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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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und 135 Atm. Luftpressung) (Süd) und mit Benzinlokomotiven (Nord); außerhalb des Tunnels mit Dampflokomotiven.

Zur Erzeugung der hierfür erforderlichen Preßluft (Süd) dienen 2 Hochdruckkompressoren, die 13 m3/Minute Luft ansaugen und auf 150 Atm. pressen.

Die Tunnellüftung wird zunächst durch 3, bzw. 5 Sulzersche Ventilatoren besorgt, die 5 m3/Sek. Luft mit 500 mm Wassersäule Überdruck liefern, die durch eine 3 mm starke Blechrohrleitung von 100, 80 und 50 cm Weite den Arbeitsräumen auf beiden Tunnelseiten zugeführt wird.

Die für die Kompressoren, Ventilatoren und die elektrischen Anlagen erforderliche Kraft wird auf der Südseite von 2 Dieselmotoren mit je 550 PS., auf der Nordseite von 2 Dieselmotoren von je 220 PS. geliefert.

Literatur: 1. Hauensteintunnel. Pressel und Kauffmann, Der Bau des Hauensteintunnels. Basel 1860. 2. Hauensteintunnel. Monatsbulletins der Generaldirektion der schweizer. Bundesbahnen über den Hauensteinbasistunnel. - Pläne und Vertragsbestimmungen der Generaldirektion der schweizer. Bundesbahnen für die Vergebung der Arbeiten des Hauensteinbasistunnels. - Geologisches Gutachten über den Hauensteinbasistunnel von Mühlberg, im Auftrag der Generaldirektion der schweizer. Bundesbahnen. - Über den Hauensteinbasistunnel. Schwz. Bauztg. Jahrg. 1909, 1910, 1911, 1912. - Programm für die Herstellung des Hauensteinbasistunnels von Kolberg, Direktor der J. Berger A.-G. - Über den Hauensteinbasistunnel von Promnitz. Verkehrstechn. W. Juni 1913 und von Blum u. Flörke. Verkehrstechn. W. Nov. 1913.

Dolezalek.


Hauptbahnen (principal lines; lignes importantes; ferrovie principali), Bahnen, die die wichtigsten Verkehrsknotenpunkte untereinander verbinden und insbesondere den durchgehenden Verkehr des eigenen Landes selbst und den internationalen Verkehr zu bewältigen haben. (Vgl. Eisenbahn, Kleinbahnen, Lokalbahnen.)


Hauptgleis (main line; voie principale; binario principale o di corsa), Bezeichnung für die Gleise, die von geschlossenen Zügen im regelmäßigen Betriebe befahren werden. Die in Deutschland gültige Eisenbahnbau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 bezeichnet außerdem die H. der freien Strecke und ihre Fortsetzung durch die Bahnhöfe als durchgehende H. Alle nicht zu den H. zählenden Gleise sind Nebengleise. Neuerdings verwendet man auf die glatte Führung der H. in den Bahnhöfen große Sorgfalt, um den Lauf der Schnellzüge, die nicht anhalten, möglichst ruhig zu gestalten. Insbesondere sucht man eine Auseinanderziehung der durchgehenden H. zu vermeiden, um keine Gegenkrümmungen zu erhalten. Wo diese sich aber nicht vermeiden lassen, wendet man große Halbmesser (3000 m und mehr) und lange Zwischengeraden (mindestens 50 m) an (s. Bahnhöfe, Gegenkrümmungen, Gleisabstand, Krümmungshalbmesser).

Oder.


Hauptkassen, Zentralkassen (chief pay-offices; caisses centrales; casse centrale), die Dienststellen, bei denen die Barmittel eines Eisenbahnunternehmens zusammenfließen (s. Kassenverwaltung).


Hauptlinie, s. Bahnstrecke.


Hauptsignale (home signals; signaux principaux; segnali principali), in der deutschen Eisenbahnsignalordnung Signale, die anzeigen, ob der dahinterliegende Gleisabschnitt von einem Zuge befahren werden darf oder nicht. Sie bestehen aus einem Maste, woran als Tagsignal ein bis drei Flügel und für die Dunkelheit ebenso viele Laternen angebracht sind.

Die H. werden verwendet als: Einfahrsignale, Ausfahrsignale, Wegesignale, Blocksignale und sonstige Deckungssignale vor Gefahrpunkten, wie Bahnkreuzungen in Schienenhöhe, beweglichen Brücken, Gleisabzweigungen.

Die H. gelten nach den preußischen Bestimmungen nur für Züge, nicht aber für Rangierbewegungen. Sie stehen in der Regel rechts neben oder in der Mitte über dem Gleise, zu dem sie gehören.

Einfahr-, Ausfahr-, Wege- und Blocksignale zeigen in der Grundstellung "Halt". Für Blockstellen ohne Weichen sind Ausnahmen zugelassen (s. Signalwesen).

Hoogen.


Hauptwagenamt. Königliches Hauptwagenamt ist die Firma, unter der das Eisenbahnzentralamt (s. d.) in Berlin eine Reihe von Geschäften betreffend die Wagendisposition und gemeinsame Wagenbenutzung im Deutschen Staatsbahnwagenverbande erledigt. Nach der mit Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 28. August 1909 eingeführten, seit dem 1. Oktober 1909 gültigen Geschäftsanweisung für die Behandlung des Güterwagendienstes im königlichen Eisenbahnzentralamt in Berlin sind dies im einzelnen folgende Geschäfte:

1. Der Ausgleich der Güterwagen mit Ausnahme der Kohlen- und Kokswagen zwischen den Verteilungsgruppen des Deutschen Staatsbahnwagenverbandes.

2. Der Ausgleich der Kohlen- und Kokswagen zwischen den für die Zwecke der Verteilung dieser Wagen gebildeten Gebieten.

3. Der Ausgleich der Arbeitswagen und der Wagendecken zwischen den Bezirken der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen.

und 135 Atm. Luftpressung) (Süd) und mit Benzinlokomotiven (Nord); außerhalb des Tunnels mit Dampflokomotiven.

Zur Erzeugung der hierfür erforderlichen Preßluft (Süd) dienen 2 Hochdruckkompressoren, die 13 m3/Minute Luft ansaugen und auf 150 Atm. pressen.

Die Tunnellüftung wird zunächst durch 3, bzw. 5 Sulzersche Ventilatoren besorgt, die 5 m3/Sek. Luft mit 500 mm Wassersäule Überdruck liefern, die durch eine 3 mm starke Blechrohrleitung von 100, 80 und 50 cm Weite den Arbeitsräumen auf beiden Tunnelseiten zugeführt wird.

Die für die Kompressoren, Ventilatoren und die elektrischen Anlagen erforderliche Kraft wird auf der Südseite von 2 Dieselmotoren mit je 550 PS., auf der Nordseite von 2 Dieselmotoren von je 220 PS. geliefert.

Literatur: 1. Hauensteintunnel. Pressel und Kauffmann, Der Bau des Hauensteintunnels. Basel 1860. 2. Hauensteintunnel. Monatsbulletins der Generaldirektion der schweizer. Bundesbahnen über den Hauensteinbasistunnel. – Pläne und Vertragsbestimmungen der Generaldirektion der schweizer. Bundesbahnen für die Vergebung der Arbeiten des Hauensteinbasistunnels. – Geologisches Gutachten über den Hauensteinbasistunnel von Mühlberg, im Auftrag der Generaldirektion der schweizer. Bundesbahnen. – Über den Hauensteinbasistunnel. Schwz. Bauztg. Jahrg. 1909, 1910, 1911, 1912. – Programm für die Herstellung des Hauensteinbasistunnels von Kolberg, Direktor der J. Berger A.-G. – Über den Hauensteinbasistunnel von Promnitz. Verkehrstechn. W. Juni 1913 und von Blum u. Flörke. Verkehrstechn. W. Nov. 1913.

Dolezalek.


Hauptbahnen (principal lines; lignes importantes; ferrovie principali), Bahnen, die die wichtigsten Verkehrsknotenpunkte untereinander verbinden und insbesondere den durchgehenden Verkehr des eigenen Landes selbst und den internationalen Verkehr zu bewältigen haben. (Vgl. Eisenbahn, Kleinbahnen, Lokalbahnen.)


Hauptgleis (main line; voie principale; binario principale o di corsa), Bezeichnung für die Gleise, die von geschlossenen Zügen im regelmäßigen Betriebe befahren werden. Die in Deutschland gültige Eisenbahnbau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 bezeichnet außerdem die H. der freien Strecke und ihre Fortsetzung durch die Bahnhöfe als durchgehende H. Alle nicht zu den H. zählenden Gleise sind Nebengleise. Neuerdings verwendet man auf die glatte Führung der H. in den Bahnhöfen große Sorgfalt, um den Lauf der Schnellzüge, die nicht anhalten, möglichst ruhig zu gestalten. Insbesondere sucht man eine Auseinanderziehung der durchgehenden H. zu vermeiden, um keine Gegenkrümmungen zu erhalten. Wo diese sich aber nicht vermeiden lassen, wendet man große Halbmesser (3000 m und mehr) und lange Zwischengeraden (mindestens 50 m) an (s. Bahnhöfe, Gegenkrümmungen, Gleisabstand, Krümmungshalbmesser).

Oder.


Hauptkassen, Zentralkassen (chief pay-offices; caisses centrales; casse centrale), die Dienststellen, bei denen die Barmittel eines Eisenbahnunternehmens zusammenfließen (s. Kassenverwaltung).


Hauptlinie, s. Bahnstrecke.


Hauptsignale (home signals; signaux principaux; segnali principali), in der deutschen Eisenbahnsignalordnung Signale, die anzeigen, ob der dahinterliegende Gleisabschnitt von einem Zuge befahren werden darf oder nicht. Sie bestehen aus einem Maste, woran als Tagsignal ein bis drei Flügel und für die Dunkelheit ebenso viele Laternen angebracht sind.

Die H. werden verwendet als: Einfahrsignale, Ausfahrsignale, Wegesignale, Blocksignale und sonstige Deckungssignale vor Gefahrpunkten, wie Bahnkreuzungen in Schienenhöhe, beweglichen Brücken, Gleisabzweigungen.

Die H. gelten nach den preußischen Bestimmungen nur für Züge, nicht aber für Rangierbewegungen. Sie stehen in der Regel rechts neben oder in der Mitte über dem Gleise, zu dem sie gehören.

Einfahr-, Ausfahr-, Wege- und Blocksignale zeigen in der Grundstellung „Halt“. Für Blockstellen ohne Weichen sind Ausnahmen zugelassen (s. Signalwesen).

Hoogen.


Hauptwagenamt. Königliches Hauptwagenamt ist die Firma, unter der das Eisenbahnzentralamt (s. d.) in Berlin eine Reihe von Geschäften betreffend die Wagendisposition und gemeinsame Wagenbenutzung im Deutschen Staatsbahnwagenverbande erledigt. Nach der mit Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 28. August 1909 eingeführten, seit dem 1. Oktober 1909 gültigen Geschäftsanweisung für die Behandlung des Güterwagendienstes im königlichen Eisenbahnzentralamt in Berlin sind dies im einzelnen folgende Geschäfte:

1. Der Ausgleich der Güterwagen mit Ausnahme der Kohlen- und Kokswagen zwischen den Verteilungsgruppen des Deutschen Staatsbahnwagenverbandes.

2. Der Ausgleich der Kohlen- und Kokswagen zwischen den für die Zwecke der Verteilung dieser Wagen gebildeten Gebieten.

3. Der Ausgleich der Arbeitswagen und der Wagendecken zwischen den Bezirken der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen.

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[120/0131] und 135 Atm. Luftpressung) (Süd) und mit Benzinlokomotiven (Nord); außerhalb des Tunnels mit Dampflokomotiven. Zur Erzeugung der hierfür erforderlichen Preßluft (Süd) dienen 2 Hochdruckkompressoren, die 13 m3/Minute Luft ansaugen und auf 150 Atm. pressen. Die Tunnellüftung wird zunächst durch 3, bzw. 5 Sulzersche Ventilatoren besorgt, die 5 m3/Sek. Luft mit 500 mm Wassersäule Überdruck liefern, die durch eine 3 mm starke Blechrohrleitung von 100, 80 und 50 cm Weite den Arbeitsräumen auf beiden Tunnelseiten zugeführt wird. Die für die Kompressoren, Ventilatoren und die elektrischen Anlagen erforderliche Kraft wird auf der Südseite von 2 Dieselmotoren mit je 550 PS., auf der Nordseite von 2 Dieselmotoren von je 220 PS. geliefert. Literatur: 1. Hauensteintunnel. Pressel und Kauffmann, Der Bau des Hauensteintunnels. Basel 1860. 2. Hauensteintunnel. Monatsbulletins der Generaldirektion der schweizer. Bundesbahnen über den Hauensteinbasistunnel. – Pläne und Vertragsbestimmungen der Generaldirektion der schweizer. Bundesbahnen für die Vergebung der Arbeiten des Hauensteinbasistunnels. – Geologisches Gutachten über den Hauensteinbasistunnel von Mühlberg, im Auftrag der Generaldirektion der schweizer. Bundesbahnen. – Über den Hauensteinbasistunnel. Schwz. Bauztg. Jahrg. 1909, 1910, 1911, 1912. – Programm für die Herstellung des Hauensteinbasistunnels von Kolberg, Direktor der J. Berger A.-G. – Über den Hauensteinbasistunnel von Promnitz. Verkehrstechn. W. Juni 1913 und von Blum u. Flörke. Verkehrstechn. W. Nov. 1913. Dolezalek. Hauptbahnen (principal lines; lignes importantes; ferrovie principali), Bahnen, die die wichtigsten Verkehrsknotenpunkte untereinander verbinden und insbesondere den durchgehenden Verkehr des eigenen Landes selbst und den internationalen Verkehr zu bewältigen haben. (Vgl. Eisenbahn, Kleinbahnen, Lokalbahnen.) Hauptgleis (main line; voie principale; binario principale o di corsa), Bezeichnung für die Gleise, die von geschlossenen Zügen im regelmäßigen Betriebe befahren werden. Die in Deutschland gültige Eisenbahnbau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 bezeichnet außerdem die H. der freien Strecke und ihre Fortsetzung durch die Bahnhöfe als durchgehende H. Alle nicht zu den H. zählenden Gleise sind Nebengleise. Neuerdings verwendet man auf die glatte Führung der H. in den Bahnhöfen große Sorgfalt, um den Lauf der Schnellzüge, die nicht anhalten, möglichst ruhig zu gestalten. Insbesondere sucht man eine Auseinanderziehung der durchgehenden H. zu vermeiden, um keine Gegenkrümmungen zu erhalten. Wo diese sich aber nicht vermeiden lassen, wendet man große Halbmesser (3000 m und mehr) und lange Zwischengeraden (mindestens 50 m) an (s. Bahnhöfe, Gegenkrümmungen, Gleisabstand, Krümmungshalbmesser). Oder. Hauptkassen, Zentralkassen (chief pay-offices; caisses centrales; casse centrale), die Dienststellen, bei denen die Barmittel eines Eisenbahnunternehmens zusammenfließen (s. Kassenverwaltung). Hauptlinie, s. Bahnstrecke. Hauptsignale (home signals; signaux principaux; segnali principali), in der deutschen Eisenbahnsignalordnung Signale, die anzeigen, ob der dahinterliegende Gleisabschnitt von einem Zuge befahren werden darf oder nicht. Sie bestehen aus einem Maste, woran als Tagsignal ein bis drei Flügel und für die Dunkelheit ebenso viele Laternen angebracht sind. Die H. werden verwendet als: Einfahrsignale, Ausfahrsignale, Wegesignale, Blocksignale und sonstige Deckungssignale vor Gefahrpunkten, wie Bahnkreuzungen in Schienenhöhe, beweglichen Brücken, Gleisabzweigungen. Die H. gelten nach den preußischen Bestimmungen nur für Züge, nicht aber für Rangierbewegungen. Sie stehen in der Regel rechts neben oder in der Mitte über dem Gleise, zu dem sie gehören. Einfahr-, Ausfahr-, Wege- und Blocksignale zeigen in der Grundstellung „Halt“. Für Blockstellen ohne Weichen sind Ausnahmen zugelassen (s. Signalwesen). Hoogen. Hauptwagenamt. Königliches Hauptwagenamt ist die Firma, unter der das Eisenbahnzentralamt (s. d.) in Berlin eine Reihe von Geschäften betreffend die Wagendisposition und gemeinsame Wagenbenutzung im Deutschen Staatsbahnwagenverbande erledigt. Nach der mit Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 28. August 1909 eingeführten, seit dem 1. Oktober 1909 gültigen Geschäftsanweisung für die Behandlung des Güterwagendienstes im königlichen Eisenbahnzentralamt in Berlin sind dies im einzelnen folgende Geschäfte: 1. Der Ausgleich der Güterwagen mit Ausnahme der Kohlen- und Kokswagen zwischen den Verteilungsgruppen des Deutschen Staatsbahnwagenverbandes. 2. Der Ausgleich der Kohlen- und Kokswagen zwischen den für die Zwecke der Verteilung dieser Wagen gebildeten Gebieten. 3. Der Ausgleich der Arbeitswagen und der Wagendecken zwischen den Bezirken der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/131>, abgerufen am 22.07.2024.