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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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c) wenn ein Zug in einem Streckenabschnitte zu einer Zeit erscheint, wo angenommen werden muß, daß der vorausgegangene Zug den Abschnitt noch nicht verlassen hat,

d) wenn auf zweigleisig betriebener Bahn ein Zug ohne vorausgegangene Ankündigung und ohne das für das Befahren des falschen Gleises vorgeschriebene Signal zu führen auf dem nicht für seine Fahrrichtung bestimmten Gleise fährt,

e) wenn auf eingleisig betriebener Bahn ein Zug aus der dem Abläutesignal entgegengesetzten Richtung kommt,

f) wenn auf eingleisig betriebener Bahn nach einem Abläutesignal das Abläutesignal für die Gegenrichtung ertönt, ohne daß ein Zug vorübergefahren oder das zuerst gegebene Signal durch den Fernsprecher oder durch das Ruhesignal zurückgenommen worden wäre,

g) wenn der Einfahrt eines Zuges in eine Station ein Hindernis entgegensteht,

h) zur Bezeichnung der Stellen, an denen Züge in Bahnhöfen halten müssen,

i) zur Deckung eines unfahrbaren Gleises,

k) zur Deckung eines liegengebliebenen Zuges,

l) zur Deckung von Gefahrpunkten in Bahnhöfen,

m) zur Deckung von Fahrzeugen, die nicht in Gang gesetzt werden dürfen oder an die nicht angefahren werden darf.

Die H. ist rechts vom Gleise aufzustellen. Wird sie auf der freien Strecke zur Deckung eines unfahrbaren Gleises benutzt, so ist sie in einer Entfernung von 200 m vor dem Punkte aufzustellen, vor dem gehalten werden soll. Zu ihrer Ankündigung ist eine Langsamfahrscheibe auf Hauptbahnen in 700 m, auf Nebenbahnen in 300 m Entfernung auszustecken. Wird sie auf der freien Strecke zur Deckung eines liegengebliebenen Zuges benutzt, so ist sie in einer Entfernung von mindestens 200 m vor dem zu deckenden Zuge aufzustellen. Außerdem sind vor ihr auf Hauptbahnen in 500 und auf Nebenbahnen in 300 m Entfernung Knallkapseln auszulegen.

Bei Dunkelheit wird der H. eine dem Zuge entgegen rot geblendete Laterne zugefügt.

Nach den österreichischen Signalvorschriften dient als H. eine runde rote Scheibe mit weißem Rand. Sie wird in ähnlicher Weise verwendet, wie es vorstehend nach der deutschen Signalordnung angegeben ist.

Auf den französischen Bahnen sind H. vielfach in Gebrauch, wo auf den deutschen, englischen u. a. Bahnen Flügelsignale üblich sind.

Sie kommen vor als signal d'arret absolu in Form einer rechteckigen Scheibe mit zwei roten und zwei weißen schachbrettartigen Feldern. Sie dienen dann zur Deckung von Bahnhofsfahrwegen und werden 10-120 m vor dem Gefahrpunkt aufgestellt. Bei Haltstellung zeigen sie dem Zuge entgegen die volle Fläche, bei Fahrtstellung werden sie parallel zum Gleise gestellt. Als Vorsignal zu dem signal d'arret absolu wird entweder das signal a distance, eine runde rote Scheibe verwendet oder auch der indicateur a damier vert et blanc, eine schachbrettartige viereckige Scheibe, deren Felder aus Glas bestehen. Das signal a distance hat ebenso zwei Stellungen, wie das signal d'arret absolu, die eine mit der vollen Fläche dem Zuge entgegen, die andere parallel zu dem Gleise. An der vollen Scheibe darf vorbeigefahren werden, die Geschwindigkeit des Zuges ist jedoch so zu ermäßigen, daß der Führer den Zug beim Auftreten eines Hindernisses oder bei Haltstellung des folgenden signal d'arret absolu sofort halten kann. Das signal a distance wird 1000-1500 m vor dem signal d'arret absolu aufgestellt.

In den belgischen Signalvorschriften finden sich unter den feststehenden Signalen (signaux fixes) an zweiter Stelle die disques d'arret. Sie sind dazu bestimmt, in den Stationen, an der Kreuzung zweier Bahnlinien und an Drehbrücken die Punkte zu decken, die die Lokomotivführer nicht ohne Gefahr erreichen dürfen, wenn der Weg nicht frei ist. Die Scheiben sind 60 m vor diesen Punkten aufzustellen. Sie sind rund, nach vorn rot mit weißem Rande, nach rückwärts weiß gestrichen. Ist die volle Scheibe dem Zuge zugekehrt, so bedeutet sie "Halt", steht sie parallel zum Gleis, so ist die Fahrt erlaubt. Bei Nacht zeigt sie im ersten Falle nach vorn rotes, nach rückwärts weißes Licht, im zweiten nach vorn weißes und nach rückwärts grüngelbes Licht.

Hoogen.


Haltsignal (stop signal; signal d'arret; segnale di fermata o d'arresto), ein sichtbares oder hörbares Zeichen, das anzeigt, daß der Beginn oder die Fortsetzung einer Zugfahrt oder Rangierbewegung verboten ist.

Bei den Hauptsignalen (s. d.), die als Flügelsignale ausgebildet sind, gilt überall der wagrecht stehende Flügel als H. Wo Scheibensignale als Hauptsignale Verwendung finden, wird das H. durch die dem Zuge zugekehrte Fläche der Signalscheibe dargestellt. Bei Dunkelheit gilt rotes Licht allgemein als H.

Von den Streckenwärtern wird das H. durch die Wärtersignale (s. d.) erteilt. Es dienen dazu Handsignale, Haltscheiben (s. d.), Knallsignale (s. d.), Hörn- oder Pfeifensignale. Als Handsignal wird der Befehl "Halt" gegeben, indem eine rote Signalflagge, die Handlaterne, irgend ein anderer Gegenstand oder auch der Arm allein dem Zuge oder der Rangierabteilung entgegen im Kreise geschwungen wird.

Horn- und Pfeifensignale finden am häufigsten beim Rangieren Anwendung. Das H. wird dabei durch mehrere (meistens drei) kurze, schnell hintereinander folgende Töne mit der Mundpfeife oder dem Horn gegeben. Nach den deutschen Signalvorschriften wird dieses

c) wenn ein Zug in einem Streckenabschnitte zu einer Zeit erscheint, wo angenommen werden muß, daß der vorausgegangene Zug den Abschnitt noch nicht verlassen hat,

d) wenn auf zweigleisig betriebener Bahn ein Zug ohne vorausgegangene Ankündigung und ohne das für das Befahren des falschen Gleises vorgeschriebene Signal zu führen auf dem nicht für seine Fahrrichtung bestimmten Gleise fährt,

e) wenn auf eingleisig betriebener Bahn ein Zug aus der dem Abläutesignal entgegengesetzten Richtung kommt,

f) wenn auf eingleisig betriebener Bahn nach einem Abläutesignal das Abläutesignal für die Gegenrichtung ertönt, ohne daß ein Zug vorübergefahren oder das zuerst gegebene Signal durch den Fernsprecher oder durch das Ruhesignal zurückgenommen worden wäre,

g) wenn der Einfahrt eines Zuges in eine Station ein Hindernis entgegensteht,

h) zur Bezeichnung der Stellen, an denen Züge in Bahnhöfen halten müssen,

i) zur Deckung eines unfahrbaren Gleises,

k) zur Deckung eines liegengebliebenen Zuges,

l) zur Deckung von Gefahrpunkten in Bahnhöfen,

m) zur Deckung von Fahrzeugen, die nicht in Gang gesetzt werden dürfen oder an die nicht angefahren werden darf.

Die H. ist rechts vom Gleise aufzustellen. Wird sie auf der freien Strecke zur Deckung eines unfahrbaren Gleises benutzt, so ist sie in einer Entfernung von 200 m vor dem Punkte aufzustellen, vor dem gehalten werden soll. Zu ihrer Ankündigung ist eine Langsamfahrscheibe auf Hauptbahnen in 700 m, auf Nebenbahnen in 300 m Entfernung auszustecken. Wird sie auf der freien Strecke zur Deckung eines liegengebliebenen Zuges benutzt, so ist sie in einer Entfernung von mindestens 200 m vor dem zu deckenden Zuge aufzustellen. Außerdem sind vor ihr auf Hauptbahnen in 500 und auf Nebenbahnen in 300 m Entfernung Knallkapseln auszulegen.

Bei Dunkelheit wird der H. eine dem Zuge entgegen rot geblendete Laterne zugefügt.

Nach den österreichischen Signalvorschriften dient als H. eine runde rote Scheibe mit weißem Rand. Sie wird in ähnlicher Weise verwendet, wie es vorstehend nach der deutschen Signalordnung angegeben ist.

Auf den französischen Bahnen sind H. vielfach in Gebrauch, wo auf den deutschen, englischen u. a. Bahnen Flügelsignale üblich sind.

Sie kommen vor als signal d'arrêt absolu in Form einer rechteckigen Scheibe mit zwei roten und zwei weißen schachbrettartigen Feldern. Sie dienen dann zur Deckung von Bahnhofsfahrwegen und werden 10–120 m vor dem Gefahrpunkt aufgestellt. Bei Haltstellung zeigen sie dem Zuge entgegen die volle Fläche, bei Fahrtstellung werden sie parallel zum Gleise gestellt. Als Vorsignal zu dem signal d'arrêt absolu wird entweder das signal à distance, eine runde rote Scheibe verwendet oder auch der indicateur à damier vert et blanc, eine schachbrettartige viereckige Scheibe, deren Felder aus Glas bestehen. Das signal à distance hat ebenso zwei Stellungen, wie das signal d'arrêt absolu, die eine mit der vollen Fläche dem Zuge entgegen, die andere parallel zu dem Gleise. An der vollen Scheibe darf vorbeigefahren werden, die Geschwindigkeit des Zuges ist jedoch so zu ermäßigen, daß der Führer den Zug beim Auftreten eines Hindernisses oder bei Haltstellung des folgenden signal d'arrêt absolu sofort halten kann. Das signal à distance wird 1000–1500 m vor dem signal d'arrêt absolu aufgestellt.

In den belgischen Signalvorschriften finden sich unter den feststehenden Signalen (signaux fixes) an zweiter Stelle die disques d'arrêt. Sie sind dazu bestimmt, in den Stationen, an der Kreuzung zweier Bahnlinien und an Drehbrücken die Punkte zu decken, die die Lokomotivführer nicht ohne Gefahr erreichen dürfen, wenn der Weg nicht frei ist. Die Scheiben sind 60 m vor diesen Punkten aufzustellen. Sie sind rund, nach vorn rot mit weißem Rande, nach rückwärts weiß gestrichen. Ist die volle Scheibe dem Zuge zugekehrt, so bedeutet sie „Halt“, steht sie parallel zum Gleis, so ist die Fahrt erlaubt. Bei Nacht zeigt sie im ersten Falle nach vorn rotes, nach rückwärts weißes Licht, im zweiten nach vorn weißes und nach rückwärts grüngelbes Licht.

Hoogen.


Haltsignal (stop signal; signal d'arrêt; segnale di fermata o d'arresto), ein sichtbares oder hörbares Zeichen, das anzeigt, daß der Beginn oder die Fortsetzung einer Zugfahrt oder Rangierbewegung verboten ist.

Bei den Hauptsignalen (s. d.), die als Flügelsignale ausgebildet sind, gilt überall der wagrecht stehende Flügel als H. Wo Scheibensignale als Hauptsignale Verwendung finden, wird das H. durch die dem Zuge zugekehrte Fläche der Signalscheibe dargestellt. Bei Dunkelheit gilt rotes Licht allgemein als H.

Von den Streckenwärtern wird das H. durch die Wärtersignale (s. d.) erteilt. Es dienen dazu Handsignale, Haltscheiben (s. d.), Knallsignale (s. d.), Hörn- oder Pfeifensignale. Als Handsignal wird der Befehl „Halt“ gegeben, indem eine rote Signalflagge, die Handlaterne, irgend ein anderer Gegenstand oder auch der Arm allein dem Zuge oder der Rangierabteilung entgegen im Kreise geschwungen wird.

Horn- und Pfeifensignale finden am häufigsten beim Rangieren Anwendung. Das H. wird dabei durch mehrere (meistens drei) kurze, schnell hintereinander folgende Töne mit der Mundpfeife oder dem Horn gegeben. Nach den deutschen Signalvorschriften wird dieses

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[105/0116] c) wenn ein Zug in einem Streckenabschnitte zu einer Zeit erscheint, wo angenommen werden muß, daß der vorausgegangene Zug den Abschnitt noch nicht verlassen hat, d) wenn auf zweigleisig betriebener Bahn ein Zug ohne vorausgegangene Ankündigung und ohne das für das Befahren des falschen Gleises vorgeschriebene Signal zu führen auf dem nicht für seine Fahrrichtung bestimmten Gleise fährt, e) wenn auf eingleisig betriebener Bahn ein Zug aus der dem Abläutesignal entgegengesetzten Richtung kommt, f) wenn auf eingleisig betriebener Bahn nach einem Abläutesignal das Abläutesignal für die Gegenrichtung ertönt, ohne daß ein Zug vorübergefahren oder das zuerst gegebene Signal durch den Fernsprecher oder durch das Ruhesignal zurückgenommen worden wäre, g) wenn der Einfahrt eines Zuges in eine Station ein Hindernis entgegensteht, h) zur Bezeichnung der Stellen, an denen Züge in Bahnhöfen halten müssen, i) zur Deckung eines unfahrbaren Gleises, k) zur Deckung eines liegengebliebenen Zuges, l) zur Deckung von Gefahrpunkten in Bahnhöfen, m) zur Deckung von Fahrzeugen, die nicht in Gang gesetzt werden dürfen oder an die nicht angefahren werden darf. Die H. ist rechts vom Gleise aufzustellen. Wird sie auf der freien Strecke zur Deckung eines unfahrbaren Gleises benutzt, so ist sie in einer Entfernung von 200 m vor dem Punkte aufzustellen, vor dem gehalten werden soll. Zu ihrer Ankündigung ist eine Langsamfahrscheibe auf Hauptbahnen in 700 m, auf Nebenbahnen in 300 m Entfernung auszustecken. Wird sie auf der freien Strecke zur Deckung eines liegengebliebenen Zuges benutzt, so ist sie in einer Entfernung von mindestens 200 m vor dem zu deckenden Zuge aufzustellen. Außerdem sind vor ihr auf Hauptbahnen in 500 und auf Nebenbahnen in 300 m Entfernung Knallkapseln auszulegen. Bei Dunkelheit wird der H. eine dem Zuge entgegen rot geblendete Laterne zugefügt. Nach den österreichischen Signalvorschriften dient als H. eine runde rote Scheibe mit weißem Rand. Sie wird in ähnlicher Weise verwendet, wie es vorstehend nach der deutschen Signalordnung angegeben ist. Auf den französischen Bahnen sind H. vielfach in Gebrauch, wo auf den deutschen, englischen u. a. Bahnen Flügelsignale üblich sind. Sie kommen vor als signal d'arrêt absolu in Form einer rechteckigen Scheibe mit zwei roten und zwei weißen schachbrettartigen Feldern. Sie dienen dann zur Deckung von Bahnhofsfahrwegen und werden 10–120 m vor dem Gefahrpunkt aufgestellt. Bei Haltstellung zeigen sie dem Zuge entgegen die volle Fläche, bei Fahrtstellung werden sie parallel zum Gleise gestellt. Als Vorsignal zu dem signal d'arrêt absolu wird entweder das signal à distance, eine runde rote Scheibe verwendet oder auch der indicateur à damier vert et blanc, eine schachbrettartige viereckige Scheibe, deren Felder aus Glas bestehen. Das signal à distance hat ebenso zwei Stellungen, wie das signal d'arrêt absolu, die eine mit der vollen Fläche dem Zuge entgegen, die andere parallel zu dem Gleise. An der vollen Scheibe darf vorbeigefahren werden, die Geschwindigkeit des Zuges ist jedoch so zu ermäßigen, daß der Führer den Zug beim Auftreten eines Hindernisses oder bei Haltstellung des folgenden signal d'arrêt absolu sofort halten kann. Das signal à distance wird 1000–1500 m vor dem signal d'arrêt absolu aufgestellt. In den belgischen Signalvorschriften finden sich unter den feststehenden Signalen (signaux fixes) an zweiter Stelle die disques d'arrêt. Sie sind dazu bestimmt, in den Stationen, an der Kreuzung zweier Bahnlinien und an Drehbrücken die Punkte zu decken, die die Lokomotivführer nicht ohne Gefahr erreichen dürfen, wenn der Weg nicht frei ist. Die Scheiben sind 60 m vor diesen Punkten aufzustellen. Sie sind rund, nach vorn rot mit weißem Rande, nach rückwärts weiß gestrichen. Ist die volle Scheibe dem Zuge zugekehrt, so bedeutet sie „Halt“, steht sie parallel zum Gleis, so ist die Fahrt erlaubt. Bei Nacht zeigt sie im ersten Falle nach vorn rotes, nach rückwärts weißes Licht, im zweiten nach vorn weißes und nach rückwärts grüngelbes Licht. Hoogen. Haltsignal (stop signal; signal d'arrêt; segnale di fermata o d'arresto), ein sichtbares oder hörbares Zeichen, das anzeigt, daß der Beginn oder die Fortsetzung einer Zugfahrt oder Rangierbewegung verboten ist. Bei den Hauptsignalen (s. d.), die als Flügelsignale ausgebildet sind, gilt überall der wagrecht stehende Flügel als H. Wo Scheibensignale als Hauptsignale Verwendung finden, wird das H. durch die dem Zuge zugekehrte Fläche der Signalscheibe dargestellt. Bei Dunkelheit gilt rotes Licht allgemein als H. Von den Streckenwärtern wird das H. durch die Wärtersignale (s. d.) erteilt. Es dienen dazu Handsignale, Haltscheiben (s. d.), Knallsignale (s. d.), Hörn- oder Pfeifensignale. Als Handsignal wird der Befehl „Halt“ gegeben, indem eine rote Signalflagge, die Handlaterne, irgend ein anderer Gegenstand oder auch der Arm allein dem Zuge oder der Rangierabteilung entgegen im Kreise geschwungen wird. Horn- und Pfeifensignale finden am häufigsten beim Rangieren Anwendung. Das H. wird dabei durch mehrere (meistens drei) kurze, schnell hintereinander folgende Töne mit der Mundpfeife oder dem Horn gegeben. Nach den deutschen Signalvorschriften wird dieses

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/116>, abgerufen am 22.12.2024.