Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.fest, sondern auch die Hebel aller anderen auf dasselbe Streckengleis weisenden Ausfahrsignale. Eine elektrische H. ist auf den bayerischen Staatsbahnen üblich, wo sich zusammengehörige Ein- und Ausfahrsignalhebel in getrennten Stellwerken befinden, um die sog. "Haltabhängigkeit" herzustellen, die erzwingt, daß das Einfahrsignal erst in die Stellung "Fahrt frei" gebracht werden kann, wenn das zugehörige Ausfahrsignal von "Ruhe" auf "Halt" zurückgelegt ist. Diese elektrischen H. werden auch als Fahrstraßenfestlegung zur Verhinderung des unzeitigen Umstellens von Weichen benutzt (s. a. Stellwerke). Hoogen. Hebelwerk, die im Stellwerksraum vereinigten zum Stellen der Weichen-, Gleissperren-, Sperrschienen-, Riegel-, Fahrstraßen-, Zustimmungs-, Signal- und Kuppelhebel und die Vorrichtungen zur Schaffung der zwischen ihnen erforderlichen Abhängigkeit (s. Stellwerke). Hoogen. Hebevorrichtungen, mechanische Vorrichtungen zur Förderung von Lasten in lotrechter oder in lotrechter und wagrechter, auch schräger Richtung. Die H. lassen sich in unmittelbar und mittelbar wirkende unterscheiden, je nachdem der Angriff der Förderlast durch die Maschine unmittelbar oder mittelbar (durch Seile, Ketten u. dgl.) erfolgt. Im Eisenbahnwesen weisen insbesondere die zum Heben der Fahrbetriebsmittel bestimmten H. von den gewöhnlichen Bauarten abweichende Ausführungen auf. Zum Heben der Fahrzeuge zwecks Untersuchung des Untergestelles, Durchführung von Ausbesserungsarbeiten am hochgehobenen Fahrzeuge oder Auswechslung des Laufwerkes werden Winden, Hebeböcke, Kräne; zur Beförderung von Wagen in verschiedene Stockwerke, sowie zur Förderung von Personen und Gepäck auf Bahnhöfen Aufzüge (s. d.) verwendet. I. Winden. Die Winden (s. d.) zum Heben von Lokomotiven und Wagen sind für Handbetrieb eingerichtete, unmittelbar wirkende H., die nur für geringe Förderhöhen (in der Regel nicht über 1 m), aber für bedeutende Förderlasten anwendbar sind. II. Hebeböcke. Dies sind Hebeeinrichtungen, die an das zu hebende Fahrzeug herangeschafft werden. Im allgemeinen besteht eine solche H. aus vier Hebeböcken und zwei quer zu den Gleisen liegenden Tragbalken, die das Fahrzeug unterfangen und heben. Als die Fahrzeuge noch keine großen Gewichte aufwiesen, verwendete man Hebeböcke mit Traggestellen aus Holz oder Eisen und mit von Hand durch Kurbel und Spindel betätigtem Antriebe. Bei dem allgemeinen Bestreben nach Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Ausnutzung der Arbeitskraft durch Einführung der Maschinenarbeit lag es nahe, diese Vorrichtungen mechanisch zu betätigen und die Bauarten dementsprechend auszugestalten. So entstanden unter vorläufigem Beibehalte eiserner Tragbalken Hebeböcke mit Preßflüssigkeitsantrieb und solche mit elektrischem Betriebe. Die dem Wesen nach für Wagen und Lokomotiven gleichen Bauarten unterscheiden sich nur durch ihre Tragfähigkeit und das Ausmaß für die zur erreichende Hubhöhe. Die vielfache Ausrüstung der Wagen mit besonderen, gewöhnlich an dem Wagenuntergestelle angebrachten Einrichtungen, wie Gasbehälter, Antriebe für elektrische Beleuchtung, Elektrizitätsspeicher, Rohrleitungen und Bremsen hat eine weitere Bauart von Hebeböcken entstehen lassen, die zum Hubangriffe des Wagens wegen Platzmangels nicht mehr die unter den Längsträgern durchgezogenen eisernen Tragbalken benutzt, sondern den Wagen durch seitlich aus den Hebegeschirren hervorragende Pratzen faßt. Da der Abstand der Längsträgermitte von der Umrißlinie bei den verschiedenen Wagengattungen, hauptsächlich bei den vier- und sechsachsigen Personen- und Postwagen, nicht immer der gleiche ist, werden diese Pratzenhebeböcke mit wagrecht verschiebbaren Pratzen gebaut, so daß das Untergreifen der Längsträger an einer hierzu geeigneten Stelle immer möglich ist und fast keiner Vorbereitungen bedarf, wodurch die Handlichkeit und der Anwendungsbereich dieser Geräte wesentlich gefördert wird. Pratzenhebeböcke finden in Lokomotivwerkstätten keine Verwendung, da die immerhin einfachere und billigere Bauart mit Tragbalken solange genügt, als ein Unterfahren der Lokomotivrahmen mit den Traversen ohne besondere Schwierigkeiten noch möglich ist. Besonders wichtig für die Bauart der Hebeböcke ist das vollkommen sichere Festhalten des gehobenen Fahrzeuges in jeder Hubstellung, da ein Gebrechen der Hubvorrichtung an einem der vier Böcke eine gefährliche Beanspruchung der übrigen bewirken kann. Bei der Kraftwirkung von Hand aus oder auf elektrischem Wege ist bei Spindelübertragung eine jeweilige Sicherung der Last gegen unbeabsichtigtes Niedergehen durch die flachgängig fest, sondern auch die Hebel aller anderen auf dasselbe Streckengleis weisenden Ausfahrsignale. Eine elektrische H. ist auf den bayerischen Staatsbahnen üblich, wo sich zusammengehörige Ein- und Ausfahrsignalhebel in getrennten Stellwerken befinden, um die sog. „Haltabhängigkeit“ herzustellen, die erzwingt, daß das Einfahrsignal erst in die Stellung „Fahrt frei“ gebracht werden kann, wenn das zugehörige Ausfahrsignal von „Ruhe“ auf „Halt“ zurückgelegt ist. Diese elektrischen H. werden auch als Fahrstraßenfestlegung zur Verhinderung des unzeitigen Umstellens von Weichen benutzt (s. a. Stellwerke). Hoogen. Hebelwerk, die im Stellwerksraum vereinigten zum Stellen der Weichen-, Gleissperren-, Sperrschienen-, Riegel-, Fahrstraßen-, Zustimmungs-, Signal- und Kuppelhebel und die Vorrichtungen zur Schaffung der zwischen ihnen erforderlichen Abhängigkeit (s. Stellwerke). Hoogen. Hebevorrichtungen, mechanische Vorrichtungen zur Förderung von Lasten in lotrechter oder in lotrechter und wagrechter, auch schräger Richtung. Die H. lassen sich in unmittelbar und mittelbar wirkende unterscheiden, je nachdem der Angriff der Förderlast durch die Maschine unmittelbar oder mittelbar (durch Seile, Ketten u. dgl.) erfolgt. Im Eisenbahnwesen weisen insbesondere die zum Heben der Fahrbetriebsmittel bestimmten H. von den gewöhnlichen Bauarten abweichende Ausführungen auf. Zum Heben der Fahrzeuge zwecks Untersuchung des Untergestelles, Durchführung von Ausbesserungsarbeiten am hochgehobenen Fahrzeuge oder Auswechslung des Laufwerkes werden Winden, Hebeböcke, Kräne; zur Beförderung von Wagen in verschiedene Stockwerke, sowie zur Förderung von Personen und Gepäck auf Bahnhöfen Aufzüge (s. d.) verwendet. I. Winden. Die Winden (s. d.) zum Heben von Lokomotiven und Wagen sind für Handbetrieb eingerichtete, unmittelbar wirkende H., die nur für geringe Förderhöhen (in der Regel nicht über 1 m), aber für bedeutende Förderlasten anwendbar sind. II. Hebeböcke. Dies sind Hebeeinrichtungen, die an das zu hebende Fahrzeug herangeschafft werden. Im allgemeinen besteht eine solche H. aus vier Hebeböcken und zwei quer zu den Gleisen liegenden Tragbalken, die das Fahrzeug unterfangen und heben. Als die Fahrzeuge noch keine großen Gewichte aufwiesen, verwendete man Hebeböcke mit Traggestellen aus Holz oder Eisen und mit von Hand durch Kurbel und Spindel betätigtem Antriebe. Bei dem allgemeinen Bestreben nach Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Ausnutzung der Arbeitskraft durch Einführung der Maschinenarbeit lag es nahe, diese Vorrichtungen mechanisch zu betätigen und die Bauarten dementsprechend auszugestalten. So entstanden unter vorläufigem Beibehalte eiserner Tragbalken Hebeböcke mit Preßflüssigkeitsantrieb und solche mit elektrischem Betriebe. Die dem Wesen nach für Wagen und Lokomotiven gleichen Bauarten unterscheiden sich nur durch ihre Tragfähigkeit und das Ausmaß für die zur erreichende Hubhöhe. Die vielfache Ausrüstung der Wagen mit besonderen, gewöhnlich an dem Wagenuntergestelle angebrachten Einrichtungen, wie Gasbehälter, Antriebe für elektrische Beleuchtung, Elektrizitätsspeicher, Rohrleitungen und Bremsen hat eine weitere Bauart von Hebeböcken entstehen lassen, die zum Hubangriffe des Wagens wegen Platzmangels nicht mehr die unter den Längsträgern durchgezogenen eisernen Tragbalken benutzt, sondern den Wagen durch seitlich aus den Hebegeschirren hervorragende Pratzen faßt. Da der Abstand der Längsträgermitte von der Umrißlinie bei den verschiedenen Wagengattungen, hauptsächlich bei den vier- und sechsachsigen Personen- und Postwagen, nicht immer der gleiche ist, werden diese Pratzenhebeböcke mit wagrecht verschiebbaren Pratzen gebaut, so daß das Untergreifen der Längsträger an einer hierzu geeigneten Stelle immer möglich ist und fast keiner Vorbereitungen bedarf, wodurch die Handlichkeit und der Anwendungsbereich dieser Geräte wesentlich gefördert wird. Pratzenhebeböcke finden in Lokomotivwerkstätten keine Verwendung, da die immerhin einfachere und billigere Bauart mit Tragbalken solange genügt, als ein Unterfahren der Lokomotivrahmen mit den Traversen ohne besondere Schwierigkeiten noch möglich ist. Besonders wichtig für die Bauart der Hebeböcke ist das vollkommen sichere Festhalten des gehobenen Fahrzeuges in jeder Hubstellung, da ein Gebrechen der Hubvorrichtung an einem der vier Böcke eine gefährliche Beanspruchung der übrigen bewirken kann. 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fest, sondern auch die Hebel aller anderen auf dasselbe Streckengleis weisenden Ausfahrsignale.
Eine elektrische H. ist auf den bayerischen Staatsbahnen üblich, wo sich zusammengehörige Ein- und Ausfahrsignalhebel in getrennten Stellwerken befinden, um die sog. „Haltabhängigkeit“ herzustellen, die erzwingt, daß das Einfahrsignal erst in die Stellung „Fahrt frei“ gebracht werden kann, wenn das zugehörige Ausfahrsignal von „Ruhe“ auf „Halt“ zurückgelegt ist. Diese elektrischen H. werden auch als Fahrstraßenfestlegung zur Verhinderung des unzeitigen Umstellens von Weichen benutzt (s. a. Stellwerke).
Hoogen.
Hebelwerk, die im Stellwerksraum vereinigten zum Stellen der Weichen-, Gleissperren-, Sperrschienen-, Riegel-, Fahrstraßen-, Zustimmungs-, Signal- und Kuppelhebel und die Vorrichtungen zur Schaffung der zwischen ihnen erforderlichen Abhängigkeit (s. Stellwerke).
Hoogen.
Hebevorrichtungen, mechanische Vorrichtungen zur Förderung von Lasten in lotrechter oder in lotrechter und wagrechter, auch schräger Richtung.
Die H. lassen sich in unmittelbar und mittelbar wirkende unterscheiden, je nachdem der Angriff der Förderlast durch die Maschine unmittelbar oder mittelbar (durch Seile, Ketten u. dgl.) erfolgt.
Im Eisenbahnwesen weisen insbesondere die zum Heben der Fahrbetriebsmittel bestimmten H. von den gewöhnlichen Bauarten abweichende Ausführungen auf.
Zum Heben der Fahrzeuge zwecks Untersuchung des Untergestelles, Durchführung von Ausbesserungsarbeiten am hochgehobenen Fahrzeuge oder Auswechslung des Laufwerkes werden Winden, Hebeböcke, Kräne; zur Beförderung von Wagen in verschiedene Stockwerke, sowie zur Förderung von Personen und Gepäck auf Bahnhöfen Aufzüge (s. d.) verwendet.
I. Winden.
Die Winden (s. d.) zum Heben von Lokomotiven und Wagen sind für Handbetrieb eingerichtete, unmittelbar wirkende H., die nur für geringe Förderhöhen (in der Regel nicht über 1 m), aber für bedeutende Förderlasten anwendbar sind.
II. Hebeböcke.
Dies sind Hebeeinrichtungen, die an das zu hebende Fahrzeug herangeschafft werden. Im allgemeinen besteht eine solche H. aus vier Hebeböcken und zwei quer zu den Gleisen liegenden Tragbalken, die das Fahrzeug unterfangen und heben.
Als die Fahrzeuge noch keine großen Gewichte aufwiesen, verwendete man Hebeböcke mit Traggestellen aus Holz oder Eisen und mit von Hand durch Kurbel und Spindel betätigtem Antriebe. Bei dem allgemeinen Bestreben nach Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Ausnutzung der Arbeitskraft durch Einführung der Maschinenarbeit lag es nahe, diese Vorrichtungen mechanisch zu betätigen und die Bauarten dementsprechend auszugestalten.
So entstanden unter vorläufigem Beibehalte eiserner Tragbalken Hebeböcke mit Preßflüssigkeitsantrieb und solche mit elektrischem Betriebe.
Die dem Wesen nach für Wagen und Lokomotiven gleichen Bauarten unterscheiden sich nur durch ihre Tragfähigkeit und das Ausmaß für die zur erreichende Hubhöhe.
Die vielfache Ausrüstung der Wagen mit besonderen, gewöhnlich an dem Wagenuntergestelle angebrachten Einrichtungen, wie Gasbehälter, Antriebe für elektrische Beleuchtung, Elektrizitätsspeicher, Rohrleitungen und Bremsen hat eine weitere Bauart von Hebeböcken entstehen lassen, die zum Hubangriffe des Wagens wegen Platzmangels nicht mehr die unter den Längsträgern durchgezogenen eisernen Tragbalken benutzt, sondern den Wagen durch seitlich aus den Hebegeschirren hervorragende Pratzen faßt. Da der Abstand der Längsträgermitte von der Umrißlinie bei den verschiedenen Wagengattungen, hauptsächlich bei den vier- und sechsachsigen Personen- und Postwagen, nicht immer der gleiche ist, werden diese Pratzenhebeböcke mit wagrecht verschiebbaren Pratzen gebaut, so daß das Untergreifen der Längsträger an einer hierzu geeigneten Stelle immer möglich ist und fast keiner Vorbereitungen bedarf, wodurch die Handlichkeit und der Anwendungsbereich dieser Geräte wesentlich gefördert wird.
Pratzenhebeböcke finden in Lokomotivwerkstätten keine Verwendung, da die immerhin einfachere und billigere Bauart mit Tragbalken solange genügt, als ein Unterfahren der Lokomotivrahmen mit den Traversen ohne besondere Schwierigkeiten noch möglich ist.
Besonders wichtig für die Bauart der Hebeböcke ist das vollkommen sichere Festhalten des gehobenen Fahrzeuges in jeder Hubstellung, da ein Gebrechen der Hubvorrichtung an einem der vier Böcke eine gefährliche Beanspruchung der übrigen bewirken kann.
Bei der Kraftwirkung von Hand aus oder auf elektrischem Wege ist bei Spindelübertragung eine jeweilige Sicherung der Last gegen unbeabsichtigtes Niedergehen durch die flachgängig
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