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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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ohne Störung des Bahnbetriebs erschweren die Aufstellung sehr.

Am einfachsten gestaltet sich die Aufstellung mit Hilfe von Standbäumen; sie wird bei kleinen und mittleren Bauwerken vielfach ausgeführt. Die einzelnen Binder oder ihre Teile werden auf dem Boden zusammengenietet, mit Hilfe des Standbaums hochgezogen, mit den bereits stehenden Teilen verbunden oder auf die Lager abgesetzt. Statt der Standbäume werden auch fahrbare Krane verwendet, namentlich bei größeren Bauwerken. Gegen Umstürzen sind die neuaufgestellten Teile durch Verankerung mit Seilen, durch Abstützung mit hölzernen Stangen (Scheren) oder, wenn ein Teil der H. bereits steht, durch Verbindung mit diesem zu sichern.

Bei einer zweiten Art der Aufstellung wird ein Bindersystem (d. s. zwei Binder mit der zugehörigen Verspannung) auf einem festen Gerüst vollständig zusammengebaut und dieses in sich standfähige System auf Karren und Schienen mit Hilfe von Brechbäumen, Seilwinden oder Flaschenzügen auf seinen endgültigen Platz gefahren und dort auf die Lager abgesetzt. In dieser Weise wurde z. B. die H. des Anhalter Bahnhofs, Berlin, errichtet.

Die meisten großen H. sind jedoch mit Hilfe von fahrbaren Gerüsten, die auf Schienen laufen, aufgestellt, so die H. der Bahnhöfe Frankfurt a. M. (s. Ztschr. f. Bw. 1891), Prag (Abb. 33), Köln (s. Zentral. d. Bauverw. 1892, S. 356), Hamburg, Leipzig. In gleicher Weise wurde auch die alte H. der Grand Central Station New York abgebrochen (Transactions of the American Society of Civil Engineers. 1908, Vol. LXI).

Literatur: L. Mertens, Eiserne Dächer und Hallen in England. Berlin 1899. - Eis. T. d. G., Bd. III, 1. Aufl., Wiesbaden 1899. - M. Förster, Die Eisenkonstruktionen der Ingenieurhochbauten. 4. Aufl. Leipzig 1909. - Hb. d. Arch., T. 4, Hb. 2, Heft 4, Leipzig 1911. - H. Jordan und E. Michel, Die künstlerische Gestaltung von Eisenkonstruktionen. Berlin 1913.

Rühl.


Hallsignal, ein in Amerika bei selbsttätigen Blockeinrichtungen vielfach verwendetes, nach seinem Erfinder Hall so benanntes Scheibensignal. Es besteht aus einem bei Hauptsignalen mit roter, bei Vorsignalen mit grüner Seide bespannten Rahmen, der sich in einem Gehäuse hinter einer Glasscheibe bewegt. Bei "Fahrt frei" wird die Scheibe durch den angezogenen Anker eines Elektromagneten vor dem Fenster weggezogen. Hinter diesem erscheint dann bei Tage ein weißer Reflektor, bei Nacht eine Laterne. Wird der Elektromagnet stromlos, so fällt sein Anker ab, und die rote oder grüne Scheibe legt sich vor das Fenster. Bei dieser Form der Signale ist das Tages- und Nachtsignal vereinigt. Bei neueren Ausführungen ist das Nachtsignal getrennt von dem Tagessignal über diesem angeordnet.

Hoogen.


Haltestellen (roadsite stations, halts; points d'arret; fermate), Eisenbahnstationen minderer Ordnung mit meist beschränkten Abfertigungsbefugnissen und einfachen Betriebsverhältnissen. Die H. dienen entweder nur der Personenbeförderung oder nur der Güterbeförderung (letztere vielfach beschränkt auf Wagenladungen, Stückgut u. s. w.) oder beiden Verkehrsarten. Bei Personen - H. mit Gepäckverkehr wird das Gepäck gewöhnlich gegen nachträgliche Abfertigung in der nächsten Station oder durch das Zugpersonal übernommen.

Die Berechnung der Fahrpreise und Frachtgebühren im Verkehr von und nach H. erfolgt vielfach von der vorgelegenen Station und bis zur nächsten Station hinter der H. Für diese führt gewöhnlich eine benachbarte Station die Verrechnung.

Die bauliche Anlage der H. ist sehr verschieden. Bei Personen - H. findet sich häufig nur eine Tafel mit dem Namen der H. und allenfalls ein erhöhter Bahnsteig sowie ein Warteraum. Mit einem eigenen Aufseher besetzte H. erhalten ferner Wohnung und Dienstraum, H. mit Güterverkehr außerdem einen Raum für Unterbringung von Gütern. Diese Herstellungen entfallen zumeist, wenn Agenten den Dienst versehen (vgl. im übrigen Bahnhöfe und Agenten).

In Deutschland besteht die amtliche Bezeichnung "H" nicht mehr. Die BO. unterscheidet unter den Betriebsstellen des öffentlichen Verkehrs nur Bahnhöfe, d. s. Stationen mit mindestens einer Weiche, und Haltepunkte, d. s. Stationen ohne eine solche. Die Bahnhöfe werden nach ihren Betriebs- und Verkehrsverhältnissen in Bahnhöfe I. bis IV. Klasse eingeteilt; die Bahnhöfe IV. Klasse entsprechen den früheren Haltestellen.

In Österreich regelt die Ministerialverordnung vom 25. Januar 1879 das Verfahren betreffend die Errichtung oder Auflassung von H. Diese werden in der Regel auf Kosten oder doch unter Beitragsleistung der Interessenten errichtet.

In Belgien und Frankreich unterscheidet man H. (haltes) und Haltepunkte (points d'arrets).

In der Schweiz kennt man keine H., sondern nur Stationen für den Gesamtverkehr, ferner für den Personenverkehr allein und für den Güterverkehr allein.

Matibel.


Haltscheibe (closed disc, signal at danger; disque ferme ou a l'arret; disco chiuso), nach der deutschen Signalordnung eine rechteckige rote, weißgeränderte Scheibe, die dem Zuge entgegen ausgesteckt bedeutet: Der Zug soll halten.

Sie wird verwendet:

a) wenn nach dem Ertönen des Gefahrsignals ein Zug anzuhalten ist,

b) wenn an einem Zuge gefahrdrohende Unregelmäßigkeiten wahrgenommen werden,

ohne Störung des Bahnbetriebs erschweren die Aufstellung sehr.

Am einfachsten gestaltet sich die Aufstellung mit Hilfe von Standbäumen; sie wird bei kleinen und mittleren Bauwerken vielfach ausgeführt. Die einzelnen Binder oder ihre Teile werden auf dem Boden zusammengenietet, mit Hilfe des Standbaums hochgezogen, mit den bereits stehenden Teilen verbunden oder auf die Lager abgesetzt. Statt der Standbäume werden auch fahrbare Krane verwendet, namentlich bei größeren Bauwerken. Gegen Umstürzen sind die neuaufgestellten Teile durch Verankerung mit Seilen, durch Abstützung mit hölzernen Stangen (Scheren) oder, wenn ein Teil der H. bereits steht, durch Verbindung mit diesem zu sichern.

Bei einer zweiten Art der Aufstellung wird ein Bindersystem (d. s. zwei Binder mit der zugehörigen Verspannung) auf einem festen Gerüst vollständig zusammengebaut und dieses in sich standfähige System auf Karren und Schienen mit Hilfe von Brechbäumen, Seilwinden oder Flaschenzügen auf seinen endgültigen Platz gefahren und dort auf die Lager abgesetzt. In dieser Weise wurde z. B. die H. des Anhalter Bahnhofs, Berlin, errichtet.

Die meisten großen H. sind jedoch mit Hilfe von fahrbaren Gerüsten, die auf Schienen laufen, aufgestellt, so die H. der Bahnhöfe Frankfurt a. M. (s. Ztschr. f. Bw. 1891), Prag (Abb. 33), Köln (s. Zentral. d. Bauverw. 1892, S. 356), Hamburg, Leipzig. In gleicher Weise wurde auch die alte H. der Grand Central Station New York abgebrochen (Transactions of the American Society of Civil Engineers. 1908, Vol. LXI).

Literatur: L. Mertens, Eiserne Dächer und Hallen in England. Berlin 1899. – Eis. T. d. G., Bd. III, 1. Aufl., Wiesbaden 1899. – M. Förster, Die Eisenkonstruktionen der Ingenieurhochbauten. 4. Aufl. Leipzig 1909. – Hb. d. Arch., T. 4, Hb. 2, Heft 4, Leipzig 1911. – H. Jordan und E. Michel, Die künstlerische Gestaltung von Eisenkonstruktionen. Berlin 1913.

Rühl.


Hallsignal, ein in Amerika bei selbsttätigen Blockeinrichtungen vielfach verwendetes, nach seinem Erfinder Hall so benanntes Scheibensignal. Es besteht aus einem bei Hauptsignalen mit roter, bei Vorsignalen mit grüner Seide bespannten Rahmen, der sich in einem Gehäuse hinter einer Glasscheibe bewegt. Bei „Fahrt frei“ wird die Scheibe durch den angezogenen Anker eines Elektromagneten vor dem Fenster weggezogen. Hinter diesem erscheint dann bei Tage ein weißer Reflektor, bei Nacht eine Laterne. Wird der Elektromagnet stromlos, so fällt sein Anker ab, und die rote oder grüne Scheibe legt sich vor das Fenster. Bei dieser Form der Signale ist das Tages- und Nachtsignal vereinigt. Bei neueren Ausführungen ist das Nachtsignal getrennt von dem Tagessignal über diesem angeordnet.

Hoogen.


Haltestellen (roadsite stations, halts; points d'arrêt; fermate), Eisenbahnstationen minderer Ordnung mit meist beschränkten Abfertigungsbefugnissen und einfachen Betriebsverhältnissen. Die H. dienen entweder nur der Personenbeförderung oder nur der Güterbeförderung (letztere vielfach beschränkt auf Wagenladungen, Stückgut u. s. w.) oder beiden Verkehrsarten. Bei Personen – H. mit Gepäckverkehr wird das Gepäck gewöhnlich gegen nachträgliche Abfertigung in der nächsten Station oder durch das Zugpersonal übernommen.

Die Berechnung der Fahrpreise und Frachtgebühren im Verkehr von und nach H. erfolgt vielfach von der vorgelegenen Station und bis zur nächsten Station hinter der H. Für diese führt gewöhnlich eine benachbarte Station die Verrechnung.

Die bauliche Anlage der H. ist sehr verschieden. Bei Personen – H. findet sich häufig nur eine Tafel mit dem Namen der H. und allenfalls ein erhöhter Bahnsteig sowie ein Warteraum. Mit einem eigenen Aufseher besetzte H. erhalten ferner Wohnung und Dienstraum, H. mit Güterverkehr außerdem einen Raum für Unterbringung von Gütern. Diese Herstellungen entfallen zumeist, wenn Agenten den Dienst versehen (vgl. im übrigen Bahnhöfe und Agenten).

In Deutschland besteht die amtliche Bezeichnung „H“ nicht mehr. Die BO. unterscheidet unter den Betriebsstellen des öffentlichen Verkehrs nur Bahnhöfe, d. s. Stationen mit mindestens einer Weiche, und Haltepunkte, d. s. Stationen ohne eine solche. Die Bahnhöfe werden nach ihren Betriebs- und Verkehrsverhältnissen in Bahnhöfe I. bis IV. Klasse eingeteilt; die Bahnhöfe IV. Klasse entsprechen den früheren Haltestellen.

In Österreich regelt die Ministerialverordnung vom 25. Januar 1879 das Verfahren betreffend die Errichtung oder Auflassung von H. Diese werden in der Regel auf Kosten oder doch unter Beitragsleistung der Interessenten errichtet.

In Belgien und Frankreich unterscheidet man H. (haltes) und Haltepunkte (points d'arrêts).

In der Schweiz kennt man keine H., sondern nur Stationen für den Gesamtverkehr, ferner für den Personenverkehr allein und für den Güterverkehr allein.

Matibel.


Haltscheibe (closed disc, signal at danger; disque fermé ou à l'arrêt; disco chiuso), nach der deutschen Signalordnung eine rechteckige rote, weißgeränderte Scheibe, die dem Zuge entgegen ausgesteckt bedeutet: Der Zug soll halten.

Sie wird verwendet:

a) wenn nach dem Ertönen des Gefahrsignals ein Zug anzuhalten ist,

b) wenn an einem Zuge gefahrdrohende Unregelmäßigkeiten wahrgenommen werden,

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[104/0115] ohne Störung des Bahnbetriebs erschweren die Aufstellung sehr. Am einfachsten gestaltet sich die Aufstellung mit Hilfe von Standbäumen; sie wird bei kleinen und mittleren Bauwerken vielfach ausgeführt. Die einzelnen Binder oder ihre Teile werden auf dem Boden zusammengenietet, mit Hilfe des Standbaums hochgezogen, mit den bereits stehenden Teilen verbunden oder auf die Lager abgesetzt. Statt der Standbäume werden auch fahrbare Krane verwendet, namentlich bei größeren Bauwerken. Gegen Umstürzen sind die neuaufgestellten Teile durch Verankerung mit Seilen, durch Abstützung mit hölzernen Stangen (Scheren) oder, wenn ein Teil der H. bereits steht, durch Verbindung mit diesem zu sichern. Bei einer zweiten Art der Aufstellung wird ein Bindersystem (d. s. zwei Binder mit der zugehörigen Verspannung) auf einem festen Gerüst vollständig zusammengebaut und dieses in sich standfähige System auf Karren und Schienen mit Hilfe von Brechbäumen, Seilwinden oder Flaschenzügen auf seinen endgültigen Platz gefahren und dort auf die Lager abgesetzt. In dieser Weise wurde z. B. die H. des Anhalter Bahnhofs, Berlin, errichtet. Die meisten großen H. sind jedoch mit Hilfe von fahrbaren Gerüsten, die auf Schienen laufen, aufgestellt, so die H. der Bahnhöfe Frankfurt a. M. (s. Ztschr. f. Bw. 1891), Prag (Abb. 33), Köln (s. Zentral. d. Bauverw. 1892, S. 356), Hamburg, Leipzig. In gleicher Weise wurde auch die alte H. der Grand Central Station New York abgebrochen (Transactions of the American Society of Civil Engineers. 1908, Vol. LXI). Literatur: L. Mertens, Eiserne Dächer und Hallen in England. Berlin 1899. – Eis. T. d. G., Bd. III, 1. Aufl., Wiesbaden 1899. – M. Förster, Die Eisenkonstruktionen der Ingenieurhochbauten. 4. Aufl. Leipzig 1909. – Hb. d. Arch., T. 4, Hb. 2, Heft 4, Leipzig 1911. – H. Jordan und E. Michel, Die künstlerische Gestaltung von Eisenkonstruktionen. Berlin 1913. Rühl. Hallsignal, ein in Amerika bei selbsttätigen Blockeinrichtungen vielfach verwendetes, nach seinem Erfinder Hall so benanntes Scheibensignal. Es besteht aus einem bei Hauptsignalen mit roter, bei Vorsignalen mit grüner Seide bespannten Rahmen, der sich in einem Gehäuse hinter einer Glasscheibe bewegt. Bei „Fahrt frei“ wird die Scheibe durch den angezogenen Anker eines Elektromagneten vor dem Fenster weggezogen. Hinter diesem erscheint dann bei Tage ein weißer Reflektor, bei Nacht eine Laterne. Wird der Elektromagnet stromlos, so fällt sein Anker ab, und die rote oder grüne Scheibe legt sich vor das Fenster. Bei dieser Form der Signale ist das Tages- und Nachtsignal vereinigt. Bei neueren Ausführungen ist das Nachtsignal getrennt von dem Tagessignal über diesem angeordnet. Hoogen. Haltestellen (roadsite stations, halts; points d'arrêt; fermate), Eisenbahnstationen minderer Ordnung mit meist beschränkten Abfertigungsbefugnissen und einfachen Betriebsverhältnissen. Die H. dienen entweder nur der Personenbeförderung oder nur der Güterbeförderung (letztere vielfach beschränkt auf Wagenladungen, Stückgut u. s. w.) oder beiden Verkehrsarten. Bei Personen – H. mit Gepäckverkehr wird das Gepäck gewöhnlich gegen nachträgliche Abfertigung in der nächsten Station oder durch das Zugpersonal übernommen. Die Berechnung der Fahrpreise und Frachtgebühren im Verkehr von und nach H. erfolgt vielfach von der vorgelegenen Station und bis zur nächsten Station hinter der H. Für diese führt gewöhnlich eine benachbarte Station die Verrechnung. Die bauliche Anlage der H. ist sehr verschieden. Bei Personen – H. findet sich häufig nur eine Tafel mit dem Namen der H. und allenfalls ein erhöhter Bahnsteig sowie ein Warteraum. Mit einem eigenen Aufseher besetzte H. erhalten ferner Wohnung und Dienstraum, H. mit Güterverkehr außerdem einen Raum für Unterbringung von Gütern. Diese Herstellungen entfallen zumeist, wenn Agenten den Dienst versehen (vgl. im übrigen Bahnhöfe und Agenten). In Deutschland besteht die amtliche Bezeichnung „H“ nicht mehr. Die BO. unterscheidet unter den Betriebsstellen des öffentlichen Verkehrs nur Bahnhöfe, d. s. Stationen mit mindestens einer Weiche, und Haltepunkte, d. s. Stationen ohne eine solche. Die Bahnhöfe werden nach ihren Betriebs- und Verkehrsverhältnissen in Bahnhöfe I. bis IV. Klasse eingeteilt; die Bahnhöfe IV. Klasse entsprechen den früheren Haltestellen. In Österreich regelt die Ministerialverordnung vom 25. Januar 1879 das Verfahren betreffend die Errichtung oder Auflassung von H. Diese werden in der Regel auf Kosten oder doch unter Beitragsleistung der Interessenten errichtet. In Belgien und Frankreich unterscheidet man H. (haltes) und Haltepunkte (points d'arrêts). In der Schweiz kennt man keine H., sondern nur Stationen für den Gesamtverkehr, ferner für den Personenverkehr allein und für den Güterverkehr allein. Matibel. Haltscheibe (closed disc, signal at danger; disque fermé ou à l'arrêt; disco chiuso), nach der deutschen Signalordnung eine rechteckige rote, weißgeränderte Scheibe, die dem Zuge entgegen ausgesteckt bedeutet: Der Zug soll halten. Sie wird verwendet: a) wenn nach dem Ertönen des Gefahrsignals ein Zug anzuhalten ist, b) wenn an einem Zuge gefahrdrohende Unregelmäßigkeiten wahrgenommen werden,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/115>, abgerufen am 22.12.2024.