Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.Heine, Die maschinelle Bohrung im Bosrucktunnel. Österr. Wschr. f. öff. Bdst. 1906. - Heise und Herbst, Lehrbuch der Bergbaukunde. Berlin 1908. - Herbst, Gesteinsbohrmaschinen u. ihre neuere Entwicklung. Ztschr. dt. Ing. 1910. - Herzog, Der Bau des Karawankentunnels. Elektr. Bahnen u. Betriebe 1905. - Heubach, Elektr. Solenoid-Stoßbohrer für hartes Gestein. Ztschr. dt. Ing. 1901. - Höfer, Taschenbuch für Bergmänner. Leoben 1911. - Hofer, Perforatrices a commande pneumatique, hydraulique ou electrique. Gen. civ. 1910. - Ilgner, Kurbelstoßbohrmaschine. Berg- u. hüttenm. Rdsch. 1908. - Mackensen, Der Tunnelbau. Hb. d. Ing.-W. 3. Aufl. Leipzig 1902. - Perl, Die elektrischen Anlagen u. Stoßbohrmaschinen am Karawankentunnel, Ztschr. d. Österr. Ing.-V. 1904. - Riedler, Über Gesteinsbohrmaschinen. Bericht über die Weltausstellung in Philadelphia. Wien 1877. - Schulz, Gesteinsbohrmaschinen. Hb. d. Ing. W. Leipzig 1885. Schueller, Über maschinell betriebene Gesteinsbohrungen. Ztschr. d. Österr. Ing.-V. 1909. - Sorgo, Die Stoßbohrmaschinen mit elektrischem Antrieb. Österr. Ztschr. f. Berg- u. Hüttenw. 1904. - Stapff, Über Gesteinsbohrmaschinen. Stockholm 1869. - Zschokke, Sprengarbeit beim Bau des Simplontunnels. Zürich 1905. Dolezalek. Getreidebeförderung (transport of corn; transport du ble; trasporto di cereali). Diese spielt in getreidebauenden Ländern, so insbesondere in Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Amerika u. s. w., eine große Rolle (vgl. über den Umfang des Getreideverkehrs der einzelnen Länder den Artikel Güterverkehr) und unterliegt im Eisenbahnverkehr meist besonders begünstigten Bedingungen; so wird beispielsweise Getreide in Deutschland und Österreich bei Aufgabe in Wagenladungen zu den Sätzen der Spezialtarife oder Ausnahmetarife befördert. Vielfach werden im Wettbewerb mit anderen Verkehrswegen noch besondere Begünstigungen, namentlich in der Ausfuhr, so z. B. aus Ungarn nach der Schweiz, gewährt. Es erfolgt ferner zum Schutz der Ware gegen Schaden und Entwertung trotz der niedrigen Tarifierung Beförderung in gedeckten Wagen. Die Verladung von Getreide erfolgt entweder in loser Schüttung (alla rinfusa) oder in Säcken. Die erstere Form, die die Aufgabe des Getreides in Wagenladungen voraussetzt, ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und vor allem in Rußland und Amerika immer mehr zur Anwendung gekommen. Bei Beförderung in loser Schüttung werden sowohl die Kosten für die Anschaffung und die Rückbeförderung der leeren Säcke erspart als auch alle mit der Einsackung verbundenen Gefahren vermieden. Getreide wird in loser Schüttung entweder in gewöhnlichen gedeckten Güterwagen mit Vorsatzbrettern als Türverschluß oder in besonders eingerichteten Schüttwagen befördert. Diese weisen häufig an den Türsäulen innen angebrachte Einhängvorrichtungen auf, in denen im Bedarfsfalle in den Ladestellen lagernde Vorsatzbretter befestigt werden. Die in dem Wagen ständig verbleibenden Vorsatzbretter sind entweder seitlich der Türöffnungen oder auch im Fußboden versenkt angeordnet; im Bedarfsfalle werden sie vor die Türöffnung geschoben oder geklappt. Für dichten Abschluß der Vorsatzbretter ist vorzusorgen (Filzstreifen). Zuweilen sind die Wagen auch noch mit Bodenklappen und darunter befindlichen Trichtern für Bodenentleerung eingerichtet (vgl. auch die gemeinsamen Abfertigungsvorschriften des VDEV. § 30). Versuchsweise wurden auch jalousieartige Rollverschlüsse angewendet, jedoch bald wieder aufgegeben. Bei den ungarischen StB. wurde im Interesse einer zweckmäßigen Verladung und Beförderung von in loser Schüttung zur Aufgabe gelangendem Getreide eine besondere Einrichtung getroffen. Diese besteht aus vier Stück gleichförmigen Türeinlegeplatten für den Wagen, wovon je zwei Stück zum Verschlusse einer Türöffnung dienen. Jede Türeinlegeplatte hat zwei Zapfen und ist auf der Gegenseite mit über das Brett greifender Eisenverhüllung versehen, die zur Aufnahme des Saumes der zweiten Platte, sowie zur Abdichtung der Lücken zwischen den beiden Platten dient. Jede Platte ist überdies mit zwei schrägartigen Führungsleisten versehen, die in einer entsprechenden Entfernung der Türöffnung angebracht sind und zur Hintanhaltung des Abgleitens der Einlegeplatten dienen. In Deutschland wird Getreide in loser Schüttung in gewöhnlichen bedeckten Güterwagen befördert. Das Fehlen der Verpackung ist vom Absender anzuerkennen, dem die Verladung und Sicherung des Gutes gegen Verstreuung obliegt. Die hierbei verwendeten Ladegeräte werden frachtfrei befördert. Wird unterwegs eine Umladung erforderlich, so steht es der Eisenbahn frei, das Gut in loser Schüttung oder in Säcken weiterzubefördern. Wird das Gut auf Antrag des Empfängers oder nach Ablauf der Entladefrist von der Eisenbahn entladen, so werden neben der Ladegebühr die Gebühren für etwa erforderliche Beschaffung oder Mietung von Säcken berechnet. In Österreich und Ungarn erfolgen G. in loser Schüttung in besonders eingerichteten Schüttwagen oder in gewöhnlichen bedeckten Güterwagen, zu denen die als Türverschluß erforderlichen Vorsatzbretter vom Absender beizubringen sind (Ausnahme österr. Staatsbahnen). Das Getreide darf nur einer Gattung angehören, die ganze Ladung je eines Wagens nur an einen Empfänger und an eine Bestimmungsstation adressiert werden. Die Fracht wird nach dem Nettogewicht der Sendung, jedoch mindestens 10.000 kg für einen Wagen und Frachtbrief berechnet. Über Fehlen der Verpackung, Heine, Die maschinelle Bohrung im Bosrucktunnel. Österr. Wschr. f. öff. Bdst. 1906. – Heise und Herbst, Lehrbuch der Bergbaukunde. Berlin 1908. – Herbst, Gesteinsbohrmaschinen u. ihre neuere Entwicklung. Ztschr. dt. Ing. 1910. – Herzog, Der Bau des Karawankentunnels. Elektr. Bahnen u. Betriebe 1905. – Heubach, Elektr. Solenoid-Stoßbohrer für hartes Gestein. Ztschr. dt. Ing. 1901. – Höfer, Taschenbuch für Bergmänner. Leoben 1911. – Hofer, Perforatrices à commande pneumatique, hydraulique ou électrique. Gén. civ. 1910. – Ilgner, Kurbelstoßbohrmaschine. Berg- u. hüttenm. Rdsch. 1908. – Mackensen, Der Tunnelbau. Hb. d. Ing.-W. 3. Aufl. Leipzig 1902. – Perl, Die elektrischen Anlagen u. Stoßbohrmaschinen am Karawankentunnel, Ztschr. d. Österr. Ing.-V. 1904. – Riedler, Über Gesteinsbohrmaschinen. Bericht über die Weltausstellung in Philadelphia. Wien 1877. – Schulz, Gesteinsbohrmaschinen. Hb. d. Ing. W. Leipzig 1885. Schueller, Über maschinell betriebene Gesteinsbohrungen. Ztschr. d. Österr. Ing.-V. 1909. – Sorgo, Die Stoßbohrmaschinen mit elektrischem Antrieb. Österr. Ztschr. f. Berg- u. Hüttenw. 1904. – Stapff, Über Gesteinsbohrmaschinen. Stockholm 1869. – Zschokke, Sprengarbeit beim Bau des Simplontunnels. Zürich 1905. Dolezalek. Getreidebeförderung (transport of corn; transport du blé; trasporto di cereali). Diese spielt in getreidebauenden Ländern, so insbesondere in Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Amerika u. s. w., eine große Rolle (vgl. über den Umfang des Getreideverkehrs der einzelnen Länder den Artikel Güterverkehr) und unterliegt im Eisenbahnverkehr meist besonders begünstigten Bedingungen; so wird beispielsweise Getreide in Deutschland und Österreich bei Aufgabe in Wagenladungen zu den Sätzen der Spezialtarife oder Ausnahmetarife befördert. Vielfach werden im Wettbewerb mit anderen Verkehrswegen noch besondere Begünstigungen, namentlich in der Ausfuhr, so z. B. aus Ungarn nach der Schweiz, gewährt. Es erfolgt ferner zum Schutz der Ware gegen Schaden und Entwertung trotz der niedrigen Tarifierung Beförderung in gedeckten Wagen. Die Verladung von Getreide erfolgt entweder in loser Schüttung (alla rinfusa) oder in Säcken. Die erstere Form, die die Aufgabe des Getreides in Wagenladungen voraussetzt, ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und vor allem in Rußland und Amerika immer mehr zur Anwendung gekommen. Bei Beförderung in loser Schüttung werden sowohl die Kosten für die Anschaffung und die Rückbeförderung der leeren Säcke erspart als auch alle mit der Einsackung verbundenen Gefahren vermieden. Getreide wird in loser Schüttung entweder in gewöhnlichen gedeckten Güterwagen mit Vorsatzbrettern als Türverschluß oder in besonders eingerichteten Schüttwagen befördert. Diese weisen häufig an den Türsäulen innen angebrachte Einhängvorrichtungen auf, in denen im Bedarfsfalle in den Ladestellen lagernde Vorsatzbretter befestigt werden. Die in dem Wagen ständig verbleibenden Vorsatzbretter sind entweder seitlich der Türöffnungen oder auch im Fußboden versenkt angeordnet; im Bedarfsfalle werden sie vor die Türöffnung geschoben oder geklappt. Für dichten Abschluß der Vorsatzbretter ist vorzusorgen (Filzstreifen). Zuweilen sind die Wagen auch noch mit Bodenklappen und darunter befindlichen Trichtern für Bodenentleerung eingerichtet (vgl. auch die gemeinsamen Abfertigungsvorschriften des VDEV. § 30). Versuchsweise wurden auch jalousieartige Rollverschlüsse angewendet, jedoch bald wieder aufgegeben. Bei den ungarischen StB. wurde im Interesse einer zweckmäßigen Verladung und Beförderung von in loser Schüttung zur Aufgabe gelangendem Getreide eine besondere Einrichtung getroffen. Diese besteht aus vier Stück gleichförmigen Türeinlegeplatten für den Wagen, wovon je zwei Stück zum Verschlusse einer Türöffnung dienen. Jede Türeinlegeplatte hat zwei Zapfen und ist auf der Gegenseite mit über das Brett greifender Eisenverhüllung versehen, die zur Aufnahme des Saumes der zweiten Platte, sowie zur Abdichtung der Lücken zwischen den beiden Platten dient. Jede Platte ist überdies mit zwei schrägartigen Führungsleisten versehen, die in einer entsprechenden Entfernung der Türöffnung angebracht sind und zur Hintanhaltung des Abgleitens der Einlegeplatten dienen. In Deutschland wird Getreide in loser Schüttung in gewöhnlichen bedeckten Güterwagen befördert. Das Fehlen der Verpackung ist vom Absender anzuerkennen, dem die Verladung und Sicherung des Gutes gegen Verstreuung obliegt. Die hierbei verwendeten Ladegeräte werden frachtfrei befördert. Wird unterwegs eine Umladung erforderlich, so steht es der Eisenbahn frei, das Gut in loser Schüttung oder in Säcken weiterzubefördern. Wird das Gut auf Antrag des Empfängers oder nach Ablauf der Entladefrist von der Eisenbahn entladen, so werden neben der Ladegebühr die Gebühren für etwa erforderliche Beschaffung oder Mietung von Säcken berechnet. In Österreich und Ungarn erfolgen G. in loser Schüttung in besonders eingerichteten Schüttwagen oder in gewöhnlichen bedeckten Güterwagen, zu denen die als Türverschluß erforderlichen Vorsatzbretter vom Absender beizubringen sind (Ausnahme österr. Staatsbahnen). Das Getreide darf nur einer Gattung angehören, die ganze Ladung je eines Wagens nur an einen Empfänger und an eine Bestimmungsstation adressiert werden. Die Fracht wird nach dem Nettogewicht der Sendung, jedoch mindestens 10.000 kg für einen Wagen und Frachtbrief berechnet. Über Fehlen der Verpackung, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p rendition="#smaller"><pb facs="#f0334" n="324"/><hi rendition="#g">Heine</hi>, Die maschinelle Bohrung im Bosrucktunnel. Österr. Wschr. f. öff. Bdst. 1906. – <hi rendition="#g">Heise</hi> und <hi rendition="#g">Herbst</hi>, Lehrbuch der Bergbaukunde. Berlin 1908. – <hi rendition="#g">Herbst</hi>, Gesteinsbohrmaschinen u. ihre neuere Entwicklung. Ztschr. dt. Ing. 1910. – <hi rendition="#g">Herzog</hi>, Der Bau des Karawankentunnels. Elektr. Bahnen u. Betriebe 1905. – <hi rendition="#g">Heubach</hi>, Elektr. Solenoid-Stoßbohrer für hartes Gestein. Ztschr. dt. Ing. 1901. – <hi rendition="#g">Höfer</hi>, Taschenbuch für Bergmänner. Leoben 1911. – <hi rendition="#g">Hofer</hi>, Perforatrices à commande pneumatique, hydraulique ou électrique. Gén. civ. 1910. – <hi rendition="#g">Ilgner</hi>, Kurbelstoßbohrmaschine. Berg- u. hüttenm. Rdsch. 1908. – <hi rendition="#g">Mackensen</hi>, Der Tunnelbau. Hb. d. Ing.-W. 3. Aufl. Leipzig 1902. – <hi rendition="#g">Perl</hi>, Die elektrischen Anlagen u. Stoßbohrmaschinen am Karawankentunnel, Ztschr. d. Österr. Ing.-V. 1904. – <hi rendition="#g">Riedler</hi>, Über Gesteinsbohrmaschinen. Bericht über die Weltausstellung in Philadelphia. Wien 1877. – <hi rendition="#g">Schulz</hi>, Gesteinsbohrmaschinen. Hb. d. Ing. W. Leipzig 1885. <hi rendition="#g">Schueller</hi>, Über maschinell betriebene Gesteinsbohrungen. Ztschr. d. Österr. Ing.-V. 1909. – <hi rendition="#g">Sorgo</hi>, Die Stoßbohrmaschinen mit elektrischem Antrieb. Österr. Ztschr. f. Berg- u. Hüttenw. 1904. – <hi rendition="#g">Stapff</hi>, Über Gesteinsbohrmaschinen. Stockholm 1869. – <hi rendition="#g">Zschokke</hi>, Sprengarbeit beim Bau des Simplontunnels. Zürich 1905.</p><lb/> <p rendition="#right">Dolezalek.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Getreidebeförderung</hi><hi rendition="#i">(transport of corn; transport du blé; trasporto di cereali).</hi> Diese spielt in getreidebauenden Ländern, so insbesondere in Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Amerika u. s. w., eine große Rolle (vgl. über den Umfang des Getreideverkehrs der einzelnen Länder den Artikel Güterverkehr) und unterliegt im Eisenbahnverkehr meist besonders begünstigten Bedingungen; so wird beispielsweise Getreide in <hi rendition="#g">Deutschland</hi> und <hi rendition="#g">Österreich</hi> bei Aufgabe in Wagenladungen zu den Sätzen der Spezialtarife oder Ausnahmetarife befördert. Vielfach werden im Wettbewerb mit anderen Verkehrswegen noch besondere Begünstigungen, namentlich in der Ausfuhr, so z. B. aus Ungarn nach der Schweiz, gewährt. Es erfolgt ferner zum Schutz der Ware gegen Schaden und Entwertung trotz der niedrigen Tarifierung Beförderung in gedeckten Wagen.</p><lb/> <p>Die Verladung von Getreide erfolgt entweder in loser Schüttung <hi rendition="#i">(alla rinfusa)</hi> oder in Säcken. Die erstere Form, die die Aufgabe des Getreides in Wagenladungen voraussetzt, ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und vor allem in Rußland und Amerika immer mehr zur Anwendung gekommen. Bei Beförderung in loser Schüttung werden sowohl die Kosten für die Anschaffung und die Rückbeförderung der leeren Säcke erspart als auch alle mit der Einsackung verbundenen Gefahren vermieden. Getreide wird in loser Schüttung entweder in gewöhnlichen gedeckten Güterwagen mit Vorsatzbrettern als Türverschluß oder in besonders eingerichteten Schüttwagen befördert. Diese weisen häufig an den Türsäulen innen angebrachte Einhängvorrichtungen auf, in denen im Bedarfsfalle in den Ladestellen lagernde Vorsatzbretter befestigt werden. Die in dem Wagen ständig verbleibenden Vorsatzbretter sind entweder seitlich der Türöffnungen oder auch im Fußboden versenkt angeordnet; im Bedarfsfalle werden sie vor die Türöffnung geschoben oder geklappt. Für dichten Abschluß der Vorsatzbretter ist vorzusorgen (Filzstreifen). Zuweilen sind die Wagen auch noch mit Bodenklappen und darunter befindlichen Trichtern für Bodenentleerung eingerichtet (vgl. auch die gemeinsamen Abfertigungsvorschriften des VDEV. § 30). Versuchsweise wurden auch jalousieartige Rollverschlüsse angewendet, jedoch bald wieder aufgegeben.</p><lb/> <p>Bei den <hi rendition="#g">ungarischen</hi> StB. wurde im Interesse einer zweckmäßigen Verladung und Beförderung von in loser Schüttung zur Aufgabe gelangendem Getreide eine besondere Einrichtung getroffen. Diese besteht aus vier Stück gleichförmigen Türeinlegeplatten für den Wagen, wovon je zwei Stück zum Verschlusse einer Türöffnung dienen. Jede Türeinlegeplatte hat zwei Zapfen und ist auf der Gegenseite mit über das Brett greifender Eisenverhüllung versehen, die zur Aufnahme des Saumes der zweiten Platte, sowie zur Abdichtung der Lücken zwischen den beiden Platten dient. Jede Platte ist überdies mit zwei schrägartigen Führungsleisten versehen, die in einer entsprechenden Entfernung der Türöffnung angebracht sind und zur Hintanhaltung des Abgleitens der Einlegeplatten dienen.</p><lb/> <p>In <hi rendition="#g">Deutschland</hi> wird Getreide in loser Schüttung in gewöhnlichen bedeckten Güterwagen befördert. Das Fehlen der Verpackung ist vom Absender anzuerkennen, dem die Verladung und Sicherung des Gutes gegen Verstreuung obliegt. Die hierbei verwendeten Ladegeräte werden frachtfrei befördert. Wird unterwegs eine Umladung erforderlich, so steht es der Eisenbahn frei, das Gut in loser Schüttung oder in Säcken weiterzubefördern. Wird das Gut auf Antrag des Empfängers oder nach Ablauf der Entladefrist von der Eisenbahn entladen, so werden neben der Ladegebühr die Gebühren für etwa erforderliche Beschaffung oder Mietung von Säcken berechnet.</p><lb/> <p>In <hi rendition="#g">Österreich</hi> und <hi rendition="#g">Ungarn</hi> erfolgen G. in loser Schüttung in besonders eingerichteten Schüttwagen oder in gewöhnlichen bedeckten Güterwagen, zu denen die als Türverschluß erforderlichen Vorsatzbretter vom Absender beizubringen sind (Ausnahme österr. Staatsbahnen). Das Getreide darf nur <hi rendition="#g">einer</hi> Gattung angehören, die ganze Ladung je eines Wagens nur an <hi rendition="#g">einen</hi> Empfänger und an eine Bestimmungsstation adressiert werden. Die Fracht wird nach dem Nettogewicht der Sendung, jedoch mindestens 10.000 <hi rendition="#i">kg</hi> für <hi rendition="#g">einen</hi> Wagen und Frachtbrief berechnet. Über Fehlen der Verpackung, </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [324/0334]
Heine, Die maschinelle Bohrung im Bosrucktunnel. Österr. Wschr. f. öff. Bdst. 1906. – Heise und Herbst, Lehrbuch der Bergbaukunde. Berlin 1908. – Herbst, Gesteinsbohrmaschinen u. ihre neuere Entwicklung. Ztschr. dt. Ing. 1910. – Herzog, Der Bau des Karawankentunnels. Elektr. Bahnen u. Betriebe 1905. – Heubach, Elektr. Solenoid-Stoßbohrer für hartes Gestein. Ztschr. dt. Ing. 1901. – Höfer, Taschenbuch für Bergmänner. Leoben 1911. – Hofer, Perforatrices à commande pneumatique, hydraulique ou électrique. Gén. civ. 1910. – Ilgner, Kurbelstoßbohrmaschine. Berg- u. hüttenm. Rdsch. 1908. – Mackensen, Der Tunnelbau. Hb. d. Ing.-W. 3. Aufl. Leipzig 1902. – Perl, Die elektrischen Anlagen u. Stoßbohrmaschinen am Karawankentunnel, Ztschr. d. Österr. Ing.-V. 1904. – Riedler, Über Gesteinsbohrmaschinen. Bericht über die Weltausstellung in Philadelphia. Wien 1877. – Schulz, Gesteinsbohrmaschinen. Hb. d. Ing. W. Leipzig 1885. Schueller, Über maschinell betriebene Gesteinsbohrungen. Ztschr. d. Österr. Ing.-V. 1909. – Sorgo, Die Stoßbohrmaschinen mit elektrischem Antrieb. Österr. Ztschr. f. Berg- u. Hüttenw. 1904. – Stapff, Über Gesteinsbohrmaschinen. Stockholm 1869. – Zschokke, Sprengarbeit beim Bau des Simplontunnels. Zürich 1905.
Dolezalek.
Getreidebeförderung (transport of corn; transport du blé; trasporto di cereali). Diese spielt in getreidebauenden Ländern, so insbesondere in Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Amerika u. s. w., eine große Rolle (vgl. über den Umfang des Getreideverkehrs der einzelnen Länder den Artikel Güterverkehr) und unterliegt im Eisenbahnverkehr meist besonders begünstigten Bedingungen; so wird beispielsweise Getreide in Deutschland und Österreich bei Aufgabe in Wagenladungen zu den Sätzen der Spezialtarife oder Ausnahmetarife befördert. Vielfach werden im Wettbewerb mit anderen Verkehrswegen noch besondere Begünstigungen, namentlich in der Ausfuhr, so z. B. aus Ungarn nach der Schweiz, gewährt. Es erfolgt ferner zum Schutz der Ware gegen Schaden und Entwertung trotz der niedrigen Tarifierung Beförderung in gedeckten Wagen.
Die Verladung von Getreide erfolgt entweder in loser Schüttung (alla rinfusa) oder in Säcken. Die erstere Form, die die Aufgabe des Getreides in Wagenladungen voraussetzt, ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und vor allem in Rußland und Amerika immer mehr zur Anwendung gekommen. Bei Beförderung in loser Schüttung werden sowohl die Kosten für die Anschaffung und die Rückbeförderung der leeren Säcke erspart als auch alle mit der Einsackung verbundenen Gefahren vermieden. Getreide wird in loser Schüttung entweder in gewöhnlichen gedeckten Güterwagen mit Vorsatzbrettern als Türverschluß oder in besonders eingerichteten Schüttwagen befördert. Diese weisen häufig an den Türsäulen innen angebrachte Einhängvorrichtungen auf, in denen im Bedarfsfalle in den Ladestellen lagernde Vorsatzbretter befestigt werden. Die in dem Wagen ständig verbleibenden Vorsatzbretter sind entweder seitlich der Türöffnungen oder auch im Fußboden versenkt angeordnet; im Bedarfsfalle werden sie vor die Türöffnung geschoben oder geklappt. Für dichten Abschluß der Vorsatzbretter ist vorzusorgen (Filzstreifen). Zuweilen sind die Wagen auch noch mit Bodenklappen und darunter befindlichen Trichtern für Bodenentleerung eingerichtet (vgl. auch die gemeinsamen Abfertigungsvorschriften des VDEV. § 30). Versuchsweise wurden auch jalousieartige Rollverschlüsse angewendet, jedoch bald wieder aufgegeben.
Bei den ungarischen StB. wurde im Interesse einer zweckmäßigen Verladung und Beförderung von in loser Schüttung zur Aufgabe gelangendem Getreide eine besondere Einrichtung getroffen. Diese besteht aus vier Stück gleichförmigen Türeinlegeplatten für den Wagen, wovon je zwei Stück zum Verschlusse einer Türöffnung dienen. Jede Türeinlegeplatte hat zwei Zapfen und ist auf der Gegenseite mit über das Brett greifender Eisenverhüllung versehen, die zur Aufnahme des Saumes der zweiten Platte, sowie zur Abdichtung der Lücken zwischen den beiden Platten dient. Jede Platte ist überdies mit zwei schrägartigen Führungsleisten versehen, die in einer entsprechenden Entfernung der Türöffnung angebracht sind und zur Hintanhaltung des Abgleitens der Einlegeplatten dienen.
In Deutschland wird Getreide in loser Schüttung in gewöhnlichen bedeckten Güterwagen befördert. Das Fehlen der Verpackung ist vom Absender anzuerkennen, dem die Verladung und Sicherung des Gutes gegen Verstreuung obliegt. Die hierbei verwendeten Ladegeräte werden frachtfrei befördert. Wird unterwegs eine Umladung erforderlich, so steht es der Eisenbahn frei, das Gut in loser Schüttung oder in Säcken weiterzubefördern. Wird das Gut auf Antrag des Empfängers oder nach Ablauf der Entladefrist von der Eisenbahn entladen, so werden neben der Ladegebühr die Gebühren für etwa erforderliche Beschaffung oder Mietung von Säcken berechnet.
In Österreich und Ungarn erfolgen G. in loser Schüttung in besonders eingerichteten Schüttwagen oder in gewöhnlichen bedeckten Güterwagen, zu denen die als Türverschluß erforderlichen Vorsatzbretter vom Absender beizubringen sind (Ausnahme österr. Staatsbahnen). Das Getreide darf nur einer Gattung angehören, die ganze Ladung je eines Wagens nur an einen Empfänger und an eine Bestimmungsstation adressiert werden. Die Fracht wird nach dem Nettogewicht der Sendung, jedoch mindestens 10.000 kg für einen Wagen und Frachtbrief berechnet. Über Fehlen der Verpackung,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:45Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:45Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |