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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Nase d gibt den Flansch e der Stahlwelle f frei. Diese dreht sich unter der Einwirkung der Zugfedern h. Von der Welle f wird die mit ihr verbundene hölzerne Schaltwalze g, die die Kontaktstücke K1, K2 und K3 trägt, mitgenommen. Dabei wird das Schleifstück K2 von den Kontaktfingern m2 abgeschaltet und K1 mit m1, K3 mit m3 geschlossen. Durch K3 m3 wird ein Sromkreis (40 Volt) von der Bremsbatterie zu den Bremsventilen geschlossen und die Luftdruckbremse in Tätigkeit gesetzt. Durch K1 m1 wird ein den automatischen Ausschalter betätigender Stromkreis geschlossen und hierdurch der Fahrstrom unterbrochen. Zum Lösen der Bremsen muß die Schaltwalze in die Grundstellung zurückgebremst werden. Es geschieht dieses durch einen Stellschlüssel, mit dem vom Innern des Wagens aus die Kegelräder n gedreht werden. Das Auslösestück c kann auch durch das Drahtseil p, das zum Notbremsgriff am Zugbegleiterstand führt, unter der Schaltwalze fortgezogen und dadurch die Bremsung herbeigeführt werden. Soll ein Zug bei einer Störung an einem auf Halt stehenden Signal vorbeifahren, so steckt der Zugbegleiter den Schlüssel in den Zapfen der Kegelräder n und hält durch Druck nach rechts die Schaltwalze in der Grundstellung fest, während der Hebel a durch die in der Haltlage befindliche Fahrsperre ausgeschwenkt wird. Nach der Vorbeifahrt an der Fahrsperre geht der Hebel a in die Grundstellung zurück und das Sperrstück c fängt die Walze wieder ab.

Die Ausbildung der F. hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn es gelingen sollte, sie soweit zu vervollkommnen, daß sie den Lokomotivführern zuverlässige Hilfsmittel für die Beachtung der Signale bieten und hierdurch die Sicherheit des Betriebs erhöhen würden.

Literatur: Kohlfürst, Die selbsttätige Zugdeckung. Stuttgart 1903. Ferdinand Enke, Über elektrisch betriebene, zur Verschärfung des Haltsignals dienende Vorrichtungen. VII. Bd. 8. Heft d. Sammlung elektrotechnischer Vorträge. Stuttgart 1905. - Gonell, Versuche und Vorrichtungen zur Verhinderung des Überfahrens der Haltsignale. Berlin 1909. - Jahresberichte des Blocksignal- und Zugsicherungsamtes der Vereinigten Staaten Nordamerikas (auch im Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb.). Ztg. d. VDEV. 1907 Nr. 48 und 1910 Nr. 34.

Hoogen.


Fuhrwerkgleise werden in Landstraßen eingelegt, um den Bewegungswiderstand der Fuhrwerke zu verringern und die Straßenoberfläche zu schonen. Man verwendet dazu entweder Trogschienen (Abb. 168) oder Breitfußschienen (Abb. 169). An dem Innenrande befinden sich niedrige Führungsleisten von 10-15 mm Höhe, die zwar den Wagenrädern einen gewissen Halt geben, anderseits aber ein Ausweichen ermöglichen. Für die F. und Wagen ist eine Spurweite von 1·4 m zweckmäßig,
Abb. 168. Trogschiene.
Abb. 169. Breitfußschiene.

um den Pferden das Gehen zwischen den Schienen zu ermöglichen. F. sind u. a. in Zufahrtstraßen zu Güterbahnhöfen ausgeführt worden. Die Urteile über ihre Bewährung gehen auseinander.

Literatur: Hb. d. Ing. W. I., 4. 2. S. 511. - Ztschr. f. Transportw. u. Straßenbau 1911, S. 205 und 225.

Oder.


Füllschale, Füllvase, eine in Österreich-Ungarn, Italien bis 1900 oft ausgeführte Ausrüstung des Lokomotivkessels, bestehend aus einem meist aus Gußeisen hergestellten, mit einer unteren Befestigungsflansche versehenen und oben sich kugelschalenartig erweiternden Rohrstück, das auf eine im Oberteil des Langkessels angebrachte kreisförmige Füllöffnung gesetzt wird. Den Abschluß der F. bildet ein Ventil, das durch eine zentrale Druckschraube auf seinem Sitz niedergehalten wird. Die F. wird bei der dem Anheizen der Lokomotive vorhergehenden Füllung des Kessels benutzt; das Füllschalenventil kann auch bei dem Auslassen von Dampf aus der stehenden Lokomotive zur Verwendung kommen.


Fütterungsgebühren (frais de nourriture; spese d'alimentazione) sind alle Kosten und Auslagen, die der Eisenbahn für das Füttern und Tränken von Tieren entstehen. Der deutsche Eisenbahntiertarif kennt nur eine subsidiäre Verpflichtung der Eisenbahn zur Fütterung und Tränkung der Tiere, wenn diese eine Beförderungsstrecke zurücklegen, die eine bestimmte Zeitdauer übersteigt. Die Sorge für die Tiere obliegt dem Versender; deshalb hat er auch, wenn er im Frachtbrief oder im Beförderungsschein eine Erklärung darüber nicht abgibt, wo und wie er die Fütterung und Tränkung vornehmen will oder wenn die Verpflegung nicht rechtzeitig vorgenommen wird, der Eisenbahn die baren Auslagen für das von ihr vorgenommene Füttern und Tränken der Tiere, die Ladegebühren und die Gebühren für die Bereitstellung von Tränkwasser,

Nase d gibt den Flansch e der Stahlwelle f frei. Diese dreht sich unter der Einwirkung der Zugfedern h. Von der Welle f wird die mit ihr verbundene hölzerne Schaltwalze g, die die Kontaktstücke K1, K2 und K3 trägt, mitgenommen. Dabei wird das Schleifstück K2 von den Kontaktfingern m2 abgeschaltet und K1 mit m1, K3 mit m3 geschlossen. Durch K3 m3 wird ein Sromkreis (40 Volt) von der Bremsbatterie zu den Bremsventilen geschlossen und die Luftdruckbremse in Tätigkeit gesetzt. Durch K1 m1 wird ein den automatischen Ausschalter betätigender Stromkreis geschlossen und hierdurch der Fahrstrom unterbrochen. Zum Lösen der Bremsen muß die Schaltwalze in die Grundstellung zurückgebremst werden. Es geschieht dieses durch einen Stellschlüssel, mit dem vom Innern des Wagens aus die Kegelräder n gedreht werden. Das Auslösestück c kann auch durch das Drahtseil p, das zum Notbremsgriff am Zugbegleiterstand führt, unter der Schaltwalze fortgezogen und dadurch die Bremsung herbeigeführt werden. Soll ein Zug bei einer Störung an einem auf Halt stehenden Signal vorbeifahren, so steckt der Zugbegleiter den Schlüssel in den Zapfen der Kegelräder n und hält durch Druck nach rechts die Schaltwalze in der Grundstellung fest, während der Hebel a durch die in der Haltlage befindliche Fahrsperre ausgeschwenkt wird. Nach der Vorbeifahrt an der Fahrsperre geht der Hebel a in die Grundstellung zurück und das Sperrstück c fängt die Walze wieder ab.

Die Ausbildung der F. hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn es gelingen sollte, sie soweit zu vervollkommnen, daß sie den Lokomotivführern zuverlässige Hilfsmittel für die Beachtung der Signale bieten und hierdurch die Sicherheit des Betriebs erhöhen würden.

Literatur: Kohlfürst, Die selbsttätige Zugdeckung. Stuttgart 1903. Ferdinand Enke, Über elektrisch betriebene, zur Verschärfung des Haltsignals dienende Vorrichtungen. VII. Bd. 8. Heft d. Sammlung elektrotechnischer Vorträge. Stuttgart 1905. – Gonell, Versuche und Vorrichtungen zur Verhinderung des Überfahrens der Haltsignale. Berlin 1909. – Jahresberichte des Blocksignal- und Zugsicherungsamtes der Vereinigten Staaten Nordamerikas (auch im Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb.). Ztg. d. VDEV. 1907 Nr. 48 und 1910 Nr. 34.

Hoogen.


Fuhrwerkgleise werden in Landstraßen eingelegt, um den Bewegungswiderstand der Fuhrwerke zu verringern und die Straßenoberfläche zu schonen. Man verwendet dazu entweder Trogschienen (Abb. 168) oder Breitfußschienen (Abb. 169). An dem Innenrande befinden sich niedrige Führungsleisten von 10–15 mm Höhe, die zwar den Wagenrädern einen gewissen Halt geben, anderseits aber ein Ausweichen ermöglichen. Für die F. und Wagen ist eine Spurweite von 1·4 m zweckmäßig,
Abb. 168. Trogschiene.
Abb. 169. Breitfußschiene.

um den Pferden das Gehen zwischen den Schienen zu ermöglichen. F. sind u. a. in Zufahrtstraßen zu Güterbahnhöfen ausgeführt worden. Die Urteile über ihre Bewährung gehen auseinander.

Literatur: Hb. d. Ing. W. I., 4. 2. S. 511. – Ztschr. f. Transportw. u. Straßenbau 1911, S. 205 und 225.

Oder.


Füllschale, Füllvase, eine in Österreich-Ungarn, Italien bis 1900 oft ausgeführte Ausrüstung des Lokomotivkessels, bestehend aus einem meist aus Gußeisen hergestellten, mit einer unteren Befestigungsflansche versehenen und oben sich kugelschalenartig erweiternden Rohrstück, das auf eine im Oberteil des Langkessels angebrachte kreisförmige Füllöffnung gesetzt wird. Den Abschluß der F. bildet ein Ventil, das durch eine zentrale Druckschraube auf seinem Sitz niedergehalten wird. Die F. wird bei der dem Anheizen der Lokomotive vorhergehenden Füllung des Kessels benutzt; das Füllschalenventil kann auch bei dem Auslassen von Dampf aus der stehenden Lokomotive zur Verwendung kommen.


Fütterungsgebühren (frais de nourriture; spese d'alimentazione) sind alle Kosten und Auslagen, die der Eisenbahn für das Füttern und Tränken von Tieren entstehen. Der deutsche Eisenbahntiertarif kennt nur eine subsidiäre Verpflichtung der Eisenbahn zur Fütterung und Tränkung der Tiere, wenn diese eine Beförderungsstrecke zurücklegen, die eine bestimmte Zeitdauer übersteigt. Die Sorge für die Tiere obliegt dem Versender; deshalb hat er auch, wenn er im Frachtbrief oder im Beförderungsschein eine Erklärung darüber nicht abgibt, wo und wie er die Fütterung und Tränkung vornehmen will oder wenn die Verpflegung nicht rechtzeitig vorgenommen wird, der Eisenbahn die baren Auslagen für das von ihr vorgenommene Füttern und Tränken der Tiere, die Ladegebühren und die Gebühren für die Bereitstellung von Tränkwasser,

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[235/0244] Nase d gibt den Flansch e der Stahlwelle f frei. Diese dreht sich unter der Einwirkung der Zugfedern h. Von der Welle f wird die mit ihr verbundene hölzerne Schaltwalze g, die die Kontaktstücke K1, K2 und K3 trägt, mitgenommen. Dabei wird das Schleifstück K2 von den Kontaktfingern m2 abgeschaltet und K1 mit m1, K3 mit m3 geschlossen. Durch K3 m3 wird ein Sromkreis (40 Volt) von der Bremsbatterie zu den Bremsventilen geschlossen und die Luftdruckbremse in Tätigkeit gesetzt. Durch K1 m1 wird ein den automatischen Ausschalter betätigender Stromkreis geschlossen und hierdurch der Fahrstrom unterbrochen. Zum Lösen der Bremsen muß die Schaltwalze in die Grundstellung zurückgebremst werden. Es geschieht dieses durch einen Stellschlüssel, mit dem vom Innern des Wagens aus die Kegelräder n gedreht werden. Das Auslösestück c kann auch durch das Drahtseil p, das zum Notbremsgriff am Zugbegleiterstand führt, unter der Schaltwalze fortgezogen und dadurch die Bremsung herbeigeführt werden. Soll ein Zug bei einer Störung an einem auf Halt stehenden Signal vorbeifahren, so steckt der Zugbegleiter den Schlüssel in den Zapfen der Kegelräder n und hält durch Druck nach rechts die Schaltwalze in der Grundstellung fest, während der Hebel a durch die in der Haltlage befindliche Fahrsperre ausgeschwenkt wird. Nach der Vorbeifahrt an der Fahrsperre geht der Hebel a in die Grundstellung zurück und das Sperrstück c fängt die Walze wieder ab. Die Ausbildung der F. hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn es gelingen sollte, sie soweit zu vervollkommnen, daß sie den Lokomotivführern zuverlässige Hilfsmittel für die Beachtung der Signale bieten und hierdurch die Sicherheit des Betriebs erhöhen würden. Literatur: Kohlfürst, Die selbsttätige Zugdeckung. Stuttgart 1903. Ferdinand Enke, Über elektrisch betriebene, zur Verschärfung des Haltsignals dienende Vorrichtungen. VII. Bd. 8. Heft d. Sammlung elektrotechnischer Vorträge. Stuttgart 1905. – Gonell, Versuche und Vorrichtungen zur Verhinderung des Überfahrens der Haltsignale. Berlin 1909. – Jahresberichte des Blocksignal- und Zugsicherungsamtes der Vereinigten Staaten Nordamerikas (auch im Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb.). Ztg. d. VDEV. 1907 Nr. 48 und 1910 Nr. 34. Hoogen. Fuhrwerkgleise werden in Landstraßen eingelegt, um den Bewegungswiderstand der Fuhrwerke zu verringern und die Straßenoberfläche zu schonen. Man verwendet dazu entweder Trogschienen (Abb. 168) oder Breitfußschienen (Abb. 169). An dem Innenrande befinden sich niedrige Führungsleisten von 10–15 mm Höhe, die zwar den Wagenrädern einen gewissen Halt geben, anderseits aber ein Ausweichen ermöglichen. Für die F. und Wagen ist eine Spurweite von 1·4 m zweckmäßig, [Abbildung Abb. 168. Trogschiene. ] [Abbildung Abb. 169. Breitfußschiene. ] um den Pferden das Gehen zwischen den Schienen zu ermöglichen. F. sind u. a. in Zufahrtstraßen zu Güterbahnhöfen ausgeführt worden. Die Urteile über ihre Bewährung gehen auseinander. Literatur: Hb. d. Ing. W. I., 4. 2. S. 511. – Ztschr. f. Transportw. u. Straßenbau 1911, S. 205 und 225. Oder. Füllschale, Füllvase, eine in Österreich-Ungarn, Italien bis 1900 oft ausgeführte Ausrüstung des Lokomotivkessels, bestehend aus einem meist aus Gußeisen hergestellten, mit einer unteren Befestigungsflansche versehenen und oben sich kugelschalenartig erweiternden Rohrstück, das auf eine im Oberteil des Langkessels angebrachte kreisförmige Füllöffnung gesetzt wird. Den Abschluß der F. bildet ein Ventil, das durch eine zentrale Druckschraube auf seinem Sitz niedergehalten wird. Die F. wird bei der dem Anheizen der Lokomotive vorhergehenden Füllung des Kessels benutzt; das Füllschalenventil kann auch bei dem Auslassen von Dampf aus der stehenden Lokomotive zur Verwendung kommen. Fütterungsgebühren (frais de nourriture; spese d'alimentazione) sind alle Kosten und Auslagen, die der Eisenbahn für das Füttern und Tränken von Tieren entstehen. Der deutsche Eisenbahntiertarif kennt nur eine subsidiäre Verpflichtung der Eisenbahn zur Fütterung und Tränkung der Tiere, wenn diese eine Beförderungsstrecke zurücklegen, die eine bestimmte Zeitdauer übersteigt. Die Sorge für die Tiere obliegt dem Versender; deshalb hat er auch, wenn er im Frachtbrief oder im Beförderungsschein eine Erklärung darüber nicht abgibt, wo und wie er die Fütterung und Tränkung vornehmen will oder wenn die Verpflegung nicht rechtzeitig vorgenommen wird, der Eisenbahn die baren Auslagen für das von ihr vorgenommene Füttern und Tränken der Tiere, die Ladegebühren und die Gebühren für die Bereitstellung von Tränkwasser,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/244>, abgerufen am 22.12.2024.