Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.ist, auch Abteile dritter Klasse für Frauen, die allein oder mit Kindern unter 12 Jahren reisen, vorhanden sein. In den Niederlanden werden Frauen über Verlangen auf den Hauptstationen und, soweit möglich, auch auf anderen Stationen besondere F. angewiesen. Für jede Klasse eines jeden Zuges muß eine genügende Anzahl in- und auswendig auf sichtbare Weise bezeichneter Wagenabteilungen ausschließlich für Frauen vorbehalten sein. Knaben unter 13 Jahren werden, wenn sie von Frauen begleitet sind, in den F. zugelassen. Die genannten Bestimmungen gelten bezüglich der nach amerikanischem System gebauten Fahrzeuge nur insoweit, als sie mit der Einrichtung dieser Fahrzeuge in Einklang zu bringen sind. Unbenutzt gebliebene F. brauchen auf den Zwischenstationen nicht weiter zur Verfügung gehalten zu werden, sofern in anderen Abteilungen derselben Klasse Mangel an Platz für die Reisenden ist. Bei den schweizerischen Bahnen werden allein reisenden Frauen keine besonderen F., sondern Nichtraucherabteile angewiesen. In Rußland gilt (Zirkularvorschrift vom 22. Februar 1891) bezüglich der F. folgendes: 1. Auf allen Bahnen, bzw. auf einzelnen Teilen, auf denen in jeder Richtung während des ganzen Jahrs täglich zwei oder mehr Züge befördert werden, sollen, falls ihr Lauf während mindestens 2 Stunden in die Zeit von Mitternacht bis 7 Uhr morgens fällt, in allen drei Wagenklassen F. vorhanden sein; 2. auf den Bahnen, die täglich nur einen Personenzug oder nur einen gemischten Zug befördern, sollen für den unter 1. bezeichneten Fall obligatorisch nur in einem Wagen II. und III. Klasse F. vorhanden sein; falls im Zug nur ein gemischter Wagen I. und II. Klasse vorhanden ist, braucht in der Abteilung für die II. Klasse kein F. reserviert zu werden; 3. in den gemischten Zügen, sofern auf der Bahn noch Personenzüge verkehren, und in den Zügen, die zur Arbeiterbeförderung bestimmt sind, braucht kein besonderer F. vorhanden zu sein; 4. in den F. ist das Rauchen verboten. Auf den englischen Bahnen müssen sich die Schaffner auf Verlangen bemühen, allein reisenden Frauen einen der Klasse ihrer Fahrkarte entsprechenden Wagen auszuwählen, in dem andere Frauen reisen. Grünthal. Frei aufliegende Balken (Träger). Alle mit voller oder durchbrochener Wandung (Vollwand-, Gitter- oder Fachwerksträger) ausgeführten Träger, die auf zwei festen Stützen derart gelagert sind, daß zum mindesten der Druck auf eine der beiden Stützen stets lotrecht gerichtet ist. Hiezu ist erforderlich, daß ein Lager wagrecht verschiebbar ist. In allgemeinerer Auffassung müßten auch jene Träger hierher gezählt werden, bei denen ein Stützendruck eine unveränderliche, durch die Neigung des Gleitlagers bestimmte Richtung hat (schief gelagerter Balkenträger). Für lotrecht wirkende Belastungen, mit denen man es der Hauptsache nach immer zu tun hat, sind demnach bei wagrechter Auflagerung auch beide Stützendrücke lotrecht. I. Die äußeren Kräfte. Führt man in der Entfernung x vom linken Auflager A (Abb. 128) einen Schnitt durch den Träger senkrecht zu dessen Längsachse, so müssen die in diesem Querschnitt auftretenden Spannungen den äußeren Kräften, die auf den abgetrennten Trägerteil wirken, das Gleichgewicht halten. Diese äußeren Kräfte lassen sich durch eine in der Querschnittsebene wirkende lotrechte Kraft (Querkraft, Transversalkraft) Q und durch ihr drehendes Moment (Angriffs- oder Biegungsmoment) M Abb. 128. a) Ruhende oder bleibende Belastung. Besteht diese aus einer Reihe von Einzellasten, Abb. 129. 1) und es werden die Querkräfte für alle Querschnitte
u. s. w. Das Angriffsmoment im Punkt M wird ist, auch Abteile dritter Klasse für Frauen, die allein oder mit Kindern unter 12 Jahren reisen, vorhanden sein. In den Niederlanden werden Frauen über Verlangen auf den Hauptstationen und, soweit möglich, auch auf anderen Stationen besondere F. angewiesen. Für jede Klasse eines jeden Zuges muß eine genügende Anzahl in- und auswendig auf sichtbare Weise bezeichneter Wagenabteilungen ausschließlich für Frauen vorbehalten sein. Knaben unter 13 Jahren werden, wenn sie von Frauen begleitet sind, in den F. zugelassen. Die genannten Bestimmungen gelten bezüglich der nach amerikanischem System gebauten Fahrzeuge nur insoweit, als sie mit der Einrichtung dieser Fahrzeuge in Einklang zu bringen sind. Unbenutzt gebliebene F. brauchen auf den Zwischenstationen nicht weiter zur Verfügung gehalten zu werden, sofern in anderen Abteilungen derselben Klasse Mangel an Platz für die Reisenden ist. Bei den schweizerischen Bahnen werden allein reisenden Frauen keine besonderen F., sondern Nichtraucherabteile angewiesen. In Rußland gilt (Zirkularvorschrift vom 22. Februar 1891) bezüglich der F. folgendes: 1. Auf allen Bahnen, bzw. auf einzelnen Teilen, auf denen in jeder Richtung während des ganzen Jahrs täglich zwei oder mehr Züge befördert werden, sollen, falls ihr Lauf während mindestens 2 Stunden in die Zeit von Mitternacht bis 7 Uhr morgens fällt, in allen drei Wagenklassen F. vorhanden sein; 2. auf den Bahnen, die täglich nur einen Personenzug oder nur einen gemischten Zug befördern, sollen für den unter 1. bezeichneten Fall obligatorisch nur in einem Wagen II. und III. Klasse F. vorhanden sein; falls im Zug nur ein gemischter Wagen I. und II. Klasse vorhanden ist, braucht in der Abteilung für die II. Klasse kein F. reserviert zu werden; 3. in den gemischten Zügen, sofern auf der Bahn noch Personenzüge verkehren, und in den Zügen, die zur Arbeiterbeförderung bestimmt sind, braucht kein besonderer F. vorhanden zu sein; 4. in den F. ist das Rauchen verboten. Auf den englischen Bahnen müssen sich die Schaffner auf Verlangen bemühen, allein reisenden Frauen einen der Klasse ihrer Fahrkarte entsprechenden Wagen auszuwählen, in dem andere Frauen reisen. Grünthal. Frei aufliegende Balken (Träger). Alle mit voller oder durchbrochener Wandung (Vollwand-, Gitter- oder Fachwerksträger) ausgeführten Träger, die auf zwei festen Stützen derart gelagert sind, daß zum mindesten der Druck auf eine der beiden Stützen stets lotrecht gerichtet ist. Hiezu ist erforderlich, daß ein Lager wagrecht verschiebbar ist. In allgemeinerer Auffassung müßten auch jene Träger hierher gezählt werden, bei denen ein Stützendruck eine unveränderliche, durch die Neigung des Gleitlagers bestimmte Richtung hat (schief gelagerter Balkenträger). Für lotrecht wirkende Belastungen, mit denen man es der Hauptsache nach immer zu tun hat, sind demnach bei wagrechter Auflagerung auch beide Stützendrücke lotrecht. I. Die äußeren Kräfte. Führt man in der Entfernung x vom linken Auflager A (Abb. 128) einen Schnitt durch den Träger senkrecht zu dessen Längsachse, so müssen die in diesem Querschnitt auftretenden Spannungen den äußeren Kräften, die auf den abgetrennten Trägerteil wirken, das Gleichgewicht halten. Diese äußeren Kräfte lassen sich durch eine in der Querschnittsebene wirkende lotrechte Kraft (Querkraft, Transversalkraft) Q und durch ihr drehendes Moment (Angriffs- oder Biegungsmoment) M Abb. 128. a) Ruhende oder bleibende Belastung. Besteht diese aus einer Reihe von Einzellasten, Abb. 129. 1) und es werden die Querkräfte für alle Querschnitte
u. s. w. Das Angriffsmoment im Punkt M wird <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0214" n="205"/> ist, auch Abteile dritter Klasse für Frauen, die allein oder mit Kindern unter 12 Jahren reisen, vorhanden sein.</p><lb/> <p>In den <hi rendition="#g">Niederlanden</hi> werden Frauen über Verlangen auf den Hauptstationen und, soweit möglich, auch auf anderen Stationen besondere F. angewiesen. Für jede Klasse eines jeden Zuges muß eine genügende Anzahl in- und auswendig auf sichtbare Weise bezeichneter Wagenabteilungen ausschließlich für Frauen vorbehalten sein. Knaben unter 13 Jahren werden, wenn sie von Frauen begleitet sind, in den F. zugelassen.</p><lb/> <p>Die genannten Bestimmungen gelten bezüglich der nach amerikanischem System gebauten Fahrzeuge nur insoweit, als sie mit der Einrichtung dieser Fahrzeuge in Einklang zu bringen sind.</p><lb/> <p>Unbenutzt gebliebene F. brauchen auf den Zwischenstationen nicht weiter zur Verfügung gehalten zu werden, sofern in anderen Abteilungen derselben Klasse Mangel an Platz für die Reisenden ist.</p><lb/> <p>Bei den <hi rendition="#g">schweizerischen</hi> Bahnen werden allein reisenden Frauen keine besonderen F., sondern Nichtraucherabteile angewiesen.</p><lb/> <p>In <hi rendition="#g">Rußland</hi> gilt (Zirkularvorschrift vom 22. Februar 1891) bezüglich der F. folgendes:</p><lb/> <p>1. Auf allen Bahnen, bzw. auf einzelnen Teilen, auf denen in jeder Richtung während des ganzen Jahrs täglich zwei oder mehr Züge befördert werden, sollen, falls ihr Lauf während mindestens 2 Stunden in die Zeit von Mitternacht bis 7 Uhr morgens fällt, in allen drei Wagenklassen F. vorhanden sein;</p><lb/> <p>2. auf den Bahnen, die täglich nur einen Personenzug oder nur einen gemischten Zug befördern, sollen für den unter 1. bezeichneten Fall obligatorisch nur in einem Wagen II. und III. Klasse F. vorhanden sein; falls im Zug nur ein gemischter Wagen I. und II. Klasse vorhanden ist, braucht in der Abteilung für die II. Klasse kein F. reserviert zu werden;</p><lb/> <p>3. in den gemischten Zügen, sofern auf der Bahn noch Personenzüge verkehren, und in den Zügen, die zur Arbeiterbeförderung bestimmt sind, braucht kein besonderer F. vorhanden zu sein;</p><lb/> <p>4. in den F. ist das Rauchen verboten.</p><lb/> <p>Auf den <hi rendition="#g">englischen</hi> Bahnen müssen sich die Schaffner auf Verlangen bemühen, allein reisenden Frauen einen der Klasse ihrer Fahrkarte entsprechenden Wagen auszuwählen, in dem andere Frauen reisen.</p><lb/> <p rendition="#right">Grünthal.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Frei aufliegende Balken</hi> (Träger). Alle mit voller oder durchbrochener Wandung (Vollwand-, Gitter- oder Fachwerksträger) ausgeführten Träger, die auf <hi rendition="#g">zwei</hi> festen Stützen derart gelagert sind, daß zum mindesten der Druck auf eine der beiden Stützen stets lotrecht gerichtet ist. Hiezu ist erforderlich, daß ein Lager wagrecht verschiebbar ist. In allgemeinerer Auffassung müßten auch jene Träger hierher gezählt werden, bei denen ein Stützendruck eine unveränderliche, durch die Neigung des Gleitlagers bestimmte Richtung hat (schief gelagerter Balkenträger). Für lotrecht wirkende Belastungen, mit denen man es der Hauptsache nach immer zu tun hat, sind demnach bei wagrechter Auflagerung auch beide Stützendrücke lotrecht.</p><lb/> <p rendition="#c">I. <hi rendition="#g">Die äußeren Kräfte.</hi></p><lb/> <p>Führt man in der Entfernung <hi rendition="#i">x</hi> vom linken Auflager <hi rendition="#i">A</hi> (Abb. 128) einen Schnitt durch den Träger senkrecht zu dessen Längsachse, so müssen die in diesem Querschnitt auftretenden Spannungen den äußeren Kräften, die auf den abgetrennten Trägerteil wirken, das Gleichgewicht halten. Diese äußeren Kräfte lassen sich durch eine in der Querschnittsebene wirkende lotrechte Kraft (<hi rendition="#g">Querkraft, Transversalkraft</hi>) <hi rendition="#i">Q</hi> und durch ihr drehendes Moment (<hi rendition="#g">Angriffs-</hi> oder <hi rendition="#g">Biegungsmoment</hi>) <hi rendition="#i">M</hi><lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0192.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 128.</head><lb/></figure><lb/> ersetzen. Die Querkraft wird positiv genommen, wenn sie auf den linken Trägerteil nach aufwärts wirkt, und das Moment, wenn es die beiden Trägerteile nach oben gegen einander zu drehen, also den Träger nach oben konkav (<figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0205a.jpg"/>) zu biegen sucht. Es handelt sich zunächst um Bestimmung dieser Größen, wobei mit Rücksicht auf die zufällige (Verkehrs-) Belastung die ungünstigsten Einwirkungen in Betracht zu ziehen sind.</p><lb/> <p><hi rendition="#i">a)</hi><hi rendition="#g">Ruhende oder bleibende Belastung.</hi> Besteht diese aus einer Reihe von Einzellasten,<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0193.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 129.</head><lb/></figure><lb/> die in bestimmten Abständen von den Stützen angreifen (Abb. 129) und bezeichnet man die Strecken <hi rendition="#i">BP</hi><hi rendition="#sub">1</hi> mit ξ<hi rendition="#sub">1</hi>, <hi rendition="#i">BP</hi><hi rendition="#sub">2</hi> mit ξ<hi rendition="#sub">2</hi> ....., so berechnen sich die Stützendrücke aus<lb/><hi rendition="#c"><formula facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0194.jpg"/><space dim="horizontal"/> 1)</hi><lb/> und es werden die Querkräfte für alle Querschnitte</p><lb/> <table> <row> <cell>in der Strecke <hi rendition="#i">AC</hi><hi rendition="#sub">1</hi></cell> <cell><hi rendition="#i">Q</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = <hi rendition="#i">A</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>in der Strecke <hi rendition="#i">C</hi><hi rendition="#sub">1</hi><hi rendition="#i">C</hi><hi rendition="#sub">2</hi></cell> <cell><hi rendition="#i">Q</hi><hi rendition="#sub">2</hi> = <hi rendition="#i">A</hi> – <hi rendition="#i">P</hi><hi rendition="#sub">1</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>in der Strecke <hi rendition="#i">G</hi><hi rendition="#sub">2</hi><hi rendition="#i">C</hi><hi rendition="#sub">3</hi></cell> <cell><hi rendition="#i">Q</hi><hi rendition="#sub">3</hi> = <hi rendition="#i">A</hi> – <hi rendition="#i">P</hi><hi rendition="#sub">1</hi> – <hi rendition="#i">P</hi><hi rendition="#sub">2</hi></cell> </row><lb/> </table> <p>u. s. w. Das Angriffsmoment im Punkt <hi rendition="#i">M</hi> <formula facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0191.jpg"/> wird<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">M</hi> = <hi rendition="#i">Ax</hi> – <hi rendition="#i">P</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">(x</hi> + ξ<hi rendition="#sub">1</hi> – <hi rendition="#i">l)</hi> – <hi rendition="#i">P</hi><hi rendition="#sub">2</hi> <hi rendition="#i">(x</hi> + ξ<hi rendition="#sub">2</hi> – <hi rendition="#i">l)</hi> <space dim="horizontal"/> 2)</hi><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [205/0214]
ist, auch Abteile dritter Klasse für Frauen, die allein oder mit Kindern unter 12 Jahren reisen, vorhanden sein.
In den Niederlanden werden Frauen über Verlangen auf den Hauptstationen und, soweit möglich, auch auf anderen Stationen besondere F. angewiesen. Für jede Klasse eines jeden Zuges muß eine genügende Anzahl in- und auswendig auf sichtbare Weise bezeichneter Wagenabteilungen ausschließlich für Frauen vorbehalten sein. Knaben unter 13 Jahren werden, wenn sie von Frauen begleitet sind, in den F. zugelassen.
Die genannten Bestimmungen gelten bezüglich der nach amerikanischem System gebauten Fahrzeuge nur insoweit, als sie mit der Einrichtung dieser Fahrzeuge in Einklang zu bringen sind.
Unbenutzt gebliebene F. brauchen auf den Zwischenstationen nicht weiter zur Verfügung gehalten zu werden, sofern in anderen Abteilungen derselben Klasse Mangel an Platz für die Reisenden ist.
Bei den schweizerischen Bahnen werden allein reisenden Frauen keine besonderen F., sondern Nichtraucherabteile angewiesen.
In Rußland gilt (Zirkularvorschrift vom 22. Februar 1891) bezüglich der F. folgendes:
1. Auf allen Bahnen, bzw. auf einzelnen Teilen, auf denen in jeder Richtung während des ganzen Jahrs täglich zwei oder mehr Züge befördert werden, sollen, falls ihr Lauf während mindestens 2 Stunden in die Zeit von Mitternacht bis 7 Uhr morgens fällt, in allen drei Wagenklassen F. vorhanden sein;
2. auf den Bahnen, die täglich nur einen Personenzug oder nur einen gemischten Zug befördern, sollen für den unter 1. bezeichneten Fall obligatorisch nur in einem Wagen II. und III. Klasse F. vorhanden sein; falls im Zug nur ein gemischter Wagen I. und II. Klasse vorhanden ist, braucht in der Abteilung für die II. Klasse kein F. reserviert zu werden;
3. in den gemischten Zügen, sofern auf der Bahn noch Personenzüge verkehren, und in den Zügen, die zur Arbeiterbeförderung bestimmt sind, braucht kein besonderer F. vorhanden zu sein;
4. in den F. ist das Rauchen verboten.
Auf den englischen Bahnen müssen sich die Schaffner auf Verlangen bemühen, allein reisenden Frauen einen der Klasse ihrer Fahrkarte entsprechenden Wagen auszuwählen, in dem andere Frauen reisen.
Grünthal.
Frei aufliegende Balken (Träger). Alle mit voller oder durchbrochener Wandung (Vollwand-, Gitter- oder Fachwerksträger) ausgeführten Träger, die auf zwei festen Stützen derart gelagert sind, daß zum mindesten der Druck auf eine der beiden Stützen stets lotrecht gerichtet ist. Hiezu ist erforderlich, daß ein Lager wagrecht verschiebbar ist. In allgemeinerer Auffassung müßten auch jene Träger hierher gezählt werden, bei denen ein Stützendruck eine unveränderliche, durch die Neigung des Gleitlagers bestimmte Richtung hat (schief gelagerter Balkenträger). Für lotrecht wirkende Belastungen, mit denen man es der Hauptsache nach immer zu tun hat, sind demnach bei wagrechter Auflagerung auch beide Stützendrücke lotrecht.
I. Die äußeren Kräfte.
Führt man in der Entfernung x vom linken Auflager A (Abb. 128) einen Schnitt durch den Träger senkrecht zu dessen Längsachse, so müssen die in diesem Querschnitt auftretenden Spannungen den äußeren Kräften, die auf den abgetrennten Trägerteil wirken, das Gleichgewicht halten. Diese äußeren Kräfte lassen sich durch eine in der Querschnittsebene wirkende lotrechte Kraft (Querkraft, Transversalkraft) Q und durch ihr drehendes Moment (Angriffs- oder Biegungsmoment) M
[Abbildung Abb. 128.
]
ersetzen. Die Querkraft wird positiv genommen, wenn sie auf den linken Trägerteil nach aufwärts wirkt, und das Moment, wenn es die beiden Trägerteile nach oben gegen einander zu drehen, also den Träger nach oben konkav (
[Abbildung]
) zu biegen sucht. Es handelt sich zunächst um Bestimmung dieser Größen, wobei mit Rücksicht auf die zufällige (Verkehrs-) Belastung die ungünstigsten Einwirkungen in Betracht zu ziehen sind.
a) Ruhende oder bleibende Belastung. Besteht diese aus einer Reihe von Einzellasten,
[Abbildung Abb. 129.
]
die in bestimmten Abständen von den Stützen angreifen (Abb. 129) und bezeichnet man die Strecken BP1 mit ξ1, BP2 mit ξ2 ....., so berechnen sich die Stützendrücke aus
[FORMEL] 1)
und es werden die Querkräfte für alle Querschnitte
in der Strecke AC1 Q1 = A
in der Strecke C1C2 Q2 = A – P1
in der Strecke G2C3 Q3 = A – P1 – P2
u. s. w. Das Angriffsmoment im Punkt M [FORMEL] wird
M = Ax – P1 (x + ξ1 – l) – P2 (x + ξ2 – l) 2)
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:45Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:45Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |