlich gaben jedoch die Gesellschaften mit den Konventionen von 1859 ihren Standpunkt, den auch die Gerichte nicht anerkannt hatten, auf. Vgl. Gütertarife.</p><lb/>
          <p rendition="#smaller"><hi rendition="#i">Literatur:</hi><hi rendition="#g">Marlio, Mazerat, Vergniaud, Godfernaux,</hi> Voies Ferrées, Paris 1912.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Honduras.</hi> Das Eisenbahnnetz hatte (1910) einen Umfang von 171 <hi rendition="#i">km</hi> im Betrieb. Die bedeutendste ist die der Regierung gehörige Nationalbahn von Puerto Cortez nach Pimienta (90 <hi rendition="#i">km</hi>). Das Vaccaro-Netz in dem Bananengebiet bei Ceiba hat einen Umfang von 72 <hi rendition="#i">km</hi> und eine andere 8 <hi rendition="#i">km</hi> lange Eisenbahn im Bananengebiet gehört der Duterville Railroad &amp; Planting Co. Der Bau anderer Bahnen, hauptsächlich im Bananengebiet, ist geplant, auch beabsichtigt die Regierung die Weiterführung der Transcontinental Railway bis zum Stillen Ozean und den Bau einer die ganze Republik durchziehenden, etwa 114 <hi rendition="#i">km</hi> langen Querbahn zum Anschluß an die panamerikanische Bahn. Verschiedene Konzessionen sind für Eisenbahnen an der atlantischen Küste erteilt worden, von denen die wichtigste eine Bahn von der Tupilco Bay nach Juticalpa und Tegucigalpa ist, die mit verschiedenen Zweigbahnen eine Länge von 560 <hi rendition="#i">km</hi> haben soll, von denen etwa 32 <hi rendition="#i">km</hi> gebaut sind. Auch für weitere Bahnen sind Vorbereitungen getroffen.</p><lb/>
          <p rendition="#right">v. der Leyen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Hoosactunnel.</hi> Der zweigleisige, 7600 <hi rendition="#i">m</hi> lange Tunnel auf der Boston- und Mainebahn (Massachusetts), in der Zeit von 1854 bis 1873 erbaut, steigt mit 5<hi rendition="#i">&#x2030;</hi> an, und fällt nach einer 400 <hi rendition="#i">m</hi> langen wagrechten Strecke mit 7·5<hi rendition="#i">&#x2030;</hi> ab.</p><lb/>
          <p>Das Gebirge besteht aus Glimmerschiefer, Gneis und Gneisgranit. Der Ausbruch wurde mit einem 1·8 <hi rendition="#i">m</hi> hohen und 4·57 <hi rendition="#i">m</hi> breiten Firststollen begonnen; später trieb man jedoch die volle Calotte mit 2·4 <hi rendition="#i">m</hi> Höhe und 7·3 <hi rendition="#i">m</hi> Breite als Richtstollen mit Preßluft-Stoßbohrmaschinen, Bauart Burleigh (3 auf fahrbarem Gestell), vor. Zur Sprengung wurden noch Nitroglyzerin und Micapulver verwendet.</p><lb/>
          <p>Die täglichen Fortschritte betrugen im Richtstollen bei Maschinenbohrung 1·3 und 1·6 <hi rendition="#i">m</hi>, bei Handbohrung etwa 0·5 <hi rendition="#i">m</hi>.</p><lb/>
          <p>Der Tunnelbau wurde von den beiden Mundlöchern und einem Schacht aus in Angriff genommen. Bemerkenswert ist die gegenüber den neueren Tunnelbauten sehr lange Bauzeit. Im Tunnel und auf den beiden kurzen Anschlußstrecken mit zusammen 11·2 <hi rendition="#i">km</hi> Bahnlänge ist nun der elektrische Betrieb (Wechselstrom 11000 Volt 25 Perioden) eingeführt worden, um bei dem stark angewachsenen Verkehr die große Rauchbelästigung zu vermeiden.</p><lb/>
          <p rendition="#smaller"><hi rendition="#i">Literatur:</hi> Hoosac T. Engineering 1875. &#x2013; <hi rendition="#g">Mackensen</hi>, Tunnelbau. Handbuch der Ing.-Wissensch. 1902. &#x2013; Elektrische Kraftbetriebe und Bahnen. 1910.</p><lb/>
          <p rendition="#right">Dolezalek.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Horizontalaufnahme</hi><hi rendition="#i">(plane surveying; leves des plans; rilievo in piano)</hi> bezweckt die Darstellung der Horizontalprojektion oder des Grundrisses des Geländes in Lageplänen.</p><lb/>
          <p>Man unterscheidet zwischen numerischen Aufnahmen, bei denen im Felde nur die Ergebnisse der Längen- und Winkelmessungen gewonnen werden, während die Herstellung der Lagepläne mit Hilfe dieses Materials nachträglich erfolgt, und Meßtischaufnahmen, bei denen die Lagepläne unmittelbar im Gelände entworfen werden.</p><lb/>
          <p>Für jede H. ist im Gelände eine Reihe von Hilfspunkten (Messungspunkten) auszuwählen, die die Grundlage der Aufnahme bilden, und deren gegenseitige Lage zuerst zu bestimmen ist.</p><lb/>
          <p>Hierzu kommen bei der numerischen Aufnahme drei Methoden zur Anwendung:</p><lb/>
          <p>1. Bei kleinen Aufnahmen in unübersichtlichem Gelände Verbindung der Punkte durch ein Netz von geraden Linien.</p><lb/>
          <p>2. Bei kleinen Aufnahmen in unübersichtlichem Gelände Verbindung der Punkte durch ein Polygonnetz.</p><lb/>
          <p>3. Bei großen Aufnahmen Verbindung der Punkte durch ein Dreiecksnetz (Triangulation).</p><lb/>
          <p>Für die Meßtischaufnahme erfolgt die Bestimmung der Messungspunkte ebenfalls durch ein Polygonnetz bzw. durch eine Triangulation.</p><lb/>
          <p rendition="#c">I. <hi rendition="#g">Numerische Aufnahmen.</hi></p><lb/>
          <p>1. Zur Aufnahme mit Hilfe eines Liniennetzes sind erforderlich Hilfsmittel zur Messung von Längen (Meßband oder Meßlatten) und Hilfsmittel zum Abstecken rechter Winkel (Winkelspiegel, Winkelprisma, Kreuzscheibe). Im einfachsten Falle sind nur zwei Hilfspunkte erforderlich, deren Abstand zu messen
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[237/0251] Homologation der Tarife, in Frankreich übliche Bezeichnung für ihre staatliche Genehmigung. Das Recht der Regierung zur H., das sich ausnahmslos auf alle Tarife bezieht, beruht einerseits auf den Bestimmungen des cahier des charges, anderseits auf Art. 44 der ordonnance vom 15. November 1846, abgeändert durch Dekret vom 1. März 1901. Lange Zeit hindurch bekämpften die Gesellschaften das unbeschränkte Recht der Regierung zur H. und stellten sich auf den Standpunkt, daß die H. nicht verweigert werden dürfe, wenn die einzuführenden Tarife sich innerhalb der Höchstgrenzen des cahier des charges bewegen und die vorgeschriebenen Förmlichkeiten beobachtet werden. Schließlich gaben jedoch die Gesellschaften mit den Konventionen von 1859 ihren Standpunkt, den auch die Gerichte nicht anerkannt hatten, auf. Vgl. Gütertarife. Literatur: Marlio, Mazerat, Vergniaud, Godfernaux, Voies Ferrées, Paris 1912. Honduras. Das Eisenbahnnetz hatte (1910) einen Umfang von 171 km im Betrieb. Die bedeutendste ist die der Regierung gehörige Nationalbahn von Puerto Cortez nach Pimienta (90 km). Das Vaccaro-Netz in dem Bananengebiet bei Ceiba hat einen Umfang von 72 km und eine andere 8 km lange Eisenbahn im Bananengebiet gehört der Duterville Railroad & Planting Co. Der Bau anderer Bahnen, hauptsächlich im Bananengebiet, ist geplant, auch beabsichtigt die Regierung die Weiterführung der Transcontinental Railway bis zum Stillen Ozean und den Bau einer die ganze Republik durchziehenden, etwa 114 km langen Querbahn zum Anschluß an die panamerikanische Bahn. Verschiedene Konzessionen sind für Eisenbahnen an der atlantischen Küste erteilt worden, von denen die wichtigste eine Bahn von der Tupilco Bay nach Juticalpa und Tegucigalpa ist, die mit verschiedenen Zweigbahnen eine Länge von 560 km haben soll, von denen etwa 32 km gebaut sind. Auch für weitere Bahnen sind Vorbereitungen getroffen. v. der Leyen. Hoosactunnel. Der zweigleisige, 7600 m lange Tunnel auf der Boston- und Mainebahn (Massachusetts), in der Zeit von 1854 bis 1873 erbaut, steigt mit 5‰ an, und fällt nach einer 400 m langen wagrechten Strecke mit 7·5‰ ab. Das Gebirge besteht aus Glimmerschiefer, Gneis und Gneisgranit. Der Ausbruch wurde mit einem 1·8 m hohen und 4·57 m breiten Firststollen begonnen; später trieb man jedoch die volle Calotte mit 2·4 m Höhe und 7·3 m Breite als Richtstollen mit Preßluft-Stoßbohrmaschinen, Bauart Burleigh (3 auf fahrbarem Gestell), vor. Zur Sprengung wurden noch Nitroglyzerin und Micapulver verwendet. Die täglichen Fortschritte betrugen im Richtstollen bei Maschinenbohrung 1·3 und 1·6 m, bei Handbohrung etwa 0·5 m. Der Tunnelbau wurde von den beiden Mundlöchern und einem Schacht aus in Angriff genommen. Bemerkenswert ist die gegenüber den neueren Tunnelbauten sehr lange Bauzeit. Im Tunnel und auf den beiden kurzen Anschlußstrecken mit zusammen 11·2 km Bahnlänge ist nun der elektrische Betrieb (Wechselstrom 11000 Volt 25 Perioden) eingeführt worden, um bei dem stark angewachsenen Verkehr die große Rauchbelästigung zu vermeiden. Literatur: Hoosac T. Engineering 1875. – Mackensen, Tunnelbau. Handbuch der Ing.-Wissensch. 1902. – Elektrische Kraftbetriebe und Bahnen. 1910. Dolezalek. Horizontalaufnahme (plane surveying; leves des plans; rilievo in piano) bezweckt die Darstellung der Horizontalprojektion oder des Grundrisses des Geländes in Lageplänen. Man unterscheidet zwischen numerischen Aufnahmen, bei denen im Felde nur die Ergebnisse der Längen- und Winkelmessungen gewonnen werden, während die Herstellung der Lagepläne mit Hilfe dieses Materials nachträglich erfolgt, und Meßtischaufnahmen, bei denen die Lagepläne unmittelbar im Gelände entworfen werden. Für jede H. ist im Gelände eine Reihe von Hilfspunkten (Messungspunkten) auszuwählen, die die Grundlage der Aufnahme bilden, und deren gegenseitige Lage zuerst zu bestimmen ist. Hierzu kommen bei der numerischen Aufnahme drei Methoden zur Anwendung: 1. Bei kleinen Aufnahmen in unübersichtlichem Gelände Verbindung der Punkte durch ein Netz von geraden Linien. 2. Bei kleinen Aufnahmen in unübersichtlichem Gelände Verbindung der Punkte durch ein Polygonnetz. 3. Bei großen Aufnahmen Verbindung der Punkte durch ein Dreiecksnetz (Triangulation). Für die Meßtischaufnahme erfolgt die Bestimmung der Messungspunkte ebenfalls durch ein Polygonnetz bzw. durch eine Triangulation. I. Numerische Aufnahmen. 1. Zur Aufnahme mit Hilfe eines Liniennetzes sind erforderlich Hilfsmittel zur Messung von Längen (Meßband oder Meßlatten) und Hilfsmittel zum Abstecken rechter Winkel (Winkelspiegel, Winkelprisma, Kreuzscheibe). Im einfachsten Falle sind nur zwei Hilfspunkte erforderlich, deren Abstand zu messen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:44Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:44Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/251
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/251>, abgerufen am 22.12.2024.